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29. Oktober 2008

Zettels Meckerecke: Ich will nacktgescannt werden! Über Wörter und Bilder, das Schamgefühl und die Menschenwürde

Eigentlich hatte ich zu diesem Thema nichts schreiben wollen. Erstens, weil das aus meiner Sicht Treffende dazu schon am Freitag letzter Woche beim beim Anti- Bürokratieteam zu lesen gewesen ist. Zweitens, weil es - wie dort Jo@chim zu Recht schreibt - wahrlich Bedenklicheres gibt, was staatliche Eingriffe in die Privatheit des Einzelnen angeht. Und drittens, weil das Thema medienmäßig durch ist und man sich eigentlich freuen sollte, daß wir es so schnell wieder losgeworden sind.

Nun habe ich aber heute im gedruckten "Spiegel" die einschlägige Story gelesen (44/2008, S. 30 - 32). Nicht weniger als sechs Autoren haben sich an dem Thema zu schaffen gemacht; Überschrift "Krankhafte Züge".

Daraufhin habe ich entschieden, doch noch zu meckern. Dem Thema hinterherzumeckern.



Ich hatte die Aufregung albern gefunden; aber nun gut, es gibt vieles, worüber sich die Leit mal kurz aufregen, und dann is wieder a Ruh.

Aber der Tenor dieses Artikels ist nicht von dieser Art. Sondern die Sechs - von den beiden Juristen Thomas Darnstädt und Dietmar Hipp über Hans- Jürgen Schlamp, den Brüsseler Korrespondenten des "Spiegel", bis zu Manfred Dworschak vom Ressort Wissenschaft - werden grundsätzlich.

Grundsätzlich, ja sogar grundgesetzlich. Sie beklagen,
... welches Menschenbild hinter solcher Sicherheits- Technologie in staatlicher Hand steckt: Nackt und wehrlos, ohne dem Großen Bruder, der ihn still betrachtet, auch nur in die Augen sehen zu können, soll jedermann, ob gut oder böse, vor die Augen der Obrigkeit treten. Die Einsicht, dass der gläserne Bürger jedenfalls nicht dem Menschenbild des Grundgestzes entspricht, ...
Daran stimmt fast nichts. "Wehrlos" ist der Gescannte so viel oder so wenig wie auch jetzt, wenn er mit der Sonde untersucht und mit den Händen abgetastet wird. Nackt ist er auch nicht; noch nicht einmal ist das schemenhafte Schwarzweißbild "nackt", das der Scanner enthüllt; man sehe sich das Beispiel auf Seite 30 des "Spiegel" an.

Nicht nackt ist er, nicht gläsern, der gescannte Bürger. Und es ist auch nicht "die Obrigkeit", die einen Blick auf das gescannte Bild wirft, sondern ein knapp oberhalb des Niveaus von Hartz IV bezahlter, vermutlich gelangweilter Sicherheitsmann im Dienst des Flughafens.

Oder eine Sicherheitsfrau; denn natürlich wird man, beim Scannen wie schon jetzt beim manuellen Abtasten, es Frauen nicht zumuten, von einem Mann überprüft zu werden.

Wie damit die Menschenwürde verletzt werden soll, erschließt sich jedenfalls mir nicht. Allenfalls das Schamgefühl Einzelner könnte verletzt werden; und dem kann man ja dadurch vorbeugen, daß jedem freigestellt ist, ob er sich scannen lassen will oder nicht. Wer das nicht mag, der wird eben, wie schon bisher bei einem Verdachtsfall, zur manuellen Untersuchung in die Kabine gebeten.

Ich jedenfalls will dann doch lieber gescannt werden. Ein paar Sekunden vor dem Apparat sind mir entschieden sympathischer als die Abtasterei. Auch als zum Beispiel das Ausziehen des Gürtels zwecks dessen Durchleuchtung, das ich als sehr unangenehm empfinde.



Gut, das mag man verschieden sehen. Aber auch wenn manche das Gescanntwerden als peinlich empfinden mögen - ein Grund für die gewaltige öffentliche Aufregung, ja "öffentlichen Empörung" ("Spiegel") und das brave Nachfolgen der Politiker (aufgrund einer einheitlichen "Stimmung in allen Fraktionen des Deutschen Bundestags", laut "Spiegel") liefert das noch nicht.

Woher also die Empörung? Ich habe einen Verdacht. Es ist ein Verdacht, den ich schon oft in solchen Fälllen hatte: Die "Öffentlichkeit" die sich da empörte, reagiert nicht auf Sachverhalte, sondern auf Wörter und Bilder. Und sie reagiert nicht in Form einer rationalen Meinungsbildung, sondern quasi- reflektorisch.

Als über einen atomaren Unfall weit im Osten berichtet wurde, in der damaligen UdSSR, stand vor dem geistigen Auge das Bild von alles durchdringenden Todesstrahlen. Wenn ein Hund ein Kind anfällt, dann sieht man einen schrecklichen Bluthund vor sich, der ein armes Wurm zwischen seinen Lefzen hat. Und hier wurde das Bild gleich mitgeliefert, eben jenes einer schemenhaften Figur im Scanner. Weniger ein Bild der Schamverletzung als des Leides; mich hat das an das Turiner Grabtuch erinnert. Auch Assoziationen zu gewissen Spielarten des Fetischismus liegen nicht fern.

Und dazu noch dieses Wort "Nacktscannen". Strahlen dringen ein, durchdringen die uns schützende Kleidung, offenbaren unser Intimstes dem lüsternen Auge des Staats.

Das ist alles nicht so; aber die Bilder, die Wörter suggerieren es eben. Und Empörung ist schnell auszulösen, wie ein Reflex, ohne Nachdenken; genau wie die Reaktion "niedlich" durch den Schlüsselreiz eines tapsigen kleinen Eisbären.



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4. Juli 2008

Zettels Meckerecke: Die Verbieter sind überall. Der Fall Kusch. Der Wahnwitz, jedem Übel mit einem Gesetz zu Leibe zu rücken

Wie schön übersichtlich wäre die Welt, wenn die Verbieter immer die Sozialisten wären. Diesmal sind es die sechs, wie man gern sagt, "unionsregierten" Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Thüringen, Hessen, das Saarland und Hamburg.

Baden- Württemberg, Bayern und Thüringen wollen den Gesetzesentwurf einbringen; die drei andern haben angekündigt, ihn zu unterstützen.

Einen Gesetzesentwurf, wonach "gewerbliche und organisierte Suizidhilfen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden sollen. Wie Oliver Tolmein heute in der FAZ erläutert, soll der für das Gesetz vorgesehene Paragraph 217 StGB aber so formuliert werden, daß "nicht nur kommerziell motivierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt wird, sondern jede Art von organisatorischem Zusammenschluss von mindestens zwei Menschen, der dazu dient, den Suizid anderer Menschen zu erleichtern".

So wollen es Länder, in denen die Union allein (Bayern, Hessen, Saarland, Thüringen), zusammen mit den Grünen (Hamburg) oder aber zusammen mit der FDP regiert (Baden-Württemberg).

Oder aber. Denn daß die FDP (genauer: die FDP/DVP, wie sie in Baden- Württemberg aus historischen Gründen heißt), mitmacht, zeigt besonders deutlich, wie weit der Wahnwitz des Verbietens inzwischen ins liberale Lager hineinreicht.



Vielleicht nicht der Grund, aber jedenfalls der Anlaß für die Initiative dieser Länder ist das, was sich der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistet hat. Ich habe auf diese Tat gestern in einem Zusammenhang hingewiesen, der mir naheliegend zu sein scheint: Der Machtausübung, die es bedeutet, Herr über Leben und Tod zu sein; wenn auch nur in der Weise, daß man einem Menschen zur Selbsttötung verhilft.

"Tat" meine ich hier im Sinn eines Tuns. Aber sollte das, was Kusch getan hat, künftig auch eine "Tat" im strafrechtlichen Sinn sein?

Im Interview mit der "Welt" hat der rheinland- pfälzische Justizminister Heinz- Georg Bamberger erläutert, warum er dem Gesetzesentwurf nicht zustimmt:
Ich lehne den Gesetzentwurf ab, weil es mit der herrschenden Strafrechtsdogmatik nicht vereinbar ist, ein solches Verhalten unter Strafe zu stellen. Aus meiner Sicht verletzt die geplante Regelung auch das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot für Strafvorschriften. Mein Hauptgrund ist jedoch, dass nach unserer bestehenden Rechtsordnung die Selbsttötung, die versuchte Selbsttötung sowie die Beihilfe dazu straflos sind.
Von Albert Camus stammt der berühmte Satz: "Il n'y a qu'un problème philosophique vraiment sérieux: c'est le suicide"; es gebe nur ein wirklich ernsthaftes philosophisches Problem: Den Selbstmord.

Die Freiheit, über sein eigenes Leben zu entscheiden, gehört zu dem, was die Würde des Menschen definiert. Selbsttötung darf deshalb nicht strafbar sein. Es ist aber inkonsistent, die Beihilfe zu etwas zu bestrafen, das selbst straffrei ist.



Über die Tat des Roger Kusch ("Bisher habe ich am Tod wenig Geld verdient") mag man denken, wie man will. Ich halte sie für indiskutabel; mir scheint, daß die Bezeichnung "guillotinierender Lächler" (Oliver Tolmein) für diesen Mann, der schon als Hamburger Justizsenator den Spitznamen "lächelnde Guillotine" hatte, durchaus angemessen ist.

Wer das so sieht, der sollte das mit aller Deutlichkeit sagen. Auch Politiker haben das selbstverständliche Recht, klar und vernehmlich zu sagen, was sie von dieser Tat, was sie von diesem Mann halten.

Aber warum in aller Welt muß diese empörte Reaktion sich gleich in eine Gesetzesinitiative umsetzen? Was reitet diese Politiker, daß sie offenbar reflexhaft versuchen, für alle Übel dieser Welt, jedenfalls sofern sie unter deutsche Jurisdiktion fallen, flugs Abhilfe in Form eines Gesetzes zu suchen?

Und warum diese Hektik? Warum kann die Sache nicht wenigstens in Ruhe diskutiert werden; von den zuständigen Juristen an den Universitäten, in den juristischen Fachzeitschriften, in den Parteien, den Parlamenten? Und dann, wenn sie nach allen Seiten erwogen ist, vielleicht in eine Gesetzesänderung münden? (Für die ich hier die Notwendigkeit überhaupt nicht sehe).

Warum geht das nicht? Ich habe einen Verdacht. Diese Art, sofort mit einer Gesetzesänderung auf ein Thema zu reagieren, das die Öffentlichkeit aufwühlt, hat den Charakter eines Sedativums.

Die Öffentlichkeit, die beunruhigte, soll ruhiggestellt werden. Und sie soll wissen und anerkennen, daß es die jeweiligen Politiker sind, die als der gute Doktor auftreten und ihr wieder zur Ruhe verhelfen. Ob es um Kinder beißende Kampfhunde geht, um Alcopops konsumierende Jugendliche, um einen Amoklauf unter Einsatz eines Gewehrs - sofort muß sie erfolgen, die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen, die Strafverschärfung.

Denn das Sedativum kann logischerweise nur wirken, solange die Erregung fortbesteht. Ein in Ruhe diskutiertes, ein nach sorgfältigem Abwägen beschlossenes Gesetz hätte ja nicht mehr die politische Wirkung, deretwegen es überhaupt beschlossen wird.



Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

11. Juni 2007

Marginalie: Ein menschwürdiger Platz für Terroristen?

Auch Taliban und Terroristen gehörten an den Verhandlungstisch, sagte Kirchentagspräsident Reinhard Höppner bei einem feierlichen Gottesdienst am Rheinufer vor gut 100 000 Menschen. "Nur wo auch mein Feind einen menschenwürdigen Platz hat, kann Frieden werden."
So steht es heute im "Handelsblatt".

Kommentar: Ja, das wäre schön, wenn die Terroristen verhandeln würden, statt zu morden.

Nur - das mit dem "menschenwürdigen Platz" verstehe ich nicht. Ist denn demjenigen, der wahllos Zivilisten ermordet, der junge Leute dazu anstiftet, Selbstmord zu begehen, ein "menschenwürdiger Platz" verwehrt?

Mir scheint eher, daß er sich aus freiem Willen entschieden hat, seine Menschenwürde aufzugeben.