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14. Mai 2009

Überlegungen zur Freiheit (10): Die Macht der Voodoo-Priester. Wie unwirksame Gesetze unsere Freiheit bedrohen

Der Zweck von Gesetzen besteht zunehmend nur noch im Akt der Gesetzgebung selbst. Gesetze werden nicht gemacht, um das zu bewirken, was in der Begründung aufgeführt wird. Sondern man verabschiedet sie, um sagen zu können - um es auch propagandistisch ausschlachten zu können -, daß man dieses Gesetz gemacht hat.

Der Akt der Gesetzgebung wird zur symbolischen Handlung. Ein derartiges Gesetz eignet sich nicht zur Veränderung der Realität, wohl aber zu ihrer Beschwörung. Der Mechanismus ist derjenige der Magie. So, wie der Voodoo- Priester symbolisch die Puppe durchsticht, statt den wirklichen Menschen zu attackieren, treffen diese Gesetze nicht den realen Mißstand, gegen den sie sich vorgeblich richten, sondern ihr Zielobjekt ist dessen symbolische Repräsentation.

Ich habe das kürzlich anhand von zwei Beispielen genauer ausgeführt, der von der SPD angekündigten höheren Besteuerung "der Reichen", die dem Fiskus kaum etwas bringen würde, und der Sperrung des Internet für Kinderpornographie, die kriminellen Kinderschändern ungefähr so wirksam das Handwerk legen dürfte, wie es einen Ochsen beeindruckt, wenn man ihn ins Horn petzt.

Jetzt gibt es ein weiteres Beispiel; eines, das den Voodoo- Charakter solcher Gesetze mit fast schon absurder Sinnfälligkeit vorführt; freilich zugleich auch verdeutlicht, daß Unwirksamkeit nicht Ungefährlichkeit bedeutet: Die geplante Verschärfung des Waffenrechts.



Es gehörte nicht viel prognostische Kraft dazu, am Tag der Tat von Winnenden vorherzusagen, daß es den Ruf nach einer Verschärfung der Waffengesetze geben würde. Daß er so weit gehen könnte, gleich die "Entwaffnung" der Schützenvereine, ja - Claudia Roth schoß, wenn man das so sagen kann, mal wieder den Vogel ab - ein faktisches Verbot des Schießsports in Deutschland zu verlangen, hatte ich allerdings nicht erwartet.

So weit sind die Koalitionsparteien nicht gegangen, deren zuständige Innenpolitiker sich am Dienstag Abend auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt haben. Aber das, was sie beschlossen, zeigt umso deutlicher den Voodoo- Charakter derartiger Gesetze. Und es verdeutlicht auch, daß sie keineswegs harmlos sind. Künftige Bluttaten wird dieses geplante Gesetz nicht verhindern oder auch nur unwahrscheinlicher machen. Der therapeutische Erfolg liegt nah bei null, aber die Nebenwirkungen sind massiv.

Die Nebenwirkungen nämlich, was unsere Bürgerrechte angeht. Geplant sind unter anderem zwei Regelungen, die zeigen, mit welcher Leichtfertigkeit die Politiker dieser Koalitionsparteien bereit sind, zur Veranstaltung ihres Voodoo- Spektakels unsere Rechte einzuschränken.

Lesen Sie bitte einmal diesen Absatz aus dem Bericht in "Süddeutsche.de":
Waffenbesitzer müssen mit unangemeldeten Kontrollen rechnen. Eine Wohnung darf aber nicht gegen den Willen des Wohnungsinhabers betreten werden. "Wenn sich der Waffenbesitzer beharrlich weigert, seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen, muss die Behörde prüfen, ob die waffenrechtlich notwendige Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers noch gegeben ist", sagte Bosbach. Dies kann zur Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis führen.
Mit anderen Worten: Es gilt zwar das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber wer davon Gebrauch macht, der verstößt gegen seine "Mitwirkungspflicht", verfügt ergo nicht über die "notwendige Zuverlässigkeit", und somit darf man ihm den Waffenbesitzschein entziehen.

Zur Zeit des Kalten Kriegs waren die Radio- Eriwan- Witze ("Im Prinzip ja. Allerdings ...") nach diesem Prinzip konstruiert. Sie wurden erzählt, um die Verlogenheit der kommunistischen Diktatur zu entlarven.

Die zweite geplante Regelung ist nicht weniger skandalös. Aus dem Bericht in "Süddeutsche.de":
Wie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der Deutschen Presse- Agentur dpa sagte, ist außerdem geplant, Spiele, bei denen die Tötung des Gegner simuliert wird, mit Bußgeldern zu ahnden. Betroffen davon wäre Paintball, ein Spiel, bei dem die Gegner mit Farbkugeln aufeinander schießen.
In einem lesenswerten Artikel zum Thema hat Ulrich Clauß gestern Dieter Wiefelspütz zitiert, sozusagen den Bosbach der SPD: "'Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Paintball (Farbkugelschießen) und Winnenden', sagt der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz". Sagt es und stimmt dem Verbot zu.

Da haben wir sie, die Voodoo- Magie, brutal und nackt: Man behauptet gar nicht erst, das Gesetz werde dem beabsichtigten Ziel dienen. Was zählt, ist allein die Symbolik.

Und die Volkserziehung. Ulrich Clauß:
Wer glaubt, das Böse in der Welt per Gesetz nicht nur einhegen zu können, sondern gleich ganz verbieten zu können, kommt am Ende bei einer Erziehungsdiktatur an. (...) Angesichts ihres materiellen Scheiterns bei nahezu allen selbst gesetzten Reformzielen – von den anderen gar nicht erst zu reden – geht diese große Koalition auf immer mehr Feldern zur Wirklichkeitsbeschimpfung in Gesetzesform über. Auf breiter Front gewinnen Eiferer die Oberhand.


Und da haben wir die andere Seite des Voodoo. Als Techniken, die Wirklichkeit zu beeinflussen, sind Voodoo- Riten ungeeignet. Umso mehr eignen sie sich dazu, Menschen unter Kontrolle zu bringen.

Nicht über das Wetter hat der Regenmacher Macht, aber über die Angehörigen des Stamms, dessen Medizinmann er ist. Unter dem Gesichtspunkt der Verbrechens- Bekämpfung sind solche Maßnahmen wie die jetzt beschlossenen wirkungslos. Aber sie zeigen die Macht des Staats über uns; sie schränken unsere Freiheit ein.

Wer im Internet unterwegs ist, der soll wissen, daß der Staat ständig ein Auge auf ihn hat. Wer als Sportschütze Waffen zu Hause aufbewahrt, der soll wissen, daß ihm die Berufung auf die Unverletzlichkeit der Wohnung wenig hilft, wenn der Kontrolleur klingelt. Und wer Spaß an Paintball hat, der soll wissen, daß er künftig nur noch illegal spielen darf. Denn, nicht wahr, es ist "sittenwidrig" (Bosbach laut Clauß), wenn jemand im Spiel auf einen anderen Menschen mit Farbbällchen schießt.

Und wenn etwas im Auge von Politikern "sittenwidrig" ist, dann - so muß man Bosbach ja wohl interpretieren - hat der Staat das Recht, es zu verbieten. Wir sind unter dieser Regierung in der Rechtspolitik mit Riesenschritten auf dem Weg zurück hinter die Liberalisierungen der siebziger Jahre.

Daß in einer freien Gesellschaft das Recht dazu da ist, Rechtsgüter zu schützen, daß es hingegen nicht die Aufgabe hat, Sitte, Anstand und überhaupt das Gute in der Welt zu befördern, scheint zunehmend in Vergessenheit zu geraten. Oder vielmehr: Es wird von den Voodoo- Politikern ignoriert.

Das "sozialistische Recht" in der DDR sollte explizit der Erziehung dienen. Das unter anderem machte den totalitären Charakter des kommunistischen Systems aus.



Als im Dezember 2006, damals aus Anlaß des "Amoklaufs von Emstetten", über ein Verbot von "Killerspielen" diskutiert wurde, habe ich eine autobiographische Glosse beigesteuert; mit dem Titel "Bekenntnisse eines Killerspielers".

Ich habe darin gestanden, wie ich von der frühen Kindheit an und bis hinein in die Pubertät auf Menschen geschossen habe - mit der Wasserpistole, mit der Zündplättchen- Pistole, dazu "bumm" sagend oder "du bist tot". Aber seltsam, die Wirkung blieb aus.

Ich habe, ich schwöre es, nie den Impuls verspürt, ein Schulmassaker zu verüben oder auch nur einen Mitmenschen zu verprügeln. Irgendwie bin ich trotz der "Sittenwidrigkeit", mit der ich aufwuchs, ein friedlicher, jeder Gewalt abholder Mensch geworden.

Ob da bei mir etwas schief gelaufen ist?



Mit Dank an FAB. Für Kommentare bitte hier klicken. Links zu allen Folgen dieser Serie finden Sie hier. Titelvignette: Voodoo-Puppen. Autorin: Denise Alvarado. Frei unter Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 License.

10. Juli 2008

Kurioses, kurz kommentiert: Ein Rätsel. Wo ist der Sinn? Das neue Personenstandsgesetz, zum Dritten. Viel von der Welt in einer Nußschale

Es ist mir ein Rätsel, warum man das gemacht hat.

Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, laut heutiger FAZ über die Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung im neuen Personenstandsgesetz.

Ich kann den Sinn nicht erkennen.

Sein SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, laut derselben Quelle zum selben Thema.

Kommentar: Als ich mich am Montag in einem kurzen Artikel mit diesem Thema befaßte, hätte ich nicht gedacht, daß es mir Stoff zu nun schon dem dritten Artikel innerhalb einer Woche liefern würde.

Man kann sich, wie Hamlet, in einer Nußschale fühlen und doch viel von der Welt sehen.

In der Nußschale dieser seltsamen Gesetzesänderung steckt nicht nur das, was ich (und ich bleibe dabei) einen Skandal genannt habe: Daß man eine Bestimmung mit der Begründung - so geliefert von der Bundesregierung - abschafft, daß "'andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften' trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten", diese Bestimmung einzuhalten.

Sondern wenn wir sie ein wenig drehen und schütteln, die Nußschale, dann purzelt noch etwas Weiteres heraus, sozusagen ein Skandal im Skandal:

Nicht nur hat der Bundestag diese Begründung offenbar akzeptiert (denn er hat das Gesetz ja in diesem Punkt so beschlossen, wie es von der Bundesregierung verlangt und begründet worden war) - sondern er hat das, wie es scheint, in einem partiellen Zustand geistiger Abwesenheit getan.

Partiell insofern, als man das mit hinreichender Sicherheit nur über den rechtspolitischen Sprecher der einen und den innenpolitischen Sprecher der anderen Regierungsfraktion behaupten kann, den promovierten Juristen Jürgen Gehb und den nicht minder promovierten Juristen Dieter Wiefelspütz.

Nur - wenn schon diese beiden Abgeordneten, die qua Fraktionsamt mit Rechtspolitik und mit Innenpolitik befaßt sind, dem, was sie da mitbeschlossen haben, mit dem Ausdruck kindlichen Erstaunens gegenüberstehen - wie mag es dann bei den übrigen Abgeordneten sein, die nicht alle Juristen sind und nicht alle von ihrer Fraktion beauftragt, sich um das Recht und das Innere zu kümmern?

Wievielen von ihnen mag es, wie dem Dr. jur. Jürgen Gehb, ein Rätsel sein, was sie da beschlossen haben? Wievielen mag es wie dem Dr. jur. und Verwaltungsrichter a.D. Dieter Wiefelspütz gehen, der in dem, was er mitbeschlossen hat, keinen Sinn erkennen kann?

Mir scheint, da wird viel von der Art sichtbar, wie unsere Volksvertreter unsere Gesetze machen. In der Nußschale dieses Personenstandsgesetzes.



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

8. Juli 2008

Zettels Meckerecke: Nur ein Pferdefuß? Nein, ein Skandal! Noch einmal zur Änderung des Personenstandsgesetzes

Als ich am Montag einen Artikel über die zum ersten Januar 2009 in Kraft tretende Änderung des Personenstandsgesetzes schrieb, hatte ich einen Verdacht. Einen leisen Verdacht, und deshalb habe ich ihn am Ende des Artikels nur in Form von Fragen formuliert.

Dieser Verdacht war gewesen: "Ob die jetzige Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung nicht die Gefahr in sich birgt, daß Moslems ganz auf die standesamtliche Trauung verzichten?"

Für die Diskussion zu diesem Beitrag in "Zettels kleinem Zimmer" hat Kallias gründlicher recherchiert, als ich es für den Artikel getan hatte. Er ist dabei auf etwas gestoßen, das die Sache nun in einem ganz anderen Licht erscheinen läßt. Das Wort "Skandal" für das, was er gefunden hat, scheint mir nicht übertrieben zu sein.

Die Recherche von Kallias hat ergeben, daß mein Verdacht am Montag nicht nur allzu begründet gewesen war, sondern daß just hier offenbar ein wesentliches Motiv für die Gesetzesänderung in diesem Punkt liegt.



Zur Erinnerung: Nach dem Personenstandsgesetz in seiner noch gültigen Fassung begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer "eine kirchliche Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne daß zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen". Dies gilt für die Mitglieder aller Religionsgemeinschaften.

Diese Vorschrift nun sollte nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung - man kann das und das Weitere ausführlich in dem Beitrag von Kallias und ganz ausführlich in der Bundestags- Drucksache 16/1831 nachlesen - mit der folgenden Begründung gestrichen werden:
Die ursprünglich zur Durchsetzung der 1876 eingeführten obligatorischen Zivilehe und zur Sicherung ihres zeitlichen Vorrangs gegenüber der kirchlichen Trauung mit einer Strafvorschrift (heute: Ordnungswidrigkeit) versehene Regelung hat heute – zumindest im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen – keine praktische Bedeutung mehr.
Dagegen wandte sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2005. Er verlangte die Beibehaltung der Ordnungswidrigkeit (jetzt als Bestandteil des Paragraphen 70), und zwar mit dieser Begründung:
Die Sicherung des zeitlichen Vorrangs der obligatorischen Zivilehe sollte auch weiterhin im Personenstandsrecht zum Ausdruck kommen, auch wenn die Vorschrift gegenwärtig keine große praktische Bedeutung haben mag. Zwar ist im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht zu erwarten, dass sie eine solche wieder erlangen könnte. Entsprechendes kann jedoch für die – tendenziell an Bedeutung gewinnenden – anderen zwischenzeitlich in Deutschland verbreiteten Religionsgemeinschaften nicht festgestellt werden.
Mit anderen Wochen: Auch ohne eine strafbewehrte gesetzliche Regelung werden die beiden großen kirchlichen Kirchen wie bisher die kirchliche erst nach der standesamtlichen Trauung vollziehen. Von den Moslems ist das aber nicht zu erwarten, wenn es keine entsprechende rechtliche Regelung mehr gibt.

Genau das war der Verdacht gewesen, den ich in dem Beitrag vom Montag leise artikuliert hatte.

Wie reagierte nun die Bundesregierung auf den Einwand des Bundesrats? Sie wies ihn mit der folgenden "Gegenäußerung" zurück:
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass "andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften" trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den §§ 67, 67a PStG auszurichten. Es sollte daher bei dem Wegfall der im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht erforderlichen und sonst offenbar wirkungslosen Vorschrift verbleiben.
Als jemand, dem die deutsche Sprache am Herzen liegt, hätte ich diesen Absatz vielleicht für eine "Meckerecke" über die Nichtbeherrschung der deutschen Sprache durch Ministerialbeamte verwenden können; denn statt "verbleiben" hätte es offensichtlich "bleiben" heißen müssen.

Aber nun tritt dieses Motiv bei mir doch zurück hinter der, tja, wie soll ich sagen, Fassungslosigkeit über eine solche Begründung.

Es gibt, so wird da ja gesagt, eine Bevölkerungsgruppe, die sich nicht an eine rechtliche Vorschrift hält. Und das ist für die Bundesregierung ein Grund dafür, nicht etwa das Gesetz gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe durchzusetzen - sondern die betreffende Bestimmung dann eben zu streichen.



Ich halte das für einen Skandal erstens unter allgemein rechtspolitischen Gesichtpunkten.

Wenn Neonazis nicht dazu "bewegt werden können", sich an das Verbot der Verwendung nationalsozialistischer Symbole zu halten - was sollte man dann, folgt man der Logik dieser Begründung, tun? Das Verbot eben aufheben.

Man kann in dieser Begründung geradezu eine Einladung an alle sehen, denen ein Gesetz nicht gefällt, sich eben nicht zu dessen "Einhaltung bewegen" zu lassen.

Raucher, laßt euch nicht dazu bewegen, das Rauchen in Restaurants einzustellen. Steuerzahler, laßt euch nicht dazu bewegen, ehrlich eure Einkünfte anzugeben. Autofahrer, laßt euch nicht dazu bewegen, Begrenzungen der Geschwindigkeit zu beachten. Die Regierung wird dann dem Bundestag empfehlen, die betreffenden gesetzlichen Regelungen aufzuheben. Und dort, wo die Länder zuständig sind, werden deren Regierungen gewiß dem Beispiel des Bundes folgen.

Zweitens scheint sich nun auch auf einer konkreteren Ebene der Verdacht zu bestätigen, den ich am Montag hatte. Wenn die Bundesregierung nicht nur überhaupt, sondern explizit mit dieser Begründung dafür eingetreten ist, das Verbot der religiösen Voraustrauung zu streichen, dann hat sie in diesem Punkt auf ihre Jurisdiktion zugunsten moslemischen Rechts verzichtet, zugunsten der Scharia also.



Mit Dank an Kallias. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.