30. Juni 2007

Zettels Meckerecke: Finden Sie, daß Frau Höhler sich richtig verhält?

Erinnern Sie sich an Gertrud Höhler? Ja, genau. Diese Dame, die einst durch die Talk- Shows wuselte und immer Banalitäten so klug formulierte, daß niemand merkte, daß es Banalitäten waren. Eine Frau mit dem spröden Charme einer Unternehmensberaterin, die sie auch war. Und auch noch, zeitweilig, Professorin in Paderborn.

Diese Gertrud Höhler ist nun wieder in die Schlagzeilen gekommen. Nicht wegen einer ihrer klug- banalen Äußerungen, sondern weil sie Büroräume besitzt und diese an jemanden vermietet hat, der sich als Abgeordneter der NPD erwies. So meldet es der "Unispiegel" von Spiegel-Online.

Weil sie das getan hat, Räume an einen Abgeordneten der NPD vermietet, soll sie aus dem Hochschulrat der Universität Paderborn ausscheiden, die Frau Höhler. "Das fordern der Hochschulrat, der Rektor und Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP)", schreibt Spiegel-Online.



Lassen Sie mich einen Augenblick überlegen. Auch NPD-Abgeordnete brauchen vermutlich Büroräume; sei es für ihre Parteitätigkeit, sei es manchmal privat. Nicht wahr?

Auch NPD-Abgeordnete unterliegen den allgemeinen Gesetzen, nicht wahr? Sie haben sich an sie zu halten, und sie genießen deren Schutz. Genauso wie Abgeordnete der PDS, der "Christlichen Mitte" (falls sie denn welche haben sollte) und der CDU/CSU.

Jemandem zum Vorwurf zu machen, daß er - oder in diesem Fall sie - Räume an einen Abgeordneten der NPD vermietet hat, ist für sich genommen schon eine Absurdität. Irgendwie muß der Mann ja schließlich die Räume kriegen, die er braucht.

Aber darüber hinaus gibt es ja seit ungefähr einem Jahr auch noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auszüge daraus sind hier in "Zettels kleinem Zimmer" zu lesen.

Aus diesen Auszügen ziehe ich jetzt das heraus, was wichtig ist, wenn wir beurteilen wollen, ob Frau Höhler sich richtig verhält, und hebe das Relevante hervor:
§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: (...)

8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Dieses AGG ist ein Monstrum; ein Gesetz, das unsere Freiheit knebelt wie kaum ein anderes. Etwas, auf das man eigentlich nur mit einer Satire reagieren kann.

Aber es gilt nun einmal. Es schützt - jedenfalls verstehe ich das als juristischer Laie so - den Moslem, den Afrikaner, den Zeugen Jehovas davor, als Mieter abgewiesen zu werden. Aber es schützt eben auch jeden Bürger davor, wegen seiner Weltanschauung als Mieter abgewiesen zu werden. Egal, ob die nun neoliberal, sozialdemokratisch, links- oder rechtsextrem ist.

Also finde ich, daß Frau Höhler sich richtig verhalten hat.

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