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26. November 2008

Von Bush zu Obama (4): Erst Hillary Clinton, jetzt Robert Gates. Barack Obamas Kabinett der nationalen Einheit

Hand aufs Herz: Wie hoch hätten Sie vor einem halben Jahr dagegen gewettet, daß ein Präsident Obama ausgerechnet Hillary Clinton zu seiner Außenministerin machen würde und ausgerechnet Robert Gates zu seinem Verteidigungsminister?

Die Berufung von Robert Gates in dieses Amt wird, so meldet es heute US News and World Report mit Verweis auf zahlreiche Quellen, Anfang kommender Woche bekannt gegeben werden. Die Nominierung von Hillary Clinton steht, so berichtete die New York Times, seit Ende vergangener Woche fest.

Schwer zu sagen, welche der beiden Wahlen von Obama die Erstaunlichere ist: Die der Rivalin, mit der er sich den vermutlich erbittertsten Vorwahlkampf in der neueren Geschichte der USA geliefert hat? Oder die des Verteidigungsministers von George W. Bush?

Ausgerechnet des Mannes, der für die Truppenaufstockung - den Surge - im Irak verantwortlich ist. Der diesen Surge zu einem Zeitpunkt zu verantworten hatte, als Barack Obama zusammen mit vielen seiner Parteifreunde den bedingungslosen Abzug der USA aus dem Irak verlangte. Eines Ministers, der gerade einen Vertrag mit dem Irak ausgehandelt hat, der in krassem Gegensatz zu dem nach wie vor nicht widerrufenen Versprechen Obamas steht, die US-Truppen innerhalb von sechzehn Monaten nach seinem Amtsantritt vollständig aus dem Irak abzuziehen.

Man kann diese Entscheidungen unter das Chamäleonhafte Obamas subsumieren; diese Fähigkeit, die er sein ganzes Leben lang gezeigt hat, sich jeder neuen Lebenslage perfekt anzupassen.

Als im Juni seine Nominierung feststand, verwandelte sich der Erlöser Obama in den nüchternen Sachpolitiker Obama, der freilich linke Positionen vertrat - Abzug aus dem Irak, Treffen mit Ahmadinedschad, Steuererhöhungen für die Reichen. Jetzt, seit er der President Elect ist, scheint schon die nächste Häutung anzustehen: Obama bewegt sich mit atemberaubender Geschwindigkeit von links aus hinein in die politische Mitte.

Dieser Mann entscheidet ohne Emotionen, ohne Rücksicht auf das, was er zuvor gesagt oder vielleicht auch gedacht hatte; er ändert seine Positionen "ohne eine Spur von Scham", wie es Charles Krauthammer rücksichtslos formuliert hat.



Mutig freilich sind seine Entscheidungen für Gates und für Hillary Clinton. Nicht nur, weil sie viele seiner gutgläubigen Wähler ungläubig gucken lassen dürften. Sondern auch, weil es mit beiden Personen nicht so einfach werden wird. Gehorsame Minister sehen anders aus.

Über die Probleme, die Obama mit seiner Außenministerin Clinton und die diese Außenministerin mit ihrem Amt bekommen könnte, schrieb gestern Shmuel Rosner in Slate:
Only a true believer can envision Obama and Clinton making a good team. You have to believe in Obama's ability to control Clinton's independence, believe in Clinton's capacity to execute someone else's policies, believe in the ability of these two rivals to suddenly become close, believe that knowledge and experience are not crucial for the job, believe that the complicated Clinton family drama will not be a problem, believe that policy differences can always be bridged, and believe that it's possible to be both an ambitious politician and an honest-to-God civil servant.

Nur ein wahrhaft Gläubiger kann sich vorstellen, daß Obama und Clinton ein gutes Team abgeben. Man muß an Obamas Fähigkeit glauben, Clintons Drang zur Unabhängigkeit zu kontrollieren, an Clintons Bereitschaft glauben, die Politik eines anderen auszuführen, an die Fähigkeit dieser beiden Rivalen glauben, plötzlich eng zusammenzuarbeiten, glauben, daß Wissen und Erfahrung für das Amt nicht kritisch sind, glauben, daß das komplizierte Familiendrama der Clintons kein Problem sein wird, glauben, daß politische Gegensätze immer überwunden werden können, und glauben, daß man zugleich eine ambitionierte Politikerin und eine vor Gott pflichtgetreue Staatsdienerin sein kann.
Rosner erläutert in dem lesenswerten Artikel diese Punkte im Detail und stellt sie in ihren historischen Kontext.

Der letzte Punkt ist aus meiner Sicht besonders interessant. Anders als in parlamentarischen Systemen wie dem deutschen ist es unter dem amerikanischen Prinzip strikter Gewaltenteilung unüblich, daß jemand zwischen Legislative und Exekutive wechselt.

Schon gar nicht ist es für einen Amerikaner vorstellbar, daß jemand Minister wird und dennoch zugleich Abgeordneter bleibt - also als Mitglied der Legislative sich selbst als Mitglied der Exekutive kontrolliert; daß er sich selbst als Abgeordneter das Geld bewilligt, das er in seiner Eigenschaft als Minister beantragt.

Aber nicht nur eine solche Persönlichkeitsspaltung, sondern allein schon der Wechsel von der einen auf die andere Seite paßt nicht ins amerikanische System. Es handelt sich um sozusagen verschiedene Berufsgruppen mit einem unterschiedlichen Anforderungs- Profil: Als Abgeordneter ist man Politiker. Als Minister ist man das nicht, sondern Civil Servant.

Ich habe das bewußt mit dem etwas altmodischen "Staatsdiener" übersetzt, obwohl man üblicherweise "Beamter" oder "Angehöriger des Öffentlichen Dienstes" sagen würde. Denn nach amerikanischem Verständnis ist der Minister als Civil Servant eben ein Diener und kein Interessenvertreter. Seine Loyalität hat seinem Land zu gelten und nur ihm. Die Tätigkeit für eine Partei ist damit unvereinbar.

Schon das wird es der bisherigen Senatorin Clinton schwer machen, eine gute Außenministerin zu sein, schreibt Rosner, und weist auf die wenigen früheren Außenminister (Byrnes, Muskie) hin, die ebenfalls aus der Parteipolitik kamen. Hinzu kommt ihre geringe außenpolitische Erfahrung, ihre familiäre Bindung an den Geschäftsmann Bill Clinton, kommen die Querschüsse, die gegen sie aus dem Lager Obamas zu erwarten sind.



Warum also hat sich Obama ausgerechnet Clinton ausgesucht? Warum ausgerechnet Gates? Man kann da naturgemäß nur spekulieren.

Seine entstehende Regierung sieht immer mehr aus wie ein "Kabinett der nationalen Einheit". Er will - so scheint es mir - mit der Einbindung Hillary Clintons die Demokratische Partei in ihrer ganzen Breite hinter sich bringen. Er will mit der Übernahme von Bushs Verteidigungsminister seinen Willen zur Kontinuität deutlich machen und die Republikanische Partei, wenigstens in Teilen, hinter sich bringen.

Es würde mich nicht wundern, wenn er auch noch John McCain irgendwie in seine Regierung holen würde; vielleicht als Special Adviser to the President oder dergleichen.

Vielleicht ist das nicht falsch als Vorbereitung auf die Krisenjahre, auf die wir zusteuern. Gut möglich, daß Obama inzwischen zu der Überzeugung gekommen ist, daß er schon dann ein erfolgreicher Präsident gewesen sein wird, wenn es den USA in vier Jahren nicht schlechter geht als gegenwärtig.

Präsident Obama wird, das jedenfalls zeichnet sich schon jetzt ab, kein Neuerer sein, sondern ein Präsident der Kontinuität, vielleicht der Stagnation; der Verteidigung des Bestehenden und nicht des Wandels.

Oder sagen wir es positiv: Er wird zum Glück wenig von dem einhalten, was er im Wahlkampf versprochen hat.



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10. Juli 2008

Kurioses, kurz kommentiert: Ein Rätsel. Wo ist der Sinn? Das neue Personenstandsgesetz, zum Dritten. Viel von der Welt in einer Nußschale

Es ist mir ein Rätsel, warum man das gemacht hat.

Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, laut heutiger FAZ über die Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung im neuen Personenstandsgesetz.

Ich kann den Sinn nicht erkennen.

Sein SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, laut derselben Quelle zum selben Thema.

Kommentar: Als ich mich am Montag in einem kurzen Artikel mit diesem Thema befaßte, hätte ich nicht gedacht, daß es mir Stoff zu nun schon dem dritten Artikel innerhalb einer Woche liefern würde.

Man kann sich, wie Hamlet, in einer Nußschale fühlen und doch viel von der Welt sehen.

In der Nußschale dieser seltsamen Gesetzesänderung steckt nicht nur das, was ich (und ich bleibe dabei) einen Skandal genannt habe: Daß man eine Bestimmung mit der Begründung - so geliefert von der Bundesregierung - abschafft, daß "'andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften' trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten", diese Bestimmung einzuhalten.

Sondern wenn wir sie ein wenig drehen und schütteln, die Nußschale, dann purzelt noch etwas Weiteres heraus, sozusagen ein Skandal im Skandal:

Nicht nur hat der Bundestag diese Begründung offenbar akzeptiert (denn er hat das Gesetz ja in diesem Punkt so beschlossen, wie es von der Bundesregierung verlangt und begründet worden war) - sondern er hat das, wie es scheint, in einem partiellen Zustand geistiger Abwesenheit getan.

Partiell insofern, als man das mit hinreichender Sicherheit nur über den rechtspolitischen Sprecher der einen und den innenpolitischen Sprecher der anderen Regierungsfraktion behaupten kann, den promovierten Juristen Jürgen Gehb und den nicht minder promovierten Juristen Dieter Wiefelspütz.

Nur - wenn schon diese beiden Abgeordneten, die qua Fraktionsamt mit Rechtspolitik und mit Innenpolitik befaßt sind, dem, was sie da mitbeschlossen haben, mit dem Ausdruck kindlichen Erstaunens gegenüberstehen - wie mag es dann bei den übrigen Abgeordneten sein, die nicht alle Juristen sind und nicht alle von ihrer Fraktion beauftragt, sich um das Recht und das Innere zu kümmern?

Wievielen von ihnen mag es, wie dem Dr. jur. Jürgen Gehb, ein Rätsel sein, was sie da beschlossen haben? Wievielen mag es wie dem Dr. jur. und Verwaltungsrichter a.D. Dieter Wiefelspütz gehen, der in dem, was er mitbeschlossen hat, keinen Sinn erkennen kann?

Mir scheint, da wird viel von der Art sichtbar, wie unsere Volksvertreter unsere Gesetze machen. In der Nußschale dieses Personenstandsgesetzes.



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

28. Februar 2008

Marginalie: Es gibt noch Richter in Karlsruhe! Oder sind es Gesetzgeber?

Selten ist ein Urteil der Karlsruher Richter so einhellig begrüßt, ja nachgerade bejubelt worden wie das zur Online- Durchsuchung. "Computer- Grundrecht erblickt die Welt" titelt die FAZ und bietet gleich ein ganzes Dossier zu dem Thema. Darin einen Kommentar von Miloš Vec, der unter dem Zwischentitel "Ein Meileinstein" schreibt:
... die Richter haben ein neues Grundrecht aus der Taufe gehoben. Die Bürger, so sprachen die Hüter der Verfassung, hätten ein Grundrecht "auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informations- technischer Systeme". Das ist ein Meilenstein in der juristischen Bewältigung der Herausforderungen der technisch- wissenschaftlichen Moderne. Noch ist seine Bedeutung unabsehbar und sind seine Konsequenzen ebenso vage Zukunftsmusik wie jene Fälle, an denen es künftig in Karlsruhe und vor anderen deutschen Gerichten ausbuchstabiert werden wird.
"Ausbuchstabiert" schreibt Miloš Vec; ein farbigeres, weniger abgegriffenes Ersatzwort für "ausgelegt". Recht hat er.

Denn das, nicht wahr, ist die Aufgabe der Gerichte, auch des Verfassungsgerichts: Gesetze auszulegen. Nicht Gesetze zu erlassen. Oder gar ein neues Grundrecht in die Verfassung zu schreiben.

Wohin sind wir gekommen, wenn wir uns darüber freuen müssen, daß wenigstens die Richter in Karlsruhe noch die Gesetze hervorbringen, die zu beschließen die dafür berufenen Organe offenbar nicht mehr schaffen. Auch wenn sie es nur in Form von Urteilen tun können, deren Verbindlichkeit aber nicht hinter der von Gesetzen zurücksteht.



Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin keineswegs gegen den Inhalt dieses Urteils. Es bestätigt, verschärft allerdings auch, was Wolfgang Schäuble wieder und wieder über die Online- Durchsuchung gesagt hat - daß sie zur Bekämpfung des Terrorismus erlaubt werden soll, und zu sonst nichts.

Ich habe das damals, als es im vergangenen September diskutiert wurde, vorsichtig befürwortet, war mir aber - wie auch jetzt noch - meiner Beurteilung nicht sicher. Das BVG hat jetzt die Umstände präzisiert, unter denen die Durchsuchung erlaubt ist. Das macht es mir leichter, eine solche Regelung positiv zu sehen.

Also, nicht darum geht es mir. Sondern darum, daß noch kaum ein Urteil des BVG so deutlich wie dieses eine Tendenz gezeigt hat, die freilich schon lange zu beobachten ist: Daß die Verfassungsrichter rechtsschöpferisch tätig werden.

Sie haben das bisher meist getan, indem sie einen Rahmen für gesetzliche Regelungen gesetzt haben, der eingehalten werden muß, damit ein Gesetz mit einem oder mehreren der Grundrechte vereinbar ist. Insofern kann man das immer noch als Auslegung eben dieser Grundrechte sehen; als Jurisdiktion und nicht Gesetzgebung.

Wenn aber jetzt ein Autor wie Vec - als habilitierter Jurist am MPI für Europäische Rechtsgeschichte immerhin zum Thema ausgewiesen - schreibt, die Karlsruher Richter hätten "ein neues Grundrecht aus der Taufe gehoben", dann frage ich mich doch, ob das eigentlich ein Grund zum Jubeln ist. Ob man sich darüber freuen soll, daß die Grenze zwischen Judikative und Legislative zusehends aufgeweicht wird.



Zumal es mit der Grenze zwischen Legislative und Exekutive ja nicht besser bestellt ist. Knapp fünfzig Abgeordnete des Bundestags sind als Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre zugleich Teil der Exekutive. Eine Personalunion, die z.B. im amerikanischen System strikter Gewaltenteilung völlig undenkbar wäre (sieht man von der Singularität ab, daß der Vizepräsident zugleich Präsident des Senats ist; ein Amt, das er aber normalerweise nicht ausübt).

Je mehr sich die Legislative von ihrer eigentlichen Aufgabe entfernt und sich sozusagen in das operative Geschäft einmischt, umso weniger scheint sie noch dieser Aufgabe gerecht zu werden.

Vor allem dann, wenn es gilt, Gesetze zu beschließen, die unsere Freiheit nicht einengen, sondern sie erweitern oder zumindest schützen. Diesen Schutz des Einzelnen vor dem Staat - ja eigentlich Sinn und Zweck der Grundrechte - scheinen die Gesetzgebungsorgane zunehmend an die Richter in Karlsruhe delegieren zu wollen.

Wo das aber nicht hingehört. Es sei denn, man will eine neue Verfassungs- Wirklichkeit, in der das Parlament den klassischen Part der Exekutive spielt, den Interessen der Staatsmacht zu dienen; während zugleich die klassische Funktion des Parlaments, die Freiheit des Bürgers gegen den Staat zu verteidigen, an die Judikative weitergereicht wird.

Das allerdings wäre eine neue Republik. Noch haben wir sie nicht.

Der kluge Wolfgang Schäuble hat im Oktober 2007, als die Diskussion über die Online-Durchsuchung auf ihrem Höhepunkt war und in Karlsruhe bereits darüber verhandelt wurde, bündig gesagt: "Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze".

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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5. Januar 2008

Zitat des Tages: Frankreichs Ministerien werden evaluiert

La politique est un domaine comme les autres, qui doit rendre des comptes à nos concitoyens. (...) Des critères de résultats ont été fixés pour permettre ministère par ministère, d'avoir une grille. Les indicateurs de résultats seront tous collationnés, mois après mois, pour pouvoir vous rendre compte de ce qui progresse. C'est tout de suite, c'est maintenant, qu'on demande aux ministères de rendre des comptes.

(Die Politik ist ein Bereich wie jeder andere, der unseren Mitbürgern gegenüber Rechenschaft ablegen muß. (...) Es sind Leistungskriterien festgelegt worden, die Ministerium für Ministerium einen tabellarischen Überblick erlauben. Die Kennwerte für die Resultate werden Monat für Monat eingetragen, so daß Ihnen Rechenschaft über die Fortschritte gegeben werden kann. Sofort, jetzt, werden die Ministerien beauftragt, Rechenschaft abzulegen.)

Laurent Wauquiez, französischer Regierungssprecher, über die Anordnung Sarkozys, private Consulting- Firmen mit der Evaluation der Leistungen der französischen Regierung zu beauftragen.

Kommentar: In den USA mit ihrer strikten Gewaltenteilung kontrolliert der Kongreß die Regierung. In Frankreich tun das ab jetzt Consulting- Firmen. Was antworten wir einem Franzosen, einem Amerikaner auf die Frage, wer in Deutschland eigentlich die Leistung der Regierung kontrolliert?

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30. März 2007

Rückblick: Scharia am Main? Oder: Ein Kind springt auf die Straße

Vor gut einer Woche habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß entgegen dem Tenor der öffentlichen Diskussion die Frankfurter Familienrichterin, die sich in einer Entscheidung auf die Sitten des islamischen Kulturkreises bezog, damit keineswegs die Scharia als Rechtsquelle anerkannte, oder was sonst an Unsinn dazu noch geschrieben worden war.

Sie hatte nur zu entscheiden, ob ein besonderer Härtefall vorlag, der eine vorzeitige Scheidung rechtfertigte. Und das hat sie eben verneint. Unter anderem mit der Begründung, die Frau habe, als sie einen Moslem heiratete, mit dessen Auffassung von der Ehe und den Rechten des Mannes darin rechnen müssen.

Sie hat damit das Verhalten des Mannes in keiner Weise gebilligt oder gar die Scharia als Rechtsquelle anerkannt. Sie hat so entschieden wie, sagen wir, ein Vekehrsrichter, der schreibt: "Der Angeklagte hätte in der Nähe einer Schule damit rechnen müssen, daß ein Kind plötzlich auf die Straße springt". Damit rechtfertigt der Richter es ja nicht, daß ein Kind plötzlich auf die Straße springt.



Nun also hat sich - verspätet, aber immerhin - der Deutsche Richterbund zu der Sache geäußert, in Gestalt seines Vorsitzenden Wolfgang Arenhövel:
Arenhövel, der früher selbst Familienrichter war, sagte, auch in Fällen körperlicher Misshandlung "kann es zur Versöhnung kommen". Dass man sich als Richter mit muslimischen Gebräuchen auseinandersetzen müsse, "ist völlig selbstverständlich“. Es gebe aber überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Tendenz der Rechtsprechung zugunsten des Islams.
Den Verweis auf den Koran kritisierte Arenhövel. Aber der steht ja wohl nicht in der Entscheidung, sondern in einer dienstlichen Erklärung, mit der die Richterin sich gegenüber den Vorwürfen zu rechtfertigen versucht hatte.



Und noch etwas Wichtiges sagten Arenhövel:
Kritik in diesem Fall sei auch berechtigt, aber Disziplinarmaßnahmen zu erwägen gehe zu weit. "Es wird in unangemessener Weise mit der Justiz umgesprungen." Man könne auf eine fehlerhafte Rechtsprechung nicht mit Disziplinarverfahren reagieren.
In der Tat: Ein Skandal war nicht diese Entscheidung einer Richterin. Ein Skandal war und ist es, wie schnell ein Justizminister, angespornt - oder vielleicht eher getrieben - durch das übliche öffentliche Empörtheitstheater, einen so schweren Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit erwägt wie dienstrechtliche Schritte.

Da geht es wirklich um die Substanz des Rechtsstaats, der auf der Gewaltenteilung und ganz besonders auf der Unabhängigkeit der Richter basiert. Aber seltsam - eine öffentliche Diskussion über diesen Aspekt der Sache scheint bisher nicht stattgefunden zu haben.

Vielleicht kommt sie ja jetzt, nachdem sich der Deutsche Richterbund doch noch zu einer Stellungnahme durchgerungen hat.