Der unter anderem vom Verfasser dieser Zeilen vertretenen Ansicht, beim sogenannten
Rundfunkbeitrag handle es sich in Wirklichkeit um eine Steuer, haben schon vor einiger Zeit der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg und in den vergangenen
Tagen auch der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sowie der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Absage erteilt. Während die Stuttgarter Richter die
betreffende Beschwerdeführerin auf den fachgerichtlichen Rechtsweg verwiesen
haben, entschieden die Verfassungshüter in Koblenz (Volltext) und
München (Volltext) in der Sache und erkannten auf Konstitutionalität
der neuen Regelung.
Die Entscheidungen sollen hier nicht in ihrer gesamten Verdrießlichkeit besprochen werden. Nur eine Anmerkung sei gestattet: Die Landeshöchstrichter argumentieren, die Demokratieabgabe sei keine Steuer, weil sie nicht voraussetzungslos, sondern für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschuldet werde, somit auch von Zeitgenossen, die dieses Angebot gar nicht in Anspruch nehmen möchten und nicht einmal die dazu erforderlichen Empfangsgeräte bereithalten.
Die Entscheidungen sollen hier nicht in ihrer gesamten Verdrießlichkeit besprochen werden. Nur eine Anmerkung sei gestattet: Die Landeshöchstrichter argumentieren, die Demokratieabgabe sei keine Steuer, weil sie nicht voraussetzungslos, sondern für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschuldet werde, somit auch von Zeitgenossen, die dieses Angebot gar nicht in Anspruch nehmen möchten und nicht einmal die dazu erforderlichen Empfangsgeräte bereithalten.
Gemäß dieser
Logik könnte man Studienbeiträge nicht nur von eingeschriebenen Hochschülern,
sondern von all denjenigen Bürgern verlangen, die über eine
Universitätszugangsberechtigung verfügen. Sie müssten sich ja nur
immatrikulieren, um von den Offerten des tertiären Bildungswesens Gebrauch zu
machen. Wer nicht inskribiert, ist ebenso selbst schuld wie derjenige, der
keinen Fernseher, Radio und internetfähigen Computer sein Eigen nennt.
Studienbeiträge
werden aber nur von eingeschriebenen Studenten verlangt. Und da sich die
Bundesländer, welche diese Vorzugslast eingeführt hatten, von ihr nach und nach
wieder verabschiedet haben, werden in Deutschland ab Herbst dieses Jahres gar keine Erststudiengebühren (wohl aber sogenannte Semesterbeiträge) erhoben. Doch die
Demokratieabgabe steht und steht und steht.
Man kann
sich indessen fragen, wie lange noch. Die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
sehr stark zugeneigte Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts (Stichwort: „Bestands- und Entwicklungsgarantie“) mag nicht zuletzt damit zu tun haben,
dass die derzeit amtierenden Verfassungsrichter die Radio-, TV- und Internet-Welt noch durch die Brille
des ausschließlich mit den öffentlich-rechtlichen Programmen sozialisierten Medienkonsumenten
betrachten. Wie Karlsruhe entscheiden wird (Analoges gilt für die
Landesverfassungsgerichte), wenn dereinst die Generation der Youtube-Aficionados
und iTunes-Herunterlader in die scharlachroten Roben schlüpft, wird die Zukunft
weisen.
Noricus
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