Deutlicher hätte eine Unsitte nicht illustriert werden können, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in unserer Parteien- Demokratie entwickelt hat.
Der Minister Glos will zurücktreten. Man kann ihm das nicht verdenken. Der redliche und solide Müllermeister, zuvor ein erfolgreicher Vorsitzender seiner Landesgruppe im Bundestag, war vom ersten Tag an durch dieses Amt überfordert.
Keinen Augenblick konnte er auch nur den Eindruck erwecken, er sei der Richtige in dem Ministerium, das einmal von Ludwig Erhard, Karl Schiller und Otto Graf Lambsdorff geleitet worden war. Zunehmend glich er mit seiner Entschlußlosigkeit, mit seinem schwindenden Einfluß einem Ritter von der traurigen Gestalt.
Also hat er sich aufgerafft und beschlossen, seinen Rücktritt einzureichen. Und wem schreibt er einen Brief? Der Kanzlerin? Bisher war es üblich, daß Minister dem Kanzler gegenüber ihren Rücktritt erklärten. Dieser ersuchte dann den Bundespräsidenten, den Betreffenden von den Pflichten seines Amts zu entbinden.
Nein, Michael Glos hat, so lesen wir es in der Online- Ausgabe der FAZ, einen Brief an den Vorsitzenden der CSU und Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern geschrieben:
Es ist wohl mehr als eine Unsitte, was sich da in der Wirklichkeit unserer Verfassung entwickelt hat.
Nach Paragraph 64 des Grundgesetzes werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Den Parteien kommt dabei keine Funktion zu. Ebensowenige dem Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern.
In den Anfängen der Bundesrepublik wurde so verfahren, wie das Grundgesetz es vorsieht. Es war Konrad Adenauer, der entschied, wer Minister wurde. Natürlich beriet er sich dabei mit dem Parteien seiner Koalition; aber niemand wäre damals auch nur auf den Gedanken verfallen, daß eine Partei am Kanzler vorbei bestimmen könnte, wer Minister wird. Es war, wie vom GG vorgesehen, das Vorrecht des Kanzlers, sich sein Kabinett zusammenzustellen; so, wie ein Trainer entscheidet, welche Mannschaft aufläuft.
Wie es allmählich zu der Deformation gekommen ist, die jetzt gar zu dem Kuriosum geführt hat, daß ein Bundesminister dem Vorsitzenden einer Regionalpartei seinen Rücktritt erklärt, - das ist vielleicht ein schönes Thema für eine verfassungsrechtliche Dissertation.
Jedenfalls wirft es ein Schlaglicht darauf, in welchem Maß die Macht der Parteien über das hinaus angewachsen ist, was das Grundgesetz ihnen zubilligt.
Der Minister Glos will zurücktreten. Man kann ihm das nicht verdenken. Der redliche und solide Müllermeister, zuvor ein erfolgreicher Vorsitzender seiner Landesgruppe im Bundestag, war vom ersten Tag an durch dieses Amt überfordert.
Keinen Augenblick konnte er auch nur den Eindruck erwecken, er sei der Richtige in dem Ministerium, das einmal von Ludwig Erhard, Karl Schiller und Otto Graf Lambsdorff geleitet worden war. Zunehmend glich er mit seiner Entschlußlosigkeit, mit seinem schwindenden Einfluß einem Ritter von der traurigen Gestalt.
Also hat er sich aufgerafft und beschlossen, seinen Rücktritt einzureichen. Und wem schreibt er einen Brief? Der Kanzlerin? Bisher war es üblich, daß Minister dem Kanzler gegenüber ihren Rücktritt erklärten. Dieser ersuchte dann den Bundespräsidenten, den Betreffenden von den Pflichten seines Amts zu entbinden.
Nein, Michael Glos hat, so lesen wir es in der Online- Ausgabe der FAZ, einen Brief an den Vorsitzenden der CSU und Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern geschrieben:
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat überraschend seinen Rücktritt angeboten. Am Samstag schrieb Glos an seinen Parteichef, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, ihn von dem Ministeramt zu entbinden. (...)Ja, in welcher Republik leben wir denn? Wem ist denn dieser Minister verantwortlich gewesen? Dem Ministerpräsidenten eines Bundesstaats? Dem Vorsitzenden einer regionalen Partei?
Laut "Bild am Sonntag" hat Glos dem CSU-Vorsitzenden schriftlich den Rücktritt angeboten. "Bereits vor dem großen Neuanfang in der Bayerischen Staatsregierung und an der Parteispitze hatte ich dir angeboten, auch über mein Ministerium disponieren zu können. Ich bitte dich, mich von meinen Ministerpflichten zu entbinden", zitiert das Blatt aus dem Schreiben.
Es ist wohl mehr als eine Unsitte, was sich da in der Wirklichkeit unserer Verfassung entwickelt hat.
Nach Paragraph 64 des Grundgesetzes werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Den Parteien kommt dabei keine Funktion zu. Ebensowenige dem Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern.
In den Anfängen der Bundesrepublik wurde so verfahren, wie das Grundgesetz es vorsieht. Es war Konrad Adenauer, der entschied, wer Minister wurde. Natürlich beriet er sich dabei mit dem Parteien seiner Koalition; aber niemand wäre damals auch nur auf den Gedanken verfallen, daß eine Partei am Kanzler vorbei bestimmen könnte, wer Minister wird. Es war, wie vom GG vorgesehen, das Vorrecht des Kanzlers, sich sein Kabinett zusammenzustellen; so, wie ein Trainer entscheidet, welche Mannschaft aufläuft.
Wie es allmählich zu der Deformation gekommen ist, die jetzt gar zu dem Kuriosum geführt hat, daß ein Bundesminister dem Vorsitzenden einer Regionalpartei seinen Rücktritt erklärt, - das ist vielleicht ein schönes Thema für eine verfassungsrechtliche Dissertation.
Jedenfalls wirft es ein Schlaglicht darauf, in welchem Maß die Macht der Parteien über das hinaus angewachsen ist, was das Grundgesetz ihnen zubilligt.
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