So der gelernte Jurist und Bundesminister des Innern, Hans-Peter Friedrich, am vergangenen Wochenende laut Welt Online auf dem Hamburger Kirchentag. Eine etwas kryptisch anmutende Bemerkung, die zu einer kurzen Betrachtung einlädt.
Anlaß ist der heutige Beginn des NSU-Prozesses in München, der bekanntermaßen
im Vorfeld bereits hohe Wellen geschlagen hat, so daß man als beobachtender Laie durchaus den Eindruck bekommen konnte, daß der Prozeß von sachfremden Interessen zunehmend vereinnahmt worden ist.
Aktuell lautet die Forderung, daß insbesondere das vermeintliche oder tatsächliche Versagen staatlicher Behörden im Prozeß in den Vordergrund rücken sollte. Sollte dies, abgesehen von der Frage der Zulässigkeit in einem Strafprozeß, tatsächlich vonnöten sein, fragt sich natürlich, welchen Sinn eigentlich der NSU-Untersuchungsauschuß, um den es merkwürdig still geworden ist, gehabt haben soll.
Jedenfalls scheint auch den emotional bisher hochbeteiligten Medien (bei bisweilen kognitiver Teilabstinenz) zu dämmern, daß die Beweislage gegen Zschäpe eher dünn sein könnte. Vor diesem Hintergrund ist die Bemerkung des Ministers wohl zu verstehen. Gleichwohl fragt sich, was er dem Zuhörer hiermit eigentlich sagen wollte:
Aber wenn die Schuld nicht ausreicht, weshalb sollte man dann auf Bestrafung hoffen?
Oder die Beweise? Aber wenn die Beweise nicht ausreichen, kann man dann noch von Schuld sprechen?
Am problematischsten erscheint mir aber die Lesart, nach der die Schuldigen aus Sicht des Innenministers bereits feststehen, und es nur noch fraglich sei, ob man ihnen die Schuld mit rechtsstaatlichen Mitteln auch nachweisen könne.
Oder sieht der Minister gar gesetzliche Lücken zwischen Schuld und Strafmöglichkeit, braucht es etwa strengere Gesetze; härtere Strafen? Eine Ausweitung des Beihilfetatbestandes?
Vielleicht meint der Minister ja auch dies: es reicht am Ende vielleicht nicht, um die eigentlichen (Haupt)schuldigen zu bestrafen, weil sie möglicherweise nicht mehr am Leben sind?
Dann aber wäre es wohl, im Interesse rechtsstaatlicher Unzweideutigkeit, besser gewesen, dies auch so zu sagen.
Aktuell lautet die Forderung, daß insbesondere das vermeintliche oder tatsächliche Versagen staatlicher Behörden im Prozeß in den Vordergrund rücken sollte. Sollte dies, abgesehen von der Frage der Zulässigkeit in einem Strafprozeß, tatsächlich vonnöten sein, fragt sich natürlich, welchen Sinn eigentlich der NSU-Untersuchungsauschuß, um den es merkwürdig still geworden ist, gehabt haben soll.
Jedenfalls scheint auch den emotional bisher hochbeteiligten Medien (bei bisweilen kognitiver Teilabstinenz) zu dämmern, daß die Beweislage gegen Zschäpe eher dünn sein könnte. Vor diesem Hintergrund ist die Bemerkung des Ministers wohl zu verstehen. Gleichwohl fragt sich, was er dem Zuhörer hiermit eigentlich sagen wollte:
Ich hoffe, dass es am Ende ausreicht, um die Schuldigen auch zu bestrafen.Was meint Herr Friedrich mit "es"? Die individuelle Schuld der Angeklagten?
Aber wenn die Schuld nicht ausreicht, weshalb sollte man dann auf Bestrafung hoffen?
Oder die Beweise? Aber wenn die Beweise nicht ausreichen, kann man dann noch von Schuld sprechen?
Am problematischsten erscheint mir aber die Lesart, nach der die Schuldigen aus Sicht des Innenministers bereits feststehen, und es nur noch fraglich sei, ob man ihnen die Schuld mit rechtsstaatlichen Mitteln auch nachweisen könne.
Oder sieht der Minister gar gesetzliche Lücken zwischen Schuld und Strafmöglichkeit, braucht es etwa strengere Gesetze; härtere Strafen? Eine Ausweitung des Beihilfetatbestandes?
Vielleicht meint der Minister ja auch dies: es reicht am Ende vielleicht nicht, um die eigentlichen (Haupt)schuldigen zu bestrafen, weil sie möglicherweise nicht mehr am Leben sind?
Dann aber wäre es wohl, im Interesse rechtsstaatlicher Unzweideutigkeit, besser gewesen, dies auch so zu sagen.
Andreas Döding
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