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13. Dezember 2007

Das Unbehagen in der Kultur

Einer Zivilisation oder, wie man im Deutschen lieber sagt, einer Kultur anzugehören bedeutet, daß man bestimmte Selbstverständlichkeiten des Verhaltens kennt und es akzeptiert, sich nach ihnen zu richten.

Beim Essen schmatzt man nicht. Der Herr geht links von der der Dame. Wenn man den Nobelpreis überreicht bekommt, trägt man Frack und Schleife.

Bevor man mit dem Essen beginnt, spricht man ein Tischgebet und bekreuzigt sich. Eine Frau verhüllt ihr Gesicht in der Öffentlichkeit. Milchding und Fleischding dürfen nicht in Kontakt miteinander kommen.

Vor der Ehe hat man keinen Geschlechtsverkehr. Man badet nicht in der Öffentlichkeit ohne Badehose oder Badeanzug, Man duzt seinen Chef nicht, wenn dieser das "du" nicht angeboten hat. An bestimmten Feiertagen opfert man den Göttern.

Es gehört zu solchen Regeln und Normen des sozialen Verhaltens, daß sie keiner Begründung bedürfen, um zu gelten. Sie sind eben selbstverständlich. Sie zu "hinterfragen" kommt nicht in den Sinn, solange sie gelten.

Jedenfalls nicht den meisten Angehörigen der betreffenden Kultur. Wer zweifelt und nach Rechtfertigungen für solche Regeln und Normen sucht, der stellt sich außerhalb der Gemeinschaft. Er zieht Haß und Angst auf sich. Wie jener antike Zweifler, der die Existenz der Götter "hinterfragt" hat und dafür den Schierlingsbecher trinken mußte.



Am strengsten, am genauesten geregelt ist das Verhalten beim Essen und in der Sexualität. Der Hunger und der Sexualtrieb, sie bedürfen in besonderem Maß der sozialen Regulierung .

Als das seltsame Experiment der Evolution sich abspielte, in dem vor etlichen Millionen Jahren es im afrikanischen Urwald hangelnde Früchtefresser in die Savanne verschlug, wo sie sich bei Strafe ihres Aussterbens zum in Horden jagenden Raubtier entwickeln mußten, da bedeutete das auch eine ungeheure Disziplinierung dieser beiden Triebe, des Nahrungs- und des Sexualtriebs.

Über die Jagdbeute konnte man nicht, wie ein Wolfsrudel, herfallen. Sie mußte gesittet verteilt werden, damit auch die Alten etwas abbekamen, deren Erfahrung man umso mehr brauchte, je mehr an Kulturellem, an technischem Know-How zu tradieren war. Damit auch die Frauen etwas abbekamen, die nicht an der Jagd beteiligt waren und die bei einer Beute- Teilung à la Wolfsrudel ebenso den Kürzeren gezogen hätten wie die Alten und die Kinder. Überleben konnten Lucy und ihre Nachkommen nur mit Tischsitten.

Ebenso brauchten sie ein geregeltes, ein durch Tabus reguliertes Sexual- Leben. Sie machten es sozusagen den Vögeln nach, als sie die Vorzüge der Ehe entdeckten, die in den Urwaldhorden ihrer Vorfahren unbekannt, weil unnötig gewesen war: Als sie die Vorteile einer Bindung zwischen Frau und Mann entdeckten, die es ermöglichte, daß sich die Frau um die Aufzucht des Nachwuchses kümmerte und dafür vom Mann mit Nahrung versorgt wurde.

Keine Paarungszeit im Jahreszyklus, sondern allzeit bereit, das hatte man von den hangelnden Vorfahren übernommen. Dazu nun die Familienstruktur - das konnte nur gutgehen, wenn die Sexualität reglementiert wurde. Mit Vorschriften, vor allem mit Tabus, die es regeln, wer mit wem wann darf; wie man mit menstruierenden Frauen, wie man mit den Umwandlungen der Pubertät umzugehen hat.

Sigmund Freud sah in diesen sozialen Reglementierungen unserer Triebe die Ursache für das "Unbehagen in der Kultur", für das Unglück, das das Realitätsprinzip uns allen aufzwingt. Man mag das so pessimistisch sehen. Immerhin haben über die Jahrmillionen der biologischen, über die hunderttausende Jahre der kulturellen Evolution des Menschen die meisten unserer Vorfahren diese Zumutungen hingenommen.

Sie haben nicht "hinterfragt", was nun einmal die Sitte, was die Religion verlangte. Das haben erstmals ein paar müßiggehende, also denkbereite Männer vor knapp zweitausendfünfhundert Jahren getan. Und so richtig hat man damit erst vor kaum dreihundert Jahren angefangen, als die Lockerheit des Rokoko auch die Gedanken gelockert hatte; als die Aufklärung das Ende des Feudalismus und den Aufstieg des Bürgertums markierte.

Diese kleine Serie ist motiviert durch den aktuellen Versuch, in Deutschland die Sexualgesetzgebung bis teils ins Absurde hinein zu verschärfen. Aus juristischer und liberaler politischer Sicht hat Marian Wirth in zwei Artikeln in B.L.O.G. Ausgezeichnetes dazu geschrieben. Der Verweis auf seine Arbeiten gibt mir die Freiheit, mich dem Thema aus etwas allgemeinerer Perspektive zu nähern.

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9. August 2007

Der Fall Marco Weiss: Zwei Clashes of Cultures. Geklärte Fakten

Der Fall Marco Weiss hat alle Ingredienzien eines Kriminalfalls, der die Gemüter erregt; fast einer Cause Célèbre, auch wenn es sich nicht um ein Kapitalverbrechen handelt.

Es geht um Sexualität, noch dazu den Vorwurf sexueller Handlungen an einem Kind.

Es geht sodann um eine Grundangst vieler Touristen: Im fremden Land in die Fänge einer Justiz zu geraten, deren Rechtsverständnis nicht das unsere ist; in einem Gefängnis festgehalten zu werden, dessen Lebensbedingungen in Deutschland keinem Schäferhund zugemutet werden dürften.

Es geht weiterhin um einen Clash of Cultures, und zwar gleich einen doppelten.



Erstens zwischen deutscher und türkischer Kultur.

In der Türkei, zwar noch der Form nach säkular, aber von einer islamistischen Partei regiert, findet in den Ferienorten, findet zumal in Antalya, wo sich der Fall zutrug, Saison für Saison ein Festival des Hedonismus, der sexuellen Freizügigkeit statt.

In einem Land, in dem immer mehr Frauen wenn auch nicht die Burka, so doch das Kopftuch tragen, hüpfen die jungen Mädchen im Bikini am Strand umher. In einer Kultur, die alle Sexualität hinter die Mauern der Wohnung verbannt, findet in den Tourismus- Gebieten öffentliches Küssen und Knutschen statt.

Gewiß, man braucht das Geld der Touristen. Junge Türken mögen auch die sexuelle Freizügigkeit der englischen und deutschen Mädchen schätzen. Achten dürften die wenigsten sie dafür.



Die deutschen Stimmen in diesem Clash sind bekannt; und sie sind lebhaft. Man braucht sich nur eine der vielen Internet- Diskussionen zum Thema anzusehen, beipielsweise die in Welt-Online im Juni und Juli.

Aber die türkische emotionale Reaktion dürfte nicht weniger heftig sein. Einen Eindruck davon gibt vielleicht, was Emre aus Pennsylvania dazu in der "London Times" kommentiert:
It is amazing to see how such an incident provokes the racio-supermacist feelings in our "always morally right friends" in Europe. How conveniently this incident proves that we Turks are bloodthirsty savages who need to be civilized. Right?

Es ist erstaunlich, zu beobachten, wie sehr ein solcher Vorfall die Gefühle rassischer Überlegenheit bei unseren "Freunden, die immer moralisch im Recht sind" in Europa auslöst. Wie passend beweist doch dieser Vorfall, daß wir Türken blutdürstige Wilde sind, die zivilisiert werden müssen. Nicht wahr?



Der zweite Clash in diesem Fall ist sozusagen ein innerkultureller: Offenbar traf die Weltanschauung der Mutter von Charlotte M. auf die lockeren sexuellen Umgangsformen, wie sie unter amerikanischen, unter westeuropäischen Jugendlichen heutzutage üblich sind, zumal im Urlaub.

Nach allem, was man über diese Mutter weiß - ich habe im Web wenig genug über sie finden können -, ist sie eine fromme Christin, für die es offenbar eine Katastrophe war, daß ihr Kind mit 13 Jahren einen sexuellen Kontakt hatte. Eine Nachbarin sagte, Charlotte habe noch nie einen Freund gehabt.

Es liegt nahe, daß die Mutter den Vorfall nur dann mit ihrem Weltbild, dem Selbstverständnis ihrer Familie und auch mit deren Ansehen in der Gemeinde vereinbaren konnte, wenn sie ihn als eine sexuelle Aggression durch Marco Weiss sah; ihn jedenfalls so darstellte.



Wenn ein Fall sich derart sozusagen im Schnittpunkt mehrerer Emotionalisierungen befindet, dann kann man ihn nüchtern erst dann betrachten, wenn über die Fakten einigermaßen Klarheit herrscht.

Bis gestern war da nicht der Fall. Ich habe deshalb über das Thema nichts geschrieben, weil ich den Eindruck hatte, es nicht beurteilen zu können.

Seit gestern hat sich die Situation verändert. In dem Prozeß trat der Arzt Levent Hekim als Zeuge auf, der Charlotte M. unmittelbar nach dem Vorfall gynäkologisch untersucht hatte. Und es wurde der junge Mann befragt, der zu der betreffenden Zeit in dem Apartment anwesend war, sich aber auf den Balkon begeben hatte.

Hekims Aussage ist zum Beispiel im "Tagesspiegel" zu lesen:
(...) der türkische Gynäkologe Levent Hekim (58), der die 13-jährige Britin Charlotte nach jener Nacht vor vier Monaten untersucht hat, hat keine Anzeichen für eine Vergewaltigung des Mädchens gefunden. Er schildert Journalisten nach seiner Zeugenaussage, was sich damals ereignet hat.

Danach war Charlotte mit ihrer Mutter zunächst beim Hotelarzt. Der habe sich für nicht zuständig erklärt und die Mutter an das Krankenhaus verwiesen. Dort sei das Mädchen ganz entspannt gewesen. Die Frage, ob ihr Gewalt angetan worden sei, habe sie verneint. Sie habe Marco selbst eingeladen, gibt der Arzt die Aussage wieder.
Der junge Mann, der sich während des Vorfalls auf dem Balkon des Appartments aufgehalten hatte, sagte ähnlich aus (er war, mit unkenntlich gemachtem Gesicht, gestern im deutschen TV zu sehen): Er hätte nichts von einem "Gerangel" mitbekommen, und Charlotte sei nach dem Vorfall ganz entspannt gewesen.



Mir scheint bei diesem Stand der Dinge, daß der Vorgang im wesentlichen aufgeklärt ist. Es gibt keinen Hinweis auf eine Vergewaltigung, es gibt keinen Hinweis darauf, daß Marco Weiss überhaupt Gewalt angewandt hat. Alles bestätigt die Version, die er von Anfang an vorgetragen hat: Es habe in beiderseitigem Einvernehmen Petting gegeben, und dabei habe er einen Samenerguß gehabt.

Bleibt die Frage, ob Marco Weiss sich dennoch strafbar gemacht hat, indem er mit einem dreizehnjährigen Mädchen solche sexuelle Handlungen vornahm.

Wie das nach türkischem Recht ist, habe ich leider nicht in Erfahrung bringen können. Nach deutschem Recht müßte Marco Weiss aber sehr wahrscheinlich freigesprochen werden.

Das ist einem Artikel von Stefan Kirchner im "German Law Journal" zu entnehmen, dessen Tenor es allerdings ist, im Gegenteil zu zeigen, daß auch nach deutschem Recht Marco Weiss durchaus unter Umständen verurteilt werden könnte.

Aber der Artikel erschien, bevor die jetzt vorliegenden Fakten bekannt waren. Kirchner schrieb:
Should the defendant have erred regarding the age of the victim, it would mean that he was not aware of the fact that a requirement for criminal law consequences of his behavior – in this case the young age of the girl – was met. In this case, the perpetrator is considered to have acted without intent to commit the crime, § 16 (1) 1 StGB.

(...) Among them is the question of whether the victim consented to the sexual activities and if so, does it matter ? If the victim freely consented and was able to do so, no crime has been committed.
Wenn Marco Weiss hinsichtlich des Alters von Charlotte im Irrtum war, schreibt Kirchner, dann kann er nicht verurteilt werden. Wenn sie den sexuellen Handlungen zugestimmt hat, dann kann Marco nicht verurteilt werden. Nach deutschem Recht.

Das zweite - daß Charlotte einverstanden war - ist durch die Aussagen des Arztes und des jungen Engländers belegt. Das erste - daß er der Meinung was, sie sei fünfzehn - sagt Marco Weiss selbst aus; und es dürfte ihm schwer zu widerlegen sein.



Noch eine Bemerkung:

Es gibt einen Grund dafür, daß ich mich jetzt doch noch ausführlich mit dem Fall befaßt habe. Er quillt einerseits sozusagen über von Irrationalem - nationalen Empfindlichkeiten, Vorurteilen, religiöser Befangenheit. Andererseits scheint es jetzt, daß nicht mehr Aussage gegen Aussage steht, sondern daß der Fall rational und faktenorientiert entschieden werden kann.

Es geht also um Irrationalismus und Vorurteil vs. Vernunft und Aufklärung. Und das interessiert mich immer.

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