Das alles zusammen kann mich schon in eine kräftige Mecker- Stimmung bringen. Nur habe ich leider wenig Neues zu meckern.
Die Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2007, Fahrten zum und vom Arbeitsplatz nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen, war ein Akt staatlicher Willkür, und zwar ein zweifacher. Das konnte man ausführlich hier im April dieses Jahres nachlesen; ich kann es jetzt nur zusammenfassen und um die aktuelle Entscheidung des BVerfG ergänzen:
Werbungskosten sind laut Einkommensteuergesetz "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Daß Kosten, die durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen, nicht unter diese Definition fallen sollen, ist eine Vergewaltigung der Logik. Dies gesetzlich festgelegt zu haben, war eine Unverschämtheit gegenüber dem steuerzahlenden Bürger.
Der zweite Akt der Willkür bestand 2007 darin, die so abgeschaffte Absetzbarkeit der Fahrtkosten dann doch wieder zuzulassen. Freilich nicht als Werbungskosten (das hatte man ja mit dem Akt der Unlogik ausgeschlossen), sondern als Kosten, die "wie Werbungskosten zu behandeln" seien, wenn die Entfernung größer ist als 20 Kilometer.
Reine Willkür; Steuerrecht nach Gutsherrenart. Das also hat das BVerfG mit seiner gestrigen Entscheidung gekippt, und zwar unter Erteilung einer kräftigen Ohrfeige an den Gesetzgeber:
Also zurück zur Pendlerpauschale, wie es sie seit 2001 gibt? Zunächst, vorläufig, bleibt nichts anderes übrig; so besagt es die Entscheidung. Für das Jahr 2007 gilt das alte Recht in diesem Punkt weiter.
Aber dieses alte Recht ist ein Schmarrn; und Näheres bitte ich Sie wiederum hier nachzulesen.
Werbungskosten sind tatsächlich entstandene Kosten und müssen als solche nachgewiesen werden; von wenigen Ausnahmen abgesehen, wo der Einzelnachweis schwer oder unmöglich ist und wo es deshalb Pauschbeträge gibt.
Bei den Fahrtkosten ist der Nachweis aber leicht; man braucht - und so galt es bis 2001 - ja nur die Fahrkarten einzureichen oder das Kennzeichen des PKW anzugeben, mit dem man pendelt.
Warum wurde der Einzelnachweis durch eine Pauschale ersetzt? Allein deshalb, weil die rotgrüne Koalition erreichen wollte, daß Werbungskosten anerkannt werden, die gar nicht entstanden sind. Legale Steuerhinterziehung also.
Wenn vier Leute eine Fahrgemeinschaft bilden, darf dennoch jeder die volle Pauschale geltend machen. (Tat er das bis 2001 mit der Kilometerpauschale, dann war das Steuerhinterziehung). Wenn jemand mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder täglich acht Kilometer hin und zurück joggt (ich kannte jemanden, der das tat), dann kann er nicht etwa nur die Kosten für das anschließende Duschen geltend machen, sondern die volle Pauschale.
Das wurde mit der Gesetzesänderung 2001 nicht nur in Kauf genommen, sondern es war deren erklärtes Ziel, es zu fördern. Eine "Regel ohne Sinn", wie die "Welt" schrieb. Oder vielmehr mit dem Sinn und Zweck, ökologisch erwünschtes Verhalten dadurch zu belohnen, daß man Kosten absetzen darf, die man gar nicht hatte.
Die Regelung, die bis 2001 galt und die von den Rotgrünen abgeschafft wurde, war hingegen vernünftig und gerecht: Jeder kann das geltend machen, was er an Kosten nachweisen kann. Für Fahrten mit dem PKW gibt es eine Kilometerpauschale, weil der Einzelnachweis dort schwierig ist. Ansonsten wird anerkannt, was belegt werden kann. Genau wie auch sonst bei den Werbungskosten.
Wieder zu dieser Regelung zurückzukehren wäre vernünftig. Aber es wird nicht geschehen. Denn es wäre ja "unökologisch". Und das ist heutzutage bekanntlich schlimmer, als wenn etwas unmoralisch der gar nur rechtswidrig ist.
So, wie umgekehrt jeder Unfug, jede Vergewaltigung der Freiheit des Bürgers offenbar von der Öffentlichkeit geschluckt wird, sofern dies nur "ökologisch" ist. Wie das Verbieten der Glühbirne.
Ein Akt staatlicher Willkür auch dies.
Bisher lebten wir in einer Gesellschaft, in der jeder diejenigen Produkte kaufen konnte, die er haben wollte. Der Staat griff allein dann ein, wenn ein Produkt nicht gebrauchssicher oder wenn es gesundheitsschädlich war.
Die Glühbirne ist das nicht. Ihr Gebrauch schadet niemandem. Der Staat aber maßt sich jetzt an, sie uns dennoch zu verbieten.
Das ist nicht weniger als der Einstieg in ein Maß staatlicher Konsumsteuerung, wie es bisher allein im Kommunismus existierte. Auch dazu können Sie Näheres in einem früheren Artikel lesen.
Die Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2007, Fahrten zum und vom Arbeitsplatz nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen, war ein Akt staatlicher Willkür, und zwar ein zweifacher. Das konnte man ausführlich hier im April dieses Jahres nachlesen; ich kann es jetzt nur zusammenfassen und um die aktuelle Entscheidung des BVerfG ergänzen:
Werbungskosten sind laut Einkommensteuergesetz "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Daß Kosten, die durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen, nicht unter diese Definition fallen sollen, ist eine Vergewaltigung der Logik. Dies gesetzlich festgelegt zu haben, war eine Unverschämtheit gegenüber dem steuerzahlenden Bürger.
Der zweite Akt der Willkür bestand 2007 darin, die so abgeschaffte Absetzbarkeit der Fahrtkosten dann doch wieder zuzulassen. Freilich nicht als Werbungskosten (das hatte man ja mit dem Akt der Unlogik ausgeschlossen), sondern als Kosten, die "wie Werbungskosten zu behandeln" seien, wenn die Entfernung größer ist als 20 Kilometer.
Reine Willkür; Steuerrecht nach Gutsherrenart. Das also hat das BVerfG mit seiner gestrigen Entscheidung gekippt, und zwar unter Erteilung einer kräftigen Ohrfeige an den Gesetzgeber:
Das im Gesetzgebungsverfahren fast ausschließlich angeführte Ziel der Haushaltskonsolidierung kann trotz aller auch verfassungsrechtlichen Dringlichkeit für sich genommen die Neuregelung nicht rechtfertigen, denn es geht bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung. (...)Mit anderen Worten, man hat die Pendlerpauschale in einem Akt staatlicher Willkür abgeschafft, und man hat dann noch einen weiteren Akt der Willkür draufgesetzt, indem man sie teilweise doch hat fortbestehen lassen.
Der generelle Ausschluss der Wegeaufwendungen aus dem Tatbestand der Werbungskosten und die gleichzeitige Anordnung, die Kosten für Wege ab 21 km "wie" Werbungskosten zu behandeln (...), ist durch eine widersprüchliche Verbindung und Verschränkung unterschiedlicher Regelungsgehalte und Regelungsziele gekennzeichnet und beruht nicht auf einer übergreifenden Konzeption.
Also zurück zur Pendlerpauschale, wie es sie seit 2001 gibt? Zunächst, vorläufig, bleibt nichts anderes übrig; so besagt es die Entscheidung. Für das Jahr 2007 gilt das alte Recht in diesem Punkt weiter.
Aber dieses alte Recht ist ein Schmarrn; und Näheres bitte ich Sie wiederum hier nachzulesen.
Werbungskosten sind tatsächlich entstandene Kosten und müssen als solche nachgewiesen werden; von wenigen Ausnahmen abgesehen, wo der Einzelnachweis schwer oder unmöglich ist und wo es deshalb Pauschbeträge gibt.
Bei den Fahrtkosten ist der Nachweis aber leicht; man braucht - und so galt es bis 2001 - ja nur die Fahrkarten einzureichen oder das Kennzeichen des PKW anzugeben, mit dem man pendelt.
Warum wurde der Einzelnachweis durch eine Pauschale ersetzt? Allein deshalb, weil die rotgrüne Koalition erreichen wollte, daß Werbungskosten anerkannt werden, die gar nicht entstanden sind. Legale Steuerhinterziehung also.
Wenn vier Leute eine Fahrgemeinschaft bilden, darf dennoch jeder die volle Pauschale geltend machen. (Tat er das bis 2001 mit der Kilometerpauschale, dann war das Steuerhinterziehung). Wenn jemand mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder täglich acht Kilometer hin und zurück joggt (ich kannte jemanden, der das tat), dann kann er nicht etwa nur die Kosten für das anschließende Duschen geltend machen, sondern die volle Pauschale.
Das wurde mit der Gesetzesänderung 2001 nicht nur in Kauf genommen, sondern es war deren erklärtes Ziel, es zu fördern. Eine "Regel ohne Sinn", wie die "Welt" schrieb. Oder vielmehr mit dem Sinn und Zweck, ökologisch erwünschtes Verhalten dadurch zu belohnen, daß man Kosten absetzen darf, die man gar nicht hatte.
Die Regelung, die bis 2001 galt und die von den Rotgrünen abgeschafft wurde, war hingegen vernünftig und gerecht: Jeder kann das geltend machen, was er an Kosten nachweisen kann. Für Fahrten mit dem PKW gibt es eine Kilometerpauschale, weil der Einzelnachweis dort schwierig ist. Ansonsten wird anerkannt, was belegt werden kann. Genau wie auch sonst bei den Werbungskosten.
Wieder zu dieser Regelung zurückzukehren wäre vernünftig. Aber es wird nicht geschehen. Denn es wäre ja "unökologisch". Und das ist heutzutage bekanntlich schlimmer, als wenn etwas unmoralisch der gar nur rechtswidrig ist.
So, wie umgekehrt jeder Unfug, jede Vergewaltigung der Freiheit des Bürgers offenbar von der Öffentlichkeit geschluckt wird, sofern dies nur "ökologisch" ist. Wie das Verbieten der Glühbirne.
Ein Akt staatlicher Willkür auch dies.
Bisher lebten wir in einer Gesellschaft, in der jeder diejenigen Produkte kaufen konnte, die er haben wollte. Der Staat griff allein dann ein, wenn ein Produkt nicht gebrauchssicher oder wenn es gesundheitsschädlich war.
Die Glühbirne ist das nicht. Ihr Gebrauch schadet niemandem. Der Staat aber maßt sich jetzt an, sie uns dennoch zu verbieten.
Das ist nicht weniger als der Einstieg in ein Maß staatlicher Konsumsteuerung, wie es bisher allein im Kommunismus existierte. Auch dazu können Sie Näheres in einem früheren Artikel lesen.
Für Kommentare bitte hier klicken.