30. Juli 2008

Zitate des Tages: Rauchverbot - wer ist der Sieger?

Sieger ist der Nichtraucherschutz.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, soeben im ZDF- Mittagsmagazin über die Entscheidung des BVerfG zum Rauchverbot.

Diese Stimmung, die ich jetzt erlebt habe, war wunderbar.

Ein Kneipenwirt aus Ludwigsburg in derselben Sendung zur Reaktion seiner Gäste, die man im Hintergrund bereits wieder rauchen sah.

Kommentar: Ich fürchte, daß die Gäste der Pilsstube in Ludwigsburg am Ende sehr enttäuscht sein werden und daß die Drogenbeauftragte mit ihrer Stellungnahme richtiger liegt.

Denn wenn man den ersten Berichten trauen darf, dann hat der Erste Senat nicht etwa den Eingriff in die Freiheit der Raucher als verfassungswidrig untersagt, der mit einem Rauchverbot in Gaststätten verbunden ist. Er hat auch nicht generell einen solchen Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirte untersagt.

Sondern er hat lediglich gerügt, daß Diskotheken nicht, wie andere Gaststätten, einen Raucherraum einrichten dürfen. Und er hat die Benachteiligung der Einraum- Kneipen gekippt, die einen solchen Raum nicht einrichten können, weil sie eben Einraum- Kneipen sind.

Das ist alles. In der "Süddeutschen Zeitung" hat es der gelernte Jurist Heribert Prantl zusammengefaßt:
Wenn aber, und das ist der Kern der Argumentation des Gerichts, durch Ausnahmevorschriften die Bedeutung des vom Gesetz an sich verfolgten Gesundheitsschutzes relativiert wird, dann muss auch die Kleingastronomie von diesen Ausnahmen profitieren.
Kurzfristig können die Wirte damit aufatmen. Die jetzigen Regelungen sind aufgehoben. Dann aber wird es den Versuch geben, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen durchzusetzen. Die Gefahr, daß das gelingen wird, halte ich für groß, zumal das BVerfG für den Weg dorthin ein ganzes Scheunentor breit aufgemacht hat:
Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. (...) Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.
Von der Freiheit des Rauchers, von seiner Mündigkeit, von seinem Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen, von seiner Menschenwürde also ist übrigens in dem, was von dem Urteil bisher bekannt wurde, nicht die Rede. Die Lektüre der Urteilsbegründung wird spannend sein.



Und noch ein Zitat, eben gefunden in "Zettels kleinem Zimmer" und verfaßt von C.:
Keine Sorge, der schützenden Hand der Volksgesundheitsideologen entkommt niemand, denn in einem gesundem Körper wohnt ein gesunder Geist, der allerdings nicht mehr benötigt wird, weil ihm das Denken und die Entscheidungsfreiheit genommen ist.



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