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3. März 2009

Zettels Meckerecke: Der Mann mit dem Bleistift hinter dem Ohr und das Urteil des BVerfG zu Wahlautomaten. Ein unlogisches, ein dummes Urteil

In meiner Kindheit kannte ihn jeder: Den Mann im grauen, manchmal auch weißen Kittel, mit dem Bleistift hinter dem Ohr. Er trat zum Beispiel auf als der Kaufmann um die Ecke, zu dem meine Eltern mich zum Einkaufen schickten.

Warum hatte er immer den Bleistift hinter dem Ohr? Weil das Einkaufen so ging: Alles, was man haben wollte, baute der Kaufmann auf seinem Tresen auf. Dann ging er die Waren durch und notierte für jede den Preis auf einem Stück Papier; mit eben jenem Bleistift. Hatte er alles, dann zog er einen Strich unter die Zahlenreihe und rechnete aus, was man zu zahlen hatte. Mit dem Bleistift notierte er dabei die Zwischenergebnisse.

Im Lauf der Jahrzehnte verschwanden die Bleistifte. Die Kaufleute schafften sich Registrierkassen an, oft waren sie von "Anker". Mit großen, weit hervorstehenden Tasten, auf denen die Preise eingetippt wurden. Mit einer Kurbel, an der man drehte, und dann klingelte es. Die Maschine rechnete, und die Geld- Schublade fuhr heraus.

Noch später wurden die Registrierkassen erst elektrisch, dann auch elektronisch. Längst war auch der Kaufmann an der Ecke durch den Supermarkt, den Discounter ersetzt worden. Die Kassiererinnen mußten in die elektronischen Kassen anfangs noch den Preis eingeben, dann nur noch die Warennummer. Heute scannen sie die Waren ein.



Als der Kaufmann mit dem Bleistift arbeitete, benutzten auch Wähler den Bleistift, um anzukreuzen, wem sie ihre Stimme geben wollten. Die Stimmen wurden per Hand "ausgezählt", so wie der Kaufmann mit dem Bleistift ausrechnete, was der Kunde zu zahlen hatte.

Dann kam die mechanische Registrierkasse. Die Wähler benutzten immer noch den Bleistift. Dann kam die elektrische, die elektronische Kasse. Die Wähler benutzten immer noch den Bleistift. Dann kam die Scanner- Kasse. Zu Hause schrieben die Kunden ihre Briefe nicht mehr mit der mechanischen Schreibmaschine, sondern mit der elektrischen IBM, dann am PC. Die Wähler wählen immer noch mit dem Bleistift.

Das ist ein höchst unsicheres Verfahren. Immer wieder gibt es Berichte, daß Urnen verschwinden, daß ganze Bündel von Stimmen versehentlich unausgezählt bleiben. Wird einmal aus irgendeinem Grund eine Nachzählung erforderlich, dann liefert sie fast nie genau dasselbe Ergebnis wie die ursprüngliche Auszählung.

Der Wähler ist diesen Ungenauigkeiten weitgehend ausgeliefert. Er kann der Auszählung beiwohnen, denn sie ist öffentlich. Aber selten tut das einmal ein Wähler. Und auch wenn er es tut, weiß er nicht, ob die Urne wirklich leer gewesen war, als der erste Wähler seinen Stimmzettel hineinwarf. Er weiß nicht, was mit dem in seinem Wahllokal ausgezählten Ergebnis wird; ob es korrekt übermittelt, ob die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale fehlerfrei addiert werden.

Die meisten Wähler, auch ich, machen sich darüber aber keine Sorgen. Sie sind überzeugt, daß in einem demokratischen Rechtsstaat Wahlen nicht manipuliert werden.

Fehleranfällig ist diese altfränkische Art der Erfassung und Auszählung der Stimmen; so wie der Kaufmann an der Ecke sich ungleich häufiger verrechnet hat, als heute beim Einscannen noch Fehler vorkommen. Aber wir können damit leben, weil wir davon ausgehen können, daß diese Fehler, weil zufällig, nicht bestimmte Parteien begünstigen oder benachteiligen. À la longue hebt sich das gegenseitig auf. Nur wenn es einmal ganz knapp ist, wird man nachzählen. Denn dann kann es schon einmal auf wenige Stimmen ankommen.

Wir Wähler können mit der Fehleranfälligkeit des altertümlichen Verfahrens der Auszählung leben, weil wir auf den demokratischen Rechtsstaat vertrauen. Niemand wird sich in aller Regel selbst davon überzeugen, daß alles in Ordnung ist. Aber wir setzen es voraus, weil wir denjenigen vertrauen, die diese Wahlen organisieren, die sie leiten, die sie überwachen.



Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die bisher in Deutschland benutzten Wahlcomputer der niederländischen Firma Nedap nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Ihre Verwendung ist also - denn nur darüber hat das BVerfG zu befinden - verfassungswidrig. Warum ist sie das? Die "Welt":
Die Stimmabgabe an den Computern des niederländischen Herstellers Nedap widerspreche dem in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, urteilten die Karlsruher Richter. Die elektronische Auszählung der Stimmen sei vom Wähler nicht kontrollierbar. Es sei jedoch grundsätzlich erforderlich, dass jeder Bürger die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen könne, erläuterte der Zweite Senat seine Entscheidung.
Genauer kann man das, was sich das Gericht da ausgedacht hat, in den Leitsätzen zu dem Urteil nachlesen. Dort heißt es:
Der Wähler selbst muss - auch ohne nähere computertechnische Kenntnisse - nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder - wenn die Stimmen zunächst technisch unterstützt ausgezählt werden - jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird. Es reicht nicht aus, wenn er darauf verwiesen ist, ohne die Möglichkeit eigener Einsicht auf die Funktionsfähigkeit des Systems zu vertrauen. Es genügt daher nicht, wenn er ausschließlich durch eine elektronische Anzeige darüber unterrichtet wird, dass seine Stimmabgabe registriert worden ist. Dies ermöglicht keine hinreichende Kontrolle durch den Wähler. (...)

Einschränkungen der bürgerschaftlichen Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs können nicht dadurch ausgeglichen werden, dass Mustergeräte im Rahmen des Verfahrens der Bauartzulassung oder die bei der Wahl konkret eingesetzten Wahlgeräte vor ihrem Einsatz von einer amtlichen Institution auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Sicherheitsanforderungen und auf ihre technische Unversehrtheit hin überprüft werden. Die Kontrolle der wesentlichen Schritte der Wahl fördert begründetes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Wahl erst dadurch in der gebotenen Weise, dass die Bürger selbst den Wahlvorgang zuverlässig nachvollziehen können.
Welch eine Weltfremdheit!

Kein Bürger kann den Wahlvorgang "zuverlässig nachvollziehen", wenn mit Bleistift oder Kugelschreiber Formulare markiert werden. Er müßte dann kontrollieren können, daß die Urne bei Öffnung des Wahllokals leer war; er müßte nicht nur der Auszählung mit Argusaugen folgen können, sondern auch bei der telefonischen Übermittlung der Wahlergebnisse zugleich im Wahllokal und in der Zentrale sitzen, in der die Ergebnisse gesammelt werden.

Und auch dort - also auf den Rathäusern, in den Innenministerien, wo immer Ergebnisse gesammelt und verrechnet werden -, dürften nach der Logik des BVerfG keine Computer eingesetzt werden.

Denn wie sollten "die Bürger", von denen das Gericht spricht, sicher sein können, daß diese Computer nicht manipuliert sind, daß die Software keine Fehler enthält usw.? Wenn der Bürger - nach Ansicht des Gerichts - nicht der amtlichen Kontrolle von Wahlautomaten vertrauen kann, warum soll er dann der Richtigkeit der Übermittlung, der Sammlung, der Auswertung der aus den Wahllokalen gemeldeten Daten trauen können?

Es liegt in der Logik dieser seltsamen Entscheidung, daß die Ergebnisse der Wahllokale nicht mehr telefonisch oder gar über einen Computerverbund weitergegeben werden dürfen. Sondern die Urnen müßten per Kurier an die jeweiligen zentralen Sammelstellen geliefert werden.

Dort dürften dann nicht etwa Computer, ja noch nicht einmal Taschenrechner (wer durchschaut schon deren Funktionsweise?) für das Zusammenfassen der Daten eingesetzt werden, sondern - nach der Logik dieser Entscheidujng des famosen Zweiten Senats des BVerfG - natürlich nur Papier und Bleistift; eben wie im Wahllokal. Vielleicht helfen ja begabte Schnellrechner bei der Ermittlung des Ergebnisses.

Das dann, sagen wir, vier oder fünf Wochen nach der Wahl vorliegt.



Kann man die Logik dieses Urteils irgendwie retten?

Es liegt nahe, zu argumentieren, daß physische Stimmzettel sozusagen sichere Rohdaten verfügbar machen. Später nutzt man Rechner, um diese Daten zu verarbeiten. Aber im Zweifelsfall hat man doch immer noch die Stimmzettel. Solide Ausgangsdaten.

Aber genau die hat man auch bei den Wahlcomputern der Firma "Nepad". Aus den Leitsätzen zu dem Urteil:
Die an dem Wahlgerät abgegebenen Stimmen - einschließlich der Koppelungen (Erststimme und zugehörige Zweitstimme) - werden auf einer herausnehmbaren kassettenförmigen Speichereinheit - dem sogenannten Stimmspeichermodul, auch als "elektronische Urne" bezeichnet (vgl. Schönau, Elektronische Demokratie, 2007, S. 53) - abgelegt. Auf dem Stimmspeichermodul sind darüber hinaus die Daten der Stimmzettel, die Zuordnung der einzelnen Tasten zu den Wahlvorschlägen sowie Wahldatum und Wahllokal gespeichert.
Daß es leichter wäre, diese elektronische Urne zu manipiulieren als eine reale Urne, die man verschwinden lassen, die man durch eine andere ersetzen, die man heimlich mit gefälschten Stimmzetteln füllen kann - das nachzuweisen oder auch nur plausibel zu machen hat das BVerfG leider unterlassen.



Es gibt freilich, abseits der verfassungsrechtlichen Klimmzüge dieses Zweiten Senats, gute Gründe dafür, die Ergebnisse, die Wahlcomputer liefern, nachzuzählen. Nicht, weil "der Bürger" mit seinen beschränkten Möglichkeiten, den Vorgang im Einzelnen nachzuprüfen, nicht über Papier und Bleistift hinauskommen würde. Sondern aus einem ganz anderen Grund.

Ich habe diesen Grund hier vor gut einem Jahr erläutert: Weil die Fehler von Menschen und die von Computern von unterschiedlicher Art sind. Wenn Menschen z.B. die Höhe eines Gebäudes schätzen sollen, dann werden sie diese selten genau treffen, aber auch nicht radikal vom wahren Wert abweichen. Wenn man aber einen Rechner verwendet, um diese Höhe trigonometrisch auszurechnen, dann kann bei einem Software- Fehler das Ergebnis um Größenordnungen falsch sein.

Wenn man also Sicherungen einbauen möchte, dann ist es am besten, die beiden Arten von Fehlern sich gegenseitig kompensieren zu lassen, indem Wahlcomputer eingesetzt werden, aber per Hand nachgezählt wird. Und zwar eine Stichprobe, deren jeweils erforderlichen Umfang Philip B. Stark ausgerechnet hat.

Nur ist das freilich keine Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, sondern eine Frage der praktischen Zweckmäßigkeit.

Daß das Problem, wie man am besten Fehler bei der Ermittlung von Wahlergebnissen vermeidet, Verfassungsrang hat - das gibt es vermutlich nur in Deutschland.

Deutsch sein heißt eben, eine Sache um ihrer selbst willen tun. Es ist schon deprimierend.



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10. Dezember 2008

Zettels Meckerecke: Die jetzige Regelung ist verfassungswidrig. Die Pendlerpauschale ist ein Schmarrn. Glühbirnen werden verboten

Das alles zusammen kann mich schon in eine kräftige Mecker- Stimmung bringen. Nur habe ich leider wenig Neues zu meckern.

Die Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2007, Fahrten zum und vom Arbeitsplatz nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen, war ein Akt staatlicher Willkür, und zwar ein zweifacher. Das konnte man ausführlich hier im April dieses Jahres nachlesen; ich kann es jetzt nur zusammenfassen und um die aktuelle Entscheidung des BVerfG ergänzen:

Werbungskosten sind laut Einkommensteuergesetz "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Daß Kosten, die durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen, nicht unter diese Definition fallen sollen, ist eine Vergewaltigung der Logik. Dies gesetzlich festgelegt zu haben, war eine Unverschämtheit gegenüber dem steuerzahlenden Bürger.

Der zweite Akt der Willkür bestand 2007 darin, die so abgeschaffte Absetzbarkeit der Fahrtkosten dann doch wieder zuzulassen. Freilich nicht als Werbungskosten (das hatte man ja mit dem Akt der Unlogik ausgeschlossen), sondern als Kosten, die "wie Werbungskosten zu behandeln" seien, wenn die Entfernung größer ist als 20 Kilometer.

Reine Willkür; Steuerrecht nach Gutsherrenart. Das also hat das BVerfG mit seiner gestrigen Entscheidung gekippt, und zwar unter Erteilung einer kräftigen Ohrfeige an den Gesetzgeber:
Das im Gesetzgebungsverfahren fast ausschließlich angeführte Ziel der Haushaltskonsolidierung kann trotz aller auch verfassungsrechtlichen Dringlichkeit für sich genommen die Neuregelung nicht rechtfertigen, denn es geht bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung. (...)

Der generelle Ausschluss der Wegeaufwendungen aus dem Tatbestand der Werbungskosten und die gleichzeitige Anordnung, die Kosten für Wege ab 21 km "wie" Werbungskosten zu behandeln (...), ist durch eine widersprüchliche Verbindung und Verschränkung unterschiedlicher Regelungsgehalte und Regelungsziele gekennzeichnet und beruht nicht auf einer übergreifenden Konzeption.
Mit anderen Worten, man hat die Pendlerpauschale in einem Akt staatlicher Willkür abgeschafft, und man hat dann noch einen weiteren Akt der Willkür draufgesetzt, indem man sie teilweise doch hat fortbestehen lassen.



Also zurück zur Pendlerpauschale, wie es sie seit 2001 gibt? Zunächst, vorläufig, bleibt nichts anderes übrig; so besagt es die Entscheidung. Für das Jahr 2007 gilt das alte Recht in diesem Punkt weiter.

Aber dieses alte Recht ist ein Schmarrn; und Näheres bitte ich Sie wiederum hier nachzulesen.

Werbungskosten sind tatsächlich entstandene Kosten und müssen als solche nachgewiesen werden; von wenigen Ausnahmen abgesehen, wo der Einzelnachweis schwer oder unmöglich ist und wo es deshalb Pauschbeträge gibt.

Bei den Fahrtkosten ist der Nachweis aber leicht; man braucht - und so galt es bis 2001 - ja nur die Fahrkarten einzureichen oder das Kennzeichen des PKW anzugeben, mit dem man pendelt.

Warum wurde der Einzelnachweis durch eine Pauschale ersetzt? Allein deshalb, weil die rotgrüne Koalition erreichen wollte, daß Werbungskosten anerkannt werden, die gar nicht entstanden sind. Legale Steuerhinterziehung also.

Wenn vier Leute eine Fahrgemeinschaft bilden, darf dennoch jeder die volle Pauschale geltend machen. (Tat er das bis 2001 mit der Kilometerpauschale, dann war das Steuerhinterziehung). Wenn jemand mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder täglich acht Kilometer hin und zurück joggt (ich kannte jemanden, der das tat), dann kann er nicht etwa nur die Kosten für das anschließende Duschen geltend machen, sondern die volle Pauschale.

Das wurde mit der Gesetzesänderung 2001 nicht nur in Kauf genommen, sondern es war deren erklärtes Ziel, es zu fördern. Eine "Regel ohne Sinn", wie die "Welt" schrieb. Oder vielmehr mit dem Sinn und Zweck, ökologisch erwünschtes Verhalten dadurch zu belohnen, daß man Kosten absetzen darf, die man gar nicht hatte.

Die Regelung, die bis 2001 galt und die von den Rotgrünen abgeschafft wurde, war hingegen vernünftig und gerecht: Jeder kann das geltend machen, was er an Kosten nachweisen kann. Für Fahrten mit dem PKW gibt es eine Kilometerpauschale, weil der Einzelnachweis dort schwierig ist. Ansonsten wird anerkannt, was belegt werden kann. Genau wie auch sonst bei den Werbungskosten.



Wieder zu dieser Regelung zurückzukehren wäre vernünftig. Aber es wird nicht geschehen. Denn es wäre ja "unökologisch". Und das ist heutzutage bekanntlich schlimmer, als wenn etwas unmoralisch der gar nur rechtswidrig ist.

So, wie umgekehrt jeder Unfug, jede Vergewaltigung der Freiheit des Bürgers offenbar von der Öffentlichkeit geschluckt wird, sofern dies nur "ökologisch" ist. Wie das Verbieten der Glühbirne.

Ein Akt staatlicher Willkür auch dies.

Bisher lebten wir in einer Gesellschaft, in der jeder diejenigen Produkte kaufen konnte, die er haben wollte. Der Staat griff allein dann ein, wenn ein Produkt nicht gebrauchssicher oder wenn es gesundheitsschädlich war.

Die Glühbirne ist das nicht. Ihr Gebrauch schadet niemandem. Der Staat aber maßt sich jetzt an, sie uns dennoch zu verbieten.

Das ist nicht weniger als der Einstieg in ein Maß staatlicher Konsumsteuerung, wie es bisher allein im Kommunismus existierte. Auch dazu können Sie Näheres in einem früheren Artikel lesen.



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28. Februar 2008

Marginalie: Es gibt noch Richter in Karlsruhe! Oder sind es Gesetzgeber?

Selten ist ein Urteil der Karlsruher Richter so einhellig begrüßt, ja nachgerade bejubelt worden wie das zur Online- Durchsuchung. "Computer- Grundrecht erblickt die Welt" titelt die FAZ und bietet gleich ein ganzes Dossier zu dem Thema. Darin einen Kommentar von Miloš Vec, der unter dem Zwischentitel "Ein Meileinstein" schreibt:
... die Richter haben ein neues Grundrecht aus der Taufe gehoben. Die Bürger, so sprachen die Hüter der Verfassung, hätten ein Grundrecht "auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informations- technischer Systeme". Das ist ein Meilenstein in der juristischen Bewältigung der Herausforderungen der technisch- wissenschaftlichen Moderne. Noch ist seine Bedeutung unabsehbar und sind seine Konsequenzen ebenso vage Zukunftsmusik wie jene Fälle, an denen es künftig in Karlsruhe und vor anderen deutschen Gerichten ausbuchstabiert werden wird.
"Ausbuchstabiert" schreibt Miloš Vec; ein farbigeres, weniger abgegriffenes Ersatzwort für "ausgelegt". Recht hat er.

Denn das, nicht wahr, ist die Aufgabe der Gerichte, auch des Verfassungsgerichts: Gesetze auszulegen. Nicht Gesetze zu erlassen. Oder gar ein neues Grundrecht in die Verfassung zu schreiben.

Wohin sind wir gekommen, wenn wir uns darüber freuen müssen, daß wenigstens die Richter in Karlsruhe noch die Gesetze hervorbringen, die zu beschließen die dafür berufenen Organe offenbar nicht mehr schaffen. Auch wenn sie es nur in Form von Urteilen tun können, deren Verbindlichkeit aber nicht hinter der von Gesetzen zurücksteht.



Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin keineswegs gegen den Inhalt dieses Urteils. Es bestätigt, verschärft allerdings auch, was Wolfgang Schäuble wieder und wieder über die Online- Durchsuchung gesagt hat - daß sie zur Bekämpfung des Terrorismus erlaubt werden soll, und zu sonst nichts.

Ich habe das damals, als es im vergangenen September diskutiert wurde, vorsichtig befürwortet, war mir aber - wie auch jetzt noch - meiner Beurteilung nicht sicher. Das BVG hat jetzt die Umstände präzisiert, unter denen die Durchsuchung erlaubt ist. Das macht es mir leichter, eine solche Regelung positiv zu sehen.

Also, nicht darum geht es mir. Sondern darum, daß noch kaum ein Urteil des BVG so deutlich wie dieses eine Tendenz gezeigt hat, die freilich schon lange zu beobachten ist: Daß die Verfassungsrichter rechtsschöpferisch tätig werden.

Sie haben das bisher meist getan, indem sie einen Rahmen für gesetzliche Regelungen gesetzt haben, der eingehalten werden muß, damit ein Gesetz mit einem oder mehreren der Grundrechte vereinbar ist. Insofern kann man das immer noch als Auslegung eben dieser Grundrechte sehen; als Jurisdiktion und nicht Gesetzgebung.

Wenn aber jetzt ein Autor wie Vec - als habilitierter Jurist am MPI für Europäische Rechtsgeschichte immerhin zum Thema ausgewiesen - schreibt, die Karlsruher Richter hätten "ein neues Grundrecht aus der Taufe gehoben", dann frage ich mich doch, ob das eigentlich ein Grund zum Jubeln ist. Ob man sich darüber freuen soll, daß die Grenze zwischen Judikative und Legislative zusehends aufgeweicht wird.



Zumal es mit der Grenze zwischen Legislative und Exekutive ja nicht besser bestellt ist. Knapp fünfzig Abgeordnete des Bundestags sind als Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre zugleich Teil der Exekutive. Eine Personalunion, die z.B. im amerikanischen System strikter Gewaltenteilung völlig undenkbar wäre (sieht man von der Singularität ab, daß der Vizepräsident zugleich Präsident des Senats ist; ein Amt, das er aber normalerweise nicht ausübt).

Je mehr sich die Legislative von ihrer eigentlichen Aufgabe entfernt und sich sozusagen in das operative Geschäft einmischt, umso weniger scheint sie noch dieser Aufgabe gerecht zu werden.

Vor allem dann, wenn es gilt, Gesetze zu beschließen, die unsere Freiheit nicht einengen, sondern sie erweitern oder zumindest schützen. Diesen Schutz des Einzelnen vor dem Staat - ja eigentlich Sinn und Zweck der Grundrechte - scheinen die Gesetzgebungsorgane zunehmend an die Richter in Karlsruhe delegieren zu wollen.

Wo das aber nicht hingehört. Es sei denn, man will eine neue Verfassungs- Wirklichkeit, in der das Parlament den klassischen Part der Exekutive spielt, den Interessen der Staatsmacht zu dienen; während zugleich die klassische Funktion des Parlaments, die Freiheit des Bürgers gegen den Staat zu verteidigen, an die Judikative weitergereicht wird.

Das allerdings wäre eine neue Republik. Noch haben wir sie nicht.

Der kluge Wolfgang Schäuble hat im Oktober 2007, als die Diskussion über die Online-Durchsuchung auf ihrem Höhepunkt war und in Karlsruhe bereits darüber verhandelt wurde, bündig gesagt: "Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze".

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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