Bei der "Energiewende" knirscht es bekanntlich gewaltig; vor allem beim Ausbau des Leitungsnetzes.
Anders als konventionelle Kraftwerke kann man "Windparks" nicht dort bauen, wo der Strom benötigt wird; sondern man muß sie (überwiegend) dort hinstellen, wo ein kräftiger Wind weht. Also ins Wattenmeer. Von dort wird der Strom dann quer durch die Republik transportiert. Der dadurch erforderliche Ausbau des Leitungsnetzes ist erstens teuer und zweitens mit technischen und rechtlichen Problemen verbunden.
Wenn jemand nun in Windräder investiert, dann möchte er seinen Strom natürlich auch verkaufen. Was aber, wenn die erforderliche Leitungskapazität noch nicht da ist? Dann geht es ihm wie einem Holzbauern, der seine Bäume geschlagen hat, sie aber nicht verflößen kann, weil eine Dürre den Fluß unschiffbar gemacht hat. Der Mann sitzt dann auf seinem unverkäuflichen Holz. Und so der Windkraft-Erzeuger auf seiner Windenergie, wenn es an Leitungskapazität fehlt.
Wenn er eine solche Lage befürchtet, dann wird er möglicherweise nicht investieren. Das soll er aber; das muß er. Sonst gehen, wenn weitere Kernkraftwerke vom Netz genommen werden, in Deutschland die Lichter aus.
Was tun? In der FAZ war gestern zu lesen, worauf sich jetzt das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium verständigt haben; Überschrift: "Energiewende - Stromkunden haften bald für Offshore-Netz":
Denn diese geplanten Entschädigungen sind ja nur ein kleiner Teil dessen, was dank des "Ausstiegs" auf den Stromkunden zukommt (siehe Aktuelles zu den Kosten der "Energiewende" für den Verbraucher. Auf die kollektive Besoffenheit folgt jetzt die Rechnung; ZR vom 5. 5. 2012).
Hinzu kommen die Kosten für die aberwitzige Solarförderung, für den Netzausbau, für den Bau und die Instandhaltung unrentabler Gaskraftwerke, die für den Fall in Reserve gehalten werden müssen, daß der Wind einmal nicht weht und die Sonne nicht scheint.
Warum nicht auch das auf der Stromrechnung ausweisen? So, wie der Handwerker auf seiner Rechnung die Mehrwertsteuer getrennt ausweist, könnte auf der Stromrechnung stehen: "Zu bezahlen ... Euro. Davon Kosten der Energiewende ... Euro".
Das wäre doch schön. Noch schöner wäre es, wenn jedem Stromkunden mit seiner Rechnung eine Liste der Abgeordneten des Deutschen Bundestags zugehen würde, die ihm das am 30. Juni 2011 eingebrockt haben (siehe "Verblendet". Der solare Gau. Nebst einer Erinnerung an den 30. Juni 2011; ZR vom 15. 1. 2012).
Er, der Stromkunde, der für diesen Wahnwitz bezahlen muß, könnte ja vielleicht dann seinen Abgeordneten in Haftung nehmen. Indem er ihn nicht wiederwählt.
Anders als konventionelle Kraftwerke kann man "Windparks" nicht dort bauen, wo der Strom benötigt wird; sondern man muß sie (überwiegend) dort hinstellen, wo ein kräftiger Wind weht. Also ins Wattenmeer. Von dort wird der Strom dann quer durch die Republik transportiert. Der dadurch erforderliche Ausbau des Leitungsnetzes ist erstens teuer und zweitens mit technischen und rechtlichen Problemen verbunden.
Wenn jemand nun in Windräder investiert, dann möchte er seinen Strom natürlich auch verkaufen. Was aber, wenn die erforderliche Leitungskapazität noch nicht da ist? Dann geht es ihm wie einem Holzbauern, der seine Bäume geschlagen hat, sie aber nicht verflößen kann, weil eine Dürre den Fluß unschiffbar gemacht hat. Der Mann sitzt dann auf seinem unverkäuflichen Holz. Und so der Windkraft-Erzeuger auf seiner Windenergie, wenn es an Leitungskapazität fehlt.
Wenn er eine solche Lage befürchtet, dann wird er möglicherweise nicht investieren. Das soll er aber; das muß er. Sonst gehen, wenn weitere Kernkraftwerke vom Netz genommen werden, in Deutschland die Lichter aus.
Was tun? In der FAZ war gestern zu lesen, worauf sich jetzt das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium verständigt haben; Überschrift: "Energiewende - Stromkunden haften bald für Offshore-Netz":
Laut einer Mitteilung beider Ministerien soll ein mehrjähriger Offshore-Netzentwicklungsplan erarbeitet werden. Darin sollen Zeitpunkt, Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegt werden. Sollte das Netz nicht funktionsfähig sein, haben die Windparkbetreiber Anspruch auf Entschädigung für den Verlust an Gewinn und Vermögen. (...) Diese Kosten werden auf die Stromkunden abgewälzt. (...) Der Betrag soll nach dem Willen von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) eigens auf der Stromrechnung ausgewiesen werden.Eine Idee, die ausbaufähig ist.
Denn diese geplanten Entschädigungen sind ja nur ein kleiner Teil dessen, was dank des "Ausstiegs" auf den Stromkunden zukommt (siehe Aktuelles zu den Kosten der "Energiewende" für den Verbraucher. Auf die kollektive Besoffenheit folgt jetzt die Rechnung; ZR vom 5. 5. 2012).
Hinzu kommen die Kosten für die aberwitzige Solarförderung, für den Netzausbau, für den Bau und die Instandhaltung unrentabler Gaskraftwerke, die für den Fall in Reserve gehalten werden müssen, daß der Wind einmal nicht weht und die Sonne nicht scheint.
Warum nicht auch das auf der Stromrechnung ausweisen? So, wie der Handwerker auf seiner Rechnung die Mehrwertsteuer getrennt ausweist, könnte auf der Stromrechnung stehen: "Zu bezahlen ... Euro. Davon Kosten der Energiewende ... Euro".
Das wäre doch schön. Noch schöner wäre es, wenn jedem Stromkunden mit seiner Rechnung eine Liste der Abgeordneten des Deutschen Bundestags zugehen würde, die ihm das am 30. Juni 2011 eingebrockt haben (siehe "Verblendet". Der solare Gau. Nebst einer Erinnerung an den 30. Juni 2011; ZR vom 15. 1. 2012).
Er, der Stromkunde, der für diesen Wahnwitz bezahlen muß, könnte ja vielleicht dann seinen Abgeordneten in Haftung nehmen. Indem er ihn nicht wiederwählt.
Zettel
© Zettel. Für Kommentare bitte hier klicken.