Bei den Kollegen vom "Antibürokratieteam" hat vor ein paar Tagen Dagny einen Beitrag zur Änderung des Eherechts geschrieben, die ab dem 1. Januar 2009 die kirchliche Eheschließung ohne vorausgehende standesamtliche Trauung erlaubt.
Dieser Beitrag und die anschließende, wie immer beim "Antibürokratieteam" ebenso umfang- wie kenntnisreiche Diskussion fielen mir ein, als ich eben in Al Jazeera eine Sendung über den Alltag eines Groß- Ayatollahs im Iran sah; zu seinen Amtspflichten gehört natürlich auch die Eheschließung.
Wie steht es eigentlich mit Moslems in Deutschland, was die Eheschließung angeht?
Der Paragraph 67 des Personenstandsgesetzes erwähnt eine "kirchliche Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung", die dem sogannten "Verbot der religiösen Voraustrauung" unterliegen. Dieses Verbot ist es, das zum 1. Januar 2009 aufgehoben wird, nachdem jetzt auch der Bundesrat zugestimmt hat.
Gilt das bisherige Verbot auch für die Eheschließung von Moslems durch einen islamischen Geistlichen? Ich habe darüber keine zuverlässigen Informationen finden können, kenne aber aus unserem Bekanntenkreis Fälle, in denen Moslems sich ohne eine vorausgehende standesamtliche Trauung haben von einem Geistlichen trauen lassen. Zumindest geduldet scheint dies in Deutschland zu werden.
Ob die jetzige Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung nicht die Gefahr in sich birgt, daß Moslems ganz auf die standesamtliche Trauung verzichten? Und ob das nicht ein erster Schritt in Richtung auf eine eigene Rechtsordnung für Moslems, jedenfalls in bestimmten Bereichen, auch in Deutschland sein könnte? In Großbritannien hat sich ja bereits sogar der Höchste Richter, Lord Phillips, diesem Gedanken gegenüber aufgeschlossen gezeigt.
Dagny scheint so etwas geahnt zu haben, als sie fragte: "Oder hab ich den Pferdefuss uebersehen?"
Dieser Beitrag und die anschließende, wie immer beim "Antibürokratieteam" ebenso umfang- wie kenntnisreiche Diskussion fielen mir ein, als ich eben in Al Jazeera eine Sendung über den Alltag eines Groß- Ayatollahs im Iran sah; zu seinen Amtspflichten gehört natürlich auch die Eheschließung.
Wie steht es eigentlich mit Moslems in Deutschland, was die Eheschließung angeht?
Der Paragraph 67 des Personenstandsgesetzes erwähnt eine "kirchliche Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung", die dem sogannten "Verbot der religiösen Voraustrauung" unterliegen. Dieses Verbot ist es, das zum 1. Januar 2009 aufgehoben wird, nachdem jetzt auch der Bundesrat zugestimmt hat.
Gilt das bisherige Verbot auch für die Eheschließung von Moslems durch einen islamischen Geistlichen? Ich habe darüber keine zuverlässigen Informationen finden können, kenne aber aus unserem Bekanntenkreis Fälle, in denen Moslems sich ohne eine vorausgehende standesamtliche Trauung haben von einem Geistlichen trauen lassen. Zumindest geduldet scheint dies in Deutschland zu werden.
Ob die jetzige Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung nicht die Gefahr in sich birgt, daß Moslems ganz auf die standesamtliche Trauung verzichten? Und ob das nicht ein erster Schritt in Richtung auf eine eigene Rechtsordnung für Moslems, jedenfalls in bestimmten Bereichen, auch in Deutschland sein könnte? In Großbritannien hat sich ja bereits sogar der Höchste Richter, Lord Phillips, diesem Gedanken gegenüber aufgeschlossen gezeigt.
Dagny scheint so etwas geahnt zu haben, als sie fragte: "Oder hab ich den Pferdefuss uebersehen?"
Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.