23. Mai 2014

Eine Glosse über die Angst vor Flugobjekten

Berlin ist, wo Rauchgase in einem Neubau einer Flughafenempfangshalle nicht übers Dach, sondern über den Keller abgesaugt werden sollen.
Berlin ist, wo angeblich „Wohnungsnot“ herrscht, aber auf dem stillgelegten Flugfeld des einstigen Zentralflughafens mitten in der Stadt ein Volksentscheid den Bau auch nur einer einzigen Wohnung verbieten will - um den Erhalt einer Spielwiese für Freunde von Lenkdrachen.
Und Berlin ist, wo eine Polizeidrohne nicht fliegen darf, wenn unter ihr sich auch nur ein einziger Mensch aufhält. 
Wegen Absturzgefahr!

Oder ein Polizeihubschrauber.
Flugobjekte können abstürzen, nur war das bisher kein Grund, die Flugbahnen nur außerhalb der von Menschen frequentierten Räume zu gestatten.
Auch zum Kampfstern Charlottenburg, der nur so aussieht und eine Immobilie ist.
­
Was fliegt nicht alles über die Köpfe der Menschen hinweg.
Ein Flugzeug beispielsweise. Es wiegt zwar bedeutend mehr als der 1,3 Kilogramm schwere Polizei-Quadrocopter und die Berliner Flugsicherung muss überdies jedem seiner Einsätze zustimmen, aber die Gefahr ist offenbar groß.
Und die Angst, dass etwas passieren könnte.
Nicht das Flugzeug betreffend wohlgemerkt. 

Die 1,3 Kilogramm des Quadrocopter stehen in keinem Verhältnis zu einem Polizeihubschrauber mit dem gleichen Zweck wie diese Drohne. 
Das Berliner Polizeipräsidium sieht die Drohne realistischerweise auch als Ergänzung zu ihren Hubschraubern an. 

Irgendwie scheint Berlin ein recht ambivalentes Verhältnis zu motorisierten Flugobjekten zu haben. Zu schwer identifizierbaren zumal.

Weg soll er trotzdem.

Vielleicht liegt ein Grund in der Intransparenz des Deutschen Bundestages. 
Sein wissenschaftlicher Dienst beobachtet unidentifizierte Flugobjekte und hat sich am 13. November 2013 erfolgreich gewehrt, Informationen über seine Beobachtungen an einen von Berlin herauszurücken. 
Man stelle sich mal vor, die ganze Stadt wird von UFOs heimgesucht und das Problem ist so akut, dass sich sogar der Deutsche Bundestag damit beschäftigt. Und wenn nun ein besorgter Bürger davon Wind bekommt, wird ihm verdeutlicht, ihn ginge das nichts an. 
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, die Arbeit des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen. Und selbst wenn sie es nicht wäre, ist der Zugang aufgrund des Schutzes geistigen Eigentums ausgeschlossen. 

Wessen geistiges Eigentum ist denn gemeint? Dessen, der das UFO konstruiert hat? 
Können Aliens vor deutschen Gerichten sich das Urheberrecht für Bildmaterial an Unbekanntem erstreiten? 
Oder betrachtet der Deutsche Bundestag die Existenz von UFOs als sein geistiges Eigentum?

Fragen, die das Vertrauen in unsere Abgeordneten erschüttern könnten. 

Manch ein Bürger gibt ja nicht unbedingt dem Abgeordneten seiner Wahl seine Stimme, damit er dann erfährt, was ihn so alles nichts angeht. 
Oder dass sie gar nichts zu sagen haben. 
Aber das ist ein anderes Thema.
Für Sonntag.

Erling Plaethe


© Erling Plaethe. Für Kommentare bitte hier klicken.