Zettels Raum: Scharia am Main? Schauen wir uns den Fall mal genau an Vernünftige Gedanken von Gott, der Welt und der Seele des Menschen, auch allen Dingen überhaupt

Wednesday, March 21, 2007

Scharia am Main? Schauen wir uns den Fall mal genau an

"Sturm der Entrüstung über Koran- Richterin" titelt im Augenblick "Spiegel-Online". Und bietet weitere Beiträge sowie ein Forum an, alle unter der Überschrift "Justiz-Skandal": "Gewalt- Rechtfertigung mit Koran". "Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran". "Koran kontra BGB - Rechtfertigung für eheliche Gewalt".

Gleich zwei Redakteurinnen und ein Redakteur haben sich der momentanen Aufmacher- Story angenommen und teilen uns mit:
Der Richterin, die mit Verweis auf den Koran Gewalt gegen eine Ehefrau rechtfertigte, wurde der Scheidungsfall entzogen. Politiker und Öffentlichkeit sind über den Fall empört. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz fordert disziplinarische Konsequenzen.

(...) "Abenteuerlich", nannte der Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach den Frankfurter Fall, der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sprach von einer "eklatanten Fehlentscheidung einer Richterin". (...) "Es handelt sich aus meiner Sicht um eine massive Rechtsstaatswidrigkeit, die nicht einfach durch Befangenheit aus der Welt zu schaffen ist".
Hm, hm. Wenn der Abgeordnete Wiefelspütz empört ist, dann ist Vorsicht angebracht. Wir erinnern uns an den "Skandal hoch drei", den "Anschlag auf das Parlament", als in einem Abgeordnetenbüro Mikrofone gefunden worden waren, die mit Wanzen ungefähr so viel Ähnlichkeit hatten wie ein Omnibus mit einem Smart. Sie waren, wie sich bald herausstellte, harmlos - vor Jahren einmal zum Scherz eingebaut und dann vergessen worden.



"Scharia am Main - Prügeln per Gerichtsbeschluß" überschreibt die "Frankfurter Rundschau" einen Kommentar von Peter Michalzik, in dem zu lesen ist:
Dass gnadenlos exekutierter Kulturrelativismus und liebgewonnene Einfühlungsreflexe wie bei der political correctness zu absurden Ergebnissen führen und den schönen Begriff der Toleranz zu dem Ring machen, an dem wir uns wie Tanzbären durch die Manege der groteskesten Selbstverrenkungen führen lassen, bleibt nach wie vor gewöhnungsbedürftig.
Dann allerdings kriegt der Autor doch noch die Kurve zur deutschen Selbstbezichtigung:
Am Ende geht die Gefahr nicht von bombenlegenden Opernbesuchern und prügelnden Ehemännern aus, sondern von uns selbst.
Klar, am Ende sind wir immer die Schuldigen. Weil wir Tanzbären eine Ring aus dem Begriff der Toleranz schmieden und an ihm in einer Manege herumtanzen, die aus Selbstverrenkungen besteht.



Was hat sich nun wirklich zugetragen? Darüber informiert der oben verlinkte Beitrag in "Spiegel-Online". Darüber informiert der aktuelle Artikel in der "Frankfurter Rundschau". Und auch in der übrigen Presse wird der Fall mehr oder weniger vollständig beschrieben, zum Beispiel in der "Süddeutschen Zeitung".

Es geht um eine Ehe- und Scheidungsgeschichte. Eine in Deutschland lebende Frau marokkanischer Abstammung hatte einen ebenfalls aus Marokko stammenden Mann in Deutschland geheiratet.

Die Ehe verlief offenbar unglücklich. Der Mann schlug die Frau. Diese wandte sich daraufhin an die Rechtsanwältin Barbara Becker- Rojczyk, weil sie sich von dem Mann scheiden lassen wollte. Im Mai 2006 reichte sie die Scheidung ein.

Das deutsche Scheidungsrecht sieht nach Einreichung des Scheidungsbegehrens ein sogenanntes "Trennungsjahr" vor, bevor die Scheidung ausgesprochen wird. Dieses soll den Ehegatten Gelegenheit geben, das Scheidungsbegehren noch einmal zu prüfen und sich gegebenenfalls wieder zu versöhnen.

Wenn nun aber einer der Ehepartner gewalttätig gewesen ist, dann wenden die Gerichte oft das Gewaltschutzgesetz an. So geschah es auch hier: Die Frankfurter Richterin, die mit dem Fall befaßt war, verhängte gegen den gewalttätigen Ehemann ein sogenanntes Näherungsverbot: Er durfte sich nicht in der ehelichen Wohnung aufhalten, die der Frau zugesprochen war, und sich der Frau auch sonst nicht nähern. Dieses Verbot verlängerte die Richterin im Januar 2007. Soweit bisher bekannt ist, hat der Mann sich hieran auch gehalten.

Nun wollte die Frau aber darüber hinaus noch eine sogenannte vorzeitige Scheidung erreichen; also eine Scheidung vor dem Mai 2007, in dem das Trennungsjahr abgelaufen wäre. Dies ist in Härtefällen möglich.



Die Richterin hatte nun also zu entscheiden, ob ein Härtefall vorlag. Sie verneinte das, weil ja der Ehemann ohnehin keinen Zugang mehr zu seiner Frau hatte.

Sie tat aber noch ein Übriges: Sie begründete das Nichtvorliegen eines Härtefalls zusätzlich damit, daß eine Frau, die einen frommen Moslem heiratet, damit rechnen müsse, daß dieser sich gemäß dem Koran verhält:

"Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat" schrieb die Richterin.



Hat diese Richterin also etwa die Scharia angewandt, statt deutsches Recht? Nicht die Spur. Ist gar "Prügeln per Gerichtsbeschluß" sanktioniert worden? In keiner Weise. Durch das Näherungsverbot hat die Richterin ja im Gegenteil die Frau gegen den prügelnden Mann geschützt. Hat es eine "Gewalt- Rechtfertigung mit Koran" gegeben? Mitnichten.

Es ging allein um die Frage, ob ein Härtefall auch dann noch vorlag, als das Näherungsverbot ausgesprochen worden war. Bei der Entscheidung darüber hat die Richterin in ihre Überlegungen einbezogen, ob die Frau, als sie diesen Mann heiratete, damit hatte rechnen müssen, daß er sich gemäß den Vorschriften seiner Religion verhalten würde. Das hat sie bejaht.

Also kein Grund zur Aufregung. Jedenfalls kein Grund zu dem Empörungs- Theater, das jetzt abläuft. Den Vogel schießt mal wieder die unsägliche SPD- Bundestagsabgeordnete Lale Akgün ab, die laut "Spiegel-Online" gleich den Rechtsstaat bedroht sieht: "Doch in diesem Fall wird der Rechtsstaat ausgehöhlt. Mal davon abgesehen, dass Frauen- und Menschenrechte missachtet werden", zitiert "Spiegel-Online" Frau Akgün.




Um nicht mißverstanden zu werden: Nein, ich bin nicht dafür, in irgendeiner Weise in Deutschland islamisches Recht anzuwenden. Ich bin nicht dafür, Gewalttäter und Mörder milder zu bestrafen, weil sie sich gemäß "ihrem Kulturkreis" verhalten haben. Ich bin strikt dagegen.

Ich halte schon den Begriff des "Ehrenmords" für falsch. Menschen, die jemanden wegen der angeblichen "Ehre" umbringen, tun das in Wahrheit fast immer aus Egoismus - weil sie sich nicht der Mißachtung ihrer Glaubensgenossen, ihrer ethnischen Gruppe aussetzen wollen. Sie sind so zu bestrafen wie jeder Mörder aus niedrigen Beweggründen.

Ebenso kann es für Moslems, für Mormonen oder wen sonst auch immer kein Sonderrecht geben, was das Verhalten gegenüber Familienangehörigen angeht. Wer seine Tochter zwangsverheiratet, wer seine Frau schlägt, der ist in genau derselben Weise zu bestrafen; egal, wie die Sitten in seiner Heimat sind oder was seine Religion ihm erlaubt.

Da darf der demokratische Rechtsstaat meines Erachtens keinen Millimeter zurückweichen. Wer gegen deutsches Recht verstößt, der wird in Deutschland nach deutschem Recht verurteilt. Punktum.

Nur hat diese Frankfurter Richterin nach dem, was man bisher weiß, ja deutsches Recht angewandt und sonst nichts. Sie hat nur die Auffassung vertreten, daß eine Frau, die einen frommen Moslem heiratet, damit rechnen muß, daß er sich wie ein frommer Moslem verhält.

Könnte man das nicht auch als Realismus, sagen wir: sogar als kritischen, als islamkritischen Realismus verstehen?

Nachtrag: Inzwischen hat Karsten in B.L.O.G den Fall sachkundig untersucht. Er kommt zu einer ähnlichen Beurteilung wie ich, aber aufgrund einer gründlicheren juristischen Analyse. Lesenswert!

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18 Comments:

Anonymous Anonymous said...

Der beste Text, den ich zu dem Thema bislang gelesen habe. Wie überhaupt dieser ganze Blog sehr viel Lesenswertes beinhaltet! Kompliment!

17:52  
Blogger Thomas Pauli said...

Lieber Zettel,

Sie haben Recht - es gibt so eine Art Polit-Indikatoren, den Kanarianvögeln im Bergbau vergleichbar, die auf eine zu hohe Gaskonzentration hinweisen sollen. Wiefelspütz kann man als einen Kanarienvogel für Non-Skandale gebrauchen!
Aber erstaunlich, was bei ein bischen Recherche herauskommt! Wäre das nicht genau die Aufgabe von Journalisten? Oder wird nur noch aus dem Ticker in die Satzmaschinen eingegeben?
Traurig!

Herzlich,
Thomas Pauli

20:31  
Anonymous Karsten said...

Tja, Zettel, wenn wir uns abgesprochen hätten, hätte ich mir die Arbeit sparen können (oder Du, aber bei Dir klingt das noch ein gutes Stück besser...):

Quatsch mit Scharia

20:39  
Blogger Zettel said...

Lieber Thomas Pauli,

das mit dem Kanarienvogel gefällt mir. ;-)

Wir Blogger haben halt gegenüber den Online-Journalisten den Vorteil, nicht so unter Zeitdruck zu stehen.

Was ich wirklich schlimm finde, das ist dieser Empörtheitsreflex.

Jemand sagt was, und wenn es nur halbwegs so klingt, als sei es vorwerfbar, dann löst es diesen Reflex aus,

Oder sagen wir genauer: Diesen erworbenen Automatismus, der aber ähnlich funktioniert wie ein AAM in der Tierwelt.

Herzlich, Zettel

21:39  
Blogger Zettel said...

Lieber Karsten,

wenn es in meinem wissenschaftlichen Alltag passiert, daß zwei Arbeitsgruppen unabhängig voneinander dasselbe herausfinden, dann ist das einerseits ärgerlich.

Anderseits aber auch erfreulich - denn es erhöht ja sehr die Wahrscheinlichkeit, daß man nicht auf einem Holzweg ist.

Im jetzige Fall bringt dein Beitrag ja viele juristische Aspekte, die ich gar nicht kenne; vor allem im zweiten Teil.

Ich habe an meinen Artikel einen Nachtrag angehängt, in dem ich darauf hinweise. Danke für den entsprechenden Hinweis bei dir!

Herzlich, Zettel

21:42  
Anonymous Regina said...

Die Richterin sagte also:

"Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat" schrieb die Richterin.

Richtigerweise sagte sie: "für diesen Kulturkreis".

Dann sollte das auch nur Geltung haben dort, wo dieser Kulturkreis zuhause ist.

In Deutschland ist dieser Kulturkreis nicht zuhause. Jedenfalls will ich das nicht. Solche schlechten Sitten eines anderen Kulturkreises sollte keiner nach Deutschland mitbringen, auch dann nicht, wenn er in dem anderen Kulturkreis aufgewachsen ist wie der in Marokko aufgewachsene Mann. Wenn er in Deutschland leben will, muß er die Unsitte, seine Frau zu schlagen, ablegen - Näherungsverbot hin oder her. Wenn ich recht informiert bin, hat das zuständige Amtsgericht die betreffende Richterin inzwischen von dem Verfahren abgezogen.

00:23  
Blogger Zettel said...

In Deutschland ist dieser Kulturkreis nicht zuhause. Jedenfalls will ich das nicht.

Nein, liebe Regina, dieser Kulturkreis ist hier nicht zu Hause. Nur gibt es halt in Europa - ja nicht nur in Deutschland, sondern in allen reichen Ländern Europas - viele Menschen, die diesem Kulturkreis entstammen.

Sie müssen und werden sich integrieren, sich schließlich assimilieren, so wie Einwanderer das immer getan haben. Aber es dauert halt - drei, vier, vielleicht fünf Generationen.

Das sind konfliktträchtige Generationen; auch das ist weltweit so.

Wenn er in Deutschland leben will, muß er die Unsitte, seine Frau zu schlagen, ablegen - Näherungsverbot hin oder her.

Keine Frage. Karsten hat darauf hingewiesen, daß das aber eine Sache des Strafrechts ist, nicht des Scheidungsrechts. Meines Erachtens gehört der Mann vor Gericht und bestraft - wegen Körperverletzung, Nötigung usw.

Wenn ich recht informiert bin, hat das zuständige Amtsgericht die betreffende Richterin inzwischen von dem Verfahren abgezogen.

Es gab einen Befangenheitsantrag der Rechtsanwältin. Wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht, dann entscheidet ein anderes Gericht, ob aufgrund dieser Besorgnis ein Richter einen Fall abgibt.

Das "Besorgnis" ist entscheidend. Es geht also überhaupt nicht darum, ob der betreffende Richter tatsächlich befangen ist. Das wird auch nicht geprüft.

Schon wenn eine Prozeßpartei aufgrund von Tatsachen die Besorgnis haben könnte, daß ein Richter befangen ist, soll im demokratischen Rechtsstaat dieser Richter nicht urteilen.

Beispiel Stammheimer RAF-Prozeß: Damals wurde dem Richter Prinz wegen Besorgnis der Befangenheit das Verfahren entzogen.

Er hatte sich um äußerste Fairness bemüht. Er hatte aber Akten an einen anderen, mit ihm befreundeten Richter ausgeliehen. Das reichte schon für die "Besorgnis der Befangenheit".

Damals übrigens u.a. vorgetragen von dem Anwalt Otto Schily.

Herzlich, Zettel

00:44  
Anonymous Sparrowhawk said...

"Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat"


Oder anders gesagt - selber schuld, wer einen Moslem heiratet ???

Eine Richterin, die Gewalt mit der Herkunft des Täters relativiert und ja sogar fast schon rechtfertigt, gehört mit einem züchtigungsfreudigen Moslem zwangsverheiratet... letzteres ist übrigens auch "gute Sitte" im moslemischen Kulturkreis.

Mal abgesehen davon... ist ein solches Relativieren nicht rassistisch ?

07:32  
Blogger Lyllith said...

Mit “juristischer Apartheid" kann ich prima leben, man muss ja nicht auch noch die Scharia beschwören, die auch nichts, auch nichts in Ansätzen in Deutschland zu suchen hat, auch nicht bei Kopftüchern, Schwimmbädern, Klassenfahrten, Pausenbroten, Weihnachtsfeiern und Schwimmunterricht.

Es handelt sich um ein Beispiel dafür (und ganz sicherlich nicht um eine Ausnahme) wie verinnerlicht der Apartheidsgedanke ist.

Es wäre schön, wenn die ganze Aufregung dazu genutzt wird dem kulturellen Rassismus, der von wohlmeinenden Politikern und islamischen Verbänden propagiert und vertieft wird, den Garaus zu machen, sonst kannst du deine Assimililationsvisonen in die Tonne kicken.

Der Fisch stinkt vom Kopfe, die Assimilationsverweigerung ist hausgemacht, weil ansonsten die Migrationsindustrie nix zu tun hat und der Exportweltmeister auf den zweiten oder dritten Platz zurückfällt.

13:20  
Anonymous Anonymous said...

Lieber Herr Zettel

irgendwie hat der ganze Vorgang ein Geschmäckle. Es wird der Richterin ein vorauseilender Gehorsam, ein Dhimmitum unterstellt. Ist das nicht eine gute Tarnung, wenn man genau den Aufruhr erreichen will, der nun festzustellen ist. Wenn ich vorhätte, so einen Aufruhr loszutreten, würde ich mich auch so tarnen. Denken Sie darüber nach.

Libero

14:02  
Anonymous Karsten said...

@Libero:
Nicht blöd, dieser Gedankengang. War mir auch schon gekommen. Aber riskierte sie damit nicht etwas viel (nämlich ihre Karriere), nur um eine Diskussion loszutreten?

@Lyllith:
Den Begriff der "juristischen Apartheid" sollte ich mir patentieren lassen... Gewissermaßen bemerken wir eine Entwicklung hin zur Apartheid, wenn wir Leuten aufgrund ihrer Herkunft völlig andere Verhaltensweisen zugestehen. Die meisten Deiner Beispiele sind da sehr bezeichnend - die Weihnachtsfeiern halte ich dazwischen aber für falsch. Man sollte niemanden zwingen, ein religiöses Fest zu feiern, wenn er dieser Religion nicht anhängt.

22:47  
Anonymous Regina said...

Lieber Zettel,

Du sagst:

"Sie müssen und werden sich integrieren, sich schließlich assimilieren, so wie Einwanderer das immer getan haben. Aber es dauert halt - drei, vier, vielleicht fünf Generationen.

Das sind konfliktträchtige Generationen; auch das ist weltweit so."

Genau solche Leute wie diese Richterin sind daran schuld, DASS es solange dauert. Verstehst Du? Man könnte dem Marokkaner ja sagen: Subito! oder nach Marokko!

Gruß, Regina

23:19  
Blogger Zettel said...

Liebe Regina,

Genau solche Leute wie diese Richterin sind daran schuld, DASS es solange dauert.

Das glaube ich nicht. Sie ist ja keine Erzieherin, sondern eben eine Richterin. Sie hatte zu beurteilen, ob ein Härtefall vorliegt. Und sie war der Meinung, daß u.a. deshalb kein Härtefall vorliegt, weil eine Frau, die einen frommen Moslem heiratet, damit rechnen müsse, daß dieser sich nach dem Koran verhalte.

Ich kann immer noch nicht verstehen, wieso in der öffentlichen Diskussion ihr etwas völlig anderes unterstellt wird.

Sie hat doch das Verhalten des Mannes nicht gebilligt. Im Gegenteil, sie hat ja ein Näherungsverbot ausgesprochen.

Sie hat nicht nach der Scharia geurteilt, sondern allein nach deutschem Recht, das eben an das Anerkennen eines Härtefalls strenge Anforderungen stellt. Denn sonst wird eine Regelung - hier das Trennungsjahr - schnell ausgehebelt.

Vielleicht sehen das andere Juristen anders und bejahen den Härtefall. So ist das nun mal in der Juristerei, daß es verschiedene Auffassungen gibt.

Man könnte dem Marokkaner ja sagen: Subito! oder nach Marokko!

Es ging ja um eine Familienrechts- Angelegentheit, nicht um Ausländerrecht.

Da nun scheint mir "subito" nicht die richtige Politik zu sein.

Man muß Menschen Zeit geben, sich zu assimilieren. Und man darf ihnen das nicht vorschreiben, sondern sie müssen sich selbst dafür entscheiden. Sonst wird nix draus.

Herzlich, Zettel

00:03  
Blogger Zettel said...

Liebe Lyllith,

man muss ja nicht auch noch die Scharia beschwören, die auch nichts, auch nichts in Ansätzen in Deutschland zu suchen hat, auch nicht bei Kopftüchern, Schwimmbädern, Klassenfahrten, Pausenbroten, Weihnachtsfeiern und Schwimmunterricht.

Einverstanden. Es gibt eben eine deutsche Leitkultur.

Es ist den Multikultis gelungen, diesen Begriff zu diffamieren. Aber er trifft die Sache.

Es handelt sich um ein Beispiel dafür (und ganz sicherlich nicht um eine Ausnahme) wie verinnerlicht der Apartheidsgedanke ist.

Das, liebe Lyllith, kann ich eben nicht sehen. Die Richterin hat ja nicht gesagt, daß für Moslems ein gesondertes Recht gelte. Sie hat nur gesagt, daß eine Frau, die einen Moslem heiratet, damit rechnen muß, daß er sich wie ein Moslem benimmt.

Es wäre schön, wenn die ganze Aufregung dazu genutzt wird dem kulturellen Rassismus, der von wohlmeinenden Politikern und islamischen Verbänden propagiert und vertieft wird, den Garaus zu machen, sonst kannst du deine Assimililationsvisonen in die Tonne kicken.

Das sind keine Visionen. Das funktioniert in den meisten Einwanderungsländern.

Nur müssen wir halt selbst an die Überlegenheit unserer Kultur glauben, an die Richtigkeit unserer westlichen Werte. Dann können wir auch Einwanderer davon überzeugen, daß es für sie gut ist, sich zu assimilieren.

Mir scheint, das ist ja auch im Gange. Diese erbärmliche Haltung einer ständigen Schuldbeladenheit, The White Man's Burden, diese ganz Jammerei und Selbstanklage - das scheint mir allmählich zu verschwinden.

Naja, sagen wir, wenigstens zurückzugehen. ;-)

Jedenfalls scheinen mir die Leute seltener zu werden, die sich naserümpfend von unserer deutschen Volkskultur abwenden, um dann umso ergriffener kurdischen Tänzen zuzusehen und afrikanischen Volksgesängen zu lauschen. ;-)

Herzlich, Zettel

01:05  
Anonymous Sparrowhawk said...

"Es ging ja um eine Familienrechts- Angelegentheit, nicht um Ausländerrecht."

=> Wenn also ein Ausländer innerhalb der Familie gegen deutsches Recht verstößt, ist das kein Fall für das Ausländerrecht ?

"Da nun scheint mir "subito" nicht die richtige Politik zu sein."

=> Oh doch. Denn wer gegen unsere Gesetze und Regeln verstößt,., mißbraucht unser Gastrecht, wer dies mißbraucht, hat es verwirkt und ist nach Hause zu schicken.

"Man muß Menschen Zeit geben, sich zu assimilieren. Und man darf ihnen das nicht vorschreiben, sondern sie müssen sich selbst dafür entscheiden."

=> Bei der konsequenten Integrationsverweigerugspolitik der Regierungen der letzten 40 Jahre - teils aus Naivität, teils aus Ideologie heraus - besteht eher der Anreiz, sich nicht zu integrieren, sondern sich zu parallelvergesellschaften. Da ist dann nix mit Integration oder Assimilation. Das Experiment mit den Moslems ist da schon lang gescheitert.

07:20  
Anonymous Regina said...

Lieber Zettel, Du schreibst:

"Man muß Menschen Zeit geben, sich zu assimilieren. Und man darf ihnen das nicht vorschreiben, sondern sie müssen sich selbst dafür entscheiden. Sonst wird nix draus."

Da wird sowieso nix draus - da ist schon bisher nix draus geworden.

Es herrscht zur Zeit eine Stimmung, daß viele Deutsche die Geduld verlieren bei den langdauernden Assimilierungsversuchen. Ein Abwarten macht m.E. alles nur schlimmer und wird vielleicht irgendwann eine Lösung provozieren, die niemand gewünscht haben kann.

Ich habe kein gutes Gefühl, und das resultiert aus der Beobachtung des Zusammenlebens von Einheimischen und solchen mit mukuhigru. Nur der Form halber der obligatorische Disclaimer: Es gibt welche, die sich problemlos einfügen. Über die reden wir aber hier nicht, sondern von den anderen, die man problemlos mit geeigneten Maßnahmen darauf hinweisen könnte, wenn man nur wollte, welche Sitten in Deutschland bisher geherrscht haben und die wir auch weiterhin beibehalten wollen.

10:13  
Anonymous filio said...

@Zettel
Ihr Eintrag und der von Karsten sind gut und wirklich interessant zu lesen! Sonst findet man leider kaum Artikel, die in die selbe Richtung gehen. Nur Heribert Prantl, dessen Meinung ich sonst selten teile, sieht ebenfalls aus einem juristischen Pups Hysterie werden.

18:49  
Blogger Zettel said...

Liebe Regina,

Es herrscht zur Zeit eine Stimmung, daß viele Deutsche die Geduld verlieren bei den langdauernden Assimilierungsversuchen.

Stimmungen sind schwer zu beurteilen. Aus meinem Erfahrungsbereich kann ich das überhaupt nicht bestätigen.

Gestern war unsere türkische Bügelfrau da, die auch unseren Garten betreut. Ihre Familie ist auf dem Weg der Assimilation. Auch zu Hause sprechen sie zB Deutsch, um die Sprache noch besser zu beherrschen. Die Tochter hat den Hauptschulabschluß gemacht, der Sohn die Mittlere Reife.

Vor einer Woche war ich bei meinem türkischen Friseur. Auch er ist assimiliert. Ich bin von einem türkischen Taxifahrer nach Hause gefahren worden, dessen Tochter in Deutschland und den USA Jura studiert hat und jetzt über internationales Recht promoviert.

Unter meinen Studenten sind viele Türken und Türkinnen. Sie sind eher besser als die Deutschen im Durchschnitt, oft aber selbstunsicher, vor allem in mündlichen Prüfungen.

Also, liebe Regina - ich kann aus eigenen Erfahrungen deine Einschätzung nicht bestätigen.

Aber ich bestreite nicht, daß es auch andere Erfahrungen gibt. Nur habe ich die halt nicht gemacht.

Herzlich, Zettel

05:37  

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