"Wenn sich Arbeit nicht lohnt" ist der Titel eines Artikels von Christiane Link, der auf der Homepage hinter dem Link "Arbeit lohnt sich nicht" lauerte. Welcher Homepage? Sie werden staunen: Zeit.de
Natürlich handelt der Artikel nicht vom Durchschnittsbürger, sondern von einem gesellschaftlich Benachteiligten, genauer: einem Rollstuhlfahrer. Doch das hier zum Vorschein tretende prinzipielle Problem lässt sich auch verallgemeinern.
Da mit steigendem soziokulturellen Existenzminimum der Mindestlohn gemäß seiner Logik auch steigen muss, dürfen umso weniger Menschen arbeiten, je höher das jedem zu garantierende soziokulturelle Existenzminimum festgelegt wird und damit je höher die Lohnersatzleistungen ausfallen. Ein Paradoxon, dem sich Mindestlohnbefürworter nicht stellen.
Natürlich handelt der Artikel nicht vom Durchschnittsbürger, sondern von einem gesellschaftlich Benachteiligten, genauer: einem Rollstuhlfahrer. Doch das hier zum Vorschein tretende prinzipielle Problem lässt sich auch verallgemeinern.
Assistenzleistungen sind in Deutschland an die Sozialhilfe gekoppelt und die wiederum ist eine einkommensabhängige Leistung. Und nicht nur das: Auch Sparen darf Raul nicht, denn bei 2.600 Euro ist Schluss. Auch dann hält das Sozialamt wieder die Hand auf. Das bedeutet für ihn und alle anderen behinderten Menschen, die Assistenz brauchen, das sie auch nicht fürs Alter vorsorgen, auf ein Auto sparen oder sich ein Haus kaufen können. Und es kommt noch schlimmer: Sind behinderte Assistenznehmer in einer Partnerschaft, wird auch das Einkommen des Partners bei der Berechnung einbezogen.Linke tendieren dazu einen Mindestlohn mit dem Argument zu befürworten, dass jeder die für ein als menschenwürdig erachtetes Leben und sein soziokulturelles Existenzminimum notwendigen Ausgaben vollständig aus einer Erwerbsarbeit bestreiten können müsse, Lohnergänzungsleistungen sonst eine Subvention der Arbeit wären und jeder Profit eines Unternehmers aus solcher Arbeit unmoralisch und unbedingt zu verhindern sei. Sei das nicht möglich, müsste das soziokulturelle Existenzminimum eben durch Lohnersatzleistungen sichergestellt werden. Die Arbeitslosigkeit sei ausdrücklich hinzunehmen, das Unternehmer nicht profitieren ist wichtiger. Aus dieser Sicht wäre die im Artikel beklagte Regelung eigentlich vollkommen gerechtfertigt, ja im Zweifel eher noch zu verschärfen: Um eine Subvention des Arbeit zu verhindern, sei nicht ein Großteil des Einkommens anzurechnen, sondern im Falle einer Erwerbstätigkeit eher gleich die ganze Ersatzleistung zu streichen, damit sie nicht zu einer Ergänzungsleistung und damit einer (angeblichen) Subvention der Arbeit wird. Natürlich wären aus der selben Sicht Lohnersatzleistungen eine Subvention des Nichtstuns.
Da mit steigendem soziokulturellen Existenzminimum der Mindestlohn gemäß seiner Logik auch steigen muss, dürfen umso weniger Menschen arbeiten, je höher das jedem zu garantierende soziokulturelle Existenzminimum festgelegt wird und damit je höher die Lohnersatzleistungen ausfallen. Ein Paradoxon, dem sich Mindestlohnbefürworter nicht stellen.
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