Auch nach dem vorzeitigen Ende der Petition »Raus mit Markus Lanz aus meinem Rundfunkbeitrag!« ist das Interesse an dem Thema ungebrochen: Josef Joffe hat als Journalist der »alten Schule« in der ZEIT zum Rundumschlag ausgeholt, Stefan Niggemeier hat daraufhin in seinem Blog eine Antwort auf der eher persönlichen Ebene verfasst.
Im Kern geht es um die Legitimität von Vergleichen: Darf man die Petition als Mobbing bezeichnen? Darf man die Petition mit einem griechischen Scherbengericht vergleichen? Darf man gar eine Parallele zu den Kampagnen der Nazis gegen die Juden ziehen?
Es scheint mir in der Sache völlig unangemessen, die Nazi-Keule und die Antisemitismus-Keule gegen die Petenten zu schwingen: Wir leben in einem freien Land. Der Moderator Markus Lanz hat von der Petition nicht ansatzweise solche Greueltaten zu befürchten, wie die jüdischen Bürger in den 1930er Jahren.
Ein allgemeiner Vergleich mit den Methoden totalitärer Systeme kann angemessen sein, ein Bezug zum Mobbing drängt sich geradezu auf. Bevor man über die Zulässigkeit von Vergleichen nachdenkt, erscheint es aber sinnvoll, sich einige Gedanken über die Angemessenheit der Petition zu machen.
Eine Petition ist ja nicht einfach nur eine Bitte, eine kollektive Meinungsäußerung oder ein öffentlichen Votum. Eine Petition richtet sich immer an einen Souverän, der die Macht und die Zuständigkeit hat, über eine bestimmte Angelegenheit zu entscheiden. Solche Instanzen sind in Deutschland unter anderem der Bundespräsident, der Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder.