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10. Dezember 2008

Zettels Meckerecke: Die jetzige Regelung ist verfassungswidrig. Die Pendlerpauschale ist ein Schmarrn. Glühbirnen werden verboten

Das alles zusammen kann mich schon in eine kräftige Mecker- Stimmung bringen. Nur habe ich leider wenig Neues zu meckern.

Die Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2007, Fahrten zum und vom Arbeitsplatz nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen, war ein Akt staatlicher Willkür, und zwar ein zweifacher. Das konnte man ausführlich hier im April dieses Jahres nachlesen; ich kann es jetzt nur zusammenfassen und um die aktuelle Entscheidung des BVerfG ergänzen:

Werbungskosten sind laut Einkommensteuergesetz "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Daß Kosten, die durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen, nicht unter diese Definition fallen sollen, ist eine Vergewaltigung der Logik. Dies gesetzlich festgelegt zu haben, war eine Unverschämtheit gegenüber dem steuerzahlenden Bürger.

Der zweite Akt der Willkür bestand 2007 darin, die so abgeschaffte Absetzbarkeit der Fahrtkosten dann doch wieder zuzulassen. Freilich nicht als Werbungskosten (das hatte man ja mit dem Akt der Unlogik ausgeschlossen), sondern als Kosten, die "wie Werbungskosten zu behandeln" seien, wenn die Entfernung größer ist als 20 Kilometer.

Reine Willkür; Steuerrecht nach Gutsherrenart. Das also hat das BVerfG mit seiner gestrigen Entscheidung gekippt, und zwar unter Erteilung einer kräftigen Ohrfeige an den Gesetzgeber:
Das im Gesetzgebungsverfahren fast ausschließlich angeführte Ziel der Haushaltskonsolidierung kann trotz aller auch verfassungsrechtlichen Dringlichkeit für sich genommen die Neuregelung nicht rechtfertigen, denn es geht bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung. (...)

Der generelle Ausschluss der Wegeaufwendungen aus dem Tatbestand der Werbungskosten und die gleichzeitige Anordnung, die Kosten für Wege ab 21 km "wie" Werbungskosten zu behandeln (...), ist durch eine widersprüchliche Verbindung und Verschränkung unterschiedlicher Regelungsgehalte und Regelungsziele gekennzeichnet und beruht nicht auf einer übergreifenden Konzeption.
Mit anderen Worten, man hat die Pendlerpauschale in einem Akt staatlicher Willkür abgeschafft, und man hat dann noch einen weiteren Akt der Willkür draufgesetzt, indem man sie teilweise doch hat fortbestehen lassen.



Also zurück zur Pendlerpauschale, wie es sie seit 2001 gibt? Zunächst, vorläufig, bleibt nichts anderes übrig; so besagt es die Entscheidung. Für das Jahr 2007 gilt das alte Recht in diesem Punkt weiter.

Aber dieses alte Recht ist ein Schmarrn; und Näheres bitte ich Sie wiederum hier nachzulesen.

Werbungskosten sind tatsächlich entstandene Kosten und müssen als solche nachgewiesen werden; von wenigen Ausnahmen abgesehen, wo der Einzelnachweis schwer oder unmöglich ist und wo es deshalb Pauschbeträge gibt.

Bei den Fahrtkosten ist der Nachweis aber leicht; man braucht - und so galt es bis 2001 - ja nur die Fahrkarten einzureichen oder das Kennzeichen des PKW anzugeben, mit dem man pendelt.

Warum wurde der Einzelnachweis durch eine Pauschale ersetzt? Allein deshalb, weil die rotgrüne Koalition erreichen wollte, daß Werbungskosten anerkannt werden, die gar nicht entstanden sind. Legale Steuerhinterziehung also.

Wenn vier Leute eine Fahrgemeinschaft bilden, darf dennoch jeder die volle Pauschale geltend machen. (Tat er das bis 2001 mit der Kilometerpauschale, dann war das Steuerhinterziehung). Wenn jemand mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder täglich acht Kilometer hin und zurück joggt (ich kannte jemanden, der das tat), dann kann er nicht etwa nur die Kosten für das anschließende Duschen geltend machen, sondern die volle Pauschale.

Das wurde mit der Gesetzesänderung 2001 nicht nur in Kauf genommen, sondern es war deren erklärtes Ziel, es zu fördern. Eine "Regel ohne Sinn", wie die "Welt" schrieb. Oder vielmehr mit dem Sinn und Zweck, ökologisch erwünschtes Verhalten dadurch zu belohnen, daß man Kosten absetzen darf, die man gar nicht hatte.

Die Regelung, die bis 2001 galt und die von den Rotgrünen abgeschafft wurde, war hingegen vernünftig und gerecht: Jeder kann das geltend machen, was er an Kosten nachweisen kann. Für Fahrten mit dem PKW gibt es eine Kilometerpauschale, weil der Einzelnachweis dort schwierig ist. Ansonsten wird anerkannt, was belegt werden kann. Genau wie auch sonst bei den Werbungskosten.



Wieder zu dieser Regelung zurückzukehren wäre vernünftig. Aber es wird nicht geschehen. Denn es wäre ja "unökologisch". Und das ist heutzutage bekanntlich schlimmer, als wenn etwas unmoralisch der gar nur rechtswidrig ist.

So, wie umgekehrt jeder Unfug, jede Vergewaltigung der Freiheit des Bürgers offenbar von der Öffentlichkeit geschluckt wird, sofern dies nur "ökologisch" ist. Wie das Verbieten der Glühbirne.

Ein Akt staatlicher Willkür auch dies.

Bisher lebten wir in einer Gesellschaft, in der jeder diejenigen Produkte kaufen konnte, die er haben wollte. Der Staat griff allein dann ein, wenn ein Produkt nicht gebrauchssicher oder wenn es gesundheitsschädlich war.

Die Glühbirne ist das nicht. Ihr Gebrauch schadet niemandem. Der Staat aber maßt sich jetzt an, sie uns dennoch zu verbieten.

Das ist nicht weniger als der Einstieg in ein Maß staatlicher Konsumsteuerung, wie es bisher allein im Kommunismus existierte. Auch dazu können Sie Näheres in einem früheren Artikel lesen.



Für Kommentare bitte hier klicken.

14. Juni 2008

Zitat des Tages: "Die Pendlerpauschale ist eine Regel ohne Sinn"

Dabei ist die Pendlerpauschale eine Regel ohne Sinn (...) So konnten ab 2001 alle – egal ob sie laufen oder mit der eigenen Yacht zur Arbeit kommen – die Entfernungspauschale absetzen. Dem machte die große Koalition 2007 ein Ende, allerdings wiederum mit einer kruden Begründung. Nun sollte der Weg zur Arbeit plötzlich das Privatvergnügen eines jeden sein und gar nicht mehr steuerlich absetzbar.

Margaret Heckel und Peter Müller in der heutigen "Welt" über die Pendlerpauschale.

Meinen Kommentar dazu können Sie hier lesen.



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

28. April 2008

Zettels Meckerecke: Der Wahnwitz der Pendlerpauschale. Wohin es führt, wenn man die Steuerpolitik ideologisch mißbraucht

Die CSU will, speziell deren Chef Huber will die Entfernungspauschale wieder einführen, die auch die "Pendlerpauschale" heißt. So wird es jedenfalls heute berichtet.

"Pendlerpauschale" wird die Entfernungspauschale seit 2001 genannt, als sie als ein Steuergeschenk aus dem rotgrünen Füllhorn über alle Pendler ausgegossen wurde, ob sie nun mit dem Auto fahren oder nicht.

"Pendlerpauschale" benennt den Wahnwitz, der in die Steuergesetzgebung eingeführt wurde, als die rotgrüne Regierung damals beschloß, das, was bis dahin Steuerhinterziehung gewesen war, zu legalisieren; ja geradezu dazu einzuladen.

Jetzt gehe ich aber zu weit, finden Sie? Nein.

Es geht um Werbungskosten. Werbungskosten sind, so sagt es das Einkommensteuergesetz, "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen".

Aufwendungen. Also das, was man wirklich ausgegeben hat. Das Geld für das Papier zum Beispiel, auf dem der Schriftsteller seine Manuskripte ausdruckt und den Computer, auf dem er sie erstellt. Die Kosten für Fachliteratur beim Lehrer; für das Benzin, das der Außendienstler verbraucht, um zum Kunden zu kommen.

Solche Kosten kann der Steuerpflichtige vom zu versteuernden Einkommen abziehen, denn dieses Geld konnte er ja nicht für seinen Konsum ausgeben. Er setzte es vielmehr ein, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen; vergleichbar den Betriebsausgaben eines Unternehmens.

Jeder, der Einkommensteuer zahlt und Werbungskosten geltend machen kann, weiß, daß es in diesem Bereich viele Versuchungen zum Schummeln gibt. Privat erworbene Bücher werden als Fachliteratur abgesetzt; Privatfahrten als beruflich bedingte Fahrten usw. Es werden überhöhte Rechnungen ausgestellt und der Betrag als Werbungskosten geltend gemacht.

Das ist Steuerhinterziehung. Es ist Steuerhinterziehung, weil man Ausgaben als Werbungskosten deklariert, die einem gar nicht oder nicht als Werbungskosten entstanden sind, oder die man nicht in der angegebenen Höhe hatte.



Um nachprüfen zu können, ob die angegebenen Aufwendungen auch wirklich entstanden waren, verlangt das Finanzamt Belege. Auch für die Fahrten zwischen Arbeitsplatz und "häuslicher Wohnung" tat es das, bevor die "Pendlerpauschale" erfunden wurde.

Wer vor 2001 mit der Bahn fuhr, der mußte die Fahrkarten vorlegen. Wer mit dem Auto fuhr, mußte seine Kfz-Nummer angeben. Dann allerdings wurden die Fahrtkosten pauschalisiert, da sich die Kosten eines Kfz nur schwer so aufschlüsseln lassen, daß man sie für die Fahrten zur Arbeit getrennt berechnen kann. Die Pauschale war aber so bemessen, daß sie ungefähr die tatsächlichen Kosten für ein durchschnittlich teures Auto traf.

So war es bis zum Jahr 2001. Mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes - des Paragraphen 9, Absatz 1, Satz 3, Nummer 4d, um genau zu sein - im Jahr 2001 wurde es hingegen legal, Werbungskosten in die Steuererklärung einzutragen, die dem Steuerpflichtigen gar nicht entstanden sind.

Das war die ausdrückliche Absicht des Gesetzgebers, als er bestimmte, daß der "Abzug der Pauschale bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ... für alle Pendler (gilt), unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Kraftwagen zur Arbeitsstelle gelangen."

Das Ziel dieser Gesetzesänderung war es, Pendler dazu zu bewegen, nicht mit dem Auto zu fahren; jedenfalls nicht als Einzelner, mit dem eigenen. Es sollte ein Anreiz geschaffen werden, Fahrgemeinschaften zu bilden, das Fahrrad oder den ÖPNV zu benutzen, kurze Entfernungen vielleicht gar zu Fuß zurückzulegen.

Die Kosten, die dadurch dem Steuerpflichtigen nicht entstanden, konnte er gleichwohl in Form der Pendlerpauschale steuermindernd geltend machen.

Der Staat lud dazu ein, ihm zustehende Steuern nicht zu bezahlen, indem man gar nicht entstandene Kosten ganz legal absetzen durfte.



Die Ideologen hatten das Steuerrecht für ihre Zwecke zurechtgebogen.

Auf Dauer war das finanziell nicht haltbar. Aber statt wieder zu der vernünftigen Regelung zurückzugehen, die bis 2001 gegolten hatte, zog man zum Januar 2007 die Notbremse und legte einfach fest, daß die Kosten für den Weg zur und von der Arbeit überhaupt keine Werbungskosten seien. Die berufliche Tätigkeit beginne erst, wenn man den Arbeitsplatz erreicht habe ("Werkstorprinzip"). Gnädig gewährte man, daß die Fahrtkosten ab 20 km "wie Werbungskosten" zu behandeln seien.

Dies war eine nachgerade unverschämte Willkürentscheidung. Sie wird ja inzwischen auch verfassungsrechtlich geprüft; mit guten Aussichten, gekippt zu werden.

Sie wurde getroffen, weil man sich dem Aufschrei der Ideologen nicht aussetzen wollte, der unweigerlich erschollen wäre, wenn man zur alten Regelung zurückgekehrt wäre und damit - in den Augen der Ideologen, in ihrer Propaganda vor allem - ausgerechnet das Auto, diesen blechgewordenen Satanas, wieder "steuerlich begünstigt" hätte. (Was freilich keine Begünstigung gewesen wäre, sondern nur die Wiederherstellung von Steuergerechtigkeit).

Aber nicht diese Willkürentscheidung war der Sündenfall, sondern die Ideologisierung der Steuergesetzgebung durch die Rotgrünen im Jahr 2001.



Eine Aufklärung über diese Hintergründe des jetzigen bayrischen Vorstoßes hätte ich mir zum Beispiel vom heutigen "Morgenmagazin" der ARD gewünscht. Stattdessen wurde die Berichterstattung - bezeichnend für diese Sendung - auf den Verdacht zugeschnitten, der jetzige Vorstoß der CSU sei wahlkampfbedingt.

Das mag er ja sein. Auch ein Wahlkampf kann dazu motivieren, etwas Vernünftiges zu tun oder zu fordern

Vernünftig nun allerdings wäre nicht die Wiedereinführung des rotgrünen Monstrums "Pendlerpauschale", sondern die Rückkehr zu der Selbstverständlichkeit, daß erstens auch Fahrtkosten Werbungskosten sind und daß sie zweitens in genau der Höhe geltend gemacht werden können, in der sie tatsächlich entstanden sind.



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.