2. Juli 2012

Kurioses, kurz kommentiert: "In den Zimmern eines Bordells wird nicht geruht". Das Finanzgericht Düsseldorf urteilt aus der Lebenserfahrung

Die ermäßigte Umsatzsteuer für Hoteliers gilt nicht für Bordelle. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil klargestellt. Die Begründung: In den Zimmern werde nicht geruht. (...) "Ein Bordellbetrieb ist keine einem Hotel ähnliche Einrichtung", stellten die Düsseldorfer Richter fest.
Aus einem heutigen Artikel in "Spiegel-Online".

Kommentar: Ein Urteil, das für die Lebenserfahrung der Richter des Finanzgerichts Düsseldorf spricht.

Wie aus dem Artikel hervorgeht, sehen Bordellbetreiber mit ihrer eigenen Lebenserfahrung das aber anders. Einer hatte geklagt, um den ermäßigten Umsatz­steuer­satz zu erhalten, der mit dem Wachstums­beschleunigungs­gesetz vom Dezember 2009 eingeführt worden war.

Wie erinnerlich, veranstalteten die SPD, die Grünen und die Kommunisten im Januar 2010 deshalb gegen die FDP eine Kampagne mit dem Vorwurf, für diese Initiative sei sie von August von Finck, dem die "Mövenpick"-Hotelkette gehört, mit einer Millionenspende belohnt worden.

Es gab für diesen Vorwurf nie auch nur die Spur eines Belegs. Aber er saß, denn er bediente zugleich Sozialneid und das Mißtrauen gegen Industrie und Parteien. Mit dieser aus der Luft gegriffenen "Mövenpick-Affäre" begann der demosko­pische Niedergang der FDP.

Nicht auszudenken, wie damals der Vorwurf eines "Geschmäckles" gewirkt hätte, wenn "Spiegel-Online" hätte titeln können "FDP setzt Steuergeschenk für Bordellbetreiber durch". ­
Zettel



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