Am Essener Aalto-Theater hätte am Freitag nächster Woche die Premiere einer Neuinszenierung von Puccinis Madama Butterfly auf dem Programm gestanden. Die Vorstellung mußte allerdings um einen Tag vorverlegt werden, weil die Bezirksregierung Düsseldorf das Ordnungsamt der Stadt angewiesen hat, die Aufführung zu untersagen. Rechtliche Grundlage war das Feiertagsgesetz des Landes NRW, das "der Unterhaltung dienende Veranstaltungen" am Karfreitag untersagt.
Während man sich in der öffentlichen Debatte zunächst über die Subsumtionsleistung des Regierungsprädiums mokierte, das eine Oper, die (Vorsicht Spoiler!) mit dem Tod der Titelfigur endet, als ein Werk der Unterhaltung einstufte, beginnt man, sich nun Gedanken über das zugrundeliegende Gesetz zu machen. Die Bezirksregierung hat ja letztlich nur das getan, was man von ihr erwarten darf, nämlich die (in diesem Fall diskussionsbedürftige) Anwendung bestehender Gesetze.
Warum aber gibt sich das größte deutsche Bundesland ein Feiertagsgesetz, das die "stillen Feiertage" mit einem dichten Regelnetz überzieht und für den Karfreitag besonders strenge Regeln vorsieht und das damit bundesweit zu den strengsten gehört? Wieso meint eigentlich der Gesetzgeber, das Recht zu haben, Menschen die Gestaltung ihrer Freizeit derart detailliert vorzuschreiben?
Es dürfte wohl um den Schutz dessen gehen, was man gemeinhin "religiöse Gefühle" nennt (seit dem Karikaturenstreit ein beliebtes Argument für Einschränkungen der Freiheit).
Wer religiös ist, mag es als anstößig empfinden, wenn an einem "stillen Feiertag" andere Menschen Walzer tanzen oder sich einen Actionfilm ansehen. Wer religiöser Fundamentalist ist, mag es sogar als störend empfinden, mit Menschen konfrontiert zu werden, die einer anderen oder gar keiner Religionsgemeinschaft angehören. Nur kann in einer offenen Gesellschaft niemand verlangen, daß ihm solche Zumutungen erspart bleiben. Wenn jeder das Recht hat, sein Leben so zu gestalten, wie es ihm gefällt, dann hat man solche Belästigungen zumindest als Kollateralschaden der Freiheit hinzunehmen.
Immerhin hat sich inzwischen ein NRW-Parteivorsitzender für eine Änderung des Gesetzes einsetzt. Jeder solle den Karfreitag "nach seiner Fasson begehen", sagte dieser der Rheinischen Post:
Es ist zu befürchten ist, daß die offizielle Position der NRW-FDP in dieser Frage nur das Symptom eines grundlegenden Problems der FDP ist: In der Partei verbindet sich momentan eine barocke Freiheitsrhetorik mit einer weitgehend illiberalen Politik. Wenn sich diese Tendenz weiter verstärkt, wird wohl nur eine Phase als außerparlamentarische Opposition weiterhelfen.
Während man sich in der öffentlichen Debatte zunächst über die Subsumtionsleistung des Regierungsprädiums mokierte, das eine Oper, die (Vorsicht Spoiler!) mit dem Tod der Titelfigur endet, als ein Werk der Unterhaltung einstufte, beginnt man, sich nun Gedanken über das zugrundeliegende Gesetz zu machen. Die Bezirksregierung hat ja letztlich nur das getan, was man von ihr erwarten darf, nämlich die (in diesem Fall diskussionsbedürftige) Anwendung bestehender Gesetze.
Warum aber gibt sich das größte deutsche Bundesland ein Feiertagsgesetz, das die "stillen Feiertage" mit einem dichten Regelnetz überzieht und für den Karfreitag besonders strenge Regeln vorsieht und das damit bundesweit zu den strengsten gehört? Wieso meint eigentlich der Gesetzgeber, das Recht zu haben, Menschen die Gestaltung ihrer Freizeit derart detailliert vorzuschreiben?
Es dürfte wohl um den Schutz dessen gehen, was man gemeinhin "religiöse Gefühle" nennt (seit dem Karikaturenstreit ein beliebtes Argument für Einschränkungen der Freiheit).
Wer religiös ist, mag es als anstößig empfinden, wenn an einem "stillen Feiertag" andere Menschen Walzer tanzen oder sich einen Actionfilm ansehen. Wer religiöser Fundamentalist ist, mag es sogar als störend empfinden, mit Menschen konfrontiert zu werden, die einer anderen oder gar keiner Religionsgemeinschaft angehören. Nur kann in einer offenen Gesellschaft niemand verlangen, daß ihm solche Zumutungen erspart bleiben. Wenn jeder das Recht hat, sein Leben so zu gestalten, wie es ihm gefällt, dann hat man solche Belästigungen zumindest als Kollateralschaden der Freiheit hinzunehmen.
Immerhin hat sich inzwischen ein NRW-Parteivorsitzender für eine Änderung des Gesetzes einsetzt. Jeder solle den Karfreitag "nach seiner Fasson begehen", sagte dieser der Rheinischen Post:
"Es kann nicht sein, dass die Minderheit der Leute, die christlichen Glauben aktiv praktiziert, der Mehrheit vorschreibt, wie sie den Tag zu verbringen hat, und ihr durch das Verbot bestimmter Veranstaltungen den Abend vermiest", sagte der Parteivorsitzende. Solche Vorschriften passten "nicht mehr in unsere Zeit und sollten abgeschafft" werden.Leider stammt dieser Vorstoß vom Vorsitzenden der Grünen (der damit praktisch die gesamte Düsseldorfer Koalition gegen sich aufbrachte) und nicht vom neuen Vorsitzenden der NRW-FDP. Daniel Bahr bekundet zwar auf seiner Homepage, seine "liberale Motivation war und ist die Freiheit des Bürgers und dessen Bewahrung vor staatlicher Bevormundung", hat sich aber zu der Frage noch nicht geäußert. Auf der Homepage der NRW-FDP findet sich stattdessen eine Stellungnahme des Generalsekretärs Joachim Stamp, der sich strikt gegen das Verkünden von "Maximalpositionen" wendet, aber immerhin offen für "moderate Veränderungen" ist. Er hat auch gleich einen konkreten Vorschlag in petto:
So sei es mit Sicherheit falsch, dass auch für Familien geeignete Kulturprogramme wie etwa Puppenspiele untersagt sind, führte der nordrhein-westfälische FDP-Generalsekretär an.Kasperlethater am Karfreitag – so viel Freiheit darf es für die FDP schon sein.
Es ist zu befürchten ist, daß die offizielle Position der NRW-FDP in dieser Frage nur das Symptom eines grundlegenden Problems der FDP ist: In der Partei verbindet sich momentan eine barocke Freiheitsrhetorik mit einer weitgehend illiberalen Politik. Wenn sich diese Tendenz weiter verstärkt, wird wohl nur eine Phase als außerparlamentarische Opposition weiterhelfen.
DrNick
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