Ulrich Elkmann hat heute in einem Beitrag in Zettels kleinem Zimmer den Kölner Stadt-Anzeiger zitiert. Nordrhein Westfalen hat bei Geschäften mit griechischen Staatsanleihen im Jahr 2012 einen Verlust von 168 Millionen Euro erwirtschaftet. Gekauft wurden die Anleihen einmal zu einem Nennwert von 331,5 Millionen Euro.
Das ist ein herber Verlust der üblicherweise schmerzt. Ein Unternehmen oder eine Privatperson muss sich nach solch einem Schlag neu ausrichten. Üblicherweise werden Investitionen zurückgestellt, Ausgaben neu bewertet und Sparmaßnahmen ins Auge gefasst.
Nicht so das Land NRW. Dem geschätzten Leser möchte ich nicht vorenthalten was unter der Adresse
zu lesen ist:
(Mit "Schuldenschnitt" ist der für Griechenland im Jahr 2012 gemeint.)
Ist das Land NRW auch von dem Schuldenschnitt betroffen?
Der Umtausch der griechischen Anleihen beziehungsweise. der Schuldenschnitt betrifft alle Gläubiger und damit auch die Versorgungsrücklage des Landes NRW.
Welchen Umfang haben griechische Staatsanleihen in Landesbesitz?
Das Land NRW hält griechische Anleihen in seiner Versorgungsrücklage mit einem Nennwert von knapp 220 Millionen Euro, das sind 6,2 Prozent des gesamten angesparten Vermögens in der Versorgungsrücklage. Die Papiere wurden lange vor der Finanzkrise in den Jahren 2004 und 2005 erworben und galten damals als absolut sicher. Der Versorgungsfonds des Landes NRW hält keine griechischen Staatsanleihen.
Sind die Versorgungsbezüge der Beamten bzw. Pensionäre des Landes durch die möglichen Ausfälle der griechischen Staatsanleihen gefährdet?
Antwort: Nein. Die Ansprüche der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger werden durch den Schuldenschnitt nicht geschmälert. Sie sind gesetzlich geregelt und richten sich direkt an das Land Nordrhein-Westfalen, nicht gegen die Versorgungsrücklage NRW. Das in der Versorgungsrücklage aufgebaute Sondervermögen dient dem Land als Puffer für künftig steigende Versorgungsleistungen.
Warum wurden die griechischen Staatsanleihen nicht schon im Vorfeld
verkauft?
Antwort: Ein wirtschaftlicher Verkauf der Papiere war nicht möglich. Zum einen waren die zu erwartenden Verluste in den Verkaufskursen nach Bekanntwerden der Finanzprobleme Griechenlands bereits eingepreist. Zuvor bestand kein Grund, die Anleihen zu verkaufen.
Welche Kosten entstehen dem Land durch den möglichen Verlust bei der Versorgungsrücklage?
Antwort: Das Land muss mögliche Verluste oder verminderte Erträge nicht ausgleichen. NRW hat in den Jahren 2005 bis 2009 aus Steuermehreinnahmen und Personalminderausgaben zusätzlich gut 1,2 Milliarden Euro der Versorgungsrücklage zugeführt. Ab dem Jahr 2018 sollen mit der Versorgungsrücklage als Sondervermögen des Landes Versorgungsleistungen des Landeshaushalts unterstützt werden. Der Schuldenschnitt vermindert die Puffer, die das Land NRW für die künftigen finanziellen Versorgungsverpflichtungen aufgebaut hat.
Auf die Frage nach dem Umfang der griechischen Staatsanleihen wird der abgewertete Nennwert genannt, nicht der ursprüngliche Nennwert beim Kauf der Anleihen. Das hält die Behörde aber nicht davon ab, diesen abgewerteten Nennwert und nicht den zum Zeitpunkt des Kaufs der Anleihen ins Verhältnis zum Vermögen der Versorgungsrücklage zu setzen.
Die Beamten und Pensionäre des Landes müssen keine Kürzungen befürchten, denn die Ansprüche sind gesetzlich geregelt. Daran ist nichts auszusetzen, aber dann wird der Wert der Versorgungsrücklage für die Versorgungsleistungen heruntergespielt und diese als Puffer bezeichnet, der (nur) für künftig steigende Versorgungsleistungen dient.
Demnach sind die künftigen steigenden Pensionen nicht so relevant wie jetzige oder auf keinen Puffer angewiesen, denn auch künftig steigende Ansprüche sind ja wohl gesetzlich geregelt.
Also ist der Puffer so eine Art Spielgeld, das Monopoly für gelangweilte Staatsbedienstete die mal ein bisschen Anleger spielen möchten.
Gibt es bei diesen Spielchen Verluste, müssen die selbstverständlich nicht ausgeglichen werden. Ist ja nur Geld aus dem Puffer.
Außerdem gab es Steuermehreinnahmen und Personalminderausgaben!
Also wer sich schon immer gefragt hat, wofür Steuermehreinnahmen und Personalminderausgaben so gebraucht werden, weiß jetzt:
Für den Puffer!
© Erling Plaethe. Mit Dank an Ulrich Elkmann.
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