Der beste Beweis dafür, dass dieses Ziel [des Bodenschutzes] besser mit Hilfe einer gemeinsamen Gemeinschaftsmaßnahme zu erreichen ist, ist die Tatsache, dass die erzielten Fortschritte bei der Sicherstellung einer nachhaltigen Bodennutzung sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden.
Aus dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG, vorgelegt von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft am 22. 09. 2006.
Kommentar: Dieser Entwurf ist noch immer aktuell, auch wenn er schon vor dreieinhalb Jahren vorgelegt wurde. Denn die Mühlen der EU mahlen langsam; allerdings damit auch umso wirkungsvoller. Der Anlaß für dieses Zitat des Tages ist ein Artikel im heutigen "Tagespiegel", auf den mich der Leser Thomas W. Stender aus Berlin aufmerksam gemacht hat.
Daraus geht hervor, daß europäische Regierungen, darunter die Bundesregierung, sich noch immer dagegen wehren, daß Brüssel jetzt auch die Zuständigkeit für Bodenschutz an sich reißt und uns dazu mit einer Direktive (englisch und französisch directive; in Amtsdeutsch verniedlichend "Richtlinie") an die Kandare nimmt:
Es geht aber nicht um das, was die einst souveränen Staaten, die Mitglieder der EU sind, benötigen. Sondern aus Sicht der EU-Bürokraten geht es darum, was getan werden muß, um den zentralistisch verwalteten europäischen Einheitsstaat zu schaffen.
Die Argumentation in dem Zitat scheint auf den ersten Blick ein klassischer Zirkelschluß zu sein: Die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung wird damit begründet, daß es an Vereinheitlichung mangle.
Aber es geht eben nicht um eine Folgerung. Es geht um ein Axiom. Das Axiom großer Teile der Brüsseler Bürokratie lautet, daß Vielfalt als solche ein Übel und daß Vereinheitlichung als solche erstrebenswert, ja notwendig ist.
So denken sie, diese Bürokraten. So denken sie jedenfalls in ihrer großen Mehrheit; denn diese Brüsseler Bürokratie entstand unter dem maßgeblichen Einfluß französischer Spitzenbeamter, ausgebildet an der École Nationale d'Administration (ENA) in jenem zentralistischen, etatistischen Denken, das vom Absolutismus über die Grande Révolution und Bonaparte bis zur heutigen Fünften Republik alle politischen Brüche bestens überstanden hat.
Nun gibt es allerdings das Prinzip der Subsidiarität, das ja eigentlich besagt, daß Brüssel nur dort zuständig ist, wo die Mitgliedstaaten ein Problem nicht selbst regeln können; und dieses Prinzip sollte durch die Verträge von Lissabon sogar gestärkt werden (siehe Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 1); ZR vom 13. 9. 2008). Daß ein Staat den Bodenschutz nicht selbst regeln können soll, leuchtet nicht unbedingt auf Anhieb ein.
Aber das stört die Juristen in der EU-Kommission augenscheinlich nicht. Man hat den Eindruck, daß sie sich nachgerade einen diebischen Spaß daraus machen, zu jeder beliebigen politischen Frage mit aller Sophistik, zu welcher sie ihr Beruf befähigt, nachzuweisen, daß sie selbstredend dringend einer Direktive aus Brüssel bedarf. Ich habe das einmal ausführlich am Beispiel des Nachweises geschildert, daß das europäische Seilbahnwesen vereinheitlicht werden muß; siehe Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 2); ZR vom 14. 9. 2008).
Und hier? Hier liefern uns die Spitzenbeamten in Brüssel Argumente wie dieses:
Zu fragen bleibt allerdings, wie lange wir es der Schweiz noch erlauben können, außerhalb der EU zu verbleiben; wie sollen denn wir Deutschen uns gegen die aus der Schweiz weggespülten Sedimente wehren, die rheinabwärts unsere Dämme blockieren und unsere Infrastruktur bedrohen?
Aus dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG, vorgelegt von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft am 22. 09. 2006.
Kommentar: Dieser Entwurf ist noch immer aktuell, auch wenn er schon vor dreieinhalb Jahren vorgelegt wurde. Denn die Mühlen der EU mahlen langsam; allerdings damit auch umso wirkungsvoller. Der Anlaß für dieses Zitat des Tages ist ein Artikel im heutigen "Tagespiegel", auf den mich der Leser Thomas W. Stender aus Berlin aufmerksam gemacht hat.
Daraus geht hervor, daß europäische Regierungen, darunter die Bundesregierung, sich noch immer dagegen wehren, daß Brüssel jetzt auch die Zuständigkeit für Bodenschutz an sich reißt und uns dazu mit einer Direktive (englisch und französisch directive; in Amtsdeutsch verniedlichend "Richtlinie") an die Kandare nimmt:
Trotz des Widerstandes Deutschlands und weiterer EU-Mitgliedstaaten beharrt die EU-Kommission auf der Einführung einer europaweiten Bodenschutzregelung. (...) Es gebe "aus Brüsseler Sicht nach wie vor die Notwendigkeit, zu einem europaweiten Bodenschutzrecht zu kommen", sagte Karl Falkenberg, der Generaldirektor für Umwelt bei der EU-Kommission, dem Tagesspiegel. (...)Ja, wenn es um das Benötigen ginge, dann könnten die meisten Direktiven der EU stracks aus dem Verkehr gezogen und könnte überdies den Bürokraten der EU bei Strafe der Zurückversetzung in ihr Herkunftsland verboten werden, weitere zu produzieren.
Der Vorschlag liegt allerdings auf Eis, weil Deutschland, Frankreich, Österreich, Großbritannien und die Niederlande das Vorhaben auf europäischer Ebene blockieren. In Deutschland hatte der CDU-Agrarexperte Peter Bleser die geplante Richtlinie zuletzt als "bürokratisches Monster" bezeichnet und argumentiert, dass Deutschland "keine europäische Handlungsanleitung" benötige.
Es geht aber nicht um das, was die einst souveränen Staaten, die Mitglieder der EU sind, benötigen. Sondern aus Sicht der EU-Bürokraten geht es darum, was getan werden muß, um den zentralistisch verwalteten europäischen Einheitsstaat zu schaffen.
Die Argumentation in dem Zitat scheint auf den ersten Blick ein klassischer Zirkelschluß zu sein: Die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung wird damit begründet, daß es an Vereinheitlichung mangle.
Aber es geht eben nicht um eine Folgerung. Es geht um ein Axiom. Das Axiom großer Teile der Brüsseler Bürokratie lautet, daß Vielfalt als solche ein Übel und daß Vereinheitlichung als solche erstrebenswert, ja notwendig ist.
So denken sie, diese Bürokraten. So denken sie jedenfalls in ihrer großen Mehrheit; denn diese Brüsseler Bürokratie entstand unter dem maßgeblichen Einfluß französischer Spitzenbeamter, ausgebildet an der École Nationale d'Administration (ENA) in jenem zentralistischen, etatistischen Denken, das vom Absolutismus über die Grande Révolution und Bonaparte bis zur heutigen Fünften Republik alle politischen Brüche bestens überstanden hat.
Nun gibt es allerdings das Prinzip der Subsidiarität, das ja eigentlich besagt, daß Brüssel nur dort zuständig ist, wo die Mitgliedstaaten ein Problem nicht selbst regeln können; und dieses Prinzip sollte durch die Verträge von Lissabon sogar gestärkt werden (siehe Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 1); ZR vom 13. 9. 2008). Daß ein Staat den Bodenschutz nicht selbst regeln können soll, leuchtet nicht unbedingt auf Anhieb ein.
Aber das stört die Juristen in der EU-Kommission augenscheinlich nicht. Man hat den Eindruck, daß sie sich nachgerade einen diebischen Spaß daraus machen, zu jeder beliebigen politischen Frage mit aller Sophistik, zu welcher sie ihr Beruf befähigt, nachzuweisen, daß sie selbstredend dringend einer Direktive aus Brüssel bedarf. Ich habe das einmal ausführlich am Beispiel des Nachweises geschildert, daß das europäische Seilbahnwesen vereinheitlicht werden muß; siehe Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 2); ZR vom 14. 9. 2008).
Und hier? Hier liefern uns die Spitzenbeamten in Brüssel Argumente wie dieses:
Die Verschlechterung der Bodenqualität in einem Mitgliedstaat oder einer Region kann auch grenzüberschreitende Folgen haben. So kann eine massive Bodenerosion in einem Land dazu führen, dass durch weggespülte Sedimente flussabwärts in einem anderen Land Dämme blockiert und Infrastruktureinrichtungen geschädigt werden.Wem leuchtet es bei der Wucht derartiger Argumente nicht ein, daß Brüssel dringend handeln muß? Nicht auszudenken, wenn man uns Deutschen die Möglichkeit ließe, durch unsere weggespülten Sedimente die Infrastruktur der Niederlande zu schädigen.
Zu fragen bleibt allerdings, wie lange wir es der Schweiz noch erlauben können, außerhalb der EU zu verbleiben; wie sollen denn wir Deutschen uns gegen die aus der Schweiz weggespülten Sedimente wehren, die rheinabwärts unsere Dämme blockieren und unsere Infrastruktur bedrohen?
© Zettel. Für Kommentare bitte hier klicken. Mit Dank an Thomas W. Stender.