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10. Dezember 2008

Zettels Meckerecke: Die jetzige Regelung ist verfassungswidrig. Die Pendlerpauschale ist ein Schmarrn. Glühbirnen werden verboten

Das alles zusammen kann mich schon in eine kräftige Mecker- Stimmung bringen. Nur habe ich leider wenig Neues zu meckern.

Die Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2007, Fahrten zum und vom Arbeitsplatz nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen, war ein Akt staatlicher Willkür, und zwar ein zweifacher. Das konnte man ausführlich hier im April dieses Jahres nachlesen; ich kann es jetzt nur zusammenfassen und um die aktuelle Entscheidung des BVerfG ergänzen:

Werbungskosten sind laut Einkommensteuergesetz "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Daß Kosten, die durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen, nicht unter diese Definition fallen sollen, ist eine Vergewaltigung der Logik. Dies gesetzlich festgelegt zu haben, war eine Unverschämtheit gegenüber dem steuerzahlenden Bürger.

Der zweite Akt der Willkür bestand 2007 darin, die so abgeschaffte Absetzbarkeit der Fahrtkosten dann doch wieder zuzulassen. Freilich nicht als Werbungskosten (das hatte man ja mit dem Akt der Unlogik ausgeschlossen), sondern als Kosten, die "wie Werbungskosten zu behandeln" seien, wenn die Entfernung größer ist als 20 Kilometer.

Reine Willkür; Steuerrecht nach Gutsherrenart. Das also hat das BVerfG mit seiner gestrigen Entscheidung gekippt, und zwar unter Erteilung einer kräftigen Ohrfeige an den Gesetzgeber:
Das im Gesetzgebungsverfahren fast ausschließlich angeführte Ziel der Haushaltskonsolidierung kann trotz aller auch verfassungsrechtlichen Dringlichkeit für sich genommen die Neuregelung nicht rechtfertigen, denn es geht bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung. (...)

Der generelle Ausschluss der Wegeaufwendungen aus dem Tatbestand der Werbungskosten und die gleichzeitige Anordnung, die Kosten für Wege ab 21 km "wie" Werbungskosten zu behandeln (...), ist durch eine widersprüchliche Verbindung und Verschränkung unterschiedlicher Regelungsgehalte und Regelungsziele gekennzeichnet und beruht nicht auf einer übergreifenden Konzeption.
Mit anderen Worten, man hat die Pendlerpauschale in einem Akt staatlicher Willkür abgeschafft, und man hat dann noch einen weiteren Akt der Willkür draufgesetzt, indem man sie teilweise doch hat fortbestehen lassen.



Also zurück zur Pendlerpauschale, wie es sie seit 2001 gibt? Zunächst, vorläufig, bleibt nichts anderes übrig; so besagt es die Entscheidung. Für das Jahr 2007 gilt das alte Recht in diesem Punkt weiter.

Aber dieses alte Recht ist ein Schmarrn; und Näheres bitte ich Sie wiederum hier nachzulesen.

Werbungskosten sind tatsächlich entstandene Kosten und müssen als solche nachgewiesen werden; von wenigen Ausnahmen abgesehen, wo der Einzelnachweis schwer oder unmöglich ist und wo es deshalb Pauschbeträge gibt.

Bei den Fahrtkosten ist der Nachweis aber leicht; man braucht - und so galt es bis 2001 - ja nur die Fahrkarten einzureichen oder das Kennzeichen des PKW anzugeben, mit dem man pendelt.

Warum wurde der Einzelnachweis durch eine Pauschale ersetzt? Allein deshalb, weil die rotgrüne Koalition erreichen wollte, daß Werbungskosten anerkannt werden, die gar nicht entstanden sind. Legale Steuerhinterziehung also.

Wenn vier Leute eine Fahrgemeinschaft bilden, darf dennoch jeder die volle Pauschale geltend machen. (Tat er das bis 2001 mit der Kilometerpauschale, dann war das Steuerhinterziehung). Wenn jemand mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder täglich acht Kilometer hin und zurück joggt (ich kannte jemanden, der das tat), dann kann er nicht etwa nur die Kosten für das anschließende Duschen geltend machen, sondern die volle Pauschale.

Das wurde mit der Gesetzesänderung 2001 nicht nur in Kauf genommen, sondern es war deren erklärtes Ziel, es zu fördern. Eine "Regel ohne Sinn", wie die "Welt" schrieb. Oder vielmehr mit dem Sinn und Zweck, ökologisch erwünschtes Verhalten dadurch zu belohnen, daß man Kosten absetzen darf, die man gar nicht hatte.

Die Regelung, die bis 2001 galt und die von den Rotgrünen abgeschafft wurde, war hingegen vernünftig und gerecht: Jeder kann das geltend machen, was er an Kosten nachweisen kann. Für Fahrten mit dem PKW gibt es eine Kilometerpauschale, weil der Einzelnachweis dort schwierig ist. Ansonsten wird anerkannt, was belegt werden kann. Genau wie auch sonst bei den Werbungskosten.



Wieder zu dieser Regelung zurückzukehren wäre vernünftig. Aber es wird nicht geschehen. Denn es wäre ja "unökologisch". Und das ist heutzutage bekanntlich schlimmer, als wenn etwas unmoralisch der gar nur rechtswidrig ist.

So, wie umgekehrt jeder Unfug, jede Vergewaltigung der Freiheit des Bürgers offenbar von der Öffentlichkeit geschluckt wird, sofern dies nur "ökologisch" ist. Wie das Verbieten der Glühbirne.

Ein Akt staatlicher Willkür auch dies.

Bisher lebten wir in einer Gesellschaft, in der jeder diejenigen Produkte kaufen konnte, die er haben wollte. Der Staat griff allein dann ein, wenn ein Produkt nicht gebrauchssicher oder wenn es gesundheitsschädlich war.

Die Glühbirne ist das nicht. Ihr Gebrauch schadet niemandem. Der Staat aber maßt sich jetzt an, sie uns dennoch zu verbieten.

Das ist nicht weniger als der Einstieg in ein Maß staatlicher Konsumsteuerung, wie es bisher allein im Kommunismus existierte. Auch dazu können Sie Näheres in einem früheren Artikel lesen.



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8. August 2008

Zettels Meckerecke: Wird der geplante Anschlag auf das Überraschungsei die Deutschen endlich wachrütteln?

Ich gehöre nicht zur Generation Überraschungsei. Ehrlich gesagt, lange Zeit wußte ich gar nicht, was das ist, bis mir meine damalige Freundin einmal eins schenkte. Das war Ende der siebziger oder Anfang der achtziger Jahre. Die Schokolade schmeckte nicht besonders, aber drinnen war ein niedliches Figürchen, das dann lange Zeit auf meinem Schreibtisch stand.

Insofern ist meine Bindung an das Überraschungsei eine vergleichsweise lockere. Wer einer jüngeren Generation angehört und mit ihm aufgewachsen ist, wer die Spannung beim Öffnen, was diesmal wohl drin sein würde, mit kindlicher, also stärkerer Freude genießen konnte als ich damals - der wird jetzt, so hoffe ich, auf die Barrikaden gehen.

Wird auf die Barrikaden gehen und endlich protestieren gegen die staatliche Fürsorglichkeit, die Rundumsicherung, die Abschirmung des hilflosen Bürgers gegen jedes denkbare Risiko, kurz gegen den Versuch einer Verhaustierung von uns Bürgern, gegen das Unterfangen, uns die Verantwortung aus der Hand zu nehmen.

Beispielsweise die Verantwortung der Eltern dafür, daß ihr Kind nichts in den Mund nimmt, das da nicht hineingehört.

Kleine Kinder tun das gern. Sie nehmen schon mal ein Bauklötzchen in den Mund, eine Münze oder was immer sie grapschen können und was die richtige Größe hat. Also müssen Eltern da ein bißchen aufpassen.

Vermutlich nehmen Kinder auch das gern in dem Mund, was in einem Überraschungsei als Überraschung drin ist. Und wie bei jedem anderen Gegenstand müssen die Eltern, solange das Kind noch klein ist, darauf achten, daß da kein Unglück geschieht.



Aber die Kinderkommission des Bundestags traut ihnen das nicht zu.

Sie hat bereits in einer Pressemitteilung vom 31. Juli auf das aufmerksam gemacht, was sie als "Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema 'Kinder und Alltag'" beschlossen hat.

Darin ist die Attacke auf das Überraschungsei unter der harmlosen Aussage verborgen: "Besonderes Gefahrenpotential birgt die Kombination aus Spielzeug, Haushaltsartikeln und Nahrungsmitteln, da Kindern dadurch die Unterscheidung zwischen essbaren und nichtessbaren Teilen erschwert wird."

Eigentlich sollte man ja das Umgekehrte meinen: Gerade anhand des Überraschungseis können Eltern ihren Kindern sehr schön den Unterschied zwischen eßbaren und nicht eßbaren Teilen erklären. Aber die Kinderkommission traut ihnen das offenbar nicht zu, den Eltern. Also fordert sie, die Kinderkommission: "Keine Koppelung von Nahrungsmitteln und Spielzeug". Das Aus also für das Überraschungsei.

Nachdem das eine Woche lang ohne Resonanz geblieben war, beschloß die Vorsitzende dieser Kinderkommission, Miriam Gruss, offenbar, an die Öffentlichkeit zu gehen. Der "Bild-Zeitung" sagte sie, so lesen wir es in der "Welt", das Verbot einer Koppelung von Nahrungsmitteln und Spielzeug "würde auch das Verbot von Überraschungseiern zur Folge haben – so traurig es ist."

Ja, traurig ist das. Und am Traurigsten ist - in FdOG weist Daniel Fallenstein darauf hin -, daß die Verbieterin Miriam Gruss der FDP-Fraktion des Bundestags angehört. (Inzwischen scheint sie einen halben Rückzieher gemacht zu haben; aber gesagt ist gesagt, und der Text der Kommission kann nur als Forderung eines Verbots verstanden werden).



Also, aux barricades, citoyens! Wir haben das Rauchverbot zähneknirschend hingenommen, die Hundeverordnungen, die Umweltzonen mit Fahrverboten, die Androhung, die Glühbirne zu verbieten.

Aber beim Überraschungsei ist hoffentlich Schluß. Wenn sich bei diesem Thema nicht der Bürgermut vor Bürokratenthronen regt - wann dann?



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

30. Juli 2008

Zitate des Tages: Rauchverbot - wer ist der Sieger?

Sieger ist der Nichtraucherschutz.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, soeben im ZDF- Mittagsmagazin über die Entscheidung des BVerfG zum Rauchverbot.

Diese Stimmung, die ich jetzt erlebt habe, war wunderbar.

Ein Kneipenwirt aus Ludwigsburg in derselben Sendung zur Reaktion seiner Gäste, die man im Hintergrund bereits wieder rauchen sah.

Kommentar: Ich fürchte, daß die Gäste der Pilsstube in Ludwigsburg am Ende sehr enttäuscht sein werden und daß die Drogenbeauftragte mit ihrer Stellungnahme richtiger liegt.

Denn wenn man den ersten Berichten trauen darf, dann hat der Erste Senat nicht etwa den Eingriff in die Freiheit der Raucher als verfassungswidrig untersagt, der mit einem Rauchverbot in Gaststätten verbunden ist. Er hat auch nicht generell einen solchen Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirte untersagt.

Sondern er hat lediglich gerügt, daß Diskotheken nicht, wie andere Gaststätten, einen Raucherraum einrichten dürfen. Und er hat die Benachteiligung der Einraum- Kneipen gekippt, die einen solchen Raum nicht einrichten können, weil sie eben Einraum- Kneipen sind.

Das ist alles. In der "Süddeutschen Zeitung" hat es der gelernte Jurist Heribert Prantl zusammengefaßt:
Wenn aber, und das ist der Kern der Argumentation des Gerichts, durch Ausnahmevorschriften die Bedeutung des vom Gesetz an sich verfolgten Gesundheitsschutzes relativiert wird, dann muss auch die Kleingastronomie von diesen Ausnahmen profitieren.
Kurzfristig können die Wirte damit aufatmen. Die jetzigen Regelungen sind aufgehoben. Dann aber wird es den Versuch geben, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen durchzusetzen. Die Gefahr, daß das gelingen wird, halte ich für groß, zumal das BVerfG für den Weg dorthin ein ganzes Scheunentor breit aufgemacht hat:
Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. (...) Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.
Von der Freiheit des Rauchers, von seiner Mündigkeit, von seinem Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen, von seiner Menschenwürde also ist übrigens in dem, was von dem Urteil bisher bekannt wurde, nicht die Rede. Die Lektüre der Urteilsbegründung wird spannend sein.



Und noch ein Zitat, eben gefunden in "Zettels kleinem Zimmer" und verfaßt von C.:
Keine Sorge, der schützenden Hand der Volksgesundheitsideologen entkommt niemand, denn in einem gesundem Körper wohnt ein gesunder Geist, der allerdings nicht mehr benötigt wird, weil ihm das Denken und die Entscheidungsfreiheit genommen ist.



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

Überlegungen zur Freiheit (8): Wie unmündig sind wir Nichtraucher? Heute erfahren wir es vom Ersten Senat des BVerfG

Dietmar Hipp, der juristische Korrespondent des "Spiegel" mit Sitz beim BVerfG in Karlsruhe, ist ein kenntnisreicher Fachjournalist; selbst studierter Jurist.

In "Spiegel- Online" kann man im Augenblick einen informativen Beitrag von ihm über die heute anstehende Entscheidung des BVerfG lesen. Es geht um Klagen von Wirten dagegen, daß in ihren Gaststätten nicht mehr geraucht werden darf.

Anders als der Artikel von Udo Ludwig und Conny Neumann zum selben Thema im gedruckten "Spiegel" dieser Woche (31/2008, S. 36), der an Einseitigkeit schwer zu überbieten ist, schildert Hipp sachlich und im Detail die juristischen Aspekte der heutigen Entscheidung.

Zentral wird es darum gehen, ob die jetzt geltenden Rauchverbote dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Ob also außer den berechtigten Interessen der Nichtraucher auch diejenigen der Raucher und der Wirte ausreichend berücksichtigt werden.

Es ist wohl im Deutschland des Jahres 2008 nötig, daran zu erinnern. Denn - der Artikel von Ludwig und Neumann liefert ein Beispiel - wir erleben ja in der öffentlichken Diskussion eine Tendenz, bei Interessenkonflikten dem Schutz von Gesundheit und Umwelt einen absoluten Vorrang über jeden anderen Gesichtspunkt einzuräumen.



Die Karlsruher Richter also werden heute entscheiden, ob die Rauchverbote in ihrer jetzigen Form wirklich notwendig sind, um Nichtraucher hinreichend zu schützen; oder ob dieses Ziel nicht auch durch gleich wirksame "mildere Mittel" erreicht werden kann. Also beispielsweise, wie in Spanien, mit einer Regelung, die es jedem Wirt freistellt, zu entscheiden, ob er seine Gaststätte als Raucher- oder als Nichtraucherlokal führt. Oder, wie es in Deutschland diskutiert wird, mit einer Ausnahmeregelung für Einraum- Kneipen, in denen der Wirt selbst am Tresen steht.

Eine kritische Rolle wird in dem Urteil die Frage spielen, was man denn - das ist jetzt meine Formulierung - einem erwachsenen, mündigen Nichtraucher an Selbstbestimmung zutrauen kann und darf. Hipp schreibt:
Dabei muss ein solches Verbot dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen - ob es die Raucher nun selbst in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit betrifft oder Wirte in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit. (...) Das Verfassungsgericht muss dabei prüfen, ob ... der Druck auf Nichtraucher wachsen würde, zumindest in Gesellschaft von Rauchern ein Raucherlokal oder einen Raucherraum aufzusuchen.
Der letzte Satz ist es, der mich zu diesem Artikel veranlaßt.

Offenbar wird es von zumindest einigen Verfassungsjuristen - da vertraue ich der Sachkenntnis von Dietmar Hipp - tatsächlich als für diese Entscheidung relevant betrachtet, wie unmündig denn wir Nichtraucher sind.

Denn, nicht wahr, es ist doch meine freie Entscheidung als Nichtraucher, ob ich, weil ich die Gesellschaft meiner rauchenden Freunde X, Y und ganz besonders die meiner rauchenden Freundin Z schätze, in Kauf nehme, daß wir gemeinsam einen in einer Raucherkneipe heben gehen?

Wenn ich das ganz und gar nicht will, dann werde ich eben X, Y und Z überreden müssen, daß wir gemeinsam in ein Nichtraucher- Lokal gehen. Vielleicht machen wir es ja auch abwechselnd, als einen fairen Kompromiß.

Und wenn ich eigentlich nicht mit ins verräuchterte Lokal will, mich aber doch breitschlagen lasse - nicht wahr, zu diesem Nachgeben, zu dieser Schwäche habe ich doch auch ein Recht, als freier Bürger? Sie haben mir ja vermutlich keine K.O.-Tropfen eingeflößt, meine Freunde, bevor sie mich in das Raucherlokal einluden.

Aber diejenigen, die das von Dietmar Hipp referierte Argument vertreten, trauen mir, trauen generell uns Nichtrauchern soviel Mündigkeit offenbar nicht zu, in einer solchen Situation selbst eine Entscheidung zu treffen. Sie fürchten, daß ich, daß wir Nichtraucher dem "Druck" nicht würden standhalten können, mit unseren rauchenden Freunden in eine Raucherkneipe zu gehen.

Sie halten uns für infantil, diejenigen, die so argumentieren. Was man von jedem Vierzehnjährigen erwartet, wozu man seine Kinder erzieht - daß sie nicht jedem sozialen Druck nachgeben -, das trauen sie uns nicht zu.

Und wenn wir Bürger die unmündigen Deppen sind, für die sie uns halten, dann hilft freilich nur noch, daß der Staat, daß Polizei und Justiz ihre schützende Hand über uns halten. Auf daß wir nicht in unser Unglück rennen, in Gestalt einer verräucherten Kneipe.



Auf die heutige Entscheidung des BVerfG, und vor allem auf die Urteilsbegründung, darf man also wirklich gespannt sein.

Sollte sich der Erste Senat das Argument zu machen, daß wir Nichtraucher so unmündig sind, daß wir ohne ein striktes Rauchverbot dem Druck unsrer rauchenden Freunde hilflos ausgeliefert wären, dann allerdings stünde es wieder ein Stück schlechter um die Freiheit in diesem Land.



Links zu den bisherigen Folgen dieser Serie findet man hier. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

4. Juli 2008

Zettels Meckerecke: Die Verbieter sind überall. Der Fall Kusch. Der Wahnwitz, jedem Übel mit einem Gesetz zu Leibe zu rücken

Wie schön übersichtlich wäre die Welt, wenn die Verbieter immer die Sozialisten wären. Diesmal sind es die sechs, wie man gern sagt, "unionsregierten" Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Thüringen, Hessen, das Saarland und Hamburg.

Baden- Württemberg, Bayern und Thüringen wollen den Gesetzesentwurf einbringen; die drei andern haben angekündigt, ihn zu unterstützen.

Einen Gesetzesentwurf, wonach "gewerbliche und organisierte Suizidhilfen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden sollen. Wie Oliver Tolmein heute in der FAZ erläutert, soll der für das Gesetz vorgesehene Paragraph 217 StGB aber so formuliert werden, daß "nicht nur kommerziell motivierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt wird, sondern jede Art von organisatorischem Zusammenschluss von mindestens zwei Menschen, der dazu dient, den Suizid anderer Menschen zu erleichtern".

So wollen es Länder, in denen die Union allein (Bayern, Hessen, Saarland, Thüringen), zusammen mit den Grünen (Hamburg) oder aber zusammen mit der FDP regiert (Baden-Württemberg).

Oder aber. Denn daß die FDP (genauer: die FDP/DVP, wie sie in Baden- Württemberg aus historischen Gründen heißt), mitmacht, zeigt besonders deutlich, wie weit der Wahnwitz des Verbietens inzwischen ins liberale Lager hineinreicht.



Vielleicht nicht der Grund, aber jedenfalls der Anlaß für die Initiative dieser Länder ist das, was sich der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistet hat. Ich habe auf diese Tat gestern in einem Zusammenhang hingewiesen, der mir naheliegend zu sein scheint: Der Machtausübung, die es bedeutet, Herr über Leben und Tod zu sein; wenn auch nur in der Weise, daß man einem Menschen zur Selbsttötung verhilft.

"Tat" meine ich hier im Sinn eines Tuns. Aber sollte das, was Kusch getan hat, künftig auch eine "Tat" im strafrechtlichen Sinn sein?

Im Interview mit der "Welt" hat der rheinland- pfälzische Justizminister Heinz- Georg Bamberger erläutert, warum er dem Gesetzesentwurf nicht zustimmt:
Ich lehne den Gesetzentwurf ab, weil es mit der herrschenden Strafrechtsdogmatik nicht vereinbar ist, ein solches Verhalten unter Strafe zu stellen. Aus meiner Sicht verletzt die geplante Regelung auch das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot für Strafvorschriften. Mein Hauptgrund ist jedoch, dass nach unserer bestehenden Rechtsordnung die Selbsttötung, die versuchte Selbsttötung sowie die Beihilfe dazu straflos sind.
Von Albert Camus stammt der berühmte Satz: "Il n'y a qu'un problème philosophique vraiment sérieux: c'est le suicide"; es gebe nur ein wirklich ernsthaftes philosophisches Problem: Den Selbstmord.

Die Freiheit, über sein eigenes Leben zu entscheiden, gehört zu dem, was die Würde des Menschen definiert. Selbsttötung darf deshalb nicht strafbar sein. Es ist aber inkonsistent, die Beihilfe zu etwas zu bestrafen, das selbst straffrei ist.



Über die Tat des Roger Kusch ("Bisher habe ich am Tod wenig Geld verdient") mag man denken, wie man will. Ich halte sie für indiskutabel; mir scheint, daß die Bezeichnung "guillotinierender Lächler" (Oliver Tolmein) für diesen Mann, der schon als Hamburger Justizsenator den Spitznamen "lächelnde Guillotine" hatte, durchaus angemessen ist.

Wer das so sieht, der sollte das mit aller Deutlichkeit sagen. Auch Politiker haben das selbstverständliche Recht, klar und vernehmlich zu sagen, was sie von dieser Tat, was sie von diesem Mann halten.

Aber warum in aller Welt muß diese empörte Reaktion sich gleich in eine Gesetzesinitiative umsetzen? Was reitet diese Politiker, daß sie offenbar reflexhaft versuchen, für alle Übel dieser Welt, jedenfalls sofern sie unter deutsche Jurisdiktion fallen, flugs Abhilfe in Form eines Gesetzes zu suchen?

Und warum diese Hektik? Warum kann die Sache nicht wenigstens in Ruhe diskutiert werden; von den zuständigen Juristen an den Universitäten, in den juristischen Fachzeitschriften, in den Parteien, den Parlamenten? Und dann, wenn sie nach allen Seiten erwogen ist, vielleicht in eine Gesetzesänderung münden? (Für die ich hier die Notwendigkeit überhaupt nicht sehe).

Warum geht das nicht? Ich habe einen Verdacht. Diese Art, sofort mit einer Gesetzesänderung auf ein Thema zu reagieren, das die Öffentlichkeit aufwühlt, hat den Charakter eines Sedativums.

Die Öffentlichkeit, die beunruhigte, soll ruhiggestellt werden. Und sie soll wissen und anerkennen, daß es die jeweiligen Politiker sind, die als der gute Doktor auftreten und ihr wieder zur Ruhe verhelfen. Ob es um Kinder beißende Kampfhunde geht, um Alcopops konsumierende Jugendliche, um einen Amoklauf unter Einsatz eines Gewehrs - sofort muß sie erfolgen, die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen, die Strafverschärfung.

Denn das Sedativum kann logischerweise nur wirken, solange die Erregung fortbesteht. Ein in Ruhe diskutiertes, ein nach sorgfältigem Abwägen beschlossenes Gesetz hätte ja nicht mehr die politische Wirkung, deretwegen es überhaupt beschlossen wird.



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