8. Juni 2010

Zitat des Tages: "Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger war systemwidrig". Kristina Schröder und die Demagogen

Die Logik von Hartz IV ist ja, daß über Hartz IV der Bedarf von Eltern und Kindern abgedeckt wird. Und wenn Hartz-IV-Empfänger Kinder bekommen, bekommen sie deutlich mehr Geld. Alleinerziehende bekommen noch mal deutlich mehr Geld. (...) Das Elterngeld noch zusätzlich, das war bisher im Grunde systemwidrig. (...)

Man muß natürlich auch das Lohnabstandsgebot sehen. Eine Familie mit zwei Kindern, bei der ein Kind im Elterngeldbezug ist und die Hartz IV erhalten, die bekommen 1885 Euro vom Staat. (...) Netto. Die muß man brutto erst mal verdienen. Und deshalb ist es wichtig, für die Familien auch einen Anreiz zu schaffen, zu arbeiten.


Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) in einem Video-Interview mit sueddeutsche.de.


Kommentar: Die Ministerin Schröder sagt das Offensichtliche. Freilich gehört Mut dazu, es zu sagen. Es zu sagen angesichts des Generalangriffs auf das Sparprogramm, den die Vereinigte Linke gestartet hat.

Das Elterngeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Das zugrundeliegende Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit vom 1. Januar 2007 regelt, wie sein Name besagt, zugleich das Recht von Eltern auf Elternzeit; also den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, daß die Arbeitszeit eines Elternteils nach der Geburt verringert wird, natürlich unter entsprechender Verringerung des Entgelts.

Der Sinn des Elterngeldes ist es, den dadurch entstehenden Verdienstausfall (im gesetzlich festgelegten Umfang) auszugleichen und so die Vereinbarkeit von Kind und Beruf zu verbessern. Das geht schon daraus hervor, daß die Höhe des Elterngelds an die Höhe der Bezüge im vorausgehenden Jahr gekoppelt ist.

Irgendwie ist nun aber in dieses Gesetz der Paragraph 2, Absatz 5 hineingeraten, in dem es heißt: "Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dies gilt auch, wenn in dem nach Absatz 1 Satz 1 maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt worden ist".

Der zweite Satz entbehrt jeder Logik. Denn wie soll der Verlust eines Einkommens kompensiert werden, das gar nicht vorhanden gewesen war?

Das wäre so, als würde der Staat Bürgern finanziell helfen, die durch, sagen wir, ein Hochwasser einen Vermögensverlust erleiden; und das betreffende Gesetz würde vorsehen, daß zugleich auch alle, bei denen das Hochwasser keine Schäden angerichtet hat, eine Zahlung vom Staat beanspruchen können.

Es wäre dieselbe verquere Logik, auch wenn es sich im einen Fall um das erfreuliche Ereignis einer Geburt und im anderen um das unerfreuliche einer Naturkatastrophe handelt. Man kann einen Ersatz für Vermögensschaden nicht auch dann gewähren, wenn ein solcher Schaden gar nicht eingetreten ist. Es ist ebenso unlogisch, eine Entgeltersatzleistung zu zahlen, wenn es gar kein Entgelt gegeben hatte, das ersetzt werden müßte oder sollte.



Nur werden politische Diskussionen ja nicht unbedingt nach den Gesetzen der Logik geführt. Die linken Populisten werden sich auf diesen Beschluß, wie auf andere Teile des Sparprogramms auch, mit Freude stürzen. Er ist ein gefundenes Fressen für Demagogen.

"Erbitterten Widerstand" habe die SPD-Generalsekretärin Nahles gegen das Sparprogramm angekündigt, berichtet die FAZ. Und natürlich setzt Gregor Gysi noch einen drauf. sueddeutsche.de:
Linken-Fraktionschef Gregor Gysi fordert die Bevölkerung zum öffentlichen Widerstand gegen das Sparpaket auf. Er spricht von einem "Anschlag auf sozialen Frieden und Demokratie".
Die Vernunft und die Logik, für die Kristina Schröder steht, werden es in den nächsten Wochen in der deutschen Politik nicht leicht haben.



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