Zettels Raum: Randbemerkung: "Furchtbares, nicht wieder gut zu machendes Unrecht". Zum Tod von Hans Filbinger Vernünftige Gedanken von Gott, der Welt und der Seele des Menschen, auch allen Dingen überhaupt

Tuesday, April 3, 2007

Randbemerkung: "Furchtbares, nicht wieder gut zu machendes Unrecht". Zum Tod von Hans Filbinger

Als 1978 der "Fall Filbinger" die Öffentlichkeit beschäftigte, war ich, wie die meisten Liberalen und Linken, davon überzeugt, daß die gegen Filbinger gerichteten Vorwürfe berechtigt waren. Das war ein Irrtum gewesen.

Heute steht fest, daß Filbinger als Marinerichter nichts, absolut nichts, getan hat, was ihm vorzuwerfen gewesen wäre. Er war Opfer einer Kampagne der Abteilung X der HVA des MfS (Aktive Maßnahmen im OG) geworden, der sich allerdings nur allzu bereitwillig bundesdeutsche Medien anschlossen, allen voran der "Spiegel". Auslösend waren Vorwürfe eines Theaterautors namens Rolf Hochhuth gewesen; schweigen wir über ihn.

Einen umfassenden und präzisen Überblick über diese "Affäre Filbinger" bietet die Wikipedia. Die internationale, versteht sich; während der entsprechende Artikel in der deutschen Wikipedia, wie so oft, von ungleich schlechterer Qualität ist.

Wer sich über die Einzelheiten des "Falls" informieren möchte, der findet alles Wissenswerte in einem ausgezeichneten Artikel des früheren Mitherausgebers der FAZ, Günther Gillessen.

Informationen über die Involvierung der HVA des MfS liefert ein Buch von zwei ehemaligen hohen Offizieren der HVA:
Günter Bohnsack and Herbert Brehmer, Auftrag: Irreführung. Wie die Stasi Politik im Westen machte. Hamburg: Carlsen, 1992.


Das Zitat im Titel dieses Beitrags stammt von Gebhard Müller, früherer Präsident des BVG. Natürlich meint es nicht Unrecht, das Filbinger verübt hätte, sondern das Unrecht, das ihm mit dieser Kampagne angetan worden war.

Ich habe das Zitat einer Rede im Bundestag entnommen, die der Abgeordnete Wolfgang v. Stetten am 15.05.1997 gehalten hat.

Wer sich die Mühe macht, die Fakten zum "Fall Filbinger" zur Kenntnis zu nehmen, der wird mir darin zustimmen, daß v. Stetten ein zutreffendes Résumé zieht:
Wir sollten uns übrigens hüten, überheblich über ehemalige Wehrmachtsrichter oder Kriegsrichter zu urteilen, ohne die damals geltenden Gesetze zu kennen und die Kriegssituation zu berücksichtigen.

Während alle Urteile der Standgerichte - und es hatte nichts mit Wehrmachtsgerichtsbarkeit zu tun - schon allein wegen der fehlenden ordentlichen Verfahren - als Unrechtsurteile bezeichnet werden können, ist dies bei Urteilen der Wehrmachtsgerichtsbarkeit anders. (...) Es gab drastische Strafen, auch Todesurteile, z. B. bei Vergewaltigung und Tötungen.

Für Hitler und seine Nationalsozialisten waren diese Urteile vielfach - insbesondere bei Wehrkraftzersetzung, Feigheit vor dem Feinde oder Desertation - zu milde. Deswegen wurden ab 1944 Standgerichte eingesetzt bzw. Sonderkommandos der GESTAPO übernahmen grausam deren Aufgaben.

Angeblich zu "milde" Richter wurden strafversetzt oder wie einer der Obersten Richter, Dr. Karl Sack, sogar hingerichtet, andere von der GESTAPO verfolgt und konnten nur mit Mühe ihr Leben retten. Mit einer merkwürdigen Doppelmoral werden lebende oder tote Wehrmachtsrichter auch 50 Jahre nach dem Krieg von bestimmten selbsternannten antifaschistischen Gruppen verleumdet und verfolgt.

So ist u. a. Filbinger "furchtbares, nicht wieder gut zu machendes Unrecht geschehen", so der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Gebhard Müller, zum Rufmord an Professor Filbinger.

Damals ahnten wir, heute wissen wir es, daß die Kampagnen von der berüchtigten Abteilung X der Stasi ferngesteuert waren. Wer heute noch den absolut rehabilitierten Dr. Filbinger angreift, entlarvt sich als Mittäter der Stasi.


Wie konnten damals so viele Journalisten, so viele seriöse Zeitschriften wie der "Spiegel", der "Stern", die "Zeit" sich an dieser Kampagne beteiligen?


Aus heutiger Sicht ist das unverständlich. Waren das denn alles Kommunisten? Waren sie unfähig zu einer ordentlichen Recherche?

Ich habe keine Antwort auf diese Frage. Ich kann nur aus eigener Erinnerung sagen, daß damals für sehr viele Deutsche schon der Vorwurf einer "Nazi- Vergangenheit" genügte, um jemanden zu diskreditieren.

Zumal, wenn er ein Konservativer war wie Filbinger. Er stammte aus einem katholisch- konservativen Milieu. Er war nie in der Versuchung gewesen, die "Weltanschauung" der Nazis zu übernehmen. Er war sogar - nachzulesen bei Gillessen - von den Widerständlern des 20. Juli Karl Sack und Berthold Schenk Graf von Stauffenberg für ein Amt nach dem erfolgreichen Putsch vorgesehen gewesen, weil sie von seiner "antinationalsozialistische[n] Grundsatztreue und Loyalität" überzeugt waren.

Aber das half ihm 1978 nichts. Er war halt ein entschiedener Gegner der Linken. Er hatte einen Wahlkampf mit dem Slogan "Freiheit oder Sozialismus" geführt. Das brachte ihn ins Visier der HVA, machte ihn zum Gegenstand der Tätigkeit von deren Desinformations- Abteilung.

Wie Globke, wie Lübke, wie Kiesinger diente er der HVA dazu, die Bundesrepublik als von Nazis regiert zu diffamieren.

Getreu den Prinzipien der kommunistischen Propaganda wurde jedes diese Opfer mit einem Etikett versehen: Der "Kommentator der Rassengesetze", der "KZ- Baumeister", der "NS- Propagandist". Und Filbinger war der "furchtbare Jurist".



Dem Mann ist Unrecht geschehen. Ob wenigstens die Nachrufe ihm gerecht werden? Ich habe mir noch keine angesehen.

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11 Comments:

Anonymous Friedel B. said...

Lieber Zettel,

danke für Ihren Tagebucheintrag. Da ich vor mehr als elf Jahren den guten Neujahrsvorsatz gefasst habe, für den Rest meines Lebens auf den Konsum von Fernsehsendungen gänzlich zu verzichten, hatte ich bis zur Stunde noch nichts von Filbingers Tod gehört und war tief erschüttert über die Nachricht, zumal ich das Glück hatte, Hans Filbinger anlässlich einer Veranstaltung in Friedrichsruh einmal persönlich kennenzulernen und (wenn auch nur kurz) mit ihm zu sprechen. Ich glaube, es war Johannes Gross, der Filbinger mit der unzeitgemäßen Bezeichnung "Er ist ein Herr" beschrieb; ich konnte diesen Eindruck damals nur bestätigen. Der gleiche Johannes Gross hat aber auch geschrieben, dass es gegen eine "öffentlich-rechtliche Hinrichtung" keine Revision gebe; ich fürchte, das wird sich auch mit Filbingers Tod nicht ändern. Deshalb werde ich Nachrufe auf ihn nicht gezielt suchen - ich rechne damit, dass die alten Vorwürfe sogar in ihnen weiterhin zur Sprache kommen, auch wenn sie - wie Sie schreiben - mittlerweile vor aller Welt widerlegt sind. Ich war bereits nach der Lektüre seiner Autobiographie "Die geschmähte Generation" vor vielen Jahren von seiner Nichtschuld überzeugt.

"Ein gute Nacht und gädigen Tod / gewähre uns der Herre Gott."

07:14  
Anonymous Anonymous said...

Lieber Herr Zettel

Karl Sack wurde wegen seiner Beteiligung am 20.07.1944 hingerichtet. Die Milde von Urteilen spielte dabei keine Rolle.

Welche Richter oder Juristen sind ihnen namentlich bekannt, die wegen Verweigerung von Unrechtsurteilen oder der Beteiligung an ihnen verurteilt wurden? Wieviel Prozent der Juristen traf dies? Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich nicht, daß Widerstand gegen Unrecht immer das Risiko der persönlichen Verfolgung nach sich zog. Wäre dies so gewesen, hätte sich Dr. Filbinger in keinem Fall eingesetzt.

Der Verstorbene war sicherlich kein furchtbarer Richter. Dafür sprechen schon die Verurteilten, die durch ihn dem Todesurteil entgingen. Gegen den Willen der Gerichtsherrn. Ebensowenig war das angewendete Recht ein Nazirecht.

Das Militärgesetzbuch von 1870, siehe vollständiger Abdruck im Internet
http://www.documentarchiv.de/ksr/1872/militaerstrafgesetzbuch_deutsches-reich.html
definiert genau, wann die Desertion mit dem Tode bestraft wird.
Wiederholte Desertion aus dem Feld. Desertion des Postens vor dem Feind. Rädelsführer und Anstifter einer Desertion. (Deswegen sind die beiden Todesurteile gegen die nach Schweden geflüchteten Rädelsführer durch das Militärstrafgesetzbuch gerechtfertigt)

Erklären Sie mir bitte, wie das Todesurteil gegen Gröger zu rechtfertigen ist?
Das erste Urteil gegen Gröger war korrekt, seine Aufhebung durch den Gerichtsherrn Unrecht, nicht durch das Militärgesetzbuch gedeckt.

Dr. Filbinger hat auch in anderen Verfahren sehr viel gewagt, gegen die Vorstellungen des Gerichtsherrn Angeklagte freizusprechen. In dem Verfahren gegen Gröger konnte er nichts entlastendes mehr finden. Der Fall war für den Staatsanwalt abgeschlossen, sein Vorgänger abgelöst, weil er nicht die Todesstrafe befürwortete.

Filbinger hätte das Todesurteil nicht abwenden können. Gröger wäre also auch ohne Dr. Filbinger gestorben. Das ist richtig. Gröger ist zu Recht als Deserteur verurteilt wurden. Auch das ist richtig.

Nur eins bleibt weiterhin bestehen.

Das Todesurteil bleibt Unrecht und Willkür des Gerichtsherrn.

Der Gerichtsherr und nicht Dr. Filbinger hätte dafür angeklagt werden müssen. Auch das ist richtig. Gegenüber Dr. Filbinger wurde ein Rufmord verübt. Auch das ist richtig.
Das darf aber nicht dazu führen, daß der Todesurteil gegen den Deserteur Gröger als rechtmäßiges Urteil gemäß dem gültigen Militärrecht gewertet wird. Das war es nicht.

Man kann ihm vorwerfen, daß er das Unrecht dieses Urteils bis zum Schluß nicht eingesehen hat. Mehr eigentlich nicht. Ich nehme an, er hat von Gröger nicht viel gehalten. Das wäre sogar verständlich. Vielleicht war das einfach eine Abwägung. Einen muß ich opfern, vollständig verweigern kann ich mich nicht. Bei dem Gröger kann ich es mir selbst verzeihen. Eine menschliche Schwäche, menschlich, allzu menschlich. Ich glaube nicht, das ich davon frei gewesen wäre. Möglich, daß ich auch nicht davon frei gewesen wäre, der Nachwelt als makellos zu erscheinen, als einer der nie fehlte. Das kann man Dr. Filbinger vorwerfen, das einmalige Nachgeben sich nicht eingestehen zu können. Nicht jeder ist zum Held geboren, andere auch nicht. Aber wenn man das schon nicht ist und das auch weiss, sollte man nicht versuchen, sich nachträglich zum makellosen Helden zu stilisieren. Das kann man ihm vorwerfen, viel mehr nicht.

Libero

12:23  
Anonymous Anonymous said...

Hi Zettel,
der Beitrag ist gut, weil ausführlich und umsichtig.
Es ist aber lange her - zu lange wohl. Und schon damals waren die Meinungen uneinheitlich, ohne daß man etwas von den Lancierungen wußte. Felbinger war halt Richter und damit "Vertreter" des Systems. Damit konnte man gut wuchern, es wenigstens versuchen.
Eine andere Frage ist immer noch ungeklärt und ewig vertuscht worden: Wieviele "Größen" aus dem NS-System wurden denn drüben mit eingebaut? Schon durch einen Wohnortwechsel kamen die Biographien in das Land Unbekannt. Und damit sind wir auch in unserer Zeit: Welche Wechsel hat es seit oder mit der Wende gegeben? Wieviele Menschen haben seitdem ihren Lebensunterhalt ehrlich verdient, weil halt ihr Studium ihnen die Grundlagen gegen hatte? Ich möchte nicht wissen, wer da so als Arzt, Trainer, Anwalt usw. sich ein Eckchen eingerichtet hat.
Gruß,
Inger

12:28  
Anonymous Anonymous said...

Nachbemerkung

Ich habe die website von Dr. Filbinger vor längerer Zeit gelesen. Es steht da der Satz. Das Urteil gegen Gröger ist zu bedauern. Es ist nicht zu bedauern, es war Unrecht. Zudem relativiert Filbinger selbst, in dem er darstellt, daß Fahnenflucht mit dem Tode bestraft wurde. Das ist so allgemein gesprochen nicht wahr.

Libero

12:32  
Anonymous Regina said...

Es ist doch heute noch viel schlimmer. Man muß nicht einmal eine tatsächliche oder nur vorgeworfene "Nazi-Vergangenheit" zu haben, um diskreditiert zu werden.

Es genügt einfach, von den Vertretern der political correctness als "Nazi" bezeichnet zu werden, und schon gilt man als einer oder wird als solcher behandelt. Dabei sind diese Vertreter der political correctness nicht einmal von der Stasi ferngesteuert, sondern sie sind die Stasi oder etwas vergleichbares oder eine selbst ernannte Stasi oder etwas vergleichbares selbst - wenigstens zu einem nicht zu kleinen Teil.

16:21  
Blogger Zettel said...

Lieber Friedel B.,

ich habe auch noch nicht gezielt Nachrufe gelesen, aber das eine oder andere überflogen.

Der Tenor ist im Grunde oft absurd: Eigentlich hätte sich Filbinger wohl nichts zuschulden kommen lassen - aber er hätte sich "uneinsichtig" gezeigt.

Er hätte also, nach Meinung dieser Kommentatoren, offenbar sagen müssen: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen, aber ich bereue es".

Naja. Ich bin, wie geschrieben, damals ja selbst auf die Kampagne hereingefallen und insofern nicht in der Position, andere wegen ihrer Stellungnahme zu schelten.

Viele machen sich ja nicht die Mühe, die Fakten nachzulesen.

Übrigens habe ich erstmals im September oder Oktober 2003 aus einem längeren Artikel in der FAZ diese Fakten erfahren. Ich habe ihn jetzt nicht mehr im Web gefunden. Kann sein, daß der Autor auch Günter Gillessen war; ich bin aber nicht sicher.

Herzlich, Zettel

18:43  
Blogger Zettel said...

Lieber Libero,

Karl Sack wurde wegen seiner Beteiligung am 20.07.1944 hingerichtet. Die Milde von Urteilen spielte dabei keine Rolle.

Stimmt. Mir war das auch aufgefallen; da hat v. Stetten sich zumindest ungenau ausgedrückt.

Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich nicht, daß Widerstand gegen Unrecht immer das Risiko der persönlichen Verfolgung nach sich zog.

Da haben Sie mich mißverstanden. Was Sie mir da zuschreiben, ist nicht meine Meinung, und ich habe auch nichts dergleichen behauptet.

Ansonsten stimme ich Ihrer abgewogenen und durchdachten Stellungnahme weitgehend zu.

Daß Filbinger sich nicht zu einer Stellungnahme des Inhalts durchringen konnte: "Gröger war nicht zu retten; aber ich bedauere, daß ich an diesem Urteil mitwirken mußte", wird meines Erachtens durch die Situation verständlich, in der sich Filbinger ab 1978 befand:

Unter ständigem Beschuß durch Medien, die es auf seinen Sturz abgesehen hatten. Ständig mit Unverschämtheiten und Unwahrheiten konfrontiert.

Da wäre ihm jede Äußerung der genannten Art doch nur als Schuldeingeständnis ausgelegt worden.

Aber ich gebe Ihnen Recht, richtig wäre gewesen, wenn er zwar nicht Reue, aber doch Bedauern und Mitgefühl mit dem Opfer gezeigt hätte.

Daß das ihm nun freilich just jene vorhalten, die gerade erst in der RAF-Diskussion geäußert haben, von niemanden dürfe man ein öffentliches Reuebekenntnis erwarten, ist absurd und zeigt die Heuchelei derer, die mit zweierlei Maß messen.

Wobei es natürlich kein tertium comparationis zwischen dem Ehrenmann Filbinger und den RAF-Mördern gibt.

Herzlich, Zettel

19:11  
Blogger Zettel said...

Liebe Inger,

Eine andere Frage ist immer noch ungeklärt und ewig vertuscht worden: Wieviele "Größen" aus dem NS-System wurden denn drüben mit eingebaut? Schon durch einen Wohnortwechsel kamen die Biographien in das Land Unbekannt.

Ja, das gehörte zur Chuzpe der Kommunisten: Während die Abteilung X der HVA in der Bundesrepublik ("OG" = Operationsgebiet) demokratische Politiker als Nazis denunzierte, wirkten ja zahlreiche Altnazis in der DDR am Aufbau des Sozialismus mit.

Nicht nur in der NVA, aber dort waren es besonders viele.

Was mich am meisten ärgert, liebe Inger, das ist in der Rückschau der Umstand, daß so viele ehrlichen Liberale und Linke auf die Kommunisten hereingefallen sind.

Man fühlte sich den NS-Verbrechern moralisch so endlos überlegen - und ließ sich dabei zum Komplicen der kommunistischen Verbrecher machen.

Herzlich, Zettel

19:17  
Blogger Zettel said...

Liebe Regina,

Dabei sind diese Vertreter der political correctness nicht einmal von der Stasi ferngesteuert, sondern sie sind die Stasi oder etwas vergleichbares oder eine selbst ernannte Stasi oder etwas vergleichbares selbst - wenigstens zu einem nicht zu kleinen Teil.

Ja, dieser Geist des Denunzierens hat sich von der extremen Linken aus allmählich weit in die Linke hinein ausgebreitet; das ist auch mein Eindruck.

Man setzt sich nicht mit Andersdenkenden auseinander, sondern man versieht sie mit einem Etikett.

Meines Erachtens gibt es politische Positionen, mit denen man sich in der Tat nicht auseinandersetzen kann, weil sie selbst ja gar nicht die Diskussion suchen, sondern nur die Eroberung der Macht - die Kommunisten, die Neonazis, die Islamisten.

Da sind Diskussionen völlig zwecklos; auch mit den Mitläufern und Sympathisanten dieser totalitär Denkenden.

Alle anderen politischen Positionen haben meines Erachtens den Anspruch darauf, daß man sich zu ihnen argumentativ und nicht denunziatorisch verhält.

Herzlich, Zettel

19:25  
Anonymous Karsten said...

@anonym:
"Filbinger hätte das Todesurteil nicht abwenden können. Gröger wäre also auch ohne Dr. Filbinger gestorben."

Und genau hier ist das Problem zu sehen. Denn viele wären ohne die Mitwirkung Einzelner ermordet, misshandelt, gequält worden. Das Nazi-System bestand eben aus zahllosen Menschen, die ersetzbar gewesen wären, die aber dennoch (durch ihre Mitwirkung, die ja im Einzelfall keinen Unterschied gemacht hätte) die Gräuel jener Diktatur vorangebracht haben. Und das gleiche gilt für die DDR.

Wohlgemerkt: Ich will hier nicht bekunden, dass ich anders gehandelt hätte - das hätte ich vermutlich nicht, denn ich bin kein außergewöhnlich willensstarker Mensch, und ich verspüre nicht den Willen, für meine Überzeugungen zu sterben. Und moralisch lag Filbinger vermutlich sogar richtig mit seinem Verhalten. Ethisch gesehen war er aber trotzdem ein Mitläufer, einer von Millionen, die mit ihrem verfluchten Duckmäusertum und ihrem Willen, auch einem diktatorischen Verbrecherregime noch ihrer Moral entsprechend zu dienen, unglaubliche Verbrechen befördert haben.

Was wiederum nicht unbedingt etwas über Herrn Filbinger sagt, sondern über eine ganze Generation, die Hitler hat laufen lassen. Was den Gedanken persönlicher Verantwortung wieder ad absurdum führen könnte.

23:41  
Blogger Zettel said...

Lieber Karsten,

Und genau hier ist das Problem zu sehen. Denn viele wären ohne die Mitwirkung Einzelner ermordet, misshandelt, gequält worden. Das Nazi-System bestand eben aus zahllosen Menschen, die ersetzbar gewesen wären, die aber dennoch (durch ihre Mitwirkung, die ja im Einzelfall keinen Unterschied gemacht hätte) die Gräuel jener Diktatur vorangebracht haben. Und das gleiche gilt für die DDR.

Es ist ja kein Nazi-Verbrechen, das Filbinger vorgeworfen wird. Er hat als Marinerichter nach dem seit dem 19. Jahrhundert geltenden Militärtrafrecht geurteilt.

Die Todesstrafe für Fahnenflucht im Krieg wurde damals vom Militärstrafrecht vieler Nationen vorgesehen.

Etwas völlig anderes wäre es gewesen, wenn Filbinger etwa einem der berüchtigten "Fliegenden Standgerichte" angehört hätte, die nazistische Willkür-Justiz übten.

Ethisch gesehen war er aber trotzdem ein Mitläufer, einer von Millionen, die mit ihrem verfluchten Duckmäusertum und ihrem Willen, auch einem diktatorischen Verbrecherregime noch ihrer Moral entsprechend zu dienen, unglaubliche Verbrechen befördert haben.

Man kann das so sehen. Nur haben das die Menschen überall und zu allen Zeiten getan. Sie haben das Verbrecherregime Stalins und das Maos unterstützt, das von Ho Tschi Minh und Pol Pot. Sie unterstützen, was bleibt ihnen übrig, heute die brutalen Dikaturen, in denen sie leben müssen - die Castros, die Mugabes, die der Mullahs im Iran, die Assads usw. usw.

Was den Gedanken persönlicher Verantwortung wieder ad absurdum führen könnte.

Da, lieber Karsten, würde ich differenzieren wollen. Filbinger hätte Gröger nicht retten können. Sein Vorgänger in der Funktion hatte ja alles versucht - Gröger war nicht nur fahnenflüchtig, sondern es stellte sich heraus, daß er ein ganzes Militärstrafenregister hatte.

Begnadigung war damit ausgeschlossen. Wenn Filbinger den Gehorsam gegenüber dem Gerichtsherren verweigert und nicht auf die Todesstrafe plädiert hätte, dann wäre der Fall zurück zum Gerichtsherren gegangen, und der hätte eben einen anderen Staatsanwalt beauftragt, die Todesstrafe zu beantragen.

Man kann natürlich sagen, daß Filbinger das hätte auf sich nehmen müssen. Dann legt man sehr hohe ethische Standards an.

Aber vorwerfen kann man ihm doch gewiß nicht, daß er pflichtgemäß gehandelt hat.

Gegen ihn wurde ein Kampagne inszeniert, weil er ein kompromißloser Gegner des Sozialismus war.

In diesem Kontext sehe ich heute den Fall; damals habe ich wie du gedacht.

Herzlich, Zettel

13:21  

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