Der
Stern, das in Deutschland bekannte Wochenmagazin, legendär nicht erst seit
Veröffentlichung der Hitler-Tagebücher, veröffentlicht grundsätzlich nie
irgendwelche, sogenannten Fake-News. Der Stern ist und war immer eine Hochburg
des Journalismus: Die erschienenen Artikel wurden und werden seit jeher
intensiv geprüft und sind nach allen journalistischen Standards über jeden
Zweifel erhaben, ein Born der Qualität in jedweder Beziehung.
Sollten sich im Stern jemals doch irgendwelche Nachrichten als nicht ganz mit der Realität kompatibel erweisen, so liegt das nicht am zugrunde liegenden Journalismus, sondern einzig daran, dass man die Reporter getäuscht hatte oder das sie schlicht nicht in der Lage waren zu erkennen, dass sie betrogen wurden.
Ein
aktuelles Beispiel dafür liefert uns gerade ein Rechtsstreit vor dem OLG
Hamburg: Mitte letzten Jahres wagte ein privater Blogger die gerade beschriebene
Ernsthaftigkeit in Frage zu stellen und warf dem Stern vor, dass es wenig
glaubwürdig sei, dass ein siebenjähriges Mädchen aus Aleppo, deren
Muttersprache nicht Englisch ist, in nahezu fehlerfreiem Englisch rührende
Texte in die ganze Welt schicken kann (den Originalartikel kann ich an dieser Stelle leider nicht verlinken, um mir nicht den Zorn letztgenannten Gerichtes zuzuziehen. Die Suche sei dem geneigten Leser als Übung überlassen.). Und er zieh den Stern dieses schönen
neudeutschen Begriffes der Fake-News und der Lüge, unwissend der Tatsache, dass
diese Unterstellung strafbar ist, wie das bekannte Oberlandgericht in Hamburg
jüngst feststellte (Mit solcherlei Verfahren vertrauten Personen wird der Name des betreffenden Richters nicht wirklich überraschen). Jenes Landgericht, seit jeher bekannt für … interessante
Entscheidungen, stellte dann auch mehr oder minder deutlich fest, dass die Frage, ob die Geschichte nun stimmt oder nicht, nicht wirklich für die Strafbarkeit eine Rolle spielt. Denn niemand kann ja wissen, ob der
betreffende Reporter bewusst gelogen hat oder einfach solche Fragen für nicht
wichtig hielt oder hält.
Und
da rechtliches Gehör in solchen Verfahren ohnehin überschätzt wird und der
absurd hohe Streitwert sicher nur ein Kommafehler war, sollte man jetzt nicht
zu dem Schluss kommen, dass es hier darum gehen könnte, unliebsame Konkurrenz
auszuschalten, die einem die Deutung über die Welt in Frage stellt.
Denn
natürlich, und das ist wichtig zu betonen, dient dieser Prozess in erster Linie
der Aufrechterhaltung von gutem Journalismus und nicht der Idee durch ruinöse
Forderungen an einem für seine Rechtsfindung bekannten (manche würden
vielleicht absurderweise sogar sagen berüchtigten) Landgericht einen Kritiker fertig zu machen.
Wir
haben in Deutschland, und das ist ja kein Geheimnis, die beste Presse der Welt.
Fake-News gibt es hier nicht, Journalisten kämen nie auf die Idee persönliche
Meinung mit der Sache zu verwechseln. Die Hitler-Tagebücher waren das Werk
böser Menschen. Der Fall Sebnitz nur eine unglücklicher Fehler. Die Hunderte
von Handtaschen die 2015 gefunden wurden: Alles Realität. Und wenn aus Aleppo
ein Kind, das kaum ein Wort Englisch spricht, perfekte PR-Statements auf
Twitter abliefert, dann ist das kein Grund und schon gar keine Rechtfertigung
die Nachricht als eventuelle Lüge zu bewerten. Zumindest so lange man keine
Lust hat mit der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg konfrontiert zu
werden.
Fake-News
ist nicht umsonst ein englischer Begriff: Fake-News gibt es nur im Ausland,
vorwiegend direkt aus der Feder von Donald Trump, Putin oder Erdogan stammend
(bei letzteren beiden muss man allerdings vorsichtig sein, nicht zu tief in die
Kiste zu greifen, wenn man nicht anderweitig bestraft werden möchte). Und wenn
in Deutschland Nachrichten sich im Nachhinein als geradezu grotesk falsch
herausstellen, bei denen schon ein Schulkind die Augenbrauen gehoben hätte,
wenn sie sie das erste Mal gehört hätte, dann sind das keine Fake-News. Und
dem Stern, seinem Verlagshaus Gruner+Jahr, sowie dem dahinter stehenden Konzern
Bertelsmann ist unbedingt zu danken, dass er seine begrenzten Ressourcen dafür
einsetzt, das mit einem wunderbaren Exempel an einem privaten Blogger klar zu
stellen.
Bleibt
mir nur zu wünschen dass der Stern seine Entwicklung der letzten Jahre weiter erfolgreich
fortsetzen kann und wünsche ihm dabei recht viel Erfolg!
Llarian
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