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4. Juli 2008

Zettels Meckerecke: Die Verbieter sind überall. Der Fall Kusch. Der Wahnwitz, jedem Übel mit einem Gesetz zu Leibe zu rücken

Wie schön übersichtlich wäre die Welt, wenn die Verbieter immer die Sozialisten wären. Diesmal sind es die sechs, wie man gern sagt, "unionsregierten" Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Thüringen, Hessen, das Saarland und Hamburg.

Baden- Württemberg, Bayern und Thüringen wollen den Gesetzesentwurf einbringen; die drei andern haben angekündigt, ihn zu unterstützen.

Einen Gesetzesentwurf, wonach "gewerbliche und organisierte Suizidhilfen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden sollen. Wie Oliver Tolmein heute in der FAZ erläutert, soll der für das Gesetz vorgesehene Paragraph 217 StGB aber so formuliert werden, daß "nicht nur kommerziell motivierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt wird, sondern jede Art von organisatorischem Zusammenschluss von mindestens zwei Menschen, der dazu dient, den Suizid anderer Menschen zu erleichtern".

So wollen es Länder, in denen die Union allein (Bayern, Hessen, Saarland, Thüringen), zusammen mit den Grünen (Hamburg) oder aber zusammen mit der FDP regiert (Baden-Württemberg).

Oder aber. Denn daß die FDP (genauer: die FDP/DVP, wie sie in Baden- Württemberg aus historischen Gründen heißt), mitmacht, zeigt besonders deutlich, wie weit der Wahnwitz des Verbietens inzwischen ins liberale Lager hineinreicht.



Vielleicht nicht der Grund, aber jedenfalls der Anlaß für die Initiative dieser Länder ist das, was sich der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistet hat. Ich habe auf diese Tat gestern in einem Zusammenhang hingewiesen, der mir naheliegend zu sein scheint: Der Machtausübung, die es bedeutet, Herr über Leben und Tod zu sein; wenn auch nur in der Weise, daß man einem Menschen zur Selbsttötung verhilft.

"Tat" meine ich hier im Sinn eines Tuns. Aber sollte das, was Kusch getan hat, künftig auch eine "Tat" im strafrechtlichen Sinn sein?

Im Interview mit der "Welt" hat der rheinland- pfälzische Justizminister Heinz- Georg Bamberger erläutert, warum er dem Gesetzesentwurf nicht zustimmt:
Ich lehne den Gesetzentwurf ab, weil es mit der herrschenden Strafrechtsdogmatik nicht vereinbar ist, ein solches Verhalten unter Strafe zu stellen. Aus meiner Sicht verletzt die geplante Regelung auch das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot für Strafvorschriften. Mein Hauptgrund ist jedoch, dass nach unserer bestehenden Rechtsordnung die Selbsttötung, die versuchte Selbsttötung sowie die Beihilfe dazu straflos sind.
Von Albert Camus stammt der berühmte Satz: "Il n'y a qu'un problème philosophique vraiment sérieux: c'est le suicide"; es gebe nur ein wirklich ernsthaftes philosophisches Problem: Den Selbstmord.

Die Freiheit, über sein eigenes Leben zu entscheiden, gehört zu dem, was die Würde des Menschen definiert. Selbsttötung darf deshalb nicht strafbar sein. Es ist aber inkonsistent, die Beihilfe zu etwas zu bestrafen, das selbst straffrei ist.



Über die Tat des Roger Kusch ("Bisher habe ich am Tod wenig Geld verdient") mag man denken, wie man will. Ich halte sie für indiskutabel; mir scheint, daß die Bezeichnung "guillotinierender Lächler" (Oliver Tolmein) für diesen Mann, der schon als Hamburger Justizsenator den Spitznamen "lächelnde Guillotine" hatte, durchaus angemessen ist.

Wer das so sieht, der sollte das mit aller Deutlichkeit sagen. Auch Politiker haben das selbstverständliche Recht, klar und vernehmlich zu sagen, was sie von dieser Tat, was sie von diesem Mann halten.

Aber warum in aller Welt muß diese empörte Reaktion sich gleich in eine Gesetzesinitiative umsetzen? Was reitet diese Politiker, daß sie offenbar reflexhaft versuchen, für alle Übel dieser Welt, jedenfalls sofern sie unter deutsche Jurisdiktion fallen, flugs Abhilfe in Form eines Gesetzes zu suchen?

Und warum diese Hektik? Warum kann die Sache nicht wenigstens in Ruhe diskutiert werden; von den zuständigen Juristen an den Universitäten, in den juristischen Fachzeitschriften, in den Parteien, den Parlamenten? Und dann, wenn sie nach allen Seiten erwogen ist, vielleicht in eine Gesetzesänderung münden? (Für die ich hier die Notwendigkeit überhaupt nicht sehe).

Warum geht das nicht? Ich habe einen Verdacht. Diese Art, sofort mit einer Gesetzesänderung auf ein Thema zu reagieren, das die Öffentlichkeit aufwühlt, hat den Charakter eines Sedativums.

Die Öffentlichkeit, die beunruhigte, soll ruhiggestellt werden. Und sie soll wissen und anerkennen, daß es die jeweiligen Politiker sind, die als der gute Doktor auftreten und ihr wieder zur Ruhe verhelfen. Ob es um Kinder beißende Kampfhunde geht, um Alcopops konsumierende Jugendliche, um einen Amoklauf unter Einsatz eines Gewehrs - sofort muß sie erfolgen, die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen, die Strafverschärfung.

Denn das Sedativum kann logischerweise nur wirken, solange die Erregung fortbesteht. Ein in Ruhe diskutiertes, ein nach sorgfältigem Abwägen beschlossenes Gesetz hätte ja nicht mehr die politische Wirkung, deretwegen es überhaupt beschlossen wird.



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3. Juli 2008

Marginalie: Funktionalität und Irrationalität der Todesstrafe

Unter den Stichwörtern, die Googelnde in "Zettels Raum" führen, taucht regelmäßig "Hinrichtungsarten" auf.

Das liegt an diesem Artikel, in dem ich mich mit dem eigenartigen Umstand befaßt habe, daß die in den USA gängigen Hinrichtungsarten - der Elektrische Stuhl, die Vergasung, die Todesspritze - alle dadurch gekennzeichnet sind, daß kein Blut fließt. Die Hinrichtung mit diesen Methoden ist zwar potentiell schmerzhafter und durch ihre Dauer qualvoller als die klassischen Methoden des Köpfens oder Erschießens; aber man hat am Ende eine schöne Leiche.

Daß dieser Artiikel zu den am häufigsten ergoogelten Beiträgen in diesem Blog gehören würde, hatte ich nicht erwartet. Es deutet auf ein eigenartiges Interesse an der Todesstrafe hin, die doch eigentlich in Deutschland kein Thema ist.

Als ich jetzt ein wenig recherchiert habe, bin ich gar auf ein Informationsmagazin zum Thema Todesstrafe gestoßen. Das angeschlossene Forum läßt vermuten, daß es dort zumindest nicht ausschließlich darum geht, gegen die Todesstrafe zu argumentieren. Eher ist ein starkes und ambivalentes Interesse an dem Thema wahrzunehmen.

Es ist ein, so scheint mir, archaisches Interesse. Ein Interesse am Tod, am Töten, am rituell eingerahmten Töten.

"Capital Punishment" heißt die Todesstrafe auf englisch, die äußerste - man könnte auch übersetzen: die oberste - Bestrafung. Töten ist die schlechthinnige Ausübung von Macht gegenüber einem Menschen. Auch wenn jemand, der weder Arzt noch sonstwie beruflich mit dem Thema befaßt ist, sich dazu drängt, Sterbehilfe zu leisten, liegt es nahe, an dieses Motiv der Macht über Leben und Tod zu denken.



Im Blog "The Outside of the Asylum" des sehr geschätzten Kollegen Califax ist Anfang der Woche ein kluger Artikel zur Todesstrafe erschienen, der über deren soziale Funktionen reflektiert.

Ich widerspreche Califax nicht. Mir hat insbesondere gefallen, daß er diese Funktionen nüchtern untersucht, ohne den Leser gleich mit seiner eigenen Auffassung zur Todesstrafe (er ist dagegen) zu überfallen.

Nur bin ich nicht sicher, daß diese sozialwissenschaftliche Betrachtungsweise, die nur die Funktionalität der Todesstrafe in den Blick nimmt, uns die ganze Geschichte erzählt. Es gibt da, denke ich, noch diese psychologische, die archaische Ebene des Faszinosums, das der Akt des Tötens ist. Als die ultimative Machtausübung; als der ultimative Schrecken auch.



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