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8. August 2008

Marginalie: Scheidung auf malaysisch. Die Scharia und das Handy

Malaysia ist ein seltsames Land. Dort haben sich die kommunistische DAP und die islamistische PAS zur einer Koalition zusammengeschlossen. Und Malaysia ist ein nominell pluralistischer Rechtsstaat, in dem aber toleriert wird, daß die Moslems ihre eigene Rechtsgemeinschaft bilden, in der statt nach weltlichem Recht nach der Scharia geurteilt wird.

Vor einem Jahr wurde das zum Gegenstand einer Meldung, als das Oberste Gericht Malaysias entschied, es sei rechtens, einer vom Islam zum Christentum konvertierten Frau eine entsprechende Änderung der in ihrem Paß eingetragenen Religion zu verweigern. Denn aus dem Islam könne man nicht austreten.

Jetzt gibt es aus Malaysia eine Meldung, bei der ich überlegte, ob ich sie unter "Kurioses, kurz kommentiert" bringen sollte. Aber so abwegig die Sache ist - lustig ist sie leider überhaupt nicht.

Gefunden habe ich die Meldung in einem Beitrag von Jack Fairweather in PostGlobal, einer gemeinsam von der Washington Post und Newsweek betriebenen Diskussions- Plattform.



Es geht um das Scheidungsrecht. Die Scharia erlaubt es bekanntlich dem Ehemann, seine Frau durch eine einfache Mitteilung zu verstoßen. Nach einer Frist von drei Monaten wird das als Scheidung rechtswirksam. (Die Frau dagegen kann eine Scheidung nur über ein Gerichtsurteil erlangen, wenn sie dem Mann einen Mangel nachweisen kann, etwa Impotenz).

Das allgemeine Recht in Malaysia sieht eigentlich auch für den Mann nur den Weg über eine Gerichtsentscheidung vor. Aber weil eben die Scharia inzwischen als gültige Rechtsordnung für die Moslems akzeptiert wird, finden bei diesen auch die Scheidungen nach der Scharia statt.

Die absurde, aber leider bezeichnende Frage, die jetzt den Rechtsgelehrten vorgelegt wurde, war nun, ob das Verstoßen nach den Vorschriften der Scharia auch per SMS erfolgen dürfe. Die Entscheidung: Ja, das ist rechtsgültig.

Nun gut, könnte man sagen, wie die Moslems die Scharia auslegen, ist ihre Sache. Das Gericht, das dieses Urteil fällte, war aber ein Gericht des Staats Malaysia.

Mitteilenswert ist auch der Kommentar des Beraters der Regierung Malaysias für Religionsfragen, Dr. Abdul Hamid Othman. Eine SMS sei doch nichts als "another form of writing", eine andere Art des Schreibens.



Aber dies sind doch exotische Verhältnisse in einem fernen Staat? Nicht ganz. Denn mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Änderung des Personenstandsgesetzes wird auch bei deutschen Moslems der Fall häufig sein, vielleicht zur Regel werden, daß sie nur nach der Scharia heiraten, ohne eine standesamtliche Trauung.

Ob dann wohl auch hier in Deutschland der Ehemann seiner Angetrauten, wenn er ihrer überdrüssig ist, per SMS mitteilen kann: "Verstoße dich, CU"?



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

11. April 2008

Zitat des Tages: Noch eine Volksfront

In Malaysia hat sich die Opposition nach dem Wahlerfolg vom 8. März zur Volksfront (PF) zusammengeschlossen und bildet damit erstmals ein ernst zu nehmendes Gegengewicht zur Regierungskoalition der Nationalen Front (NF), die in dem südostasiatischen Staat seit der Unabhängigkeit von 1957 das Sagen hat.

Zu der neuen Koalition – Ergebnis geschickter Verhandlungen der Oppositionsikone Anwar Ibrahim – gehörten Anwars Gerechtigkeitspartei, die chinesisch- dominierte Partei Demokratische Aktion (DAP) und die Islamische Partei (PAS).


Baradan Kuppusamy von der linken Nachrichtenagentur IPS in der heutigen "Jungen Welt" unter der Überschrift "Aufbruchstimmung in Malaysia".

Kommentar: Auch in Malaysia wächst also zusammen, was - Oskar Lafontaine hat es uns verraten - zusammengehört: Sozialismus und Islamismus.



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9. Juni 2007

Marginalie: Der Islam im multiethnischen Malaysia - Hinweis auf eine spannende Diskussion

In "Al Jazeera" habe ich heute eine sehr informative Diskussion gesehen. Da sie vermutlich wiederholt wird (und auch über YouTube anzusehen sein dürfte), möchte ich kurz auf sie hinweisen.

Der Anlaß war der Fall einer Frau, die in Malaysia vom Islam zum Christentum konvertiert war und die nun verlangte, daß die betreffende Eintragung in ihrem Paß geändert würde.

Ein formaler Akt, sollte man meinen. Aber ihr wurde diese Änderung verwehrt, und zwar mit der Begründung, daß der Islam es nicht erlaube, ihn zu verlassen. Sie ging bis zum Obersten Gericht, und das verweigerte ihr kürzlich mit 2 : 1 Stimmen die Änderung der Eintragung. Es verwies sie zugleich an das oberste islamische Gericht, das nach der Scharia urteilt.



In der Diskussion wurde der Hintergrund dieser seltsamen Rechtslage sichtbar. Es diskutierten Dr. Syed Ali Tawfik Al-Attas, Direktor eines islamischen Instituts, Dr. Farish Noor, ein Soziologie mit säkularen Überzeugungen und der Jurist Dr. Lee Heng Seng, ein Rechtsanwalt und Christ.

Aus der Diskussion ging hervor, daß es in Malaysia ein gewissermaßen geschachteltes Rechtssystem gibt: Die Verfassung ist säkular. Aber unter ihrem Dach wird den einzelnen Gemeinschaften - die nicht nur religiöse, sondern zugleich ethnische Gruppen sind - ihre eigene Rechtsprechung zugestanden; jedenfalls dem Islam, der davon eifrig Gebrauch macht.

Und aus dem Islam kann nun mal niemand heraus, der einmal Moslem ist.

Ein stupendes Argument dafür brachte der islamische Gelehrte Al-Attas vor: Moslem zu sein sei ein Vertrag mit Gott. Wer den Islam verlasse, der werde also vertragsbrüchig. Und wer vertragsbrüchig sei, der werde in jeder Rechtsordnung bestraft.



Da er aber wirklich ein Gelehrter zu sein scheint, hat er auch den Hintergrund des Verbots, den Islam zu verlassen (samt drastischer Strafen), erläutert: Es sei ergangen, als in der Frühzeit des Islam die akute Gefahr bestanden habe, daß schon zum Islam Bekehrte wieder zu Stammesreligionen zurückkehrten. Es sei zwar Bestandteil islamischen Rechts, aber nicht im Koran enthalten.