7. September 2007

Marginalie: Terrorbekämpfung - Online-Durchsuchungen? Strafbarkeit des Aufenthalts in Trainingslagern?

Die Debatte um Online-Durchsuchungen ist, wie zu erwarten war, durch die aktuellen Ereignisse neu angeheizt worden. Und die Diskussion wurde um den Vorschlag erweitert, den Aufenthalt in Trainingscamps der Dschihadisten unter Strafe zu stellen. Ein Vorschlag, für den sich - anders als für die Online-Durchsuchung - sogar der SPD-Innenminister von Schleswig-Holstein, Stegner, erwärmen kann.

Ich habe zu diesen beiden Vorschlägen keine abgeschlossene Meinung. Aber meine Tendenz geht dahin, sie genau umgekehrt zu beurteilen wie Stegner:
  • Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Online-Durchsuchung, die denselben Einschränkungen unterliegen würde wie jetzt bereits die Telefon- Überwachung, kann ich nicht nachvollziehen. Mir scheint der Unterschied nur in dem technischen Fortschritt zu bestehen, der zwischen Telefonnetz und Internet liegt.

    Ähnlich habe ich nie verstanden, wieso es bedenklich sein soll, biometrische Daten als ein schützenswerteres Rechtsgut zu behandeln als das Bild, das in jedem Paß prangt: Das eine ist doch nur die technische Verbesserung des anderen. Genauso, wie die Fotografie eine technische Verbesserung gegenüber dem Signalement war, mit dem sich früher die Polizei begnügen mußte.

  • Anders beurteile ich den Vorschlag, jemanden bereits dafür zu bestrafen, daß er (oder sie, um pc zu bleiben) ein Trainingslager einer islamistischen Organisation besucht. Für Menschen, die keine deutschen Staatsbürger sind, kann ich mir das überhaupt nicht vorstellen - mit welcher Rechtfertigung sollte es das deutsche Recht zum Beispiel einem Türken verbieten, sich in Pakistan von Saudis an der Kalaschnikow aubilden zu lassen? Wie will man prognostizieren, daß er diese Kenntnisse jemals in Deutschland und/oder gegen Deutsche einsetzen wird?

    Aber auch bei Deutschen scheint mir das problematisch zu sein. Zum einen, weil der Beweis schwer zu führen sein dürfte, daß jemand in einem solchen Lager nicht nur den Koran studiert, sondern auch das Bombenbauen erlernt hat. (Siehe den Fall Murat Kurnaz; wo man ja meines Wissens nicht weiß, zu welchem Zweck er denn nach Pakistan gereist ist). Zum anderen, weil ich nicht sehe, mit welcher Berechtigung man es jemandem verbieten kann, sich einer Ausbildung zu unterziehen, auch wenn sie paramilitärisch sein sollte, solange er das Gelernte nicht zum Schaden anderer anwendet.
  • Mein liberalkonservativer Vermittlungsausschuß hat also einmal in die konservative, einmal in die liberale Richtung entschieden.

    Vorläufig jedenfalls. Denn wie gesagt, eine sichere Meinung habe ich in keinem der beiden Fälle. Und bin also für kritische Kommentare in diesem Fall besonders offen.

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