23. Juli 2008

Peking 2008 (1): Keine Peking-Ente - während der Olympischen Spiele darf demonstriert werden!

Demonstriert werden darf. Allerdings sind, so erfährt man aus einem Artikel von Jim Yardley in der heutigen International Herald Tribune, ein paar Formalien zu beachten:

Demonstriert werden darf nur in einer der drei dafür eingerichteten Zonen Ritan- Park, Weltpark Peking und Lila- Bambus- Park.

Hierzu ist natürlich eine Genehmigung erforderlich, die beim Pekinger Sicherheits- Büro mindestes fünf Tage im Voraus beantragt werden kann.

Bei der Beantragung muß detaillierte Auskunft über den Gegenstand der Demonstration, über eventuelle Slogans und die Zahl der erwarteten Teilnehmer gegeben werden.

Nicht genehmigt werden Demonstrationen, die der nationalen Einheit oder der sozialen Stabilität abträglich sein könnten oder die für separatistische Ziele eintreten.

"These prohibitions can be interpreted so broadly that most legal protests are not approved", diese Verbote könnten so weit ausgelegt werden, schreibt dazu Yardley, daß die meisten legalen Demonstrationen nicht genehmigt werden. (Illegale finden, so liest man in dem Artikel, ständig irgendwo in China statt).

Nicholas Bequelin von Human Rights Watch bemerkte dazu, daß chinesische Bürger vermutlich von dieser Möglichkeit legalen Demonstrierens kaum Gebrauch machen würden, denn sie müßten mit Repressalien nach dem Ende der Spiele rechnen.

Allenfalls ein paar Leute, die nichts mehr zu verlieren hätten, würden von diesem Demonstrationsrecht Gebrauch machen, meinte Bequelin.



Kommentar: Die Anmeldung von Demonstrationen und Auflagen, die bei ihrer Durchführung zu beachten sind, gibt es auch in demokratischen Rechtsstaaten. Insofern können die chinesischen Behörden argumentieren, sie verhielten sich so wie die anderer Länder auch, zumal bei Olympischen Spielen.

Der eigentliche Unterschied - ob nämlich in der Praxis wirkliche Kritik erlaubt wird oder nicht - läßt sich kaum formal fassen. So, wie es auch in der DDR "politisches Kabarett" gegeben hatte, das "kritisieren durfte". Nur die jeweils erlaubte Dosis an Kritik bestimmten die Partei und das MfS.



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