Es ist mir ein Rätsel, warum man das gemacht hat.
Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, laut heutiger FAZ über die Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung im neuen Personenstandsgesetz.
Ich kann den Sinn nicht erkennen.
Sein SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, laut derselben Quelle zum selben Thema.
Kommentar: Als ich mich am Montag in einem kurzen Artikel mit diesem Thema befaßte, hätte ich nicht gedacht, daß es mir Stoff zu nun schon dem dritten Artikel innerhalb einer Woche liefern würde.
Man kann sich, wie Hamlet, in einer Nußschale fühlen und doch viel von der Welt sehen.
In der Nußschale dieser seltsamen Gesetzesänderung steckt nicht nur das, was ich (und ich bleibe dabei) einen Skandal genannt habe: Daß man eine Bestimmung mit der Begründung - so geliefert von der Bundesregierung - abschafft, daß "'andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften' trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten", diese Bestimmung einzuhalten.
Sondern wenn wir sie ein wenig drehen und schütteln, die Nußschale, dann purzelt noch etwas Weiteres heraus, sozusagen ein Skandal im Skandal:
Nicht nur hat der Bundestag diese Begründung offenbar akzeptiert (denn er hat das Gesetz ja in diesem Punkt so beschlossen, wie es von der Bundesregierung verlangt und begründet worden war) - sondern er hat das, wie es scheint, in einem partiellen Zustand geistiger Abwesenheit getan.
Partiell insofern, als man das mit hinreichender Sicherheit nur über den rechtspolitischen Sprecher der einen und den innenpolitischen Sprecher der anderen Regierungsfraktion behaupten kann, den promovierten Juristen Jürgen Gehb und den nicht minder promovierten Juristen Dieter Wiefelspütz.
Nur - wenn schon diese beiden Abgeordneten, die qua Fraktionsamt mit Rechtspolitik und mit Innenpolitik befaßt sind, dem, was sie da mitbeschlossen haben, mit dem Ausdruck kindlichen Erstaunens gegenüberstehen - wie mag es dann bei den übrigen Abgeordneten sein, die nicht alle Juristen sind und nicht alle von ihrer Fraktion beauftragt, sich um das Recht und das Innere zu kümmern?
Wievielen von ihnen mag es, wie dem Dr. jur. Jürgen Gehb, ein Rätsel sein, was sie da beschlossen haben? Wievielen mag es wie dem Dr. jur. und Verwaltungsrichter a.D. Dieter Wiefelspütz gehen, der in dem, was er mitbeschlossen hat, keinen Sinn erkennen kann?
Mir scheint, da wird viel von der Art sichtbar, wie unsere Volksvertreter unsere Gesetze machen. In der Nußschale dieses Personenstandsgesetzes.
Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, laut heutiger FAZ über die Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung im neuen Personenstandsgesetz.
Ich kann den Sinn nicht erkennen.
Sein SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, laut derselben Quelle zum selben Thema.
Kommentar: Als ich mich am Montag in einem kurzen Artikel mit diesem Thema befaßte, hätte ich nicht gedacht, daß es mir Stoff zu nun schon dem dritten Artikel innerhalb einer Woche liefern würde.
Man kann sich, wie Hamlet, in einer Nußschale fühlen und doch viel von der Welt sehen.
In der Nußschale dieser seltsamen Gesetzesänderung steckt nicht nur das, was ich (und ich bleibe dabei) einen Skandal genannt habe: Daß man eine Bestimmung mit der Begründung - so geliefert von der Bundesregierung - abschafft, daß "'andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften' trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten", diese Bestimmung einzuhalten.
Sondern wenn wir sie ein wenig drehen und schütteln, die Nußschale, dann purzelt noch etwas Weiteres heraus, sozusagen ein Skandal im Skandal:
Nicht nur hat der Bundestag diese Begründung offenbar akzeptiert (denn er hat das Gesetz ja in diesem Punkt so beschlossen, wie es von der Bundesregierung verlangt und begründet worden war) - sondern er hat das, wie es scheint, in einem partiellen Zustand geistiger Abwesenheit getan.
Partiell insofern, als man das mit hinreichender Sicherheit nur über den rechtspolitischen Sprecher der einen und den innenpolitischen Sprecher der anderen Regierungsfraktion behaupten kann, den promovierten Juristen Jürgen Gehb und den nicht minder promovierten Juristen Dieter Wiefelspütz.
Nur - wenn schon diese beiden Abgeordneten, die qua Fraktionsamt mit Rechtspolitik und mit Innenpolitik befaßt sind, dem, was sie da mitbeschlossen haben, mit dem Ausdruck kindlichen Erstaunens gegenüberstehen - wie mag es dann bei den übrigen Abgeordneten sein, die nicht alle Juristen sind und nicht alle von ihrer Fraktion beauftragt, sich um das Recht und das Innere zu kümmern?
Wievielen von ihnen mag es, wie dem Dr. jur. Jürgen Gehb, ein Rätsel sein, was sie da beschlossen haben? Wievielen mag es wie dem Dr. jur. und Verwaltungsrichter a.D. Dieter Wiefelspütz gehen, der in dem, was er mitbeschlossen hat, keinen Sinn erkennen kann?
Mir scheint, da wird viel von der Art sichtbar, wie unsere Volksvertreter unsere Gesetze machen. In der Nußschale dieses Personenstandsgesetzes.
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