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6. Januar 2007

Mein liberalkonservativer Vermittlungsausschuß

Als Liberalkonservativer fühle ich mich gelegentlich wie ein wandelnder Vermittlungsausschuß. Der Liberale in mir meint Dies, der Konservative hält Jenes für richtig. Beide haben gute Argumente. Ja mehr noch: Beider Positionen sind keineswegs ad hoc gebildet worden, sondern sie reflektieren tiefsitzende, grundsätzliche Überzeugungen.

Da streiten sie sich nun also, der Konservative und der Liberale in mir. Meist kann einer der den anderen überzeugen, oder man findet einen Kompromiß, und sie können mit einem gemeinsamen Ergebnis an die Öffentlichkeit treten.

Manchmal geht es ihnen auch wie den Gesundheits- und ähnlichen Politikern der Großen Koalition: Sie wollen sich ja verständigen, aber sie kommen nicht zu Potte.

Wenn ihnen das passiert, dem Liberalen in mir, dem Konservativen in mir, dann beneiden sie schon einmal diejenigen, die auf die meisten Fragen eine schnelle Antwort haben, weil sie lupenreine Liberale sind, lupenreine Konservative. Ganz zu schweigen von den Sozialisten, den Kommunisten, den Antideutschen usw., denen ihre politische Haltung die Antworten auf alle Fragen so zuverlässig liefert, wie die Schachtel Marlboro aus dem Zigarettenautomaten plumpst.

Im Unterschied zu Regierungsmitgliedern sind sie, der Konservative in mir, der Liberale in mir, zum Glück nicht zur Einigung verdammt. Wenn sie sich nicht einigen können, dann melden sie halt eine Hung Jury, und die Sache hat sich. Dann sage ich eben zu dem betreffenden Thema nichts.



Drei Themen, die in meinen Vermittlungsausschuß mußten, waren in den letzten Tagen aktuell: Der Fall Gäfgen, oder vielmehr dessen neueste Wendung. Die Hinrichtung Saddam Husseins. Und drittens das Bestreben des Innenministers, für den Fall eines terroristischen Anschlags oder eines solchen Versuchs Rechtssicherheit zu schaffen, was die erforderlichen Gegenmaßnahmen angeht.



Im Fall der Todesstrafe für Saddam Hussein waren die Fronten in meinem kleinen, in pectore residierenden Vermittlungsausschuß klar:

Der Liberale in mir ist gegen die Todesstrafe, bedingungslos und prinzipiell. Er vertritt ungefähr die Position, die Karsten in B.L.O.G klar dargelegt hat: "Eindeutig ist aus meiner Sicht: Die Todesstrafe ist falsch. Immer, unter allen Bedingungen und überall. Auch bei Saddam ...".

Punktum. Man kann ja grundsätzliche Wertentscheidungen nicht von Fall zu Fall zur Disposition stellen.

Der Konservative in mir ist - anders als viele Konservative außerhalb meiner Brust - beileibe kein Anhänger der Todesstrafe. Nur denkt er pragmatisch. Die Todesstrafe, argumentiert er, ist falsch, weil sie ein Überrest archaischen Denkens ist.

Sie stammt aus voraufklärerischen Zeiten, und auch hier sollte die Aufklärung sich allmählich durchsetzen.

Nur halt allmählich, und wenn's mal nicht gleich so weit ist - sei's drum. Der Konservative in mir, der auch ein Pragmatiker ist, kann sich darüber nicht echauffieren.

Die beiden haben sich dann auf das geeinigt, was sie beide guten Gewissens vertreten können: Wie immer man zur Todesstrafe steht, es ist jedenfalls ein Unding, daß die deutsche und die italienische Regierung es ausgerechnet angesichts der Hinrichtung Saddam Husseins für richtig befanden, sich als Gegner der Todesstrafe zu bekennen. Während ihnen zum Beispiel die kürzliche Hinrichtung chinesischer Geistlicher nach einem fragwürdigen Prozeß eine solche Stellungnahme nicht wert gewesen war.



Im Fall der gesetzlichen Regelung dessen, was die Regierung im Fall einer extremen terroristischen Bedrohung tun darf, ist der Liberale in mir dafür, prinzipiell dem Staat so wenige Befugnisse einzuräumen wie möglich. Schon gar nicht, ihm eine Lizenz zum Töten zu erteilen.

Wenn es gar nicht anders geht, dann muß der Verantwortliche es eben auf sich nehmen, sich über das Gesetz hinwegzusetzen, um Menschenleben zu retten. Das ist etwas ganz Anderes, als wenn der Staat diesen Akt der Tötung Unschuldiger ausdrücklich erlaubt.

Auch das BVerfG hat ja nur eine solche ausdrückliche Erlaubnis nicht zugelassen. Darüber, was jemandem passiert, der den Befehl dennoch gibt, hat es sich gar nicht geäußert. Niemals kann aber der Staat es gesetzlich festlegen, daß der Mensch zum Mittel zum Zweck wird. Das steht in krassem Gegensatz zu Paragraph 1 des Grundgesetzes.

Der Konservative in mir hält dem entgegen, daß niemand es Verantwortlichen zumuten kann, in einer solchen Situation gesetzwidrig zu handeln.

Auch im Krieg schickt der Staat Soldaten in den sicheren oder wahrscheinlichen Tod. Es gibt also keineswegs eine generelle Norm - ein allgemeines Gesetz, würde Kant sagen -, die das verbietet. Und die Situation einer extremen terroristischen Bedrohung ist vergleichbar einer Kriegssituation.

Wenn der Einsatz von Soldaten im Krieg in Situationen, in denen sie mit dem Tod rechnen müssen, dem Grundgesetz nicht widerspricht, dann kann dessen Verbot nicht so rigoros sein, wie es der Liberale in mir vorausgesetzt hatte.

Weiter gibt er zu bedenken, der Konservative in mir, daß die Gerichte in unserem Rechtssystem sich in einem solchen Fall nicht anders verhalten können als der Gesetzgeber. Das GG ist schließlich unmittelbar geltendes Recht. So, wie der Frankfurter Polizei- Vizepräsident Daschner verurteilt werden mußte, weil er ein entführtes Kind retten wollte, wird auch der Innenminister verurteilt werden müssen, der den Abschuß eines Flugzeugs befahl; wie nachvollziehbar auch immer seine Motivation gewesen sein möge.

Und wie soll man es erst einem Jagdflieger zumuten, eine Zivilmaschine abzuschießen, wenn es dafür gar keine gesetzliche Grundlage gibt? Müßte nicht zumindest dieser, wenn schon nicht der Innenminister, das Grundgesetz unter dem Arm tragend, den Befehl verweigern? Sagt der Konservative in mir

In diesem Fall hat er, der Konservative in mir eindeutig gewonnen. Man kann es hier nachlesen.



Und im Fall Gäfgen? Es geht um einen Verbrecher, der ein Kind entführt hat, weil er Geld für einen aufwendigen Lebensstil erpressen wollte. Der sich dazu ein Opfer ausgesucht hat, das er gut kannte und das ihm vertraute. Der von vornherein plante, das Kind zu ermorden, und der dann tagelang den Eindruck zu erwecken versucht hat, es sei noch am Leben.

Um einen Verbrecher, der, statt irgendwann wenigstens einen Anflug von Entsetzen über seine eigene moralische Verkommenheit zu zeigen, sich als Opfer präsentiert und sein angeblich verletztes "Menschenrecht" einzuklagen versucht.

Und der jetzt die Chuzpe hat, sein Opfer zu verhöhnen, indem er eine Stiftung für junge Gewaltopfer gründet. Eine "Stiftung", in die er kein Stiftungskapital einbringt; für die er als Lebenslänglicher logischerweise kaum etwas tun kann.

Wenn er es denn wollte, Gutes tun. Aber bei jemandem, der sich so verhalten hat wie dieser Magnus Gäfgen, spricht ja alles dafür, daß auch dies wieder nur ein Schachzug eines psychopathischen Verbrechers ist mit dem Ziel, sich in günstigem Licht darzustellen. Um vielleicht eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen.



Das sagt zu diesem Fall der Konservative in mir, der hier zweifellos auch ein Populist ist.

Der Liberale mahnt ihn und gibt zu bedenken, daß auch ein straffällig Gewordener das Recht hat, eine Stiftung zu gründen. Daß er nicht zusätzlich zu der gegen ihn verhängten Strafe bestraft werden darf. Daß man jedem Menschen die Chance zubilligen muß, sich zu resozialisieren. Daß die Tätigkeit für eine solche Stiftung vielleicht ein guter Weg ist, Magnus Gäfgen zu resozialisieren.

Und daß persönliche Abscheu vor einem Täter bei rechtlichen Entscheidung außen vor zu bleiben hat.



In diesem Fall tagte der Vermittlungsausschuß nur kurz. Der Konservative in mir sagte dem Liberalen auf den Kopf zu, daß er selbst nicht an seine Argumente glaube. Und der gab das nach kurzem Zögern zu.




Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, daß bei diesen drei Fällen der Konservative in mir insgesamt besser abgeschnitten hat als der Liberale. Ich halte das für einen Zufall, bedingt durch diese drei aktuellen Beispiele.

Oder bin ich dabei, konservativer zu werden? Ich werde das aufmerksam verfolgen.

3. Januar 2007

Schäuble, Kant und das Trolley-Problem

Der Bundesinnenminister bleibt hartnäckig: Er wird, so hat er in einem Interview mit der SZ angekündigt, versuchen, trotz der Entscheidung des BVerfG doch noch eine gesetzliche Regelung der Situation herbeizuführen, daß ein von Terroristen gekapertes Flugzeug auf dem Weg dazu ist, ein schweres Unglück herbeizuführen, und daß nur dessen Abschuß das verhindern kann. (Er hat dabei wohl nicht nur den Angriff auf ein Bürozentrum im Auge, sondern den auf ein Atomkraftwerk).

Die juristische Brücke, oder vielleicht Krücke, die Schäuble benutzen möchte, ist der "Quasi-Verteidigungsfall", der für eine solche Situation gelten soll.

Die Brücke muß gezimmert, die Krücke unter die Achsel geklemmt werden, weil das Bundesverfassungsgericht den direkten Weg versperrt, weil es den geraden Gang untersagt hatte. Artikel 1 des Grundgesetzes, so sagt das BVerfG ganz kantianisch, verbiete es, Menschen zu opfern, um andere Menschen zu retten. Punktum.

Kantianisch ist das konsequent, ja zwingend gedacht, gewiß: "Der Mensch aber ist keine Sache, mithin nicht etwas, das bloß als Mittel gebraucht werden kann, sondern muß bei allen seinen Handlungen jederzeit als Zweck an sich selbst betrachtet werden", so hat es Kant rigoros in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" formuliert; und ich habe das hier schon einmal zitiert, zustimmend.



Aber mit Kants Moral ist das so eine Sache. Sie ist makellos. Indes manchmal nur, solange man sie nicht in der schmutzigen Welt anwendet.

Im Grunde formuliert sie ja nur, getreu Kants ganzem Ansatz, notwendige Voraussetzungen moralischen Handelns, so wie seine Erkenntnistheorie die Bedingungen der Möglichkeit des Erkennens analysiert.

Aber wenn man von den Voraussetzungen zu den Konsequenzen fortschreitet, dann kann sie sehr Bedenkliches hervorbringen, die Kant'sche Moral. Auch wenn man wisse, daß morgen die Welt untergeht, müsse ein zum Tode Verurteilter heute noch hingerichtet werden, so ähnlich hat er es geschrieben. Makellos gedacht, konsequent gedacht, denn der Vollzug der Gerechtigkeit ergibt sich aus der Gerechtigkeit des Urteils, nicht aus den Folgen und Umständen der Realisierung.

Und das BVerfG, das mit seiner Interpretation des Paragraphen 1 GG getreulich Kant folgt, ist ähnlich konsequent. Denn es impliziert ja mit seiner Entscheidung:

Auch wenn Terroristen ein Sportflugzeug mit, sagen wir, fünf Passagieren gekapert haben, dies mit einer mitgebrachten Bombe beladen haben und nun eindeutig auf ein AKW zufliegen, dessen GAU Hunderttausenden das Leben kosten kann - auch dann ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Hunderttausende zu opfern. Sie darf den Befehl nicht erteilen, die fünf zu opfern, denn sie würde damit deren Menschenwürde verletzen, sie als Mittel zum Zweck einsetzen.



Und was ist mit der Menschenwürde der Hunderttausend, die ums Leben kommen? Nun, in zynischer Interpretation der Position des BVerfG könnte man sagen: Sie verlieren ja nur ihr Leben, aber nicht ihre Menschenwürde. Jedenfalls die Regierung hat sie nicht als Mittel zum Zweck eingesetzt.



Absurd? Ja. Oder sagen wir: Ein Paradox, ein Dilemma. Denn das, worum es hier in einer aktuellen politischen Diskussion geht, ist ein Problem, das in der Philosophie seit langem diskutiert wird, das sogenannte Trolley-Problem.

In der Standard-Version, wie sie von Phillipa Foot formuliert wurde, nähert sich ein Schienenfahrzeug einer Weiche. Die Weiche ist so gestellt, daß das Fahrzeug auf fünf Menschen treffen und sie töten wird, die von einem Verbrecher an die Schienen gebunden sind.

Nun stellen Sie sich vor: Sie sind der Weichensteller und könnten die Weiche so stellen, daß der Zug auf ein anderes Gleis fährt. Dort liegt allerdings auch ein Mensch, aber nur ein einziger, der an die Schienen gefesselt ist. Stellen Sie die Weiche um?

Die meisten Menschen sagen spontan "ja".



Nun kann man das moralische Dilemma verschärfen, wie es Judith Jarvis Thomson gemacht hat: Das Fahrzeug nähert sich den Festgebundenen. Diesmal gibt es keine Weiche, aber eine Brücke, auf der ein sehr dicker Mann steht. Man könnte ihn auf die Schiene stoßen, dann würde das Fahrzeug gestoppt, und die fünf wären gerettet.

Soll man es tun? Jetzt sagen die meisten Befragten: Nein! Das ist, meint Judith Jarvis Thomson, der Unterschied zwischen "töten" und "sterben lassen".

Wenn man die Weiche umstellt, dann benutzt man keinen Menschen als Mittel zum Zweck. Wenn man den Mann auf die Geleise stößt, dann tut man es aber.



Wie das bei den Philosophen so ist - sie denken sich in einer solchen Debatte immer raffiniertere Beispiele aus. Was beispielsweise, wenn der dicke Mann auf einem Geleisstück festgebunden ist, auf das man das Schienenfahrzeug durch Umlegen der Weiche leiten könnte? Der dicke Mann stoppt es. Würde es weiterfahren, dann würde es aber auch bei dieser Weichenstellung über eine Schleife schließlich zu den Fünfen gelangen und sie töten.

Es ist eigentlich Dasselbe wie in der ursprünglichen Version von Foote - nur benutzt man jetzt, wenn man die Weiche umlegt, den dicken Mann als Mittel zum Zweck. So, wie wenn man ihn auf die Geleise stößt. Also, streng kantianisch dürfte man jetzt nichts mehr tun.



Was folgt daraus für die Gesetzgebung?

In einer zum Pragmatismus neigenden Gesellschaft wird man sagen: Wer eine solche entsetzliche Verantwortung hat, der wird das einzig Richtige tun - die Entscheidung treffen, die die meisten Menschenleben rettet. Und die Gerichte werden dann schon so vernünftig sein, ihn dafür nicht auch noch zu bestrafen. Auch wenn es dafür nicht eigens ein Gesetz gibt. Sondern man wird einen übergesetzlichen Notstand konstruieren oder dergleichen, und der Betreffende wird einen Orden bekommen statt eine Strafe.

Aber kantianisch denken, das heißt eben auch, die Gesetze bedingungslos ernstnehmen. Da ist kein Platz für pragmatisches Abwägen. Es ist ja noch nicht so lange her, daß in Deutschland ein Polizist dafür verurteilt wurde, daß er, um das Leben eines Kindes zu retten, einem Verbrecher mit Schmerzen gedroht hat. Auch wenn die Strafe mild ausfiel. Auch der hätte einen Orden und eine Beförderung verdient gehabt, nach pragmatischer Moral. Aber nicht nach kantianischer.



Also: Lebten wir in einer Rechtskultur wie der angelsächsischen, dann bräuchten wir nicht Schäubles Vorstoß.

Aber der Gedanke, daß ein Innen- oder Verteidigungsminister oder ein Kanzler, die in einer solchen furchtbaren Situation Menschenleben zu retten versuchen, dafür dann auch noch vor Gericht gestellt und verurteilt werden; mit ihnen vielleicht auch noch die Jagdpiloten, die es auf sich nehmen, das Flugzeug abzuschießen - das ist ein (mir) so unerträglicher Gedanke, daß ich für eine gesetzliche Regelung bin.

Notfalls über Brücken mit Krücken.