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10. Juli 2009

Zettels Meckerecke: Denkt Denkler? Denkste! Der Wahlkampf, der Atomausstieg, die "Süddeutsche Zeitung"

Thorsten Denkler, der Berliner Korrespondent der "Süddeut­schen Zeitung", hat sich einen eigenen Blog eingerichtet, der allerdings noch ein wenig spärlich bestückt ist. Titel: "Denkler denkt".

Es gibt Anlaß, daran zu zweifeln. In der heutigen SZ ist ein Kommentar von Denkler zu lesen mit dem schönen Titel "Atomkraft im Wahlkampf - Es fliegt was um die Ohren".

Als ich das gelesen hatte, spürte ich einen leisen Impuls, ihn dem Denkler um die Ohren zu hauen, diesen Kommentar.

Es geht um den Wahlkampf der SPD; es geht um den Vorfall in Krümmel, der nicht einmal ein Störfall war, sondern - ich habe das hier erläutert - ein "Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung"; Stufe INES 0.

Maschinentransformatoren wie der, in dem der Kurzschluß auftrat, stehen auch in einem Kohlekraftwerk; mit dem Innenbereich, dem nuklearen Bereich des KKW haben sie nichts zu tun. Außer daß dieser eben abgeschaltet wird, wenn der Transformator nicht funktioniert.

Das räumt auch unser Autor Denkler ein, wenngleich ein wenig zögerlich: "Es mag richtig sein, dass der Kurzschluss im Transformator die Sicherheit des Reaktors generell nicht in Frage gestellt hat". Es ist so, lieber Herr Denkler.

Und damit könnte eigentlich die Debatte beendet sein, nicht wahr? Daß einmal etwas nicht funktioniert, das gibt es in jedem technischen System. Entscheidend für die Sicherheit ist, ob das System so ausgelegt ist, daß auch in einem solchen Fall nichts Ernsthaftes passiert. Der Vorfall in Krümmel hat genau das gezeigt: Die Sicherheitstechnik hat einwandfrei funktioniert. Seit es deutsche KKWs gibt, hat noch in jedem die Sicherheitstechnik einwandfrei funktioniert.

Aber es ist ja Wahlkampf. Also empfiehlt Denkler der SPD: "Natürlich muss Gabriel die kurzschlussbedingte Selbst­abschal­tung eines Atomkraftwerkes für den Wahlkampf nutzen: Alles andere wäre eine politische Dummheit und fahrlässig obendrein".

Was er Gabriel anrät, der Kommentator Denkler, das ist also, die Leute zu hintergehen; es gibt dafür auch noch ein anderes deutsches Wort. Ihnen vorzumachen, die Sicherheit von Krümmel sei in irgendeiner Weise in Frage gestellt; KKWs seien überhaupt nicht sicher, und deshalb müsse es beim Ausstieg bleiben.

Denkt er, der Denkler, die Deutschen seien so dumm, darauf hereinzufallen? Ich glaube nicht, daß sie so dumm sind.

Daß die SPD versucht, Krümmel als Wahlkampfthema hochzuspielen, ist für jeden so offensichtlich, daß es für niemanden glaubwürdig ist.

Nachtigall, ick hör dir trapsen, sagt der Berliner zu so etwas.



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3. Mai 2009

Kein Witz - heute ist Weltlachtag! ;-)

Und die "Süddeutsche Zeitung" liefert dazu Pointen wie etwa diese: "Wissenschaftler haben herausgefunden, dass sich der Humor des Menschen regional und kulturell unterscheidet". Auch haben, so erfahren wir es von der "Humorforscherin Helga Kotthoff", Frauen einen anderen Humor als Männer. Dreimal kurz gelacht!

Wollen Sie es, lieber Leser, lieber ernsthafter? Wollen Sie wissen, was hinter dem Lachen überhaupt steckt, und speziell hinter dem, das Borat, Harald Schmidt und Kaurismäki auslösen? Dann darf ich Sie, mit freundlichem Lächeln, auf diesen grundsätzlichen Artikel über den Ursprung des Lachens aufmerksam mache; sowie auf diese eher besinnliche Erinnerung daran, wie ich einmal an der falschen Stelle lachte.



Jetzt wundern Sie sich, daß dieser Artikel schon zu Ende ist? Wo doch eine Titelvignette immer einen langen Artikel verspricht?

Haha! Reingelegt!



Für Kommentare bitte hier klicken. Titelvignette: Der Ha Ha Guy; eine Werbefigur, die in den USA für Forbes Dry Plates warb, in der Frühzeit der Fotografie.

21. April 2009

Kurioses, kurz kommentiert: Wie Heribert Prantl Symbole von Demokratie und Diktatur "zusammennähen" will. Bekenntnis eines Linksliberalen

Das Land könnte sich selbst beschenken - mit einer zweiten Strophe zur Deutschlandhymne. Bisher gibt es nur eine einzige: "Einigkeit und Recht und Freiheit". Daran könnte man eine zweite anhängen: "Auferstanden aus Ruinen, und der Zukunft zugewandt". Es ist dies die erste Strophe der alten DDR-Hymne

Heribert Prantl, Chef des Innenressorts der "Süddeutschen Zeitung", in deren heutiger Ausgabe über die deutsche Nationalhymne.

Kommentar: Um mit dem Positiven zu beginnen: Immerhin macht sich Prantl Gedanken darüber, wie die Bundesrepublik ihren sechzigsten Verfassungstag begehen soll.

In anderen demokratischen Staaten wäre das ein Thema seit Wochen; in unserem Land, das seiner Geschichte so gleichgültig gegenübersteht wie kaum eines auf der Welt, konnte gestern in Jauchs "Wer wird Millionär?" allen Ernstes gefragt werden, was sich denn wohl am 23. Mai zum sechzigsten Mal jähre.

Auch das wäre vielleicht ein "Kurioses, kurz kommentiert" wert gewesen. Aber Prantls grandiose Idee geht doch mit großem Vorsprung durchs Ziel.



Die Hymne, die Prantl gern in unsere Nationalhymne einbauen möchte, "Auferstanden aus Ruinen", schrieb Johannes R. Becher im Jahr 1949. Seit 1923 war Becher Mitglied der KPD (er war es zuvor schon einmal kurz gewesen, aber wieder ausgetreten). Seit 1946 gehörte er dem Parteivorstand und seit 1949 dem ZK der SED an. Er wurde von den Sowjets mit dem Stalinpreis geehrt und war in der Ulbricht- Ära Kultusminister der DDR.

Das alles ist kein Grund, dem Lyriker Becher die Anerkennung zu verweigern, die er verdienen mag. Denn (siehe meinen gestrigen Artikel) in einem freiheitlichen Rechtsstaat darf es für den Umgang mit Kunst keine Rolle spielen, welche politische Haltung der Künstler hatte oder hat.

Aber hier geht es ja nicht um irgend ein lyrisches Werk, sondern um die Nationalhymne der DDR. Also um eines der zentralen Symbole eines Unrechtsstaats.

Wie in aller Welt kann Heribert Prantl auch nur erwägen, es mit der deutschen Nationalhymne zu einem Konglomerat zu verbinden?

Vielleicht hätte ja auch zwanzig Jahre nach dem Ende des Naziregimes jemand auf die Idee verfallen können, ein paar Zeilen aus dem Horst- Wessel- Lied in die Nationalhymne einzubauen; zwecks Versöhnung der Altnazis.

Denn diese Begründung liefert Prantl für seinen Geistesblitz:
Dem griechischen Ursprung des Wortes Hymne macht die Kombination alle Ehre: Hymnos leitet sich ab vom Wort für "nähen". Wenn die West- und die Ost- Strophe zusammengenäht werden, kann diese Hymne Einheit stiften und zum Ausdruck bringen, was vor zwanzig Jahren viele gern als Staatsziel in die Präambel des Grundgesetzes geschrieben hätten: "Das Bestreben, die innere Einheit Deutschlands zu vollenden."
Die innere Einheit also glaubt Prantl dadurch vollenden zu können, daß man ein Symbol des kommunistischen Unrechtsstaats mit der Hymne unseres demokratischen Rechtststaats "zusammennäht".

Nicht die Einheit zwischen den Bürgern schwebt ihm offenbar vor, dem "Linksliberalen" Prantl - zwischen denen, die im Westen in Freiheit leben konnten und denjenigen, die von Becher und Genossen drangsaliert wurden -, sondern die Einheit von Demokratie und Kommunismus, von Recht und Unrecht.

Deutlicher kann Prantl es eigentlich nicht zum Ausdruck bringen, daß er in zwanzig Jahren nichts gelernt hat.

Die DDR war bis 1989 die heimliche Liebe von vielen sogenannten Linksliberalen gewesen, für die sie - "bei allen ihren Mängeln", das vergaß man nie zu hinzuzufügen - doch eben das "bessere Deutschland", den Fortschritt, den Frieden usw. verkörperte. Für Prantl tut sie das augenscheinlich noch immer.



Aber das ist noch nicht einmal das Kurioseste. Prantls seltsame Version von Liberalismus ist schließlich nichts Neues.

Wirklich kurios ist das, was der Internet- Version des Artikels beigesellt ist und was die SZ, da deren zuständiger Redakteur offenbar des Deutschen nicht so ganz mächtig ist, "User- Vote" nennt. Es wurden verschiedene Alternativen zur Nationalhymne zur Auswahl gestellt. Im Augenblick sieht, bei 2646 Abstimmenden, das Ergebnis so aus:
Was soll in Zukunft die deutsche Nationalhymne sein?

  • Wie bisher die dritte Strophe des Deutschlandliedes: 27 Prozent

  • Das Deutschlandlied und als zweite Strophe "Auferstanden aus Ruinen" aus der alten DDR-Hymne: 50 Prozent

  • Die "Kinderhymne" von Bertolt Brecht: 12 Prozent

  • Eine ganz neue Hymne: 4 Prozent

  • Ist mir egal: 6 Prozent.
  • Natürlich ist diese Abstimmung nicht repräsentativ für die Leser der SZ. Natürlich sind die Leser der SZ nicht repräsentativ für die Deutschen.

    Aber daß es überhaupt mehr als tausend Menschen in Deutschland gibt, die allen Ernstes die Hymne einer kommunistischen Diktatur in die deutsche Nationalhymne einbauen wollen; und daß gerade einmal 27 Prozent mit unserer Nationalhymne einverstanden sind - das erscheint mir schon sehr kurios. Ich stelle mir vor, wie eine solche Abstimmung in Frankreich, in Großbritannien oder in den USA ausgegangen wäre.



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    12. Oktober 2008

    Zitate des Tages: "Europaweit unbeliebt"

    Jörg Haider stirbt bei Unfall. Der europaweit unbeliebte Rechtspopulist war auf dem Weg zu seiner Mutter, als er beim Überholen von der Straße abkam.

    Überschrift und erster Satz des Artikels der "Tageszeitung" über den Tod von Jörg Haider.

    ... der zynische Rechtspopulist, der kalt berechnende Hetzer

    Michael Frank in seinem Nachruf auf Jörg Haider in der "Süddeutschen Zeitung".

    Kommentar: Als der ehemalige Erste Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit der DDR, Markus Wolf, Ende 2006 starb, stand in der "Süddeutschen Zeitung" ein Nachruf, der menschlichen Anstand hatte.

    Offenbar sind einige Journalisten der Meinung, daß zwar ein Kommunist den Respekt verdient, den man gemeinhin in einer zivilisierten Gesellschaft Verstorbenen schuldet, aber nicht ein "Rechtspopulist".

    Siehe auch die Diskussion bei den Kollegen vom "Antibürokratieteam", vor allem die Beiträge von Dagny und FAB.



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    12. Juni 2008

    Kurioses, kurz kommentiert: Wie Präsident Bush sich einmal die Nase putzte

    Am Ende greift der Präsident zum Taschentuch. George W. Bush hat soeben eine kurze Pressekonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel absolviert und nun, während beide zum Mittagessen schreiten, holt er das Tüchlein aus der Hosentasche. Tränen sind es nicht, die er trocknen muss. Der Präsident putzt sich nur die Nase.

    So beginnt Daniel Brössler, ein - wie man sieht - Meister der genauen Beobachtung, seine Reportage in der heutigen "Süddeutschen Zeitung" über den Deutschland- Besuch von Präsident Bush.

    Bei einem so vielversprechenden Auftakt eines Artikels wird man natürlich neugierig auf das, was kommen wird. Und Daniel Brössler enttäuscht uns nicht. Arno Schmidts Formulierung vom "karfunkelnden Gelalle", auf die ich kürzlich in einem allerdings ernsten Zusammenhang gestoßen bin, würde da nicht schlecht passen.

    Was tat die Kanzlerin, nachdem Präsident Bush sich die Nase geputzt hatte?
    Temperamentvoll redet sie auf den Präsidenten ein, wobei auch beide Hände zum Einsatz kommen. Einmal lässt sie sie gleichzeitig durch die Luft schwirren und auf Hüfthöhe zum Stehen kommen. Sie markiert so eine kurze Distanz, als wolle sie sagen: Bis hierher und nicht weiter.
    Sagen Sie selbst, lieber Leser: Kann eine Dame einem Herrn diskreter bedeuten, wo für sie die Grenze ist? Kann ein Reporter uns darüber feinfühliger informieren als Daniel Brössler?

    Oder, auch nicht schlecht:
    Mit Ausnahme seines Bekenntnisses zum deutschen Spargel lässt Bush in Brandenburg keine neuen Wesenszüge oder Einsichten erkennen.
    Wie schade! Dabei hätten wir doch alle erwartet, daß Bush zwar störrisch ablehnte, den Deutschen Spargelgruß zu leisten, daß er aber der Kanzlerin als neuen Wesenszug sein Interesse für mittelhochdeutsche Lyrik offenbarte und daß er ihr die neue Einsicht mitteilte, daß Österreich Europameister wird.

    Bis ganz zum Schluß bleibt Daniel Brössler der genaue, unbestechliche Beobachter:
    Nach dem Essen begleitet sie den Gast zum Hubschrauber. Auf dem Treppchen blickt sich Bush noch einmal zaghaft um, dann steigt er ein. Die Kanzlerin lächelt und wartet. Bis Bush weg ist.
    Und wir falten die "Süddeutsche Zeitung" zu und sinnen diesem schönen Artikel nach. Bis er unserem Geist entschwindet.

    Kurios, nicht wahr?



    Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    15. Mai 2008

    Marginalie: Kommunisten, Extremisten und das Grundgesetz

    Auf Vorabmeldungen über den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wonach die Partei "Die Linke" "von kommunistischen Altkadern und Linksextremisten unterwandert" sei, hat in der "Süddeutschen Zeitung" Thorsten Denkler mit einem famosen Vorschlag reagiert:
    Wenn die Linke eine durch und durch demokratische Partei sein will, dann muss sie den Extremisten in ihren Reihen sagen, dass sie nicht erwünscht sind.
    Ich habe dazu in "Zettels kleinem Zimmer" eine kleine Antwort geschrieben.

    Aber wer bin ich, daß ich ein Recht hätte, auf die Anregung des Redakteurs Denkler zu antworten? Maßgeblich ist, was ein Kompetenterer dazu gesagt hat, nämlich der Bundesgeschäftsführer von "Die Linke", Dietmar Bartsch, laut der heutigen "Jungen Welt":
    Der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch, sprach am Mittwoch von einer "Unverschämtheit" und forderte Schäuble auf, "die Beobachtung und Erfassung von Mitgliedern der Partei Die Linke unverzüglich einzustellen – unabhängig davon ob Kommunistische Plattform, Cuba Sí oder andere." Der Politiker betonte, die Linkspartei habe sich "stets ohne Einschränkung zum Grundgesetz bekannt".
    Ich fürchte, da wird Thorsten Denkler mit seinem sicherlich gut gemeinten Vorschlag wohl auf Granit beißen. Es sieht ganz so aus, als seien die Kommunisten nicht bereit, die Kommunisten aus ihren Reihen auszuschließen.



    Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    13. Mai 2008

    Zitat des Tages: Wer ruft da nach dem Staat? Die "Süddeutsche Zeitung" und der Liberalismus

    Dass ausgerechnet Liberale nach dem Staat rufen, wenn in der Wirtschaft die Preise steigen, mutet besonders seltsam an. Sind doch die Liberalen sonst immer die Verfechter von Staatsferne und Eigenverantwortlichkeit.

    Peter Blechschmidt in der heutigen "Süddeutschen Zeitung" in einem Kommentar mit der Überschrift "Der Benzinpreis- Reflex".

    Zuvor hatte Blechschmidt zitiert, was die Liberalen wollen: "Prompt fordert der fröhliche Mainzer [Rainer Brüderle; Anmerkung von Zettel] die Abschaffung der Öko- und der Kraftfahrzeug- Steuer. Sein Vorsitzender Guido Westerwelle möchte Benzin nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent belasten".

    Kommentar: Es ist schon einigermaßen unverfroren, den Vorschlag, Steuern zu senken oder abzuschaffen, als "nach dem Staat rufen" zu bezeichnen.

    Zumal es den "Ruf nach dem Staat" in Zusammenhang mit dem Benzinpreis ja wirklich gibt. Gregor Gysi und der saarländische SPD-Chef Maas haben unisono schon Ende April eine staatliche Preiskontrolle für Benzin und Diesel verlangt.

    Das freilich erwähnte der Kommentator Blechschmidt bei seiner Attacke gegen - so im Vorspann des Artikels - "Populisten" mit keinem Wort.

    Er wirft den Liberalen Etatismus vor und schont die wirklichen Etatisten. Er nennt die Liberalen Populisten und verschweigt, daß es zum Benzinpreis in der Tat populistische Fordernungen gibt; freilich aus den Reihen der Kommunisten und der Sozialdemokraten.

    Als "linksliberal" wird die "Süddeutsche" gern tituliert. Ich frage mich seit langem, was an dieser Zeitung denn wohl liberal ist.



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    14. April 2007

    Zettels Meckerecke: Filbinger, Hochhuth und die Verurteilung des Matrosen Gröger

    Rolf Hochhuth soll Günther Oettinger in der "Süddeutschen Zeitung" einen "Lügner" genannt haben. So steht es in der FAZ. In einem Artikel, in dem, laut FAZ, Hochhuth auf den Fall des Matrosen Gröger einging, "den Filbinger persönlich noch in britischer Kriegsgefangenschaft hat ermorden lassen".



    Das hat mich gewundert. Ich hatte das anders in Erinnerung gehabt, nachdem ich vor knapp zwei Wochen die Fakten über den Fall Filbinger nachgesehen hatte.

    Hatte mich da mein Gedächtnis im Stich gelassen? Also nochmal ein Blick in den Artikel des Zeithistorikers Günter Gillessen, der den Fall sorgfältig recherchiert hat. Wie war das mit Gröger? Ich zitiere die Passage über den Fall Gröger jetzt in voller Länge:
    Walter Gröger, ein einundzwanzig Jahre alter Matrose, war im Oktober 1943 auf das Schlachtschiff „Scharnhorst“ versetzt worden, das in einem nordnorwegischen Fjord lag. Während er in Oslo auf die nächste Transportmöglichkeit zu warten hatte, lernte er eine Norwegerin kennen, schlüpfte zu ihr, und alsbald planten beide eine Flucht nach Schweden.

    Die Frau aber zögerte und bat nach vier Wochen einen ihr bekannten Feldwebel um Mithilfe für Grögers Verschwinden. Das führte zur Festnahme Grögers und der Frau durch die deutsche Militärpolizei. Der Untersuchungsführer und das Gericht in Oslo suchten beide Delinquenten zu schonen.

    Der Matrose war zwar schon dreizehnmal disziplinarisch und einmal kriegsgerichtlich (wegen Urlaubserschleichung) bestraft worden, aber das lag schon ein Jahr zurück. Inzwischen trug er das Eiserne Kreuz zweiter Klasse und die Ostmedaille. Das Gericht erkannte auf Fahnenflucht. Die Absicht der Fahnenflucht und die Länge der Abwesenheit von der Truppe ließ keine andere Deutung zu. Das Gericht verurteilte Gröger zu acht Jahren Zuchthaus und sah von der Todesstrafe ab, weil es in dem Matrosen trotz seines beträchtlichen Strafregisters einen "guten Kern" entdeckt hatte. Die Frau wurde zu zwei Jahren Gefängnis wegen "Wehrkraftzersetzung" verurteilt. Ihre Strafe wurde ausgesetzt.

    Das Bestätigungsverfahren führte in Etappen bis zum Flottenchef. Der erste Gerichtsherr, der Befehlshaber der Seeverteidigung Oslo- Fjord, entschied sich für die Bestätigung des Urteiles über Gröger, aber gegen die Strafaussetzung für die Frau. Der Flottenchef, Generaladmiral Schniewind, bestätigte die Feststellung der Fahnenflucht des Matrosen, aber nicht die Zuchthausstrafe für Gröger. Er forderte die Todesstrafe.

    Damit ging der Fall zurück an das Militärgericht in Oslo. Der Untersuchungsführer, derselbe wie im ersten Verfahren, setzte alle Hebel in Bewegung, um günstige Zeugnisse früherer Vorgesetzter Grögers herbeizuschaffen, damit das Gericht mildernde Umstände nachweisen und am ersten Urteil festhalten könne.

    Das Leben Grögers hing am Nachweis guter Führung. Doch alle zusätzlich eingeholten Beurteilungen fielen niederschmetternd aus. Auch die Uniformjacke mit dem Band des Eisernen Kreuzes und der Ostmedaille war gestohlen. Der Fall war aussichtslos geworden.

    Filbinger war bis dahin nicht damit befaßt. Am Tag der Hauptverhandlung, Mitte Januar 1945, war der Untersuchungsführer verhindert, die Anklage zu vertreten. Filbinger, erst im Dezember nach Oslo versetzt, mußte eine Anklage übernehmen, auf deren Vorbereitung er keinerlei Einfluß hatte nehmen können. In diesem späten Stadium des zweiten Verfahrens war Filbinger angewiesen, die Todesstrafe zu fordern. Das Gericht fand keine Gründe, am milderen ersten Urteil festhalten zu können. Die Behauptung des "guten Kerns" Grögers war kollabiert.

    Franz Neubauer weist in seinem Buch mit Entschiedenheit Ansichten von Kritikern zurück, Filbinger hätte Widerspruch gegen die Weisung des Flottenchefs einlegen können; aber die Weisung war nicht gesetzwidrig ergangen. Oder: Filbinger hätte um Gnade bitten können. Doch das war dem Anklagevertreter nach der Gnadenordnung verwehrt. Nur der Verteidiger konnte den Gerichtsherrn um Gnade bitten.

    Immerhin waren bei Verurteilungen zum Tode die Richter verpflichtet, in verschlossenen Umschlägen dem Gerichtsherrn Gründe für einen Gnadenerweis darzustellen. Am Ende war es nicht der Flottenchef, sondern der Oberbefehlshaber der Marine selbst, Admiral Dönitz, der den Begnadigungsantrag des Verteidigers für Gröger ablehnte und die Vollstreckung verfügte. Als die Akte am 15. März 1945 in Oslo eintraf, ordnete Filbinger die Vollstreckung für den nächsten Tag an.
    Hochhuths Behauptung, daß Filbinger den Matrosen Gröger "persönlich noch in britischer Kriegsgefangenschaft hat ermorden lassen", steht in krassem Gegensatz zu dem, was Gillessen schreibt.

    Nach Gillessen spielte sich der Fall weder in britischer Kriegsgefangenschaft ab, noch wurde Gröger "ermordet"; sondern er wurde aufgrund der Bestimmungen des aus dem 19. Jahrhundert stammenden Militärstrafrechts rechtmäßig wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Und Filbinger hat ihn auch nicht hinrichten "lassen", sondern er hat, nachdem die Situation für Gröger aussichtslos geworden war, die Weisung des Gerichtsherren ausgeführt, für ihn die Todesstrafe zu beantragen.



    Nun gilt Hochhuth als der schlechthinnige Filbinger- Experte. Immerhin hat er seinerzeit die Affäre ins Rollen gebracht.

    Also wollte ich seinen gestrigen Artikel in der SZ nachlesen. Aber seltsam - er scheint sich in Luft aufgelöst zu haben.

    In der SZ Online gibt es zwar allerlei zum Fall Filbinger/ Oettinger, nämlich hier. Aber der Artikel von Hochhuth, der doch gestern erschienen sein soll, wird nicht verlinkt. Als Links werden nur angeboten:
    Chronik
    Hans Filbinger und die Militär-Justizweiter

    Günther Oettinger
    Gefährliche Ausflüge in die Historie

    Kommentar
    Das schrille Totenglöckchen

    Filbinger-Verteidigung
    Merkel rückt von Oettinger ab

    Dokumentation
    Oettingers Rede im Wortlaut



    Er kann doch nicht einfach verschwunden sein, der Artikel des Filbinger-Experten Hochhuth.

    Also weiter. Suche bei Paperball. Und in der Tat, dort finde sich:
    Süddeutsche Zeitung (Freitag, den 13. April 2007 - 00:03 Uhr)
    13.04.2007 00:03
    Herr Oettinger soll gesagt haben - und ich kann das nicht glauben: "Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte.
    Noch ein Klick, und ich habe ihn, den Artikel des Filbinger- Experten Rolf Hochhuth. Dachte ich. Aber was liefert der Klick? Dies:
    Seite nicht gefunden. Das gewünschte Dokument konnte nicht gefunden werden. Möchten Sie die Suche benutzen um das Dokument zu finden?
    Die hat auch nichts gebracht, die Suche. Das "gewünschte Dokument" scheint wie vom Erdboden verschwunden.



    Hochhuth hat nach seinen Angaben "die Akte des Matrosen Gröger im Bundesarchiv in Koblenz gefunden".

    Ich wüßte gern, was aus dieser Akte ihn zu der Überzeugung gebracht hat, daß der Fall nicht, wie Gillessen berichtet, im besetzten Oslo spielte, sondern in britischer Kriegsgefangenschaft.

    Ich wüßte gern, was in dieser Akte Hochhuth zu der Überzeugung gebracht hat, daß Gröger ermordet und nicht vielmehr nach dem Militärstrafgesetzbuch aus dem 19. Jahrhundert rechtmäßig zum Tode verurteilt wurde.

    Ich wüßte gern, was in dieser Akte Hochhuth zu der Überzeugung gebracht hat, daß die Hinrichtung Grögers von Filbinger "persönlich" herbeigeführt worden ist, und nicht vielmehr dem Urteil eines Gerichts entsprach, in dem Filbinger lediglich, für einen verhinderten Kollegen in letzter Minute eingesprungen, weisungsgemäß das Todesurteil beantragt hatte.

    Ich würde also gern den Artikel des Filbinger- Experten Rolf Hochhuth lesen und ihn mit dem vergleichen, was Gillessen recherchiert hat. Nur - Hochhuths Artikel scheint wie vom Erdboden verschluckt zu sein.



    Noch eine Bemerkung: In heutigen Kommentaren wird argumentiert, ein Militärstaatsanwalt hätte sich in der Nazi- Zeit durchaus entgegen der Weisung des Gerichtsherren verhalten können, ohne deshalb persönliche Nachteile fürchten zu müssen.

    Ich kann das nicht beurteilen. Nur geht es ja darum gar nicht. Hätte Filbinger die Ausführung der Weisung verweigert, dann wäre ja Gröger nicht etwa zu einer geringeren Strafe verurteilt worden. Sondern das Gericht hätte entweder auch ohne einen entsprechenden Antrag die Todesstrafe verhängt, oder aber der Gerichtsherr hätte die Bestätigung verweigert.

    Mag sein, daß Filbinger sich selbst hätte durch eine Gehorsamsverweigerung exkulpieren können. Den Matrosen Gröger retten - so, wie er andere gerettet hatte - konnte er nicht.



    Und noch eine letzte Bemerkung: Ich bin, wie hier ausgeführt, für eine harte Bestrafung politisch motivierter Verbrechen. Ich war und bin insbesondere dafür, daß jemand, der sich in einer totalitären Diktatur an deren Verbrechen beteiligt hat, dafür zur Verantwortung gezogen werden sollte.

    Nur wurde Gröger nicht von einem Nazi- Standgericht nach Nazi- "Recht" zum Tode verurteilt, sondern von einem regulären Marinegericht aufgrund eines Militär- Strafgesetzbuchs, das schon lange vor der Nazi- Zeit formuliert worden war.

    Nur hat Filbinger es nicht betrieben, daß in diesem Fall das Todesurteil verhängt wurde, sondern er hat einen Fall in einem späten Stadium als Anklagevertreter übernommen und sich dann so verhalten, wie er vom Gerichtsherren angewiesen worden war.

    Und das geschah in einer Situation, in der bereits alle Möglichkeiten geprüft worden waren, das Leben des Angeklagten zu retten.

    Wenn ich diesen Fall zu beurteilen habe, dann hilft mir meine allgemeine Einstellung zu politisch motivierten Straftaten überhaupt nichts. Ich muß mich schon an den Fakten orientieren. Und ich bin in der Tat der Meinung, daß jeder das tun sollte, bevor er nicht nur über Filbinger, sondern auch über Oettinger urteilt.