Berlin ist, wo
Rauchgase in einem Neubau einer Flughafenempfangshalle nicht übers
Dach, sondern über den Keller abgesaugt werden sollen.
Berlin ist, wo
angeblich „Wohnungsnot“ herrscht, aber auf dem stillgelegten
Flugfeld des einstigen Zentralflughafens mitten in der Stadt ein
Volksentscheid den Bau auch nur einer einzigen Wohnung verbieten
will - um den Erhalt einer Spielwiese für Freunde von Lenkdrachen.
Und Berlin ist, wo
eine Polizeidrohne nicht fliegen darf, wenn unter ihr sich auch nur
ein einziger Mensch aufhält.
Wegen Absturzgefahr!
Oder ein Polizeihubschrauber.
Flugobjekte können abstürzen, nur war das bisher kein Grund, die Flugbahnen nur außerhalb der von Menschen frequentierten Räume zu gestatten.
Auch zum Kampfstern Charlottenburg, der nur so
aussieht und eine Immobilie ist.
Was fliegt nicht alles über die Köpfe der Menschen hinweg.
Ein Flugzeug beispielsweise. Es wiegt
zwar bedeutend mehr als der 1,3 Kilogramm schwere
Polizei-Quadrocopter und die Berliner Flugsicherung muss überdies
jedem seiner Einsätze zustimmen, aber die Gefahr ist offenbar groß.
Und die Angst, dass
etwas passieren könnte.
Nicht das Flugzeug betreffend wohlgemerkt.
Die 1,3 Kilogramm des Quadrocopter stehen in keinem
Verhältnis zu einem Polizeihubschrauber mit dem gleichen Zweck wie diese Drohne.
Das Berliner Polizeipräsidium sieht die Drohne realistischerweise auch als Ergänzung zu ihren Hubschraubern an.
Irgendwie scheint
Berlin ein recht ambivalentes Verhältnis zu motorisierten
Flugobjekten zu haben. Zu schwer identifizierbaren zumal.
Weg soll er
trotzdem.
Vielleicht liegt ein Grund in der Intransparenz des Deutschen Bundestages.
Sein
wissenschaftlicher Dienst beobachtet unidentifizierte Flugobjekte und
hat sich am 13. November 2013 erfolgreich gewehrt, Informationen über
seine Beobachtungen an einen von Berlin herauszurücken.
Man stelle
sich mal vor, die ganze Stadt wird von UFOs heimgesucht und das
Problem ist so akut, dass sich sogar der Deutsche Bundestag damit
beschäftigt. Und wenn nun ein besorgter Bürger davon Wind bekommt,
wird ihm verdeutlicht, ihn ginge das nichts an.
Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, die
Arbeit des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei
vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen.
Und selbst wenn sie es nicht wäre, ist der Zugang aufgrund des
Schutzes geistigen Eigentums ausgeschlossen.
Wessen geistiges
Eigentum ist denn gemeint? Dessen, der das UFO konstruiert hat?
Können Aliens vor deutschen Gerichten sich das Urheberrecht für
Bildmaterial an Unbekanntem erstreiten?
Oder betrachtet der Deutsche
Bundestag die Existenz von UFOs als sein geistiges Eigentum?
Fragen, die das
Vertrauen in unsere Abgeordneten erschüttern könnten.
Manch ein
Bürger gibt ja nicht unbedingt dem Abgeordneten seiner Wahl seine
Stimme, damit er dann erfährt, was ihn so alles nichts angeht.
Oder dass sie gar nichts zu sagen haben.
Aber das ist ein anderes
Thema.
Für Sonntag.
© Erling Plaethe. Für Kommentare bitte hier klicken.