Als ich vor einer Woche von dem Überfall auf ein Poker-Turnier in Berlin las, fühlte ich mich an Christian Morgensterns Gedicht "Die unmögliche Tatsache" erinnert. Darin wird Morgensterns Held Palmström "an einer Straßenbeuge und von einem Kraftfahrzeuge" überfahren. Er macht sich gesetzeskundig und stellt fest, daß an jener Straßenbeuge das Autofahren verboten war. Das Gedicht endet mit dem bekannten Vers:
Wir haben damals diskutiert, ob es Deutschen erlaubt ist, im Internet zu pokern, obwohl Pokern um Geld in Deutschland ein verbotenes Glücksspiel ist. In den Ländern, von denen aus das Internet-Pokern angeboten wird, ist es nämlich in der Regel legal. Man kann einem Deutschen nicht verbieten, in ein solches Land zu fahren und dort zu pokern. Kann man ihm verbieten, dasselbe zu tun mit dem einzigen Unterschied, daß er sich nicht physisch, sondern elektronisch an den betreffenden Ort begibt?
Wie dem auch sei - jedenfalls habe ich bei dieser Gelegenheit gelernt, daß in Deutschland das Pokern um Geld, wie andere solche Glücksspiele auch, vom Staat monopolisiert ist. Nur staatlich konzessionierte Spielbanken dürfen Poker um Geld veranstalten.
Nun fand aber das Turnier, das vorige Woche überfallen wurde, nicht in einer Spielbank statt, sondern in einem Hotel der gehobenen Preisklasse, dem "Grand Hyatt". Das Pokerturnier dort war also, so schien es mir, gar nicht erlaubt. War er also nur ein Traum, da ja nicht sein kann, was nicht sein darf?
Ach nein. Heute erfahren wir die Aufklärung. In einer Vorabmeldung zum gedruckten "Spiegel" der kommenden Woche ist zu lesen:
Und was ist daran kurios? Kurios finde ich es, daß es eine Woche dauerte, bis Journalisten aufgefallen ist, daß das ausgeraubte Turnier doch eigentlich gar nicht hätte stattfinden können.
Und er kommt zu dem Ergebnis:Palmströms stringenter Schluß ging mir durch den Kopf, weil es kürzlich in "Zettels kleinem Zimmer" eine kleine Diskussion über die Legalität des Pokerns im Internet gegeben hatte; sie beginnt mit diesem Beitrag von Rayson.
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
Wir haben damals diskutiert, ob es Deutschen erlaubt ist, im Internet zu pokern, obwohl Pokern um Geld in Deutschland ein verbotenes Glücksspiel ist. In den Ländern, von denen aus das Internet-Pokern angeboten wird, ist es nämlich in der Regel legal. Man kann einem Deutschen nicht verbieten, in ein solches Land zu fahren und dort zu pokern. Kann man ihm verbieten, dasselbe zu tun mit dem einzigen Unterschied, daß er sich nicht physisch, sondern elektronisch an den betreffenden Ort begibt?
Wie dem auch sei - jedenfalls habe ich bei dieser Gelegenheit gelernt, daß in Deutschland das Pokern um Geld, wie andere solche Glücksspiele auch, vom Staat monopolisiert ist. Nur staatlich konzessionierte Spielbanken dürfen Poker um Geld veranstalten.
Nun fand aber das Turnier, das vorige Woche überfallen wurde, nicht in einer Spielbank statt, sondern in einem Hotel der gehobenen Preisklasse, dem "Grand Hyatt". Das Pokerturnier dort war also, so schien es mir, gar nicht erlaubt. War er also nur ein Traum, da ja nicht sein kann, was nicht sein darf?
Ach nein. Heute erfahren wir die Aufklärung. In einer Vorabmeldung zum gedruckten "Spiegel" der kommenden Woche ist zu lesen:
In der Hauptstadt wurde das Event mit einem Kniff ermöglicht: Grundsätzlich ist Pokerspiel mit hohen Einsätzen nur in zugelassenen Spielbanken mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen erlaubt. Die Spielbank Berlin wurde daher zum alleinigen Veranstalter und das Grand Hyatt zum "zeitweiligen Spielbankstandort" erklärt.Sie verstehen halt etwas von Dialektik, die rosa- und tiefroten Marxisten, die heute Berlin regieren: Der Widerspruch zwischen Spielbank und Hotel wird aufgehoben durch die Synthese, die das Hotel zugleich zur Spielbank macht.
Und was ist daran kurios? Kurios finde ich es, daß es eine Woche dauerte, bis Journalisten aufgefallen ist, daß das ausgeraubte Turnier doch eigentlich gar nicht hätte stattfinden können.
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