23. März 2010

Zitat des Tages: "Es ist nicht klug, seinen Reichtum zur Schau zu stellen". Eine belgische Richterin beurteilt Einbrüche

Il n'est peut-être pas raisonnable d'attirer l'attention sur soi en circulant en Jaguar et en vivant dans une 'belle maison', en affichant ostensiblement sa prospérité ou une certaine prospérité dans une région économiquement pauvre et sinistrée comme l'est celle de Charleroi.

(Es ist vielleicht nicht klug, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, indem man einen Jaguar fährt und in einer Villa wohnt und damit demonstrativ seinen Reichtum oder einen gewissen Reichtum in einer Region zur Schau stellt, die so arm und in einem so katastrophalen Zustand ist wie die von Charleroi).

Die Richterin Geneviève Denisty in einer Urteilsbegründung laut RTL Belgien.


Kommentar: Die Villa, um die es geht, hatte ein gewisser Laurent in heruntergekommenem Zustand erworben und renoviert; dabei nahm er einen Zuschuß der Region Wallonien in Höhe von 6000 Euro in Anspruch. Nachdem sein Wagen aufgebrochen und zweimal in sein Haus eingebrochen worden war, wobei seine Frau und seine Kinder mit Feuerwaffen bedroht wurden, entschloß sich die Familie wegzuziehen.

Nun forderte die Region Wallonien den Zuschuß für die Renovierung zurück. Dagegen klagte Laurent, und die Klage wurde abgewiesen. Mit der Begründung, die in dem Zitat steht: Wenn jemand seinen Reichtum zur Schau stelle, dann könnten solche wiederholten Gewalttaten, wie sie die Familie von Laurent erlitt, "nicht als unvorhersehbar oder ungewöhnlich betrachtet werden" (ne peuvent être considérées comme imprévisibles ou exceptionnelles), so die Richterin Denisty.

Laurent ist in Berufung gegangen. Sein Anwalt sagt in dem Bericht, es sei möglich, daß man die Berufung verliere - aber dann hoffentlich nicht mit solch einer unwürdigen Begründung.



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