31. März 2010

Marginalie: Tod eines Hexers. Über die Scharia in Saudi-Arabien

Am Freitag soll in Saudi-Arabien ein Mann hingerichtet werden; nach Vorschrift der Scharia durch Köpfen. Sein Verbrechen: Hexerei.

Vor einer Woche hat Amnesty International auf den Fall aufmerksam gemacht; u.a. berichtete CNN darüber. Es handelt sich um den libanesischen TV-Journalisten Ali Hussain Sibat. Er hatte auf dem Satelliten-Sender Sheherazade eine Sendung moderiert, in der er psychologische Ratschläge erteilte und die Zukunft voraussagte.

Seine Anwältin May El Khansa erklärte gegenüber CNN, Sibat hätte sich im Mai 2008 zu einer Wallfahrt in Saudi-Arabien aufgehalten, als er von der Religionspolizei (der Mutawa'een) unter der Anklage der Hexerei verhaftet wurde. Im November 2009 wurde er von einem Gericht in Medina für schuldig befunden und zum Tod durch Enthaupten verurteilt.

Sibat legte Berufung ein, und das Verfahren wurde an die höchste Instanz in Mekka übergeben. Diese verwies es an das Gericht in Medina zurück; mit der Auflage, die Sibat angelasteten Taten nochmals zu überprüfen und ihm Gelegenheit zur Reue zu geben.

Am 10. März bestätigte das Gericht in Medina sein Urteil und betonte, daß Sibat sich gewohnheitsmäßig der schwarzen Magie schuldig gemacht hätte und daß seine Hinrichtung erforderlich sei, um andere von der Hexerei abzuschrecken. Das Verfahren ging daraufhin erneut an das Berufungsgericht in Mekka.

Heute nun berichtet CNN, man habe die Anwältin und Sibats Familie davon in Kenntnis gesetzt, daß Ali Hussain Sibat am kommenden Freitag geköpft wird. Offenbar hat sich also das Berufungsgericht in Mekka der Entscheidung des Gerichts in Medina angeschlossen.

Sibat hinterläßt eine Frau und fünf Kinder. Seine Frau Samira Rahmun sagte dem CNN-Reporter Mohammed Jamjum, sie hätte seit dessen Verhaftung keinen Kontakt mit ihrem Mann gehabt. Sie hätte nicht das Geld gehabt, um nach Saudi-Arabien zu reisen und ihn im Gefängnis zu besuchen.

Dies ist nicht der erste Fall, in dem in Saudi-Arabien jemand wegen Hexerei zum Tode verurteilt wird. Im November 2007 wurde ein Ägypter, der offenbar ebenfalls nach Saudi-Arabien gereist war, unter der Anklage hingerichtet, er hätte versucht, durch Hexerei einen Nachbarn und seine Frau auseinanderzubringen. Als Beweismaterial wertete es das Gericht unter anderem, daß bei dem Mann übelriechende Kräuter gefunden worden waren und daß er den Koran entheiligt hatte, indem er ihn in sein Badezimmer legte.



Bemerkenswert an der saudischen Rechtsprechung ist, mit welcher juristischen Sorgfalt man vorgeht. Ein Hexer wird nicht einfach auf eine Denunziation hin hingerichtet, sondern man wägt sorgfältig das Beweismaterial, und es gibt gerichtliche Instanzen, zwischen denen solch ein Verfahren hin- und hergehen kann.

Man kann also wirklich nicht sagen, daß Saudi-Arabien kein Rechtsstaat sei. Nur ist das Recht, das mit Sorgfalt und Objektivität angewandt wird, nun einmal die Scharia.



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