Nein, ich meckere diesmal nicht über ein aktuelles Gesetzesvorhaben. Ganz im Gegenteil: Ich begrüße es von ganzem Herzen, das Vorhaben der Justizministerin zur Reform des Erbrechts.
Obwohl mir die Reform noch längst nicht weit genug zu gehen scheint.
Was jemand besitzt, darüber kann er, sollte man meinen, frei verfügen. Aber nicht, wenn er vererbt. Da kann er in sein Testament schreiben, was er will - der Staat weiß es besser, was er wem zu vererben hat.
Nämlich bekommen Erben ihren sogenannten Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils - also dessen, was Erbberechtigte bekommen, wenn es kein Testament gibt, das das anders bestimmt.
Wenn ich als Erblasser es aber nun anders bestimme - dann gilt das schlicht nicht. Weil es eben den Pflichtteil gibt. Es sei denn, daß derjenige, der seinen Pflichtteil einfordert, mir nach dem Leben getrachtet hat; dergleichen.
Eine Regelung aus der Zeit, als Vermögen über viele Generationen vererbt wurden. Man wollte verhindern, daß derjenige, der selbst Erbe gewesen war, nun gewissermaßen aus dieser Erblinie ausbricht und sein Ererbtes nicht seinerseits an die Nachfahren weitergibt. Das wäre unfair gewesen. Gegen die Tradition der Familien.
Das ist überholt. Heute kann jeder selbst ein Vermögen erarbeiten. Er hat es logischerweise leichter, wenn er Eltern hat, die ihm etwas vererben.
Aber ob sie das tun, oder ob sie ihr Geld lieber einer Stiftung vermachen oder es an jemanden geben, der sie in ihren letzten Jahren gepflegt hat - wieso ist das nicht in ihr Ermessen gestellt?
Was hat der Staat ihnen da reinzureden?
Obwohl mir die Reform noch längst nicht weit genug zu gehen scheint.
Was jemand besitzt, darüber kann er, sollte man meinen, frei verfügen. Aber nicht, wenn er vererbt. Da kann er in sein Testament schreiben, was er will - der Staat weiß es besser, was er wem zu vererben hat.
Nämlich bekommen Erben ihren sogenannten Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils - also dessen, was Erbberechtigte bekommen, wenn es kein Testament gibt, das das anders bestimmt.
Wenn ich als Erblasser es aber nun anders bestimme - dann gilt das schlicht nicht. Weil es eben den Pflichtteil gibt. Es sei denn, daß derjenige, der seinen Pflichtteil einfordert, mir nach dem Leben getrachtet hat; dergleichen.
Eine Regelung aus der Zeit, als Vermögen über viele Generationen vererbt wurden. Man wollte verhindern, daß derjenige, der selbst Erbe gewesen war, nun gewissermaßen aus dieser Erblinie ausbricht und sein Ererbtes nicht seinerseits an die Nachfahren weitergibt. Das wäre unfair gewesen. Gegen die Tradition der Familien.
Das ist überholt. Heute kann jeder selbst ein Vermögen erarbeiten. Er hat es logischerweise leichter, wenn er Eltern hat, die ihm etwas vererben.
Aber ob sie das tun, oder ob sie ihr Geld lieber einer Stiftung vermachen oder es an jemanden geben, der sie in ihren letzten Jahren gepflegt hat - wieso ist das nicht in ihr Ermessen gestellt?
Was hat der Staat ihnen da reinzureden?