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17. Juli 2009

Zettels Meckerecke: Pfeife und Zigarette - die neuen Genitalien? In Frankreich schlagen die Retoucheure zu

In Frankreich gab es in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts "Magazine" zu kaufen, in denen man viel Nacktes sehen konnte. Nur die Genitalien waren sorgsam retouchiert. Wo sie eigentlich hätten sein müssen, sah man nur eine verwaschene Fläche.

Daran habe ich mich erinnert gefühlt, als ich gestern im Nouvel Observateur diese Meldung gelesen habe:

Da hat der Parfumeur Christian Dior ein Foto von Alain Delon für seine Werbung benutzt. Freilich nicht das Original. Auf dem nämlich hielt Delon eine Zigarette in der Hand. Die hat man wegretouchiert. Jetzt sieht Delon so aus, als hielte er dem Betrachter einfach nur so seine Faust entgegen.

Kein Einzelfall. Im April wurde von einer noch groteskeren Retouche berichtet.

Sie betraf Jacques Tati, einen in den fünfziger und sechziger Jahren sehr geschätzten Regisseur, der grotesk- ironische Filme von hoher künstlerischer Qualität drehte. Sein Alter Ego war Monsieur Hulot, zu dessen Markenzeichen ein Hütchen und die Pfeife im Mund gehörten. Hier sehen Sie Monsieur Hulot.

Die Paris Cinemathèque nun veranstaltete eine Retrospektive zu Tati. Sie wollte dafür mit Plakaten unter anderem in der Pariser U-Bahn und S-Bahn werben. Mit Plakaten, auf denen natürlich Monsieur Hulot zu sehen war. Auf seinem Rad. Und natürlich mit Hütchen und Pfeife.

Und was machten die Pariser Verkehrsbetriebe? Sie ließen die Plakate retouchieren, bevor sie geklebt wurden. Was Monsieur Hulot im Mund hatte, das wurde statt des Kopfs der Pfeife mit einem gelben Gebilde versehen, so daß es aussieht, als hätte er eine Art Windrädchen zwischen den Lippen.

Die Vereinigungen der französischen Filmkritiker und der französischen Regisseure zeigten sich empört, aber die Verkehrsbetriebe blieben bei ihrer Zensur.



Gewiß, es gibt in Frankreich ein Gesetz (Loi Evin), das die Werbung für das Rauchen verbietet. Aber selbst der Urheber dieses Gesetzes, Claude Evin, fand das Vorgehen der Verkehrsbetriebe "lachhaft".

Aber so ist das nun einmal. Solche Gesetze sollen ja, wie ihre Befürworter immer wieder betonen, der Erziehung der Bürger dienen. Das Ergebnis sind erzogene Untertanen, die lieber auf Nummer sicher gehen.

Aus der einst vernünftigen Warnung vor den Gefahren des Rauchens ist längst die Errichtung eines Tabus geworden. Mit all dem Irrationalen, das ein Tabu umgibt.

Genau wie bei Sexualtabus. Was vor einem halben Jahrhundert die Genitalien waren, die unbedingt wegretouchiert werden mußten, das sind in unserer Zeit Pfeife, Zigarette, Zigarre.



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28. Mai 2009

Kurioses, kurz kommentiert: Rauchen im Film ist jugendgefährdend!

Sie haben richtig gelesen: Nicht Rauchen im Kino, sondern Rauchen im Film. Der Umstand also, daß im Film sich, sagen wir, Humphrey Bogart eine Zigarette anzündet.

Gegen Filme, in denen geraucht wird, ist in den USA der Kampf eröffnet. Speziell in Californien, weil da erstens die Filmindustrie sitzt, und weil dort zweitens die Eiferer eifriger sind als anderswo in den USA.

In Californien also, so berichtete es die New York Times, wurde gestern eine Medienkampagne gestartet, "intended to publicly shame movie studios for depicting images of smoking in their mass-appeal movies" - mit dem Ziel, Filmstudios öffentlich an den Pranger zu stellen, die in ihren Filmen für ein Massenpublikum zeigen, wie jemand raucht.

An ein gesetzliches Verbot denkt die Initiative - ihr gehören unter anderem der US- Ärzteverband, das Los Angeles County Department of Public Health und das California Youth Advocacy Network an - offenbar noch nicht. Unter anderem sollen über eine Site im Internet Rauchszenen aus Filmen gesammelt werden; das Studio, das der größte Täter ("biggest offender") ist, wird dann im September öffentlich getadelt.

Im Internet kann man auch eine Petition unterzeichnen, die fordert, daß Filme, in denen "unnötigerweise Bilder des Rauchens" gezeigt werden, automatisch die Freigabe "R" erhalten. Jugendliche unter 17 Jahren würden dann diese Filme nur noch in Begleitung Erwachsener sehen dürfen.

Wer sich den Auftritt der Initiative bei Facebook ansehen will - hier ist er. Der ganz große Knüller scheint die Sache allerdings noch nicht zu sein. Bis jetzt haben sich erst 154 Fans angemeldet.



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30. Juli 2008

Zitate des Tages: Rauchverbot - wer ist der Sieger?

Sieger ist der Nichtraucherschutz.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, soeben im ZDF- Mittagsmagazin über die Entscheidung des BVerfG zum Rauchverbot.

Diese Stimmung, die ich jetzt erlebt habe, war wunderbar.

Ein Kneipenwirt aus Ludwigsburg in derselben Sendung zur Reaktion seiner Gäste, die man im Hintergrund bereits wieder rauchen sah.

Kommentar: Ich fürchte, daß die Gäste der Pilsstube in Ludwigsburg am Ende sehr enttäuscht sein werden und daß die Drogenbeauftragte mit ihrer Stellungnahme richtiger liegt.

Denn wenn man den ersten Berichten trauen darf, dann hat der Erste Senat nicht etwa den Eingriff in die Freiheit der Raucher als verfassungswidrig untersagt, der mit einem Rauchverbot in Gaststätten verbunden ist. Er hat auch nicht generell einen solchen Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirte untersagt.

Sondern er hat lediglich gerügt, daß Diskotheken nicht, wie andere Gaststätten, einen Raucherraum einrichten dürfen. Und er hat die Benachteiligung der Einraum- Kneipen gekippt, die einen solchen Raum nicht einrichten können, weil sie eben Einraum- Kneipen sind.

Das ist alles. In der "Süddeutschen Zeitung" hat es der gelernte Jurist Heribert Prantl zusammengefaßt:
Wenn aber, und das ist der Kern der Argumentation des Gerichts, durch Ausnahmevorschriften die Bedeutung des vom Gesetz an sich verfolgten Gesundheitsschutzes relativiert wird, dann muss auch die Kleingastronomie von diesen Ausnahmen profitieren.
Kurzfristig können die Wirte damit aufatmen. Die jetzigen Regelungen sind aufgehoben. Dann aber wird es den Versuch geben, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen durchzusetzen. Die Gefahr, daß das gelingen wird, halte ich für groß, zumal das BVerfG für den Weg dorthin ein ganzes Scheunentor breit aufgemacht hat:
Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. (...) Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.
Von der Freiheit des Rauchers, von seiner Mündigkeit, von seinem Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen, von seiner Menschenwürde also ist übrigens in dem, was von dem Urteil bisher bekannt wurde, nicht die Rede. Die Lektüre der Urteilsbegründung wird spannend sein.



Und noch ein Zitat, eben gefunden in "Zettels kleinem Zimmer" und verfaßt von C.:
Keine Sorge, der schützenden Hand der Volksgesundheitsideologen entkommt niemand, denn in einem gesundem Körper wohnt ein gesunder Geist, der allerdings nicht mehr benötigt wird, weil ihm das Denken und die Entscheidungsfreiheit genommen ist.



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

Überlegungen zur Freiheit (8): Wie unmündig sind wir Nichtraucher? Heute erfahren wir es vom Ersten Senat des BVerfG

Dietmar Hipp, der juristische Korrespondent des "Spiegel" mit Sitz beim BVerfG in Karlsruhe, ist ein kenntnisreicher Fachjournalist; selbst studierter Jurist.

In "Spiegel- Online" kann man im Augenblick einen informativen Beitrag von ihm über die heute anstehende Entscheidung des BVerfG lesen. Es geht um Klagen von Wirten dagegen, daß in ihren Gaststätten nicht mehr geraucht werden darf.

Anders als der Artikel von Udo Ludwig und Conny Neumann zum selben Thema im gedruckten "Spiegel" dieser Woche (31/2008, S. 36), der an Einseitigkeit schwer zu überbieten ist, schildert Hipp sachlich und im Detail die juristischen Aspekte der heutigen Entscheidung.

Zentral wird es darum gehen, ob die jetzt geltenden Rauchverbote dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Ob also außer den berechtigten Interessen der Nichtraucher auch diejenigen der Raucher und der Wirte ausreichend berücksichtigt werden.

Es ist wohl im Deutschland des Jahres 2008 nötig, daran zu erinnern. Denn - der Artikel von Ludwig und Neumann liefert ein Beispiel - wir erleben ja in der öffentlichken Diskussion eine Tendenz, bei Interessenkonflikten dem Schutz von Gesundheit und Umwelt einen absoluten Vorrang über jeden anderen Gesichtspunkt einzuräumen.



Die Karlsruher Richter also werden heute entscheiden, ob die Rauchverbote in ihrer jetzigen Form wirklich notwendig sind, um Nichtraucher hinreichend zu schützen; oder ob dieses Ziel nicht auch durch gleich wirksame "mildere Mittel" erreicht werden kann. Also beispielsweise, wie in Spanien, mit einer Regelung, die es jedem Wirt freistellt, zu entscheiden, ob er seine Gaststätte als Raucher- oder als Nichtraucherlokal führt. Oder, wie es in Deutschland diskutiert wird, mit einer Ausnahmeregelung für Einraum- Kneipen, in denen der Wirt selbst am Tresen steht.

Eine kritische Rolle wird in dem Urteil die Frage spielen, was man denn - das ist jetzt meine Formulierung - einem erwachsenen, mündigen Nichtraucher an Selbstbestimmung zutrauen kann und darf. Hipp schreibt:
Dabei muss ein solches Verbot dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen - ob es die Raucher nun selbst in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit betrifft oder Wirte in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit. (...) Das Verfassungsgericht muss dabei prüfen, ob ... der Druck auf Nichtraucher wachsen würde, zumindest in Gesellschaft von Rauchern ein Raucherlokal oder einen Raucherraum aufzusuchen.
Der letzte Satz ist es, der mich zu diesem Artikel veranlaßt.

Offenbar wird es von zumindest einigen Verfassungsjuristen - da vertraue ich der Sachkenntnis von Dietmar Hipp - tatsächlich als für diese Entscheidung relevant betrachtet, wie unmündig denn wir Nichtraucher sind.

Denn, nicht wahr, es ist doch meine freie Entscheidung als Nichtraucher, ob ich, weil ich die Gesellschaft meiner rauchenden Freunde X, Y und ganz besonders die meiner rauchenden Freundin Z schätze, in Kauf nehme, daß wir gemeinsam einen in einer Raucherkneipe heben gehen?

Wenn ich das ganz und gar nicht will, dann werde ich eben X, Y und Z überreden müssen, daß wir gemeinsam in ein Nichtraucher- Lokal gehen. Vielleicht machen wir es ja auch abwechselnd, als einen fairen Kompromiß.

Und wenn ich eigentlich nicht mit ins verräuchterte Lokal will, mich aber doch breitschlagen lasse - nicht wahr, zu diesem Nachgeben, zu dieser Schwäche habe ich doch auch ein Recht, als freier Bürger? Sie haben mir ja vermutlich keine K.O.-Tropfen eingeflößt, meine Freunde, bevor sie mich in das Raucherlokal einluden.

Aber diejenigen, die das von Dietmar Hipp referierte Argument vertreten, trauen mir, trauen generell uns Nichtrauchern soviel Mündigkeit offenbar nicht zu, in einer solchen Situation selbst eine Entscheidung zu treffen. Sie fürchten, daß ich, daß wir Nichtraucher dem "Druck" nicht würden standhalten können, mit unseren rauchenden Freunden in eine Raucherkneipe zu gehen.

Sie halten uns für infantil, diejenigen, die so argumentieren. Was man von jedem Vierzehnjährigen erwartet, wozu man seine Kinder erzieht - daß sie nicht jedem sozialen Druck nachgeben -, das trauen sie uns nicht zu.

Und wenn wir Bürger die unmündigen Deppen sind, für die sie uns halten, dann hilft freilich nur noch, daß der Staat, daß Polizei und Justiz ihre schützende Hand über uns halten. Auf daß wir nicht in unser Unglück rennen, in Gestalt einer verräucherten Kneipe.



Auf die heutige Entscheidung des BVerfG, und vor allem auf die Urteilsbegründung, darf man also wirklich gespannt sein.

Sollte sich der Erste Senat das Argument zu machen, daß wir Nichtraucher so unmündig sind, daß wir ohne ein striktes Rauchverbot dem Druck unsrer rauchenden Freunde hilflos ausgeliefert wären, dann allerdings stünde es wieder ein Stück schlechter um die Freiheit in diesem Land.



Links zu den bisherigen Folgen dieser Serie findet man hier. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

21. Juni 2008

Kurioses, kurz kommentiert: Der Löw im Glaskäfig. Oder: Wie kann man noch Witze über Politische Correctheit machen?

Als wir eben noch einmal die Bilder von dem in seinem Glaskasten umhertigernden Löw gesehen haben - "sein Blick ist vom Vorübergehn der Stäbe" fiel mir dazu ein -, habe ich zu meiner Frau geflachst: "Jetzt meldet sich bestimmt gleich ein Politisch Correcter, der sich darüber empört, daß Jogi eine Zigarette geraucht hat".

Das war gestern gegen Mitternacht, und da war es schon kein Witz mehr, sondern Wirklichkeit. Denn mit der Datierung 20. Juni 2008, 22:40 Uhr hatte "Spiegel Online" unter der Überschrift "ZIGARETTE IM STADION - SPD-Politiker protestiert gegen Löw" gemeldet:
Angesichts der Bilder vom rauchenden Bundestrainer hat der Bundestagsabgeordnete Lothar Binding den Coach an seine Vorbildfunktion erinnert. "Mit der Macht, die Herr Löw durch seine Vorbildfunktion hat, sollte er sich auch seiner Verantwortung bewusst werden - nicht zuletzt für die Gesundheit von Jugendlichen", erklärte Binding am Freitag in Berlin auf Anfrage. (...) "Vernünftigerweise schließen sich Sport und Rauchen aus, aber ein Raucher als Vorbild vieler junger Menschen ist ein Widerspruch in sich", sagte Binding. So stelle sich nun die die Frage, "ob Jogi Löw Trainer, Sportler oder Raucher ist".
Ich dachte, er hätte gesagt: "... ob Jogi Löw sofort zurücktreten muß oder erst nach der EM".



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