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26. August 2007

Randbemerkung: Die Konstante im Leben des Lothar Bisky

Lothar Bisky "Bild am Sonntag" ein Interview gegeben. Aus diesem Interview wird heute in den Medien zitiert, und zwar durchweg ein Satz, in dem Bisky die Existenz eines Schießbefehls an der Grenze der DDR bezweifelt.

Der "Tagesspiegel" zum Beispiel zitiert das so: " 'Für mich ist nicht belegt, dass es einen generellen Schießbefehl gab. Denn den hätte nur der Nationale Verteidigungsrat beschließen können. In dieser Form ist er meines Wissens nicht dokumentiert', sagte Bisky in der 'Bild am Sonntag'."

Überschrift beim "Tagesspiegel": "Bisky bezweifelt allgemeinen Schießbefehl an DDR-Grenze". Ähnlich titelt das ZDF: "Bisky bezweifelt allgemeinen DDR-Schießbefehl". Bei "Spiegel Online" lautet der Titel: "Bisky zieht Schießbefehl in Zweifel".

Ist das eine Meldung wert? Mir scheint das nicht so.

Denn die gesamte DDR-Nomenklatura bezweifelt ja die Existenz eines "Schießbefehls". Und natürlich haben sie Recht, Krenz und Genossen: So wenig, wie Hitler jemals einen Befehl zur Ermordung der europäischen Juden unterzeichnet hat, so wenig hat der Nationale Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik einen Schießbefehl verabschiedet.

Wie es war, das war kürzlich hier zu lesen: Die Grenzsoldaten wurden zum Schießen auf Flüchtende ausgebildet, und sie wurden bei der täglichen "Vergatterung" mündlich darauf hingewiesen, daß auf Flüchtende zu schießen war.

Wer einen Flüchtling erschossen hatte, der kam nicht etwa vor ein Kriegsgericht, sondern er erhielt - wie es zum Beispiel in diesem Gerichtsurteil festgestellt wurde - eine Belobigung und eine Geldprämie.

Daß ein Soldat, der befehlswidrig einen Flüchtling erschossen hätte, dafür belobigt worden wäre, ist undenkbar. Also gehorchte derjenige, der das tat, einem Schießbefehl.



Nun gut. Bisky arbeitet mit demselben dialektischen Trick wie Krenz und andere Angehörige der DDR-Nomenklatura: Er weist darauf hin, daß es keinen schriftlichen Schießbefehl von Honecker oder dem Nationalen Verteidigungsrat gab und möchte damit den Eindruck erwecken, es habe überhaupt keinen Schießbefehl gegeben.

Wobei er - wie auch schon der Geschäftsführer seiner Partei, Bartsch, - mit sozusagen kindlicher Naivität auf die Gesetze der DDR verweist. So, als hätten die für die "Staatsmacht" jemals bindende Kraft gehabt.



Also, daß Bisky sich zum Schießbefehl so äußert wie die gesamte Riege der einst Mächtigen in der DDR, zu der er gehörte, ist nicht verwunderlich und keine Schlagzeile wert.

Aber ein anderer Satz aus diesem Interview erscheint mir sehr interessant. Auszug aus dem Interview:
Frage: Sie waren Mitglied der SED, der PDS, der Linkspartei und nun der Linken. Klingt eher wendig als vertrauenerweckend.

Antwort: Demokratischer Sozialist bin ich immer geblieben. Das ist die Konstante in meinem Leben.
"Demokratischer Sozialist" war Bisky also seinem Selbstverständnis nach, als er in der DDR lebte. Als er diesem Staat als hoher Funktionär diente. Als das sich zutrug, was hier zu lesen ist.

Das allerdings schiene mir eine Meldung in den Medien wert gewesen zu sein. Denn viele bei uns - vermutlich die Mehrheit der Deutschen - glauben ja, daß Bisky und Genossen mit der "Konstanten" in ihrem Leben gebrochen haben. Daß sie ihren Irrtum eingesehen haben und Demokraten geworden sind; in der Tradition von Arthur Koestler, Ernst Reuter, Wolfgang Leonhard, Manès Sperber.

Nein, das haben sie nicht. In dieser Tradition stehen sie nicht, Lothar Bisky und seine Genossen. Bisky hat als das, was er für einen demokratischen Sozialisten hält, die Diktatur in der DDR in führenden Funktionen unterstützt. Er hält sich heute unverändert für einen demokratischen Sozialisten.



Es gibt noch eine Passage in dem Interview, die nachgerade unfaßbar ist. Bisky sagte: "Aber ich kenne eine Reihe von jungen Männern, die an der Grenze Dienst getan haben und die nicht geschossen haben. Der kürzlich verstorbene Schauspieler Ulrich Mühe war einer von ihnen. Man musste nicht schießen."

Zynischer geht's kaum noch.

Natürlich hoffte jeder der Wehrpflichtigen, die zu diesem Dienst geschickt wurden, daß er nicht in die Situation kommen würde, entweder auf einen Flüchtling zu schießen oder dienstlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Natürlich hat es Anständige gegeben, die Nachteile auf sich genommen haben, weil sie nicht einen Menschen ermorden wollten. Das als Beleg gegen die Existenz eines Schießbefehls anzuführen ist absurd.

Und Ulrich Mühe ist bekanntlich an dem, was Biskys Staat ihm als Soldaten der Grenztruppe abverlangte, fast zerbrochen. Wenn jetzt der Kommunist Bisky diesen Mann sozusagen als Kronzeugen anführt, dann kann einen wirklich der Ekel überkommen.

Manchmal blitzt hinter der Maske des Biedermanns, mit der Bisky herumläuft, derjenige auf, der er wirklich ist.

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14. August 2007

Schießbefehl an der DDR-Grenze: Eine bizarre Diskussion

Ja, es stimmt: Der jetzt entdeckte Schießbefehl ist keine Sensation.

Zum einen, weil er schon vor Jahren in Auszügen in einer wissenschaftlichen Arbeit publiziert wurde.

Zum anderen, weil dieses jetzt gefundene Dokument nur das bestätigt, was ja ohnehin feststand. Wie hätten denn Grenzsoldaten über Jahrzente auf unbewaffnete Menschen schießen können, wenn sie nicht den Befehl gehabt hätten, das zu tun?

Das ist in jeder intakten Armee undenkbar. Das wäre in einem so straff geführten Truppenteil wie der Grenztruppe der NVA eine Absurdität gewesen. Hätte es keinen Schießbefehl gegeben und hätte ein Soldat dennoch auf einen Flüchtling geschossen, ohne sich in Notwehr zu befinden, dann hätte er sich am nächsten Tag in einem Militärgefängnis wiedergefunden. Stattdessen wurde jeder dieser Todesschützen belobigt und erhielt Vergünstigungen.

Nur wurde dieser Befehl in der Regel, wie das bei solchen kriminellen Befehlen ja auch bei den Nazis der Fall gewesen war, mündlich erteilt. Wie das ging, das hat der ehemalige Grenzsoldat beschrieben, den ich hier zitiert habe: "Den Schießbefehl gab es jeden Tag bei der Vergatterung".

Also insofern nichts Neues. Aber zwei Aspekte der aktuellen Diskussion erscheinen mir doch einen Kommentar wert zu sein.



Erstens wird diese Diskussion von interessierter Seite offenbar genutzt, um gegen die Birthler- Behörde Stimmung zu machen.

Zum einen ist das natürlich ein Entlastungsangriff der Kommunisten nach dem Prinzip "Angriff ist die beste Verteidigung".

Zweitens scheinen aber auch Wissenschaftler, die selbst mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur betraut sind, diese Gelegenheit nutzen zu wollen, um die Auflösung dieser Behörde - d.h. die Übertragung ihrer Funktionen auf das Bundesarchiv - zu betreiben. Dabei geht es, wie man sich denken kann, um die Verteilung von Ressourcen - von finanziellen, von personellen. Kurzum, es ist Futterneid im Spiel.

Bei dieser - in jeder Wissenschaft üblichen - Konkurrenz um Forschungsmittel wird nun allerdings hier mit, vorsichtig ausgedrückt, seltsamen Argumenten gearbeitet.

So sagte der Leiter der Forschungsgruppe SED-Staat an der Freien Universität Berlin, Klaus Schroeder, gegenüber der "Frankfurter Rundschau" über die Birthler-Behörde:
Die Bürokraten- Forschung kann nicht gutgehen. Und dass Frau Birthler jetzt, wo es um die Existenz der Behörde geht, diesen angeblich neuen Fund präsentiert, um die Kompetenz der Behörde zu belegen, ist verständlich, ging aber nach hinten los, weil nicht einmal die Arbeit der eigenen Forscher bekannt ist.
Das ist für einen Wissenschaftler - zurückhaltend formuliert - erstaunlich weit weg von dem, was sich tatsächlich abgespielt hat. Denn es kann ja keine Rede davon sein, daß "Frau Birthler diesen angeblich neuen Fund präsentiert" habe. Und schon gar nicht, "um die Kompetenz der Behörde zu belegen".

Vielmehr war es so, wie hier und im ersten der dort verlinkten beiden Artikeln der "Magdeburger Volkszeitung" zu lesen ist:
Das Dokument befindet sich in der Stasi-Akte von "Matz Löwe". Es wurde von Mitarbeitern der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde bei der Bearbeitung eines Forschungsantrages der Volksstimme über Grenzdurchbrüche entdeckt.
Der Bericht der "Magdeburger Volksstimme", in dem das steht, führte dazu, daß dpa bei der Birthler- Behörde anfragte. Deren Sprecher bestätigte den Sachverhalt.

Also, nicht Frau Birthler hat irgend etwas "präsentiert". Sondern die "Magdeburger Volksstimme" hat über "Grenzdurchbrüche" recherchiert. Sie hat dazu bei der Magdeburger Außenstelle der Birthler- Behörde einen Forschungsantrag gestellt. Diese hat daraufhin das Dokument aufgefunden. Und dann erst, als dpa anfragte, hat die Zentrale der Birthler Behörde - immer noch nicht Frau Birthler selbst - Stellung genommen. Frau Birthler hat erst auf weitere Anfragen reagiert, die dann von den Medien kamen.



Schlimmer ist freilich eine zweite heutige Stellungnahme, die des Geschäftsführers der Partei "Die Linke", Dietmar Bartsch:
Linke-Geschäftsführer Dietmar Bartsch sagte, das Dokument widerspreche den Gesetzen der DDR und hätte zu strafrechtlichen Konsequenzen geführt.
Tja, da haben wir's. Hätte ein DDR-Grenzsoldat einen solchen Befehl erteilt bekommen, wäre er so "vergattert" worden, wie es der oben zitierte ehemalige Grenzsoldat beschreibt - dann hätte er sich doch nur an den Wehrbeauftragten der NVA wenden müssen. Die Volkskammer hätte einen Untersuchungs- Ausschuß eingesetzt. Der Verantwortliche für den Schießbefehl wäre ermittelt und bestraft worden.

Weiterhin hätte der Soldat, dem dieser Befehl erteilt wurde, sich einen Rechtsanwalt nehmen können - sagen wir, den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte in der DDR, Gregor Gysi.

Dieser hätte Strafanzeige erstattet wegen Anstiftung zu einem Tötungsdelikt. Gegen den Vorgesetzten des Soldaten, der den Grenzsoldaten "vergattert" hatte. Gegen den für diesen Befehl Verantwortlichen bei Politbüro des ZK der SED, Egon Krenz. Gegen den Verteidigunsminister der DDR, Heinz Keßler.

Die Zeitungen der DDR, allen voran das "Neue Deutschland", hätten über den Prozeß ausführlich berichtet, über den Untersuchungsausschuß. Die "Aktuelle Kamera" hätte berichtet.

Und am Ende, nicht wahr, Genosse Bartsch, wären die Verantwortlichen für diesen Befehl - also Offiziere der Grenztruppe sowie Günter Krenz und Heinz Keßler - verurteilt worden. Sie hätten ihre Funktionen verloren.

Und niemals wieder wäre an der Mauer, wäre an der DDR-Grenze zur Bundesrepublik auf Flüchtlinge geschossen worden. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie heute noch.



Naja, let's quit kidding. Das wirklich Erstaunliche in solchen Fällen ist, für wie dumm, für wie unglaublich naiv Leute wie Bartsch - von 1986 bis 1990 an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften in Moskau ausgebildet - die "bürgerliche Öffentlichkeit" halten.

Und freilich zeigen sie mit dieser Taktik, daß sie immer noch dieselben alten Kommunisten sind; nicht gewandelt, wohl aber neu gewandet. Grattez le russe, et vous trouverez le tatare.

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1. August 2007

TV-Tip, nicht nur für DDR-Ostalgiker: Tote an der Mauer

Die Sendung heißt "Wenn Tote stören" und wird heute von der ARD ab 22.45, also nach den "Tagesthemen" ausgestrahlt.



Die Art, wie dieser Staat seine Bürger abschoß "wie Hasen" (Lothar Löwe; für diese Anmerkung wurde er aus der DDR ausgewiesen), gibt mehr Einsicht in das Wesen der DDR als alle die liebevoll aufbereiteten Details aus dem Alltagsleben, mit denen wir seit ein paar Jahren überschwemmt werden ("Sex in der DDR", "Ferienlager in der DDR" usw.).

Aus dem verlinkten Vorabbericht geht hervor, daß die Sendung aber auch einen Blick auf die Art wirft, wie in der Bundesrepublik mit diesen Staats- Verbrechen umgegangen wurde.

Viele haben das heruntergespielt; man wollte ja dem "gut nachbarschaftlichen Verhältnis" zur DDR nicht schaden. Eine Ausnahme war der "Spiegel", dessen DDR- Berichtestattung meist solche Rücksichten nicht kannte.

Und vor allem waren es die beiden aufrechten Moderatoren des "ZDF-Magazins", Gerhard Löwenthal und Fritz Schenk. Das war ein journalistischer Lichtblick; und dafür wurden die beiden nicht nur von Kommunisten und Sozialisten, sondern auch von der Mehrzahl der Liberalen als "Kalte Krieger" beschimpft.

Die DDR hatte sehr viele Komplicen in der Bundesrepublik. Auch da ist noch viel aufzuarbeiten.

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