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24. Juni 2009

Marginalie: Kabinettsumbildung in Frankreich. Warum geht das nicht auch in Deutschland? Nebst einer Anregung für Schwarzgelb

Als Präsident Sarkozy am Montag vor dem Congrès de Versailles sprach, einem Gremium aus den Abgeordneten der Nationalversammlung und den Senatoren, da erwähnte er mehrfach le prochain gouvernement, die kommende Regierung.

Kommende? Ja, hat Frankreich denn nicht eine Regierung?

Was Sarkozy meinte, das hat jetzt stattgefunden: Eine tiefgreifende Kabinettsumbildung, ein remaniement en profondeur, wie der Nouvel Observateur titelt.

Premierminister François Fillon bleibt im Amt, wie auch Außenminister Kouchner. Insofern mögen die Ergebnisse dieses Stühlerückens in Deutschland wenig Interesse finden. Kurz also nur dieses:

Die Allzweckwaffe Michèle Alliot- Marie, einst Verteidigungs-, dann Innenministerin, wechselt ins wichtige Justizministerium und erhält zugleich den Ehrentitel Ministre d'État, den außer ihr nur noch der Umweltminister Jean- Louis Borloo trägt. Dessen Ministerium wird um die Kompetenzen für das Meer, grüne Technologie und Klimaverhandlungen erweitert.

Das zeigt den Sinn Sarkozys für das Populäre; ebenso, wie die Ernennung von Frédéric Mitterrand zum Kultusminister. Die Einbindung dieses Neffen des einstigen sozialistischen Staatspräsidenten ist wieder einmal eine Geste in Richtung Linke; wie schon nach Sarkozys Wahl die Ernennung des Sozialisten Kouchner zum Außenminister.

Machtpolitisch wichtiger dürfte der Aufstieg des engen Vertrauten von Sarkozy Brice Hortefeux vom Arbeits- zum Innenminister sein. Und Stirnrunzeln wird es wohl auslösen, daß die schwarze Vorzeige- Frau Rama Yade ihr Amt als Beauftragte für Menschenrechte verliert; als Sportministerin bleibt sie aber im Kabinett. Das Amt wird abgeschafft.



Nicht wahr, da könnte Angela Merkel neidisch werden?

Als Michael Glos nicht mehr Wirtschaftsminister sein mochte, hat er nicht sie, die Kanzlerin, sondern seinen Parteivorsitzenden Seehofer gebeten, ihn von diesem Amt zu entbinden. Generell sind im heutigen Deutschland die Kabinettsposten eine Beute der Parteien, die bei den Koalitionsverhandlungen verteilt wird. Sie und nicht die Kanzlerin bestimmen, wer welches Amt erhält.

Und theoretisch können Parteien natürlich auch "ihre" Minister zurückziehen. Das ist bisher aber noch nie vorgekommen. Wer in Deutschland einmal einen Ministersessel erhält, der hockt in der Regel die ganze Legislaturperiode lang darauf wie eine Glucke auf einem Gelege, in dem partout niemand schlüpfen will. Eher könnte die Kanzlerin einen schönen Sommer herbeizaubern, als daß es ihr gelingen könnte, ihr Kabinett umzubilden.

Diese Situation ist keineswegs gottgegeben, noch nicht einmal von der Verfassung vorgesehen. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik waren Kabinettsumbildungen, manchmal in Anlehnung an die Diplomatensprache Revirements genannt, gang und gäbe. Es war selbstverständlich der Kanzler, der sie in eigener Verantwortung vornahm; wenn auch natürlich nicht ohne Anhörung der Vorsitzenden der Koalitionsparteien.

Irgendwann ist das auf der Strecke geblieben, als die Bundesrepublik sich immer mehr in Richtung Parteienstaat entwickelte. Der "Koalitionsvertrag" - ein in der Verfassung so wenig vorgesehenes Dokument, wie diese einen "Koalitionsausschuß" kennt - bindet den Kanzler. Und er bindet ihn nicht nur in personeller Hinsicht, sondern die Gesetzesvorhaben der Regierung werden ja ebenso durch dieses seltsame Dokument festgelegt.

Was tun? Eine unnatürliche Koalition nach den Wahlen, also eine Ampel, Jamaika oder noch einmal Schwarzrot, wird gar nichts tun. Eher wird man bei drei oder gar vier Partnern noch mehr Einzelheiten als bisher vertraglich festzurren, bevor es ans Regieren geht.

Aber angenommen, wir haben Glück und bekommen nach dem 27. September eine schwarzgelbe Regierung - könnten dann zwei vernünftige, einander politisch nahestehende Parteien nicht auch die Größe aufbringen, sich von dieser Fesselung der Regierungsarbeit durch einen "Koalitionsvertrag" weitgehend zu befreien?

Könnte man es nicht wieder so machen wie in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik: Man einigt sich in den Koalitionsverhandlungen über die Grundzüge der Regierungs- und Personalpolitik, hält das in einem Protokoll fest - und macht sich dann gemeinsam an die Arbeit?

Spätere Kabinettsumbildung nicht ausgeschlossen.



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7. Februar 2009

Kurioses, kurz kommentiert. Glos reicht seinen Rücktritt ein. Bei wem? Beim Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern und Vorsitzenden der CSU!

Deutlicher hätte eine Unsitte nicht illustriert werden können, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in unserer Parteien- Demokratie entwickelt hat.

Der Minister Glos will zurücktreten. Man kann ihm das nicht verdenken. Der redliche und solide Müllermeister, zuvor ein erfolgreicher Vorsitzender seiner Landesgruppe im Bundestag, war vom ersten Tag an durch dieses Amt überfordert.

Keinen Augenblick konnte er auch nur den Eindruck erwecken, er sei der Richtige in dem Ministerium, das einmal von Ludwig Erhard, Karl Schiller und Otto Graf Lambsdorff geleitet worden war. Zunehmend glich er mit seiner Entschlußlosigkeit, mit seinem schwindenden Einfluß einem Ritter von der traurigen Gestalt.

Also hat er sich aufgerafft und beschlossen, seinen Rücktritt einzureichen. Und wem schreibt er einen Brief? Der Kanzlerin? Bisher war es üblich, daß Minister dem Kanzler gegenüber ihren Rücktritt erklärten. Dieser ersuchte dann den Bundespräsidenten, den Betreffenden von den Pflichten seines Amts zu entbinden.

Nein, Michael Glos hat, so lesen wir es in der Online- Ausgabe der FAZ, einen Brief an den Vorsitzenden der CSU und Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern geschrieben:
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat überraschend seinen Rücktritt angeboten. Am Samstag schrieb Glos an seinen Parteichef, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, ihn von dem Ministeramt zu entbinden. (...)

Laut "Bild am Sonntag" hat Glos dem CSU-Vorsitzenden schriftlich den Rücktritt angeboten. "Bereits vor dem großen Neuanfang in der Bayerischen Staatsregierung und an der Parteispitze hatte ich dir angeboten, auch über mein Ministerium disponieren zu können. Ich bitte dich, mich von meinen Ministerpflichten zu entbinden", zitiert das Blatt aus dem Schreiben.
Ja, in welcher Republik leben wir denn? Wem ist denn dieser Minister verantwortlich gewesen? Dem Ministerpräsidenten eines Bundesstaats? Dem Vorsitzenden einer regionalen Partei?



Es ist wohl mehr als eine Unsitte, was sich da in der Wirklichkeit unserer Verfassung entwickelt hat.

Nach Paragraph 64 des Grundgesetzes werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Den Parteien kommt dabei keine Funktion zu. Ebensowenige dem Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern.

In den Anfängen der Bundesrepublik wurde so verfahren, wie das Grundgesetz es vorsieht. Es war Konrad Adenauer, der entschied, wer Minister wurde. Natürlich beriet er sich dabei mit dem Parteien seiner Koalition; aber niemand wäre damals auch nur auf den Gedanken verfallen, daß eine Partei am Kanzler vorbei bestimmen könnte, wer Minister wird. Es war, wie vom GG vorgesehen, das Vorrecht des Kanzlers, sich sein Kabinett zusammenzustellen; so, wie ein Trainer entscheidet, welche Mannschaft aufläuft.

Wie es allmählich zu der Deformation gekommen ist, die jetzt gar zu dem Kuriosum geführt hat, daß ein Bundesminister dem Vorsitzenden einer Regionalpartei seinen Rücktritt erklärt, - das ist vielleicht ein schönes Thema für eine verfassungsrechtliche Dissertation.

Jedenfalls wirft es ein Schlaglicht darauf, in welchem Maß die Macht der Parteien über das hinaus angewachsen ist, was das Grundgesetz ihnen zubilligt.



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12. Januar 2009

Kurioses, kurz kommentiert: Der Frust der Gesine Schwan

Die Präsidentschaftskandidatin der SPD, Gesine Schwan, kritisiert die Planungen der Bundesregierung für die Feiern zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai. Zum Auftakt der Feierlichkeiten in Berlin sollen nur CDU-Vertreter sprechen: Bundespräsident Horst Köhler, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundestagspräsident Norbert Lammert. Sozialdemokraten sind als Redner nicht vorgesehen.

Aus einer Vorabmeldung zum aktuellen "Spiegel" 3/2009.

Kommentar: Ob der Politologin Gesine Schwan entgangen ist, daß bei den Feierlichkeiten überhaupt keine Vertreter von Parteien sprechen, sondern die höchsten Repräsentanten unseres Staats? Und das sind nun einmal, laut Protokollarischer Rangordnung, die drei Personen, die als Redner vorgesehen sind.

Schwan will einer staatlichen Feier einen parteipolitischen Akzent verpassen. Und nach der Methode "Haltet den Dieb!" versucht sie, der Bundesregierung parteipolitische Motive in die Schuhe zu schieben. Aus derselben Meldung:
Auch müsse man sich fragen, ob die geplante Groß- Inszenierung an Brandenburger Tor und Gendarmenmarkt nicht vor allem als Schützenhilfe für die Wiederwahl von Bundespräsident Horst Köhler gedacht sei.
Kuriose Frage. Und eine, sagen, wir, kleinkarierte Frage. Der Blick auf unseren Staat aus der Froschperspektive der Parteipolitik.

Und noch dazu ein arg schiefer Blick. Glaubt denn Frau Schwan allen Ernstes, daß sich die Vertreter der Parteien in der Bundesversammlung bei ihrer Stimmabgabe davon beeinflussen lassen, daß Horst Köhler zuvor bei Feierlichkeiten aufgetreten sein wird?

Verwechselt die Politologin da nicht diese Vertreter der Parteien, überwiegend geübte Parlamentarier, mit unpolitischen Wählern, die ja vielleicht für den stimmen mögen, der am nettesten reden kann oder der gerade erst wieder so schön im Fernsehen aufgetreten ist?



Gesine Schwans Beschwerde ist neben der Sache, und insofern kurios für eine intelligente Politologin. Veständlich ist sie freilich, und insofern wieder auch weniger kurios.

Denn als sie zur Kandidatin gekürt wurde, herrschte in der SPD die heimliche Vorsitzende Andrea Nahles unter dem peinlichen Vorsitzenden Kurt Beck. Man wollte die Weichen in Richtung auf eine Volksfront nach den Wahlen dieses Jahres stellen. Das sollte, nach dem Vorbild der Wahl von Gustav Heinemann, als ein "Stück Machtwechsel" inszeniert werden, indem Sozialdemokraten, Kommunisten und Grüne gemeinsam Gesine Schwan wählen.

Nun sitzt sie da, die Kandidatin Schwan. Der Wind in der SPD hat sich gedreht. Steinmeier und Müntefering sind Gegner der Volksfront; jedenfalls auf Bundesebene, jedenfalls schon 2009. Die Kandidatur von Gesine Schwan hat damit ihren Sinn verloren. Hätte die SPD jetzt zu entscheiden, dann würde sie Horst Köhler mitwählen.

Gesine Schwan sitzt jetzt da wie Ilsebilse, niemand willse. Und diesem Frust hat sie offenbar Luft gemacht.



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5. Dezember 2008

Zitat des Tages: Gesine Schwans "falsches Signal". Über multikulturelles Herumeiern

In einem Land, in dem überwiegend Deutsch gesprochen wird, ist es wichtig, dass alle Bewohner diese Sprache können. Das wird von niemandem in Zweifel gezogen. Dies im Grundgesetz zu verankern, sendet aber ein falsches Signal.

Die Präsidentschaftskandidatin der SPD, Gesine Schwan, gestern in einem Interview mit "Spiegel- Online".

Kommentar: Auch nach längerem Nachdenken habe ich die Logik dieser Argumentation nicht verstanden. Wenn es wichtig ist, daß alle "Bewohner" (vulgo Bürger) Deutschlands dieselbe Sprache sprechen, eben die Landessprache, was ist dann falsch daran, dies auch im Grundgesetz zu verankern?

Warum dies nach ihrer Meinung das "falsche Signal" wäre, erläutert Frau Schwan so: "Es vermittelt ein Bild von Deutschland, in dem das Deutsche alleinverbindlich ist und alles Andere sich in eine homogene Mehrheitsgesellschaft einpassen muss."

Ja, natürlich ist das Deutsche alleinverbindlich; das hat doch Frau Schwan gerade gesagt. Aber wieso muß "alles andere sich in eine homogene Mehrheitsgesellschaft einpassen", wenn es eine für alle verbindliche, gemeinsame Sprache gibt? Niemand soll doch daran gehindert werden, auch noch Englisch, Türkisch oder vielleicht Esperanto zu sprechen.

Frau Schwan eiert herum.

Wenn sie dafür ist, daß Deutsch in Deutschland die für alle verbindliche Landessprache ist, dann gibt es keinen vernünftigen Grund, dies nicht auch im Grundgesetz so zu sagen.

Wenn dies andererseits ein "falsches Signal" ist - was zu signalieren wäre dann nach Ansicht von Frau Schwan richtig? Offenbar doch, daß Deutschland sich nicht nur zu einer multikulturellen, sondern auch zu einer mehrsprachigen Gesellschaft entwickeln soll.

Wie sehr Frau Schwan herumeiert, zeigen ihre Beispiele. Sie erwähnt die Schweiz - aber deren Mehrsprachigkeit basiert ja nicht auf Einwanderung, sondern auf dem Zusammenschluß von Kantonen mit verschiedenen Landessprachen. Sie erwähnt, daß Polen und Dänemark im Grenzgebiet mehrsprachige Schilder aufstellen. Was das mit der Frage der Festlegung der Landessprache zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Es ist doch wohl mehr ein Service für Besucher aus dem Nachbarland.



Der "Verein deutsche Sprache" hat die einschlägigen Verfassungsbestimmungen anderer Länder zum Herunterladen zusammengestellt. Sehen wir nur unsere Nachbarländer an:
  • In Frankreich steht ganz oben in der Verfassung, nämlich bereits in deren zweitem Artikel: "Die Sprache der Republik ist Französisch".

  • In der Schweiz heißt es in der Bundesverfassung, Artikel 70: "Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch."

  • In Österreich bestimmt der Artikel 8 des Bundes- Verfassungsgesetzes: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik."

  • Der Artikel 27 der Verfasssung Polens besagt: "In der Republik Polen ist die polnische Sprache die Amtssprache. Diese Vorschrift verletzt nicht Rechte der nationalen Minderheiten, die sich aus ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen ergeben."
  • Nun könnte man argumentieren, es gebe da halt Unterschiede zwischen den Verfassungen, in unserer stehe die Amtssprache nun einmal nicht, und es gebe doch keinen Anlaß, diesen Zustand fast sechzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes plötzlich zu ändern.

    Es gibt ihn aber. Es gibt in Deutschland eine türkisch- sprachigen Bevölkerung, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung infolge unterschiedlicher Geburtenraten und aufgrund des Familien- Nachzugs weiter zunehmen wird. Es ist keineswegs abwegig, daß dieser Teil der Bevölkerung irgendwann den Anspruch erheben wird, Türkisch zu einer zweiten Amts-, wenn nicht Landessprache zu machen.

    Noch ist das nicht der Fall. Es ist jetzt also noch möglich, dem einen Riegel vorzuschieben, ohne daß es zu einem gesellschaftlichen Konflikt kommt. Wird diese Forderung erst einmal erhoben, dann wird ihre Ablehnung hingegen zu einer Konfliktsituation führen.



    Das wird offenbar auch in anderen Ländern so gesehen. In den Niederlanden, in Schweden und den USA - also in drei ausgeprägt liberalen, demokratischen Ländern - gab oder gibt es aktuelle Bestrebungen, die Landessprache offiziell und verbindlich festzulegen.

    In den USA - so ist es der Zusammenstellung des "Vereins deutsche Sprache" zu entnehmen - hat am 19. Mai 2006 der Senat mit 63 zu 34 Stimmen Englisch als die Landessprache festgelegt. In den Niederlanden ist die Festlegung von Niederländisch als Landessprache ein Inhalt des Koalitionsvertrags vom März 2007. In Schweden ist eine Regierungs- Kommission unter Vorsitz von Bengt- Ake Nilsson mit dieser Frage befaßt.

    In den USA war bisher Englisch als Landessprache nicht gefährdet; inzwischen ist es dies durch Spanisch. Auch die Niederlande und Schweden sind Länder mit einer hohen Einwanderung, in denen sich wie in Deutschland das Problem der Landessprache zwar nicht aktuell stellt, aber langfristig stellen könnte.



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    30. November 2008

    Kurioses, kurz kommentiert: Gysi und ein bißchen Demokratie

    Ein bisschen Demokratie ist okay, aber wir wollen doch im Januar fünf Prozent plus X holen.

    Gregor Gysi gestern laut "Spiegel- Online" im hessischen Flörsheim auf dem Parteitag der hessischen Partei "Die Linke".

    Kommentar: Dieses Zitat wird man Gysi vermutlich noch lange vorhalten, so wie Hermann Höcherl einst seine Bemerkung, Verfassungsschützer könnten "nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen".

    Der bodenständige, oft als schlitzohrig titulierte Bayer hatte sich während der "Spiegel"- Krise einen etwas groben Witz erlaubt. So auch jetzt die Berliner Schnauze Gregor Gysi.

    Höcherl freilich lieferte damals der linken Propaganda eine Steilvorlage, die sie gnadenlos ausnutzte. Man tat so, als nehme man seinen Witz wörtlich und führte eine jahrelange Kampagne gegen diesen Mann, der sich angeblich als Feind der Demokratie entlarvt habe.

    Er war ein guter Demokrat, der Hermann Höcher. Daran, daß Gysi ein Demokrat ist, kann man hingegen begründete Zweifel haben. Immerhin hat er bis zu dessen Zusammenbruch einem Unrechts- Regime mit allen seinen Kräften gedient.

    Aber diese flapsige Bemerkung würde ich nicht als Indiz ansehen.



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    30. Oktober 2008

    Zitat des Tages: Ilse Aigner hat Horst Seehofer überzeugt. Horst Seehofer? Ja, Horst Seehofer!

    Auf der Berliner Bühne ist sie bislang wenig aufgefallen. Doch die Eigenschaften "selbstbewusst, jung, Frau" haben den neuen CSU-Chef Seehofer offenbar überzeugt: Die Bundestagsabgeordnete Ilse Aigner aus Oberbayern übernimmt den Chefsessel im Agrarministerium.

    Aus einer Meldung der Tagesschau von heute 12.37 Uhr.

    Kommentar: Den neuen CSU-Chef Seehofer hat Frau Aigner laut der Meldung überzeugt.

    Der CSU-Innenminister Höcherl wurde mit dem Wort unsterblich, Verfassungsschützer könnten "nicht ständig das Grundgesetz unterm Arm herumtragen". Offenbar hat er damit in der CSU (und nicht nur dort) eine Tradition des Nicht- unter- dem- Arm- Herumtragens des Grundgesetzes begründet.

    Dessen Artikel 64, Absatz 1 lautet:
    Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
    Des Bundeskanzlers. Nicht des Vorsitzenden der CSU und Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern.

    Adenauer hat es als sein selbstverständliches Recht angesehen, über die Portefeuilles für die Ressorts - so nannte man das damals - zu entscheiden; gewiß nach Konsultationen mit den Koalitionsparteien. Auch bei späteren Kanzlern war das noch so. Allmählich aber ist dieses Recht des Kanzlers ausgehöhlt worden.

    Heute wird gar nicht mehr darüber diskutiert, daß die Parteien "ihre" Minister selbstherrlich bestimmen und sie ins Kabinett "entsenden" dürfen. Eine der vielen Anmaßungen der Parteien, die sich in der Geschichte der Bundesrepublik entwickelt haben.

    Eigentlich "etwas außerhalb der Legalität", um das andere geflügelte Wort zu verwenden, das die deutsche Sprache Hermann Höcherl verdankt.



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    8. Februar 2008

    Zettels Meckerecke: Scharia in Europa? Dumm gefragt, dumm geantwortet

    In "Welt Online" läuft im Augenblick eine Umfrage zu dem bizarren Vorschlag aus England, dort für Moslems die Scharia einzuführen.

    Ich weiß nicht, was bei dieser Umfrage dümmer ist - die Fragen oder die Antworten. Die Fragestellung gibt vier Alternativen vor. Hier sind sie, zusammen mit dem aktuellen Prozentsatz der Antworten:
    Stellen Sie sich vor, in einem europäischen Land könnten Muslime wählen, ob für sie die Scharia oder die Landesgesetze gelten. Was würden Sie davon halten?

    Ergebnis
    32% Richtig so – der kulturelle Hintergrund der Muslime muss berücksichtigt werden

    30% Gute Idee – so lange die Muslime wählen können

    26% Das geht nicht – die Scharia hat in westlichen Ländern nichts verloren

    12% Das darf nicht sein – die Scharia ist menschenverachtend



    Den Redakteur, der sich diese Antworten ausgedacht hat, den Ressortchef, der sie abgezeichnet hat, sollte man eine Woche mit je einem Exemplar des Grundgesetzes in den Karzer der Universität Tübingen sprerren, zwecks Nachsitzens.

    Denn die einzige mit dem Grundgesetz konforme Alternative, die man z.B. so formulieren könnte: "In einem Rechtsstaat ist es ausgeschlossen, daß die allgemeinen Gesetze für die Angehörigen einer bestimmten Gruppe von Bürgern keine Gültigkeit haben", wird gar nicht vorgegeben.



    Wird da also dumm gefragt, dann wird sozusagen oberdumm geantwortet. Nicht weniger als 62 Prozent der Antwortenden sind für die Einführung der Scharia in westlichen Ländern. Nur 38 Prozent sprechen sich dagegen aus.

    Und das in Deutschland! Das als Antworten von Lesern der Internet- Ausgabe einer Zeitung, die als liberal- konservativ gilt. (Naja, in besseren Zeiten jedenfalls galt).

    Wie ist das zu erklären? Einige Möglichkeiten:
  • Die Umfrage wurde von extremistischen Moslems manipuliert. Ich weiß nicht, wie lange sie schon im Netz steht. Bisher haben sich erst 901 Antwortende beteiligt. Da wäre eine Manipulation denkbar.

  • Die Antwortenden wissen in ihrer Mehrheit gar nicht, was die Scharia ist. Vielleicht halten sie sie für eine Sammlung religiöser Vorschriften darüber, wann zu beten und wann zu fasten ist und dergleichen.

  • Die Mehrheit der Antwortenden steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
  • Vielleicht fallen Ihnen ja noch andere Erklärungen ein. Wenn eine von den hier genannten stimmen sollte, dann kann man nur hoffen, daß es die erste ist.

    Oder sollte es so sein, daß auf diese dumme Umfrage nur die Dummen geantwortet haben? Schauen wir mal, wie sich die Antwortzahlen entwickeln.

    Es sei denn, es gibt doch noch einen Klugen in dieser Redaktion, der ein Machtwort spricht und diesen Unfug aus dem Netz nimmt.

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    28. Dezember 2007

    Zitat des Tages: Was gestattet ist und was nicht

    Zudem sei nicht nachvollziehbar, so Nerz, wieso das Betreiben eines Bordells gestattet sei, nicht aber eines Raucherlokals.

    Die SZ über die Verfassungsklage von Birgit Netzle-Piechotka, Wirtin des "Asam-Schlössls" in München, gegen das neue bayerische Gesundheitsschutzgesetz, das Rauchen in Gaststätten generell verbietet. Die Klägerin wird vertreten durch den Rechtsanwalt Alexander Nerz.

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    13. Dezember 2007

    Zitat des Tages: "Verstaatlichung der Kinder"

    Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr "zuvörderst die Eltern", sondern "die staatliche Gemeinschaft" wachen. (...) Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.

    Stefan Dietrich in der heutigen FAZ über die Pläne der SPD, "Kinderrechte" ins Grundgesetz aufzunehmen. - Es wird immer besser erkennbar, daß die Rede vom "demokratischen Sozialismus" im Hamburger Programm der SPD keine Floskel ist. Die wollen das wirklich.

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    18. September 2007

    Randbemerkung: Der Verteidigungsminister, die Moral, das Recht

    Nehmen wir an, folgendes würde eintreten:
    Auf einem Flughafen mit schlechten Sicherheits- Vorkehrungen irgendwo in Europa oder an seiner Peripherie gelingt es bewaffneten Terroristen, zwei Flugzeuge zu besteigen. Sie entführen sie und erzwingen einen Flug in Richtung Deutschland.

    Das erste dieser Flugzeuge wird nach Frankfurt gelenkt und dort gegen ein Hochhaus des Bankenviertels geflogen. Das zweite ist im Anflug auf ein AKW. Die Terroristen teilen über Sprechfunk mit, daß sie beabsichtigen, es auf dieses AKW stürzen zu lassen.

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten, wie das verhindert werden kann: Entweder gelingt es mutigen und selbstlosen Passagieren, die Terroristen zu überwältigen und damit das Flugzeug vor diesem Ziel zum Absturz zu bringen, wie an 9/11 in über Pennsylvania. Oder es gelingt, das Flugzeug abzuschießen.



    Verteidigungsminister Jung hat erklärt, er werde in einem solchen Fall den Abschuß befehlen:
    Der Staat müsse seine Bürger schützen, sagte der CDU-Politiker am Montag am Rande eines Sicherheitskongresses in Berlin. Bis es eine verfassungsrechtliche Klarstellung gebe, gelte daher das Recht des übergesetzlichen Notstands.
    Das hat Jung heftige Kritik eingebracht - und zwar auch von denjenigen, die in ihrer politischen Vergangenheit nicht unbedingt als Verteidiger des Rechtsstaats hervorgetreten sind.

    Aber auch von Demokraten gibt es, wie anders, schwerwiegende Bedenken gegen das, was Jung gesagt hat. Und der Vorsitzende des "Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr" (VBSK), Thomas Wassmann, sagte, er empfehle den Kampfpiloten, die Ausführung eines solchen Befehls zu verweigern.



    Wie kommt der Verteidigungsminister Jung, ein bedächtiger Mann, dazu, etwas zu verlangen, was so massive und offensichtlich begründete Kritik auf sich zieht? Mir scheint, weil er eine Situation sieht, die so nicht weiterbestehen kann.

    Denn wenn jemals der oben beschriebene Fall - oder, wahrscheinlicher, ein anderer, aber ebenso schlimmer - eintreten sollte, dann kann ja ein verantwortlicher Minister gar nicht anders handeln, als den Abschuß zu befehlen.

    Er hat die schreckliche Wahl zwischen dem Tod der Passagiere durch Abschuß und dem Tod der Passagiere durch Absturz, plus dem Tod und der Verletzung einer unabsehbaren Zahl von Menschen am Boden. Es ist eine Variante des Trolley-Problems. Und zwar eine Variante, für die jede vernünftige praktische Philosophie nur die Auskunft geben kann, daß der Verantwortliche das geringere Übel wählen solle.

    Aber die gegenwärtige Rechtslage steht dem entgegen. Zwischen dem, was human und vernünftig ist, und dem, was das Recht zu tun befiehlt, besteht eine massive Diskrepanz.

    Wenn je der Gesetzgeber "aufgerufen" ist, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, dann hier. Jungs Vorstoß, wie auch den Schäubles vor ein paar Tagen, verstehe ich nicht nur als an die Öffentlichkeit gerichtet, sondern vor allem an den Gesetzgeber.

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    6. Januar 2007

    Mein liberalkonservativer Vermittlungsausschuß

    Als Liberalkonservativer fühle ich mich gelegentlich wie ein wandelnder Vermittlungsausschuß. Der Liberale in mir meint Dies, der Konservative hält Jenes für richtig. Beide haben gute Argumente. Ja mehr noch: Beider Positionen sind keineswegs ad hoc gebildet worden, sondern sie reflektieren tiefsitzende, grundsätzliche Überzeugungen.

    Da streiten sie sich nun also, der Konservative und der Liberale in mir. Meist kann einer der den anderen überzeugen, oder man findet einen Kompromiß, und sie können mit einem gemeinsamen Ergebnis an die Öffentlichkeit treten.

    Manchmal geht es ihnen auch wie den Gesundheits- und ähnlichen Politikern der Großen Koalition: Sie wollen sich ja verständigen, aber sie kommen nicht zu Potte.

    Wenn ihnen das passiert, dem Liberalen in mir, dem Konservativen in mir, dann beneiden sie schon einmal diejenigen, die auf die meisten Fragen eine schnelle Antwort haben, weil sie lupenreine Liberale sind, lupenreine Konservative. Ganz zu schweigen von den Sozialisten, den Kommunisten, den Antideutschen usw., denen ihre politische Haltung die Antworten auf alle Fragen so zuverlässig liefert, wie die Schachtel Marlboro aus dem Zigarettenautomaten plumpst.

    Im Unterschied zu Regierungsmitgliedern sind sie, der Konservative in mir, der Liberale in mir, zum Glück nicht zur Einigung verdammt. Wenn sie sich nicht einigen können, dann melden sie halt eine Hung Jury, und die Sache hat sich. Dann sage ich eben zu dem betreffenden Thema nichts.



    Drei Themen, die in meinen Vermittlungsausschuß mußten, waren in den letzten Tagen aktuell: Der Fall Gäfgen, oder vielmehr dessen neueste Wendung. Die Hinrichtung Saddam Husseins. Und drittens das Bestreben des Innenministers, für den Fall eines terroristischen Anschlags oder eines solchen Versuchs Rechtssicherheit zu schaffen, was die erforderlichen Gegenmaßnahmen angeht.



    Im Fall der Todesstrafe für Saddam Hussein waren die Fronten in meinem kleinen, in pectore residierenden Vermittlungsausschuß klar:

    Der Liberale in mir ist gegen die Todesstrafe, bedingungslos und prinzipiell. Er vertritt ungefähr die Position, die Karsten in B.L.O.G klar dargelegt hat: "Eindeutig ist aus meiner Sicht: Die Todesstrafe ist falsch. Immer, unter allen Bedingungen und überall. Auch bei Saddam ...".

    Punktum. Man kann ja grundsätzliche Wertentscheidungen nicht von Fall zu Fall zur Disposition stellen.

    Der Konservative in mir ist - anders als viele Konservative außerhalb meiner Brust - beileibe kein Anhänger der Todesstrafe. Nur denkt er pragmatisch. Die Todesstrafe, argumentiert er, ist falsch, weil sie ein Überrest archaischen Denkens ist.

    Sie stammt aus voraufklärerischen Zeiten, und auch hier sollte die Aufklärung sich allmählich durchsetzen.

    Nur halt allmählich, und wenn's mal nicht gleich so weit ist - sei's drum. Der Konservative in mir, der auch ein Pragmatiker ist, kann sich darüber nicht echauffieren.

    Die beiden haben sich dann auf das geeinigt, was sie beide guten Gewissens vertreten können: Wie immer man zur Todesstrafe steht, es ist jedenfalls ein Unding, daß die deutsche und die italienische Regierung es ausgerechnet angesichts der Hinrichtung Saddam Husseins für richtig befanden, sich als Gegner der Todesstrafe zu bekennen. Während ihnen zum Beispiel die kürzliche Hinrichtung chinesischer Geistlicher nach einem fragwürdigen Prozeß eine solche Stellungnahme nicht wert gewesen war.



    Im Fall der gesetzlichen Regelung dessen, was die Regierung im Fall einer extremen terroristischen Bedrohung tun darf, ist der Liberale in mir dafür, prinzipiell dem Staat so wenige Befugnisse einzuräumen wie möglich. Schon gar nicht, ihm eine Lizenz zum Töten zu erteilen.

    Wenn es gar nicht anders geht, dann muß der Verantwortliche es eben auf sich nehmen, sich über das Gesetz hinwegzusetzen, um Menschenleben zu retten. Das ist etwas ganz Anderes, als wenn der Staat diesen Akt der Tötung Unschuldiger ausdrücklich erlaubt.

    Auch das BVerfG hat ja nur eine solche ausdrückliche Erlaubnis nicht zugelassen. Darüber, was jemandem passiert, der den Befehl dennoch gibt, hat es sich gar nicht geäußert. Niemals kann aber der Staat es gesetzlich festlegen, daß der Mensch zum Mittel zum Zweck wird. Das steht in krassem Gegensatz zu Paragraph 1 des Grundgesetzes.

    Der Konservative in mir hält dem entgegen, daß niemand es Verantwortlichen zumuten kann, in einer solchen Situation gesetzwidrig zu handeln.

    Auch im Krieg schickt der Staat Soldaten in den sicheren oder wahrscheinlichen Tod. Es gibt also keineswegs eine generelle Norm - ein allgemeines Gesetz, würde Kant sagen -, die das verbietet. Und die Situation einer extremen terroristischen Bedrohung ist vergleichbar einer Kriegssituation.

    Wenn der Einsatz von Soldaten im Krieg in Situationen, in denen sie mit dem Tod rechnen müssen, dem Grundgesetz nicht widerspricht, dann kann dessen Verbot nicht so rigoros sein, wie es der Liberale in mir vorausgesetzt hatte.

    Weiter gibt er zu bedenken, der Konservative in mir, daß die Gerichte in unserem Rechtssystem sich in einem solchen Fall nicht anders verhalten können als der Gesetzgeber. Das GG ist schließlich unmittelbar geltendes Recht. So, wie der Frankfurter Polizei- Vizepräsident Daschner verurteilt werden mußte, weil er ein entführtes Kind retten wollte, wird auch der Innenminister verurteilt werden müssen, der den Abschuß eines Flugzeugs befahl; wie nachvollziehbar auch immer seine Motivation gewesen sein möge.

    Und wie soll man es erst einem Jagdflieger zumuten, eine Zivilmaschine abzuschießen, wenn es dafür gar keine gesetzliche Grundlage gibt? Müßte nicht zumindest dieser, wenn schon nicht der Innenminister, das Grundgesetz unter dem Arm tragend, den Befehl verweigern? Sagt der Konservative in mir

    In diesem Fall hat er, der Konservative in mir eindeutig gewonnen. Man kann es hier nachlesen.



    Und im Fall Gäfgen? Es geht um einen Verbrecher, der ein Kind entführt hat, weil er Geld für einen aufwendigen Lebensstil erpressen wollte. Der sich dazu ein Opfer ausgesucht hat, das er gut kannte und das ihm vertraute. Der von vornherein plante, das Kind zu ermorden, und der dann tagelang den Eindruck zu erwecken versucht hat, es sei noch am Leben.

    Um einen Verbrecher, der, statt irgendwann wenigstens einen Anflug von Entsetzen über seine eigene moralische Verkommenheit zu zeigen, sich als Opfer präsentiert und sein angeblich verletztes "Menschenrecht" einzuklagen versucht.

    Und der jetzt die Chuzpe hat, sein Opfer zu verhöhnen, indem er eine Stiftung für junge Gewaltopfer gründet. Eine "Stiftung", in die er kein Stiftungskapital einbringt; für die er als Lebenslänglicher logischerweise kaum etwas tun kann.

    Wenn er es denn wollte, Gutes tun. Aber bei jemandem, der sich so verhalten hat wie dieser Magnus Gäfgen, spricht ja alles dafür, daß auch dies wieder nur ein Schachzug eines psychopathischen Verbrechers ist mit dem Ziel, sich in günstigem Licht darzustellen. Um vielleicht eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen.



    Das sagt zu diesem Fall der Konservative in mir, der hier zweifellos auch ein Populist ist.

    Der Liberale mahnt ihn und gibt zu bedenken, daß auch ein straffällig Gewordener das Recht hat, eine Stiftung zu gründen. Daß er nicht zusätzlich zu der gegen ihn verhängten Strafe bestraft werden darf. Daß man jedem Menschen die Chance zubilligen muß, sich zu resozialisieren. Daß die Tätigkeit für eine solche Stiftung vielleicht ein guter Weg ist, Magnus Gäfgen zu resozialisieren.

    Und daß persönliche Abscheu vor einem Täter bei rechtlichen Entscheidung außen vor zu bleiben hat.



    In diesem Fall tagte der Vermittlungsausschuß nur kurz. Der Konservative in mir sagte dem Liberalen auf den Kopf zu, daß er selbst nicht an seine Argumente glaube. Und der gab das nach kurzem Zögern zu.




    Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, daß bei diesen drei Fällen der Konservative in mir insgesamt besser abgeschnitten hat als der Liberale. Ich halte das für einen Zufall, bedingt durch diese drei aktuellen Beispiele.

    Oder bin ich dabei, konservativer zu werden? Ich werde das aufmerksam verfolgen.