24. März 2013

Kurioses, kurz kommentiert: wie der Innenminister fast den Vogel abgeschossen hätte






Am 14.3. wurde vom Innenministerium ein Verordungsentwurf zurückgenommen, der einige Tage zuvor seinen Weg in die Tagespresse gefunden hatte. Dietrich-Wilhelm Dönneweg, Kreisoberst des Arnsberger Schützenbundes und Bundessportleiter des Sauerländer Schützenbundes beschreibt das Problem in einem Interview mit der "Welt" folgendermaßen:

Die Schützenvögel hatten bisher einen Rumpfdurchmesser von 200 Millimetern. Nach der neuen Schießstandsverordnung, die im Bundesgesetzblatt Ende 2012 herausgegeben worden ist, ist die Stärke von 200 Millimetern auf 80 Millimeter heruntergesetzt worden. Und in einem Kugelfang von 3,50 mal 3,50 Metern hinge bald ein kleines Vögelchen an der Stange.

­ Kommentar: ein Holzküken im Kugelfang also. Die bislang oft mehrstündige Prozedur des Adlerschießens dauerte so noch etwa fünf Minuten. Begründet wurde diese Änderung der Schießstandsverordnung mit Sicherheitserwägungen, die nicht näher erläutert wurden.

Nun muß man wissen, daß es in 400 Jahren Schützenfesttradition beim Vogelschießen, aus dem traditionell der Schützenkönig hervorgeht, noch nie zu dokumentierten Zwischenfällen gekommen ist. Die kleinkalibrigen Gewehre sind fest arretiert und können nur wenige Zentimeter nach links oder rechts bewegt werden. Auch Fälle, in denen Querschläger zu Personenschäden geführt hätten, sind nicht bekannt.

Dafür führte eine solche Verordnung, wäre sie in Kraft getreten, zu erheblichen Umsatzeinbußen auf Seiten der lokalen Gastronomie; die jahrhundertealte Tradition des Vogelbaus wäre fortan obsolet gewesen. Und ein bis zu drei Tage währendes Volksfest wegen eines Kükens abzuhalten, das am Ende abgeschossen werden soll, wäre, insbesondere Kindern, nur schwer zu vermitteln gewesen. Es wäre wohl das Ende einer altehrwürdigen Tradition geworden.

Hier sei einmal kurz auf die Herkunft und Entstehung heutiger Schützenfeste hingewiesen. Sie gehen zurück auf die Bürgerwehren des Mittelalters und der frühen Neuzeit; in Zeiten also, als Fremde noch nicht von vorneherein als kulturelle Bereicherung wahrgenommen wurden, sondern als marodierende Soldatenhorden, etwa im dreißigjährigen Krieg, die im Wechsel mit Pestilenzen wiederholt ganze Landstriche im heutigen Westfalen praktisch entvölkert haben.

Später gingen diese Bürgerwehren in den zivileren Schützenvereinen auf und bilden seit nunmehr 400 Jahren ein kulturelles Brauchtum, das für die ortsansässige Bevölkerung zugleich identitätsstiftend ist und einen wichtigen "Markstein" im Jahreslauf darstellt.

Man stelle sich einmal vor, man beschränkte aus Sicherheitsgründen die Schankmenge auf dem Münchner Oktoberfest auf eine Mass Bier pro Besucher und Tag. Mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit von Schlägereien und Alkoholvergiftungen ergäbe das vermutlich tatsächlich einen Sicherheitsgewinn. Dennoch ist das, Gott sei Dank, eine absurde Vorstellung. Noch.

Man könnte auch einmal die ballistischen Eigenschaften von Bonbons, soll heißen: Kamelle untersuchen, die zum Kölner Karneval massenhaft von den Festwagen geworfen werden. Was, wenn so ein Drops ins Auge geht? Vielleicht doch lieber die Kamelle in Watte packen? Ebenfalls eine absurde Vorstellung. Noch?

Warum schreibe ich über eine Verordnung, die bereits zurückgezogen worden ist?

Weil es nicht die letzte ihrer Art gewesen sein dürfte. Weil diese Verordnung Ausdruck einer zunehmenden Tendenz des Staates ist, Bürger zu bevormunden und in ihre individuellen Lebensverhältnisse hineinzuregieren. Weil unter dem Topos der Sicherheit immer öfter die Freiheit geopfert werden soll.

Man sollte wohl Brauchtümer nicht nur pflegen, sondern vor solcherart Zudringlichkeiten auch beherzt schützen, wie im vorliegenden Fall offenbar geschehen.

In diesem Sinne, Alaaf, Helau und Horrido!
Andreas Döding


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