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16. September 2009

Wahlen '09 (17): Zwei Verlierer, drei Gewinner. Erosionen und Aufschüttungen in der deutschen Parteienlandschaft

Ob es am übernächsten Sonntag zu einer Mehrheit für Schwarzgelb reichen wird, kann niemand seriös vorhersagen. Es wird von der Tagesform abhängen; davon, ob noch das eine oder andere neue Thema auftaucht; vielleicht auch von einem Fehler, den sich einer der Spitzenleute auf den letzten Metern leistet.

Insofern bleibt die Wahl spannend. Verlierer und Gewinner andererseits zeichnen sich inzwischen einigermaßen deutlich ab. Verlieren werden die beiden Parteien, die den Namen "Volksparteien" immer weniger verdienen. Gewinnen werden die "Kleinen", die so klein nicht mehr sind.

Die SPD wird sehr wahrscheinlich ihr schlechtestes Ergebnis seit Bestehen der Bundesrepublik einfahren. Auch die letzte veröffentliche Umfrage (FG Wahlen, 11. September) sieht sie bei unter 25 Prozent; wie alle Umfragen seit Wochen. Sollte Steinmeier am Ende, sagen wir, 28 Prozent schaffen, dann wäre das schon ein großer Erfolg. Die SPD läge damit aber immer noch unter ihrem Allzeit- Tief seit 1949 (28,8 Prozent bei den Wahlen zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953).

Der Union dürfte es nur marginal besser gehen. In zwölf der sechzehn bisherigen Bundestagswahlen lag sie über 40 Prozent; ein Ergebnis, von dem Angela Merkel derzeit nur träumen kann. Wenn es gut für sie läuft, dann wird die Union ihre drei schlechtesten Ergebnisse (31,0 Prozent 1949; 35,1 Prozent 1998 und 35,2 Prozent 2005) vielleicht ein wenig übertreffen. In Anbetracht der Umfragen der letzten Wochen wäre es schon bemerkenswert, wenn sie über ihr viertschlechtestes (38,2 Prozent bei den Wahlen 2002) hinauskäme.

Das "Duell" am vergangenen Sonntag war also nicht nur - wie oft genug kritisiert wurde - ein Dialog der Vertreter von zwei Regierungsparteien; sondern es war auch die Präsentation der beiden großen absehbaren Verlierer des Jahres 2009. Und spiegelbildlich dazu sah man am Montag, als die Spitzenleute der drei Oppositionsparteien miteinander diskutieren durften, zugleich die drei vermutlichen Gewinner.

Nur ein einziges Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat die FDP mehr als zwölf Prozent geschafft; das war bei den Wahlen 1961, als sie für die Ablösung Konrad Adenauers durch Ludwig Erhard eingetreten war. Wenn nicht noch etwas ganz Unerwartetes geschieht, dann dürfte Guido Westerwelle den damaligen Gewinner Erich Mende deutlich distanzieren. Dreizehn Prozent sind der FDP schon fast sicher; fünfzehn Prozent sind keine unrealistische Erwartung.

Auf einen ähnlichen Erfolg dürfen sich die Kommunisten freuen. Als KPD hatten sie 1949 knapp sechs Prozent geschafft. Als ADF und DKP waren sie zwischen 1969 und 1983 weit unter einem Prozent geblieben. Als PDS lagen sie zwischen 1990 und 2002 nur ein einziges Mal (1998) mit 5,1 Prozent ganz knapp über der Fünf- Prozent- Hürde. Als Die Linke PDS schafften sie vor vier Jahren 8,7 Prozent. Diesmal dürften sie unter ihrem momentanen Namen Die Linke noch deutlich besser abschneiden. Ein zweistelliges Ergebnis liegt für sie im Bereich des Möglichen.

Auch den Grünen geben die derzeitigen Umfrage- Ergebnisse eine exzellente Chance, zweistellig zu werden. Jedenfalls dürften sie ihre beiden bisher besten Ergebnisse (8,3 Prozent 1987 und 8,6 Prozent 2002) übertreffen.



Die Großen werden kleiner; die Kleinen wachsen. Dieser sozusagen egalitäre Trend könnte die Quintessenz der Wahlen 2009 sein. Vielleicht gehen die Erosion auf der einen und die Aufschüttung auf der anderen Seite so weit, daß es künftig überhaupt nicht mehr sinnvoll sein wird, zwischen großen und kleinen Parteien eine Trennlinie zu ziehen. Die SPD dürfte am 27. September näher bei der FDP liegen als bei der Union; schon Äquidistanz wäre für sie ein Erfolg.

Wir Deutschen waren es seit den Wahlen von 1949 gewohnt gewesen, gewissermaßen zwei Hochgebirgs- Gipfel und eine Hügellandschaft vor uns zu haben. Am 27. September dürfte die Parteien- Landschaft eher einem einzigen Mittelgebirge gleichen; manche Berge höher als andere, aber doch nicht um Größenordnungen von diesen verschieden.

Woher kommt diese Veränderung? Wie meist in solchen Fällen kann man die Erklärung eher in einem langfristigen Trend oder eher in der aktuellen Situation suchen.

Aktuell werden die drei Oppositionsparteien dadurch gestärkt, daß sie eben Oppositionsparteien sind. In jeder funktionierenden Demokratie gibt es annähernd gleich viele Menschen, die mit der jeweiligen Regierung zufrieden und die mit ihr unzufrieden sind. Wenn eine Regierung einmal sechzig Prozent Zustimmung und nur vierzig Prozent Ablehnung erhält, dann ist das schon sehr viel. Meist liegen Regierung und Opposition näher beieinander.

In der zitierten Umfrage der FG Wahlen vom 11. September liegt die Regierung bei 59 Prozent und die Opposition bei 36 Prozent. Bei anderen Instituten ist die Differenz noch geringer; Forsa (Umfrage vom 9.9.) gibt der Regierung zum Beispiel 56 Prozent und der Opposition 38 Prozent.

So gesehen wären die Schwäche der Großen und die Stärke der Kleinen also nur Ausdruck der Tendenz der Wähler, eine Regierung nicht zu stark und die Opposition nicht zu schwach werden zu lassen. Aber ist das die ganze Erklärung?

Dagegen spricht, daß der einstige "Trend zum Zweiparteien- System" sich schon seit längerer Zeit umgekehrt hat. Bei den ersten Bundestagswahlen 1949 hatten Union und SPD zusammen 60,2 Prozent. Dieser Wert stieg danach kontinuierlich und erreichte 1976 mit 91,2 Prozent sein Maximum. Seither fällt er ebenso monoton ab: Bei den Wahlen 1980 lag er noch bei 87,4 Prozent, 1990 nur noch bei 77,3 Prozent und 2005 bei gerade noch 69,4 Prozent. Ganz ohne Große Koalition.

Welche Trends spiegeln sich in diesem umgekehrt U-förmigen Verlauf? Man kann darüber viel spekulieren.

Von einem "Zerfall der klassischen Milieus" sprechen Soziologen gern - des katholischen auf der einen Seite, desjenigen der Arbeiterschaft auf der anderen. Viel erklärt ist damit nicht; denn zu Volksparteien waren sowohl die Union als auch die SPD ja gerade dadurch geworden, daß sie über ihre klassischen Milieus hinaus Anhänger gefunden hatten.

Mir scheint die Erosion der Volksparteien eher so etwas wie eine Normalisierung zu sein.

Unter einem Verhältniswahlrecht ist eine Vielfalt von Parteien die Regel. Man kann das an der Weimarer Republik sehen, der italienischen Nachkriegsrepublik, der französischen Dritten Republik und der dortigen Vierten Republik. Erklärungsbedürftig ist nicht, daß wir jetzt auf ein Fünfparteiensystem zusteuern (oder sechs, wenn man CDU und CSU getrennt rechnet). Erklärt werden muß vielmehr der frühere Trend zum Zweiparteiensystem, obwohl wir kein Mehrheitswahlrecht haben.

Er mag am schieren Erfolg der Bonner Republik gelegen haben; am Erfolg vor allem ihrer Sozialen Marktwirtschaft. Über sie gab es einen breiten Konsens; wobei die Union mehr für den Markt und die SPD mehr für das Soziale stand.

Dieser Konsens endete mit dem Auftreten der Grünen, die Politik nicht als den Ausgleich von Interessen verstehen, sondern als ein Instrument zur Änderung der Gesellschaft und zur Erziehung der Bürger. Erst recht gilt das natürlich für die Kommunisten.

Die Grünen und die Kommunisten haben die deutsche Politik ideologisiert; mit Ausstrahlungen bis weit in die einstigen Volksparteien hinein. Nur die FDP steht noch gegen diese Ideologisierung. Das dürfte ein wesentlicher Grund für ihren gegenwärtigen Aufstieg sein.

Wohin er die FDP noch führen kann, ist im Augenblick ganz offen.

Die drei bisher "Kleinen" sind Parteien mit einem klaren Profil: Die Grünen und die Kommunisten stehen für zwei Varianten eines ideologisch gefärbten Etatismus. Die FDP steht ebenso eindeutig für eine offene, freiheitliche Gesellschaft.

Die beiden ehemaligen "Volksparteien" lassen ein solches Profil vermissen. Das war einmal ihre Stärke, weil sie dadurch integrativ sein konnten. Es könnte sich zunehmend als ihre Schwäche erweisen. Es könnte ihnen gehen wie den großen Warenhäusern, die vom Hosenknopf bis zum DVD-Rekorder alles im Sortiment haben: Der Kunde kehrt ihnen zunehmend den Rücken und kauft dort ein, wo das Angebot weniger gemischt ist.



© Zettel. Für Kommentare bitte hier klicken. Links zu allen Folgen dieser Serie finden Sie hier. Titelvignette: Der Reichstag. Vom Autor Norbert Aepli unter Creative Commons Attribution 2.5 - Lizenz freigegeben. Ausschnitt.

2. Juli 2009

Kurioses, kurz kommentiert: Warum werden auf französischen Speisekarten seit gestern Preise durchgestrichen?

Über das Essen in Frankreich war in diesem Blog immer einmal wieder zu lesen; zuletzt im März über eine statistische Erhebung der Preise in französischen Restaurants. Und siehe da - so teuer ist es gar nicht, in Frankreich Essen zu gehen.

Vergleicht man gleiche Leistungen, dann ist es sogar eher günstiger als in Deutschland. Nur daß man das, was in Frankreich selbstverständlich ist - ein Menü zum Festpreis - in Deutschland unterhalb der Spitzengastronomie ja nur selten angeboten bekommt.

Warum damals diese Erhebung? Weil die französische Regierung eine Senkung der Mehrwertsteuer für Restaurants erwog und dazu eine empirische Grundlage haben wollte. Und zwar keine geringe Herabsetzung der TVA: Von 19,6 Prozent auf 5,5 Prozent.

So weit, so gut, so vernünftig. Steuersenkungen sind im etatistischen Frankreich nicht eben häufig; umso erfreulicher, daß hier einmal kräftig gesenkt werden sollte. Noch dazu auf einem für die Franzosen so wichtigen Gebiet wie dem Restaurant- Besuch, qu'on s'offre - den man sich leistet, den man sich selbst schenkt, den man sich gönnt. Kurz, der ein Teil des guten Lebens ist; nein, des Lebens überhaupt.

Gestern nun, am 1. Juli, ist diese Steuersenkung in der Tat Wirklichkeit geworden. Die Restaurants, in heftigem Wettbewerb stehend, werden die Senkung ihrer Kosten um mehr als zehn Prozent doch gewiß an ihre Gäste weitergeben?

Weit gefehlt! Denkt man jedenfalls offenbar im Hôtel Matignon, dem Sitz der des französischen Regierungschefs. Also verlangte man von den Restaurants eine Selbstverpflichtung. Und die nun zeigt, welche bürokratische Schmarrn sich dieses Land leistet, von dem viele Deutsche denken, es sei das Land der Freiheit.

Die Selbstverpflchtung nämlich beinhaltet, daß die Preise von genau sieben Angeboten gesenkt werden müssen: Einer Vorspeise, einem Hauptgericht (Fleisch oder Fisch), einem Tagesgericht, einem Dessert, einem Menü aus Vorspeise und Hauptgericht, einem Kindermenü, einem nichtalkoholischen Getränk.

Und nicht genug damit: Diese Preissenkungen müssen auch noch auf der Karte für jedes dieser sieben Angebot vermerkt werden. ("Statt bisher ... nur noch"). Und sie müssen klar sichtbar in im Schaukasten des Restaurants angebracht werden. Mit - auch das ist im Wortlaut vorgeschrieben - dem Aushang "La TVA baisse, les prix aussi" (Die Mehrwertsteuer sinkt, die Preise auch).



Die Franzosen trauen halt nicht den Kräften des freien Markts. Es erfaßt sie ein Unbehagen, wenn irgend etwas nicht staatlich verordnet, kontrolliert, reguliert ist. Sie fühlen sich dann wohl so ähnlich wie ein Kind, dem im Gewühl seine Eltern abhanden gekommen sind.

Aber ein genormtes Schild, das verrät, was billiger geworden ist - da weiß man doch, was man hat. Oder genauer: Was man vom allmächtigen Staat geschenkt bekommen hat.



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27. Juni 2009

Zitat des Tages: Die USA - bald europäischer als die Europäer?

There has been much talk recently that the US is becoming more like Europe. To be more technically accurate, we should say that the US is becoming more like what Europe used to be. In the meantime, Europe is un-Europeanizing. We are about to make France look like a holdout for rugged individualism.

(Es wird neuerdings oft gesagt, daß die USA Europa immer ähnlicher werden. Sachlich richtiger ist es, zu sagen, daß die USA immer mehr so werden, wie Europa einmal war. Mittlerweile de-europäisiert sich Europa. Wir sind dabei, Frankreich zu einer Trutzburg wilder Individualisten zu machen.)

Randall Hoven im American Thinker.

Kommentar: Um diese Aussage richtig zu verstehen, muß man berücksichtigen, daß wir Deutschen die Franzosen zwar für Individualisten halten, daß das aber ein großer Irrtum ist. (Ich habe darüber in der Anfangszeit dieses Blogs einmal einen Artikel geschrieben).

Trotz aller Revolutions- Rhetorik sind die meisten Franzosen nicht nur staatsgläubig, sondern geradezu staatsfromm. Wenn sie gegen den Staat wettern, dann nicht etwa, um dessen Befugnisse einzuschränken, sondern um ihn dazu zu bringen, seine Macht zugunsten ihrer jeweiligen Interessen einzusetzen.

In den USA sieht man das traditionell sehr viel realistischer als in Deutschland. Dort gelten die Europäer generell als Etatisten; allen voran aber die Franzosen.

Das ist, behauptet Hoven, dabei, sich zu ändern. Die USA rücken nach links, während Europa immer liberaler wird. Er belegt das mit interessanten Zahlen, zum Beispiel zur Staatsquote, also dem Anteil der Staatsausgaben am Brutto- Sozialprodukt (BSP). Er lag in Europa 1993 bei einem Spitzenwert von 52,2 Prozent, ist aber inzwischen auf 46,2 Prozent gefallen. Nur noch vier Länder liegen über 50 Prozent: Ungarn, Dänemark, Schweden - und Frankreich.

In den USA aber geht der Trend in die umgekehrte Richtung. 2007 lag der Anteil der Ausgaben der US-Bundesregierung am BSP noch bei 20 Prozent; im Haushaltsentwurf Obamas für 2009 wird er auf 28,5 Prozent steigen. Zusammen mit den Ausgaben der Bundesstaaten und der Kommunen liegt die Staatsquote dann bei mindestens 46 Prozent.

Hoven erwähnt nicht die besonderen Bedingungen der Wirtschaftskrise, die ja auch in Europa die Staatsausgaben für 2009 in die Höhe treiben. Das relativiert sicherlich die Zahlen für 2009.

Aber Obamas Wirtschaftspolitik ist ja nicht nur für den Tag gemacht. Er nutzt die Krise, um via Subventionen die Wirtschaft zu steuern; Investitionslenkung nannten das die Linken in den siebziger Jahren.

In welchem Ausmaß Obama die USA auf den Weg hin zu einer staatlich gelenkten Wirtschaft bringen will, habe ich Anfang Mai in diesem Artikel über Obamas Sonderberater Van Jones und seine Vision von einer "grünen Ökonomie" beschrieben.

Dort zitiere ich auch Charles Krauthammer, der diesen radikalen Politikwechsel in den USA wieder einmal als einer der ersten erkannte; schon im Dezember 2008, als Obama noch gar nicht sein Amt angetreten hatte.



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6. Mai 2009

In gut vier Wochen sind Europawahlen. Hier meine Wahlempfehlung

Morgen in vier Wochen beginnt die Europawahl mit der Öffnung der Wahllokale in Großbritannien und Holland. Die anderen Länder folgen in den Tagen darauf; zur Schlußgruppe gehören wir in Deutschland mit der Wahl am Sonntag, dem 7. Juni. Erst am Sonntag Abend werden europaweit die Resultate veröffentlicht.

Gut einen Monat vor Wahlen ist normalerweise der Wahlkampf längst in seiner heißen Phase. Von den Europawahlen wird man das nicht sagen können, jedenfalls nicht in Deutschland. Keine Wahlspots, kaum Berichterstattung über die Wahlen, nur zögerlich Plakatwerbung. Es gehört keine prophetische Gabe dazu, vorherzusagen, daß die Wahlbeteiligung dürftig sein wird.

Zum ersten Mal, seit ich wahlberechtigt wurde, habe auch ich mir überlegt, ob ich überhaupt zur Wahl gehen werde.

Eigentlich sehe ich es als meine staatsbürgerliche Pflicht an, von meinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn welches Recht habe ich zur Kritik, wenn ich meine Mitwirkung am demokratischen Entscheidungsprozeß verweigere? Der bewußte Wahlverweigerer kommt mir als ein Kritikaster vor, der herummeckert, es aber ablehnt, selbst etwas zu tun.

Anders ist es natürlich bei denjenigen, die sich schlicht nicht für Politik interessieren. Sie haben nicht nur das Recht, dies durch Wahlenthaltung zum Ausdruck zu bringen; sondern es erscheint mir auch angemessen, wenn sie sich so verhalten. Denn was nutzt dem Gemeinwesen die Stimme eines Bürgers, der gar nicht verantwortlich entscheiden kann, weil er von dem, worüber er entscheidet, nichts weiß?

Ob jemand aus Desinteresse oder als bewußte Demonstration dem Wahllokal fernbleibt, kann man freilich nicht wissen. Schon deshalb ist das demonstrative Nichtwählen keine sehr weise Entscheidung - just das Demonstrative daran bleibt ja unbemerkt. Es ist so wirksam wie ein Wahlplakat, das jemand im eigenen Schlafzimmer aufhängt.

Dies gesagt - es gibt für mich Gesichtspunkte, die dafür sprechen, diesen Wahlen fernzubleiben. Denn das Wählen setzt voraus, daß man grundsätzlich mit der Institution einverstanden ist, über deren Zusammensetzung man mitbestimmt; und mit dem Verfassungsrahmen, in den sie eingebettet ist.

Mit der Bundesrepublik Deutschland, mit ihren Institutionen, mit ihren Parlamenten bin ich einverstanden. Mit der Art, wie Europa sich institutionell entwickelt hat und wie es sich auf der Grundlage der Verträge von Lissabon weiterentwickeln soll, bin ich nicht einverstanden.



Die Gründe für diese Haltung habe ich in früheren Artikeln dargelegt, die sich u.a. mit den unklaren Vorstellungen über die Struktur Europas, mit der problematischen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und immer wieder mit dem Versuch der Brüsseler Etatisten befaßt haben, bis hin zu lächerlichen Kleinigkeiten ins Leben der EU-Bürger hineinzuregieren. Der Gipfel, sozusagen, war eine EU-Richtlinie mit dem Ziel, das Seilbahn- Wesen in der Europäischen Union zentral zu regulieren. Dieser Richtlinie und ihrer hanebüchenen juristischen Begründung habe ich im September vergangenen Jahres einen längeren Artikel in zwei Teilen gewidmet.

Dieses Europa der Etatisten nun also wollte sich bekanntlich eine Verfassung geben. Als diese von den Franzosen und den Holländern abgelehnt wurde, hat man das nicht respektiert. Genauer: Man hat es nur formal respektiert und den Inhalt umformuliert; ihn in die Form der Verträge von Lissabon gegossen, die nun keiner Zustimmung durch ein Referendum mehr bedurften; mit Ausnahme Irlands.

Dieses neue Europa basiert, mit anderen Worten, auf einer Trickserei, mit der der Volkswille umgangen wurde. Auch der Wille der Iren soll offenbar übergangen werden. Man wird wohl einfach noch einmal abstimmen lassen, nach dem Prinzip: Wir wählen so oft, bis das richtige Ergebnis herauskommt. So ruiniert man das Vertrauen in Institutionen.

Kurz, dieses Europa, dessen Parlament in einem Monat gewählt wird, ist nicht das politische Europa, dem ich so zustimmen kann, wie ich mit der Bundesrepublik Deutschland einverstanden bin. Verpflichtet fühle ich mich deshalb nicht, zur Wahl zu gehen.



Ich werde es gleichwohl tun. Zum einen aus dem schon genannten Grund: Demonstrative Wahlenthaltung ist nicht als demonstrativ erkennbar; sie wird unter die allgemeine "Wahlmüdigkeit" subsumiert.

Zum anderen geht es ja gar nicht primär um Europa.

An der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments wird sich nach Umfragen nicht viel ändern; sie ist im übrigen ziemlich egal. Es gibt dort keine Regierungs- und keine Oppositionsparteien. Wenn sich aufgrund der jetzigen Wahlen die Proportionen zwischen den Fraktionen (den Christdemokraten/Konservativen, den Sozialisten, den Liberalen, den Grünen, den Kommunisten und den Euroskeptikern) geringfügig verschieben sollten, dann ist das ohne jeden Belang.

Allenfalls ein gutes Abschneiden der beiden Fraktionen der Euroskeptiker (der Union für ein Europa der Nationen und der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie) könnte eine gewisse Wirkung haben.

Würde in Deutschland eine ernstzunehmende, demokratische euroskeptische Partei zur Wahl antreten - sie hätte meine Stimme. Aber seltsam - während europaweit Euroskeptiker auf den Stimmzetteln stehen werden, sucht man sie in Deutschland vergeblich.

Man kann sie sich bereits ansehen, die Stimmzettel; der Bundeswahlleiter stellt Muster als PDF-Datei zur Verfügung. Weder die EUDemokraten noch Libertas werden in Deutschland zur Wahl stehen.

Diese Stimmzettel sind auch sonst ganz interessant. Sie sind lang; nicht weniger als 31 Parteien oder sonstige Vereinigungen befinden sich darauf. Deren Reihenfolge ist von Bundesland zu Bundesland verschieden; je nach den Ergebnissen früherer Wahlen. Meist steht die Union auf Platz eins, in Bremen aber die SPD, und in Brandenburg sind es gar die Kommunisten.

An dieser Äußerlichkeit wird derjenige Umstand deutlich, der mich veranlaßt, wählen zu gehen: Die wahre Bedeutung dieser Wahlen liegt nicht auf der europäischen Ebene, sondern auf der nationalen. Und das gilt besonders für Deutschland.

Denn mit den Europawahlen wird dieses "Superwahljahr" eröffnet. Sie haben damit so etwas wie eine prägende Wirkung. Wer in diesen Wahlen gut abschneidet, der wird Aufwind für die nachfolgenden Wahlen bekommen. Wer patzt, der geht aus einer schlechten Position in die Wahlen dieses Jahres.

Wie sind die Aussichten der einzelnen Parteien? Es liegen bisher zwei Umfragen vor; beide von Anfang April. Sie zeigen übereinstimmend für die Union und die SPD ungefähr die Werte, die diese auch bei den Umfragen zum Bundestag erreichen. Überraschend aber sind die Zahlen für die Grünen und die FDP: In beiden Umfragen liegen die Grünen bei 13 Prozent und die FDP nur bei 10 Prozent - also eine deutliche Umkehrung der Verhältnisse bei der Sonntagsfrage.

Natürlich kann es sich bei nur zwei vorliegenden Umfragen um Stichprobenfehler handeln. Aber ein solches Ergebnis würde sich auch unschwer interpretieren lassen: Viele Wähler der Grünen dürften gemerkt haben, wie prächtig sich "grüne Inhalte" über den Transmissionsriemen EU - nämlich via Verordnung oder via Richtlinie - durchsetzen lassen. Unter den Wählern der FDP hingegen dürften viele Euroskeptiker sein, die genau aus diesem Grund der EU ablehnend gegenüberstehen. Wer freiheitlich denkt, kann in der Tat dieser EU und ihrem Entwicklungstrend nicht zustimmen. Also dürfte das Interesse an den Europawahlen bei den Wählern der Grünen höher sein als bei denjenigen der Liberalen.



Und damit bin ich bei meinem Fazit, das Sie, lieber Leser, nun nicht mehr verwundern wird: Ich werde zur Wahl gehen, und ich werde die FDP wählen. Ein deutlich schlechteres Abschneiden, als ihr die momentanen Umfragen für den Bundestag vorhersagen, wäre ein miserabler Auftakt für dieses Wahljahr. Erst recht dann, wenn die FDP auch noch deutlich von den Grünen überholt werden würde.

Ich bitte Sie, die Überlegungen, die ich in diesem Artikel vorgetragen habe, zu prüfen, und würde mich freuen, wenn Sie dann zur selben Entscheidung kämen.



Für Kommentare bitte hier klicken. Titelvignette: Fahnen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission. Autor: Xavier Häpe; frei unter Creative Commons Attribution 2.0 License.

2. November 2008

Kurioses, kurz kommentiert: Sie halten uns für Deppen, diese Bürokraten

Viele Büroangestellte dürften das kennen: Sie werden täglich mit so vielen E-Mails bombardiert, dass sie zu gar nichts anderem mehr kommen. Um dem zu entgehen, sollten Berufstätige besser auf ein akustisches Signal beim Eingang elektronischer Post verzichten. Das rät die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund.

Aus einer dpa-Meldung, die in diesen Tagen von vielen Tageszeitungen gebracht wurde; hier zitiert nach der "Rhein- Zeitung".

Kommentar: Wenn jemanden ein akustisches Signal stört, dann empfehlen die Dortmunder Experten, es abzuschalten. Genial!

Vielleicht empfehlen Sie uns als nächstes, die hochbezahlten Wissenschaftler an der BAuA, unsere Jalousie herunterzulassen, wenn uns die Sonne ins Gesicht scheint.

Oder die Nase, wenn sie läuft, zu putzen.



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1. Oktober 2008

Zettels Meckerecke: Führt Frankreich eine Kaloriensteuer ein?

Eigentlich kann ich nicht meckern. Denn das, worüber zu meckern sich lohnt, findet nicht statt.

Naja, sagen wir: Es findet vorerst nicht statt. Dies ist im Augenblick in der Internet- Ausgabe des Nouvel Observateur zu lesen:
La ministre de la Santé Roselyne Bachelot a écarté mardi 30 septembre l'idée avancée par un rapport parlementaire de taxer davantage la "malbouffe" et d'abaisser en contrepartie la TVA sur les fruits les légumes. "La démarche est intéressante (mais) nous sommes dans une période difficile sur le plan économique et taxer un certain nombre de produits reviendrait à taxer les plus faibles", a estimé Roselyne Bachelot sur Canal+.

Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot hat am Dienstag, dem 30. September die im Bericht eines Parlaments- Ausschusses vorgetragene Idee zurückgewiesen, "minderwertige Nahrung" (malbouffe, man kann das auch mit "Fraß" übersetzen) stärker zu besteuern und im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse zu senken. "Der Vorstoß ist interessant, (aber) wir befinden uns in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, und bestimmte Produkte zu besteuern hieße die Schwächsten besteuern", meinte Roselyne Bachelot auf [dem Sender] Canal+.
Wie schön! Vorläufig bleibt es den Franzosen also (wahrscheinlich, wenn die Abgeordneten der Ministerin folgen) erspart, ihre geliebte Crème Fraîche, die Foie Gras, die Pieds de Cochon und alle die kalorienlastigen Gerichte aus der Auvergne teurer bezahlen zu müssen, wohingegen sie für Bananen, Kartoffeln und Artischocken weniger auszugeben brauchten.

Freilich, nur "pour l'instant" wolle sie diesen Vorschlag nicht aufnehmen, nicht im Augenblick, sagte die Ministerin. Man wird also sehen. On verra.

Wie kommt man auf einen so lustigen Einfall? Wegen der Volksgesundheit. Denn es geht um den Kampf gegen das Übergewicht. Einen Kampf, der, folgen wir der Kommission, nicht nur mit dem Mittel der Steuerpolitik geführt werden soll. Ein anderer von nicht weniger als 83 Vorschlägen, die man sich ausgedacht hat, ist ein Verbot der Werbung für süße Getränke und sonstiges Kalorienhaltiges in Programmen für Kinder und Jugendliche.



Ja, ist das denn nicht richtig? Sollten vor allem Kinder und Jugendliche nicht lieber gesundes Obst essen und zum Frühstück ein supergesundes Müsli, statt Schokolade und Chips zu mampfen und dazu Cola zu trinken?

Aber ja. Sie sollten. Sie sollten auch wandern, statt am Computer zu spielen. Wir alle sollten gute Literatur lesen, statt schlechter Bestseller. Wir sollten gottesfürchtig leben, statt in Sünde. Wir sollten alle eine demokratische Partei wählen, statt Kommunisten oder Neonazis.

Wir sollten immer das Vernünftige, das Gesunde, das kulturell wertvolle, das politisch Correcte tun.

Aber was zum Geier geht es den Staat an, ob wir diesem Sollen folgen? Ist er denn unser Arzt, unser Lehrer, unser Priester und unser Marcel Reich-Ranicki in Personalunion?



Nicht, daß es solche Vorstöße gibt, finde ich schlimm. Macht ist süß, fast so süß wie Knabbereien, und Politiker wollen Macht ausüben. Schlimm finde ich, daß dergleichen heutzutage keinen Widerspruch mehr auslöst, keine Empörung.

Allenfalls von Seiten der jeweils betroffenen Industrie. Jean- René Buisson, Chef des französischen Verbands der Lebensmittel- Industrie, hat gegen die geplanten Steuermaßnahmen heftigen Protest angemeldet.



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14. September 2008

Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 2)

Der Grundsatz der Subsidiarität bestimmt, so habe ich es im ersten Teil zitiert, daß Brüssel nur zuständig ist, "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können".

Wie konnten die Brüsseler Juristen diese Hürde nehmen, als sie Brüssels Kompetenz auf die Seilbahnen in den Staaten der EU ausdehnten? Wie konnten sie nachweisen, daß nicht jeder Staat der EU in der Lage ist, selbst das Funktionieren und die Sicherheit seiner Seilbahnen zu regeln; sofern er denn welche hat?

"In Erwägung nachstehender Gründe" werde diese Richtlinie erlassen, heißt am Anfang. Und es folgen - man ist halt gründlich in Brüssel - nicht weniger als 31 Gründe, die von den Brüsseler Juristen erwogen wurden. Mit dem Ergebnis, daß sie verordnen durften, wie es denn bei Europas Seilbahnen zugehen soll.

Grund Nummer 1 ist eigentlich keiner, sondern eine Definition. Und die ist so schön, daß ich sie Ihnen nicht vorenthalten mag:
(1) Seilbahnen für den Personenverkehr (nachstehend "Seilbahnen" genannt) werden geplant, gebaut, in Betrieb genommen und betrieben, um Personen zu befördern. Seilbahnen sind in erster Linie Verkehrsanlagen, die in Tourismusorten in Bergregionen eingesetzt werden und Standseilbahnen, Seilschwebebahnen, Kabinenbahnen, Sesselbahnen und Schleppaufzüge umfassen. Es kann sich aber auch um Seilbahnen handeln, die in städtischen Verkehrssystemen eingesetzt werden. Bestimmte Arten von Seilbahnen können auch auf völlig anderen Grundprinzipien beruhen, die sich nicht von vornherein ausschließen lassen. Daher muß es möglich sein, spezifische Anforderungen einzuführen, die den gleichen Sicherheitszielen Rechnung tragen, wie sie in dieser Richtlinie vorgesehen sind.
Daß das etwas hölzern klingt, liegt wohl weniger am "Juristendeutsch" als daran, daß es offenbar aus dem Französischen übersetzt ist. Wenn man beispielsweise den Anfang des letzten Satzes ins Französische zurückübersetzt ("Il doit donc être possible d'introduire des demandes spécifiques ..."), dann klingt das geschmeidig und keineswegs hölzern. (Denkbar ist allerdings auch, daß das Original englisch war: "Hence it should be possible to introduce ...").

Wie auch immer - eine Rechtfertigung für eine europaweit einheitliche Regelung des Seilbahn- Wesens haben wir bisher noch nicht.

Auch Grund Nummer 2 ist noch keiner, sondern er sagt uns, daß Seilbahnen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sind. Fündig werden wir erstmals bei Grund Nummer 3:
(3) Die Mitgliedstaaten sind für die Sicherheitsaufsicht über Seilbahnen während des Baus, der Inbetriebnahme und des Betriebs zuständig. Sie haben außerdem zusammen mit den zuständigen Stellen die Verantwortung im Hinblick auf die Bodenrechte, die Raumordnung und den Umweltschutz. Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zeigen erhebliche Unterschiede hinsichtlich spezifischer Verfahren der nationalen Industrie sowie hinsichtlich regionaler Gepflogenheiten und Kenntnisse. Sie schreiben besondere Bemessungen und Vorrichtungen sowie spezielle Eigenschaften vor.
So ist es, können wir bis hierher zustimmend nicken. Also gerade kein Bedarf an eine europaweiten Einheitsregelung. Aber dann:
Diese Situation zwingt die Hersteller, ihre Produkte für jeden Auftrag neu zu definieren, steht dem Angebot von Standardlösungen entgegen und wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit aus.
Drei Gründe gleich auf einen Schlag. Und was für welche!
  • " ... zwingt die Hersteller, ihre Produkte für jeden Auftrag neu zu definieren". Während sonst ja bekanntlich Seilbahnen von der Stange geliefert werden; nach Katalog zu bestellen.

  • "... steht dem Angebot von Standardlösungen entgegen". In der Tat. Nur, wo ist das Argument? Wollen die Verfasser der Richtlinie Standard- Lösungen mit der Begründung verlangen, es gäbe sonst keine Standard- Lösungen?

  • "... wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit aus". Eine eigenartige Behauptung. Wenn die Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten verschieden sind, dann betrifft das ja alle Wettbewerber gleichermaßen. Welcher Nachteil entsteht dadurch wem?


  • So ganz scheinen unsere juristischen Cracks diesen drei Gründen auch nicht zu trauen, denn nun schieben sie weitere nach:
    (4) Die grundlegenden Anforderungen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit müssen eingehalten werden, damit gewährleistet ist, daß Seilbahnen sicher sind. Diese Anforderungen müssen verantwortungsbewußt angewandt werden, um dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung sowie technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.

    (5) Seilbahnen können ferner grenzüberschreitend sein, und in diesen Fällen wird ihre Ausführung durch das Vorhandensein widersprüchlicher einzelstaatlicher Regelungen erschwert.
    Grund Nummer 4 ist wieder eine reine Petitio Principii - denn wieso folgt aus der Notwendigkeit, grundlegende Anforderungen verantwortungsbewußt einzuhalten, daß dies in die Kompetenz von Brüssel fällt? Nur dann, wenn man das zu Beweisende bereits voraussetzt - daß Brüsseler Bürokraten kompetenter sind als die in Spanien, Tschechien oder Deutschland.

    Bei Grund Nummer 5 fragt man sich erneut, was da aus dem Französischen (es kann auch jetzt wieder das Englische gewesen sein) übersetzt wurde. Die "Ausführung" von Seilbahnen wird durch widersprüchliche Regelungen erschwert, wenn die Seilbahnen grenzüberschreitend sind? Vielleicht stand da "construction", also ihr Bau, ihre Erstellung?

    Konstruiert wirkt jedenfalls das Argument, und zwar schwach konstruiert. Daß man per Seilbahn von einem Land Europas in ein anderes schwebt, dürfte wohl kein häufiger Fall sein (wenn es das denn überhaupt gibt; es ist ja nur von "können" die Rede). Diesen hypothetischen Fall als Argument dafür heranzuziehen, gleich europaweit die Seilbahnen zu vereinheitlichen, zeigt, wie sehr unsere Juristen die Argumente zusammenkratzen mußten.



    Und so geht es weiter. Wenn Sie, lieber Leser, einen Sinn für unfreiwilligen, für einen in diesem Fall einmal wirklich mit dem Wort kafkaesk richtig benannten Humor haben, dann nehmen Sie sich die Zeit, sich durch alle 32 Gründe hindurchzulesen. Hier zum Schluß nur noch zwei.

    Der eine erstreckt sich über die Punkte Nummer 7 und 8:
    (7) In den verschiedenen Mitgliedstaaten wird im allgemeinen die Verantwortung für die Zulassung der Seilbahnen einer Dienststelle der zuständigen Behörde übertragen. In bestimmten Fällen kann die Zulassung der Bauteile nicht von vornherein, sondern erst auf Antrag des Kunden erteilt werden. Ebenso kann die Überprüfung der Seilbahnen vor der Inbetriebnahme zur Ablehnung bestimmter Bauteile oder bestimmter technologischer Lösungen führen. Dies verursacht zusätzliche Kosten, verlängert die Lieferfristen und ist insbesondere für ausländische Hersteller von großem Nachteil. Andererseits sind Seilbahnen (auch während des Betriebs) Gegenstand einer strengen Überwachung von seiten der Behörden. Die Ursachen für schwere Unfälle können mit der Wahl des Standorts, dem eigentlichen Beförderungssystem, mit den Bauwerken oder mit der Art des Betriebs und der Wartung der Seilbahnen zusammenhängen.

    (8) Unter diesen Umständen hängt die Sicherheit der Seilbahnen in gleichem Maße von den Umgebungsbedingungen wie von den industriellen Bestandteilen und vom Zusammenbau und der Montage am Standort und ihrer Überwachung während des Betriebs ab. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Seilbahnen zur Bewertung des Sicherheitsstandards als Ganzes zu betrachten und auf Gemeinschaftsebene ein einheitliches Qualitätssicherungskonzept zu entwickeln. Um den Herstellern unter diesen Voraussetzungen die Überwindung ihrer derzeitigen Schwierigkeiten und den Benutzern die bestmögliche Nutzung der Seilbahnen zu ermöglichen und außerdem einen gleichen Entwicklungsstand in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist es notwendig, einen Anforderungskatalog sowie Kontroll- und Überprüfungsverfahren zu definieren, die in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden.
    Warum also - haben Sie das verstanden? - muß jetzt doch gleich das Seilbahnwesen in Europa vereinheitlicht werden?

    Um den "Benutzern die bestmögliche Nutzung der Seilbahnen zu ermöglichen". Und warum geht das nicht auch ohne Vereinheitlichung? Hm, hm.

    "Um einen gleichen Entwicklungsstand in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten"? Hm, und warum muß der gewährleistet sein? Warum in aller Welt darf denn nicht eine Seilbahn in den Pyrenäen einen anderen "Entwicklungsstand" haben als eine in Südtirol oder eine im Riesengebirge?



    Haben Sie noch Kraft zum Lachen? Gut, dann entlasse ich Sie jetzt mit dem Grund Nummer 9:
    (9) Für die benutzenden Personen, die aus allen Mitgliedstaaten, aber auch aus vielen Ländern außerhalb der Gemeinschaft kommen, muß ein zufriedenstellender Sicherheitsstandard gewährleistet sein. Diese Forderung macht die Festlegung von Verfahren und von Methoden zur Untersuchung, Kontrolle und Überprüfung notwendig. Dies führt zur Verwendung von genormten technischen Vorrichtungen, die in die Seilbahnen integriert werden müssen.
    Ein einheitlicher Sicherheitsstandard ist erforderlich, weil es sonst keinen einheitlichen Sicherheitsstandard gäbe. Das ist der Inhalt dieses Arguments, und das ist der Inhalt all dessen, was in den 31 Gründen dargelegt wird.

    Wir lassen uns das gefallen, wir Europäer. Wir protestieren nicht gegen diese Unlogik, gegen die Pseudoargumente, die doch allesamt nur kaschieren sollen, daß für die Brüsseler Bürokratie Vereinheitlichung ein Selbstzweck ist.

    Wir kuschen. Sogar - und damals bin ich zum ersten Mal auf dieses Thema aufmerksam geworden - der Berliner Senat hat gekuscht und die Brüsseler Direktive in Berliner Landesrecht gegossen. Auch wenn es in Berlin gar keine Seilbahn gibt und auch keine Pläne, jemals eine zu bauen. Wo sollte sie auch hinführen? Auf den Prenzlauer Berg?



    Mit Dank an Califax und Martin. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    13. September 2008

    Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 1)

    Im Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 wird als konstitutiv für die Abgrenzung zwischen nationalen und Brüsseler Zuständigkeiten das Prinzip der Subsidiarität festgelegt. Es wird in der Präambel und in Artikel B genannt. In Artikel G, welcher Anpassungen früherer EWG- Verträge an den Vertrag von Maastricht behandelt, heißt es noch einmal ausdrücklich:
    In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.
    Nicht wahr, das klingt eindeutig? In schlichteres Deutsch übersetzt heißt es: Alles, was die Mitgliedstaaten selbst regeln können, geht die EU nichts an. Nur wenn sie etwas allein nicht schaffen oder nicht hinreichend gut schaffen, darf Brüssel eingreifen.

    Eingegriffen hat Brüssel beispielsweise mit der Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr (Amtsblatt Nr. L 106 vom 03/05/2000 S. 0021 - 0048).

    Es stellt sich die Frage, wie es denn mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar ist, daß für das Seilbahn- Wesen in allen Staaten der EU das Europäische Parlament und der Europäische Rat zuständig sind.



    Bevor ich das im Einzelnen erläutere, erlauben Sie einen Blick aufs Allgemeine. Genauer, auf das Wesen der Juristerei.

    Ich habe mir das einmal von einem befreundeten Juristen erklären lassen, der Strafrecht und Rechtsphilosophie lehrt, der sein Fach also in dessen konkreten Niederungen ebenso kennt wie in seinen abstrakteren Höhen: Nichts wäre verfehlter, erklärte er mir, als würde man im Juristen einen unkreativen Menschen sehen; einen gewissermaßen mechanisch funktionierenden Ausleger des Rechts.

    Das Recht, so erläuterte mir dieser Bekannte, ist so etwas wie eine Partitur, die erst dadurch Leben und Farbe gewinnt, daß der Jurist sie zum Klingen bringt. Kreativ muß er sein, der Jurist. Phantasie ist seine wichtigste Eigenschaft. Er ist im Grunde mehr ein Künstler als ein Wissenschaftler.

    Ein Künstler und zugleich, wie der Architekt, ein Handwerker. Denn anders als der Maler, der Musiker hat er es ja mit dem realen Leben zu tun. Auf dieses muß er seine Paragraphen schöpferisch beziehen, dabei diese Paragraphen mit Leben erfüllend und zugleich das Leben sub specie dieser Paragraphen ordnend und regulierend.

    Oft nun ist dieses kreative Handeln des Juristen freilich kein Selbstzweck. Im Strafprozeß dient es dazu, eine Verurteilung zu erreichen oder zu verhindern. In Europa dient es - diesen Eindruck kann man jedenfalls gewinnen - dazu, möglichst viele Kompetenzen den Nationalstaaten zu entziehen und sie nach Brüssel zu verlagern. Beispielsweise diejenige für die Seilbahnen.



    Für Seilbahnen, vor allem für deren Sicherheit sollten - so sagt es sich der Laie - eigentlich diejenigen zuständig sein, in deren Gebiet es solche Seilbahnen gibt. Die also die Anforderungen kennen, die Gefahren, die Bedingungen, die zu beachten sind, damit so eine Seibahn sicher und zuverlässig zum Gipfel schwebt und wieder ins Tal zurück.

    Kaum ein Transportmittel ist so von den lokalen Bedingungen abhängig wie eine Seilbahn. Kaum eines erscheint folglich weniger geeignet, von Inari bis Malta in einheitliche Regelungen gezwungen zu werden.

    Andererseits darf - so besagt es das Prinzip der Subsidiariät - die europäische Bürokratie sich ja nur dann der Kompetenz über die Seilbahnen bemächtigen, wenn "die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können".

    Eine echte Herausforderung also für die juristischen Cracks in Brüssel, die jene Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 auszuarbeiten hatten. Schauen wir uns an, wie sie diese Aufgabe gelöst haben.

    (Fortsetzung folgt)



    Mit Dank an Califax und Martin. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    9. August 2008

    Zitat des Tages: "Man muß die Kunden bei der Hand nehmen". Über die neuesten Pläne unserer Erziehungsberechtigten in Brüssel

    Es reicht nicht, die Kunden nur über gesundes und umweltbewusstes Verhalten zu informieren. Man muss sie bei der Hand nehmen und ihnen die richtige Auswahl an Möglichkeiten bieten.

    Ein EU-Beamter laut einem Artikel von Yovka Dimitrova in den "Stuttgarter Nachrichten" über die von der EU-Kommissarin Meglena Kuneva angestrebte "selbstverpflichtende Regelung", wonach Händler "gesunde Ware gut sichtbar präsentieren und durch entsprechende Kennzeichnung zusätzlich anpreisen" sollen.

    Bemängelt wird von der Kommissarin, daß "Süßigkeiten gut sichtbar neben der Kasse [liegen] - kein Weg führt daran vorbei. Nun will sie die Händler zum Umsortieren bewegen. Sie sollen sich freiwillig dazu verpflichten, Obst und Gemüse für jedermann gut sichtbar auszulegen und damit die Käufer zu gesünderem Essen verleiten".

    Kommentar: Frau Kuneva, von Bulgarien in die EU-Kommission gesandt, ist eine Pionierin. Denn ihre Idee birgt unerschöpfliche Möglichkeiten der Weiterentwicklung:

    Die Elektrohäuser verpflichten sich, Glühbirnen nur noch in dunklen Ecken im Hintergrund des Ladens auf den höchsten oder untersten Etagen der Regale anzubieten. Hingegen werden sie Öko-Funzeln Energiesparlampen in attraktiven Arrangements an den Kassen aufbauen.

    Die Restaurants verpflichten sich, ganz oben auf der Speisekarte in großer, auch für Kinder und Senioren gut lesbarer Schrift Grünkernklößchen auf Hirsebrei anzubieten. Steaks und Wiener Schnitzel hingegen dürfen nur noch auf einer Sonderkarte stehen, die nur an Erwachsene gegen Unterschrift auf einem Formular ausgehändigt wird, auf dem sie über die ökologischen Kosten der Zucht von Rindern und Schweinen aufgeklärt werden.

    Die Spielzeugläden verpflichten sich, gut sichtbar Holzspielzeug, Puppen aus der Dritten Welt und Lätzchen aus Jute anzubieten. Wasserpistolen, Flugzeug- Bausätze und Computerspiele dürfen nur noch in einem getrennten Raum feilgehalten werden. Dabei gelten sinngemäß dieselben Einschränkungen wie für den Verkauf und die Bewerbung von Pornografie.

    Und so fort. Falls Sie weitere Einfälle haben und diese nicht für sich behalten wollen - wie immer gibt es zu diesem Artikel einen ...



    ... Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.- Mit Dank an DrNick.

    30. Juli 2008

    Zitate des Tages: Rauchverbot - wer ist der Sieger?

    Sieger ist der Nichtraucherschutz.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, soeben im ZDF- Mittagsmagazin über die Entscheidung des BVerfG zum Rauchverbot.

    Diese Stimmung, die ich jetzt erlebt habe, war wunderbar.

    Ein Kneipenwirt aus Ludwigsburg in derselben Sendung zur Reaktion seiner Gäste, die man im Hintergrund bereits wieder rauchen sah.

    Kommentar: Ich fürchte, daß die Gäste der Pilsstube in Ludwigsburg am Ende sehr enttäuscht sein werden und daß die Drogenbeauftragte mit ihrer Stellungnahme richtiger liegt.

    Denn wenn man den ersten Berichten trauen darf, dann hat der Erste Senat nicht etwa den Eingriff in die Freiheit der Raucher als verfassungswidrig untersagt, der mit einem Rauchverbot in Gaststätten verbunden ist. Er hat auch nicht generell einen solchen Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirte untersagt.

    Sondern er hat lediglich gerügt, daß Diskotheken nicht, wie andere Gaststätten, einen Raucherraum einrichten dürfen. Und er hat die Benachteiligung der Einraum- Kneipen gekippt, die einen solchen Raum nicht einrichten können, weil sie eben Einraum- Kneipen sind.

    Das ist alles. In der "Süddeutschen Zeitung" hat es der gelernte Jurist Heribert Prantl zusammengefaßt:
    Wenn aber, und das ist der Kern der Argumentation des Gerichts, durch Ausnahmevorschriften die Bedeutung des vom Gesetz an sich verfolgten Gesundheitsschutzes relativiert wird, dann muss auch die Kleingastronomie von diesen Ausnahmen profitieren.
    Kurzfristig können die Wirte damit aufatmen. Die jetzigen Regelungen sind aufgehoben. Dann aber wird es den Versuch geben, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen durchzusetzen. Die Gefahr, daß das gelingen wird, halte ich für groß, zumal das BVerfG für den Weg dorthin ein ganzes Scheunentor breit aufgemacht hat:
    Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. (...) Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.
    Von der Freiheit des Rauchers, von seiner Mündigkeit, von seinem Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen, von seiner Menschenwürde also ist übrigens in dem, was von dem Urteil bisher bekannt wurde, nicht die Rede. Die Lektüre der Urteilsbegründung wird spannend sein.



    Und noch ein Zitat, eben gefunden in "Zettels kleinem Zimmer" und verfaßt von C.:
    Keine Sorge, der schützenden Hand der Volksgesundheitsideologen entkommt niemand, denn in einem gesundem Körper wohnt ein gesunder Geist, der allerdings nicht mehr benötigt wird, weil ihm das Denken und die Entscheidungsfreiheit genommen ist.



    Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    Überlegungen zur Freiheit (8): Wie unmündig sind wir Nichtraucher? Heute erfahren wir es vom Ersten Senat des BVerfG

    Dietmar Hipp, der juristische Korrespondent des "Spiegel" mit Sitz beim BVerfG in Karlsruhe, ist ein kenntnisreicher Fachjournalist; selbst studierter Jurist.

    In "Spiegel- Online" kann man im Augenblick einen informativen Beitrag von ihm über die heute anstehende Entscheidung des BVerfG lesen. Es geht um Klagen von Wirten dagegen, daß in ihren Gaststätten nicht mehr geraucht werden darf.

    Anders als der Artikel von Udo Ludwig und Conny Neumann zum selben Thema im gedruckten "Spiegel" dieser Woche (31/2008, S. 36), der an Einseitigkeit schwer zu überbieten ist, schildert Hipp sachlich und im Detail die juristischen Aspekte der heutigen Entscheidung.

    Zentral wird es darum gehen, ob die jetzt geltenden Rauchverbote dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Ob also außer den berechtigten Interessen der Nichtraucher auch diejenigen der Raucher und der Wirte ausreichend berücksichtigt werden.

    Es ist wohl im Deutschland des Jahres 2008 nötig, daran zu erinnern. Denn - der Artikel von Ludwig und Neumann liefert ein Beispiel - wir erleben ja in der öffentlichken Diskussion eine Tendenz, bei Interessenkonflikten dem Schutz von Gesundheit und Umwelt einen absoluten Vorrang über jeden anderen Gesichtspunkt einzuräumen.



    Die Karlsruher Richter also werden heute entscheiden, ob die Rauchverbote in ihrer jetzigen Form wirklich notwendig sind, um Nichtraucher hinreichend zu schützen; oder ob dieses Ziel nicht auch durch gleich wirksame "mildere Mittel" erreicht werden kann. Also beispielsweise, wie in Spanien, mit einer Regelung, die es jedem Wirt freistellt, zu entscheiden, ob er seine Gaststätte als Raucher- oder als Nichtraucherlokal führt. Oder, wie es in Deutschland diskutiert wird, mit einer Ausnahmeregelung für Einraum- Kneipen, in denen der Wirt selbst am Tresen steht.

    Eine kritische Rolle wird in dem Urteil die Frage spielen, was man denn - das ist jetzt meine Formulierung - einem erwachsenen, mündigen Nichtraucher an Selbstbestimmung zutrauen kann und darf. Hipp schreibt:
    Dabei muss ein solches Verbot dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen - ob es die Raucher nun selbst in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit betrifft oder Wirte in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit. (...) Das Verfassungsgericht muss dabei prüfen, ob ... der Druck auf Nichtraucher wachsen würde, zumindest in Gesellschaft von Rauchern ein Raucherlokal oder einen Raucherraum aufzusuchen.
    Der letzte Satz ist es, der mich zu diesem Artikel veranlaßt.

    Offenbar wird es von zumindest einigen Verfassungsjuristen - da vertraue ich der Sachkenntnis von Dietmar Hipp - tatsächlich als für diese Entscheidung relevant betrachtet, wie unmündig denn wir Nichtraucher sind.

    Denn, nicht wahr, es ist doch meine freie Entscheidung als Nichtraucher, ob ich, weil ich die Gesellschaft meiner rauchenden Freunde X, Y und ganz besonders die meiner rauchenden Freundin Z schätze, in Kauf nehme, daß wir gemeinsam einen in einer Raucherkneipe heben gehen?

    Wenn ich das ganz und gar nicht will, dann werde ich eben X, Y und Z überreden müssen, daß wir gemeinsam in ein Nichtraucher- Lokal gehen. Vielleicht machen wir es ja auch abwechselnd, als einen fairen Kompromiß.

    Und wenn ich eigentlich nicht mit ins verräuchterte Lokal will, mich aber doch breitschlagen lasse - nicht wahr, zu diesem Nachgeben, zu dieser Schwäche habe ich doch auch ein Recht, als freier Bürger? Sie haben mir ja vermutlich keine K.O.-Tropfen eingeflößt, meine Freunde, bevor sie mich in das Raucherlokal einluden.

    Aber diejenigen, die das von Dietmar Hipp referierte Argument vertreten, trauen mir, trauen generell uns Nichtrauchern soviel Mündigkeit offenbar nicht zu, in einer solchen Situation selbst eine Entscheidung zu treffen. Sie fürchten, daß ich, daß wir Nichtraucher dem "Druck" nicht würden standhalten können, mit unseren rauchenden Freunden in eine Raucherkneipe zu gehen.

    Sie halten uns für infantil, diejenigen, die so argumentieren. Was man von jedem Vierzehnjährigen erwartet, wozu man seine Kinder erzieht - daß sie nicht jedem sozialen Druck nachgeben -, das trauen sie uns nicht zu.

    Und wenn wir Bürger die unmündigen Deppen sind, für die sie uns halten, dann hilft freilich nur noch, daß der Staat, daß Polizei und Justiz ihre schützende Hand über uns halten. Auf daß wir nicht in unser Unglück rennen, in Gestalt einer verräucherten Kneipe.



    Auf die heutige Entscheidung des BVerfG, und vor allem auf die Urteilsbegründung, darf man also wirklich gespannt sein.

    Sollte sich der Erste Senat das Argument zu machen, daß wir Nichtraucher so unmündig sind, daß wir ohne ein striktes Rauchverbot dem Druck unsrer rauchenden Freunde hilflos ausgeliefert wären, dann allerdings stünde es wieder ein Stück schlechter um die Freiheit in diesem Land.



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    14. Juli 2008

    Zettels Meckerecke: Warum das Land Berlin ein Seilbahngesetz hat. Ja, wo treiben sie denn ihr Wesen, die Schildbürger?

    Wie mit deutschen Umweltschützern hat es mit Brüsseler Bürokraten die Satire schwer. Wer sich eine satirische Überspitzung ausdenkt, der muß immer damit rechnen, daß sie alsbald von der Realität eingeholt wird; wenn sie es denn nicht längst ist.

    Die Sache mit der EU-einheitlichen Krümmung der Gurke oder die mit der EU-Vorschrift, Leitern so aufzustellen, daß sie bei der Benutzung nicht umfallen - das ist allgemein bekannt. Das mit dem Berliner Seilbahngesetz habe ich aber erst heute gelesen, in einem Artikel von Hannelore Crolly, Brüsseler Korrespondentin der "Welt".

    Ein Schildbürgerstreich auch dies. Aber nicht deshalb meckere ich, sondern weil Frau Crolly die Schildbürger dort lokalisiert, wo sie nicht sind. Jedenfalls nach meinem Dafürhalten.



    Zunächst der Sachverhalt, wie die Autorin ihn uns beschreibt:
    Das Bundesland Berlin hat ein Seilbahn-Gesetz. Eine Seilbahn selbst zwar nicht, und wegen hoher Schulden und topfdeckelflacher Topographie wird das wohl auch so bleiben. Aber ein Gesetz für den Betrieb ist schon mal da – Brüssel sei Dank. Denn eine EU-Richtlinie vereinheitlichte vor acht Jahren die Standards für alle Personen- Seilbahnen Europas.

    Berlin hatte sich zwar mit Verweis auf fehlende Gipfel lange gegen die Umsetzung gesträubt. Brüssel aber drohte eine Strafe von 791.000 Euro an. In seiner Not klaute der Senat das Seilbahn- Gesetz aus Bayern. Seither ist Europas Paragraphen- Welt wieder in Ordnung.
    Dreimal kurz gelacht. Aber wo sitzen sie denn nun, die Schildbürger?

    Frau Crolly, deren Artikel, was die EU-Bürokratie angeht, eine unverhohlen apologetische Tendenz erkennen läßt (von jener Krümmung der Gurke bis hin zum EU-einheitlich genormten Traktorsitz habe Vieles seine guten Gründe, lernen wir) - die Autorin Crolly also lokalisiert sie nicht etwa in Brüssel, die Schildbürger. Sondern schuld seien die deutschen Verhältnisse:
    Nach einigen schweren Seilbahn- Unglücken erschienen den Ministern EU-Sicherheitsstandards als sinnvoll. Dass die Umsetzung in deutsches Recht zum Schildbürgerstreich geriet, lag nicht an Brüssel, sondern der Überregulierung im föderalen Deutschland. Während in den meisten EU-Ländern ein einziges Seilbahn- Gesetz ausreichte, hat der Bund in Deutschland keine Kompetenz in dieser Frage. Deshalb musste jedes Bundesland ein Gesetz erlassen, selbst wenn es überflüssig war.
    Hm, hm. Also der deutsche Föderalismus ist, meint Hannelore Crolly, schuld daran, daß das Land Berlin nicht in eigener Kompetenz entscheiden kann, ob es ein Seilbahngesetz haben will. Just weil es die Freiheit hat, über Seilbahnen zu entscheiden, hat das Bundesland keine Freiheit, über Seilbahnen zu entscheiden.

    Da haben wir, in a nutshell, den ganzen Brüsseler Wahnwitz.

    Er besteht nicht nur darin, daß die dortigen Bürokraten lächerliche Direktiven formulieren. Sondern lächerlich ist es bereits, daß die Kommission überhaupt Direktiven zu Dingen erlassen darf, die sie nichts angehen. Nicht deutsches Recht ist schuld an diesem Schildbürgerstreich, sondern europäisches Recht; genauer: die Verlagerung von Kompetenzen aus dem deutschen Recht in europäisches Recht.



    Es gab einige schwere Seilbahn- Unglücke. Wenn so etwas passiert, dann sind möglicherweise die Sicherheits- Standards in dem betreffenden Land unzureichend gewesen. Also sollten sie verbessert werden - in dem betreffenden Land.

    Wieso kann man in Brüssel besser beurteilen, wie eine Seilbahn in Österreich oder in den Pyrenäen konstruiert sein sollte, als die Wiener oder die Pariser Behörden? Wissen die Bürokraten in Brüssel denn mehr über die Sicherheit von Seilbahnen, haben sie die besseren Ingenieure als Gutachter, die besseren Juristen zum Formulieren eines Gesetzes als die lokalen Verantwortlichen?

    Die Brüsseler Bürokraten glauben das. Sie glauben es deshalb, weil sie den Schildbürgern gleichen wie ein Ei dem anderen.

    Wie sie waren, die Schildbürger, das hat Karl Simrock in "Die Schildbürger" beschrieben, und zwar im Zweiten Kapitel:
    Daher sie, die von ihrem getreuen Vater und Lehrmeister unterwiesen worden und fleißig gelernt hatten (...), auch mit allen Gaben und Tugenden, vornehmlich mit Weisheit, aufs Höchste begabt und geziert, ja überschüttet wurden, so daß ihnen damals in der Welt (...) Niemand vorzusetzen; – was vorzusetzen? sage vielmehr zu vergleichen gewesen.
    Besser kann man sie auch heute nicht beschreiben, die Elite- Beamten, die in Brüssel über ihren Verordnungen und Direktiven brüten.

    Für jemanden, der seine Ausbildung an der französischen ENA, der École Nationale d'Administration bekommen hat, ist es sonnenklar, warum in Brüssel und nicht in Wien oder Paris über die Sicherheit von Seilbahnen entschieden werden muß: Weil Beamte umso höher in der Hierachie gelangen, je intelligenter, je besser ausgebildet, also je kompetenter sie sind.

    Und Brüssel - das ist für diese Beamten ein Super- Paris. Die besten Absolventen der ENA sitzen in den Ministerien. Die Besten der Besten sitzen in den Spitzen der Ministerien. Aber die Allerbesten werden nach Brüssel entsandt. Denn Frankreich, das ist ja seit Jahrhundeten schon so einheitlich, wie sich Etatisten das erträumen. Die EU aber ist eine gewaltige Herausforderung.

    Eine Herausforderung für diejenigen, die unter den besten Abiturienten Frankreichs gewesen waren, die dann die ENA mit den besten Noten abgeschlossen hatten, kurzum die "mit Weisheit, aufs Höchste begabt und geziert, ja überschüttet wurden".

    Ihnen allein kann es obliegen, über die Sicherheit aller Seilbahnen zu befinden, vom Atlantik bis ans Schwarze Meer, von der Nordspitze Finnlands bis nach Malta.

    Falls sie denn Seilbahnen haben, die Malteser.



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    10. Juli 2008

    Überlegungen zur Freiheit (7): Wieviel Schutz braucht der Verbraucher?

    In französischen Restaurants wurde früher nicht nur ein Bedienungsgeld von meist 15 Prozent erhoben, sondern auch eine Gebühr namens Couvert: Ein Betrag, der auf alle Rechnungen aufgeschlagen wurde und der Fixkosten wie eben das Couvert, also das Gedeck, abdecken sollte.

    Vor ein paar Jahrzehnten hat man begonnen, das alles einzupreisen; heute setzt sich auch in Frankreich der Rechnungsbetrag in der Regel einfach aus der Summe dessen zusammen, was die einzelnen Gerichte und Getränke kosten. Eine Zeitlang stand noch auf der Speisekarte "Service et couvert compris" - Bedienung und Couvert einbegriffen. Heute fehlt dieser Zusatz oft, weil das selbstverständlich geworden ist.

    Hatten die Franzosen früher Probleme mit der Addition? Fühlten Sie sich gar durch die damalige Regelung hinters Licht geführt?

    Ich bezweifle das. Im Gegenteil: Man sah, was am Rechnungsbetrag dem Kellner zugutekam. Man konnte sich je nach Höhe des Couvert billiger im Hinterzimmer oder teurer auf der Terrasse seinen Repas servieren lassen.

    Und der Patron hatte es, in jener Zeit vor dem Einzug des Computers in die Gastronomie, leichter, zum Beispiel den Betrag auszurechnen, der den einzelnen Kellnern als Bedienungsgeld zustand.



    Den Franzosen jener Zeit traute man es zu, daß sie den Preis für Bedienung und Couvert berücksichtigten, wenn sie entschieden, ob sie in ein bestimmtes Restaurant gehen, ob sie sich ein bestimmtes Menu leisten wollten.

    Anders ist das heutzutage offenbar mit uns, den Fluggästen von sogenannten Billigfliegern wie Ryanair.

    Diese hatten es bisher so gemacht wie früher die französischen Gastronomen: Sie boten einen Preis für jeden Flug an, der ständig nach Angebot und Nachfrage neu berechnet wurde, dazu fixe Aufschläge für Lande- und Startgebühren, Gepäck usw. Jeder, der buchte, wußte, daß diese Aufschläge hinzukamen. Spätestens beim Buchen des ersten Flugs bei Ryanair oder sonst einem Billigflieger erfuhr man es ja.

    Nur ist es offenbar so: Menschen, die, wenn sie sonst als Konsumenten auftreten, alle Rabatte ausnützen, gnadenlos um Preise feilschen, sich von keinem Lockangebot hinters Licht führen lassen, wie deutsche Verbraucher eben so sind - diese Menschen mutieren offenbar, kaum, daß sie ihren Urlaub planen, zu hilflosen, strohdummen Bürgern.

    Zu Konsumenten also, die gierigen Profiteuren wie Michael O'Leary schutzlos ausgeliefert sind. Oder vielmehr ausgeliefert wären, wenn wir nicht die Bürokraten in Brüssel hätten, unsere Schutzengel. Denn diese helfen uns.

    Die Meldung ging heute durch die Medien; in "Welt Online" zum Beispiel ist im Augenblick zu lesen:
    Für die Reisenden gibt es nun mehr Transparenz. Denn die Europäische Union macht Schluss mit Lockvogel- Angeboten und untergejubelten Zusatzkosten bei Flugtickets: Das EU-Parlament hat eine Verordnung dazu abgesegnet und den Billigfliegern noch ein paar Schummeleien untersagt.
    Manches, was da "untersagt" werden soll, ist sicherlich bedenklich. Zum Beispiel, wenn mit Preisen geworben wird, die gar nicht zur Verfügung stehen. Das freilich dürfte schon bisher als unlauterer Wettbewerb verboten gewesen sein.

    Aber unsere fürsorglichen Bürokraten gehen viel weiter:
    Der neuen Verordnung zufolge müssen "fakultative Zusatzkosten" wie die Koffer- Gebühren schon zu Beginn des Buchungsvorgangs angekündigt werden. Das Europa- Gesetz verbietet den Anbietern auch, in den Online- Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen. Die Fluggäste müssen Zusatzleistungen aktiv bestellen, statt sie abzuwählen.
    Ein Häkchen, das als Default schon dasteht, weil man im Normalfall mit Gepäck reist, gegenbenfalls wegzuklicken - das überfordert uns offenbar, wenn wir im Internet buchen.

    Hingegen gehen die Bürokraten der EU augenscheinlich davon aus, daß niemand, der Gepäck mit sich führt, vergessen wird, das entsprechende Feld auch anzuklicken. Wer das künftig beim Buchen vergißt, der könnte beim Einchecken eine unangenehme Überraschung erleben.



    Aber ganz abgesehen davon, ob diese Neuregelung aus Brüssel nun besser als die bisherige Praxis bewirkt, daß der Kunde dasjenige Produkt bekommt, das er will, zu dem Preis, den er zu zahlen bereit ist - mir scheint schon der Umstand als solcher, daß hier wieder einmal regulierend eingegriffen wurde, ein Ärgernis zu sein.

    Zum einen, weil jede Vorschrift unweigerlich einen Apparat zur Kontrolle ihrer Einhaltung nach sich zieht. Das ist ja eine ihrer Funktionen, die Bürokratie zu ernähren und zu mästen.

    Zum anderen, weil eine solche Vorschrift uns Verbraucher für dumm verkauft.

    Wer mit Ryanair oder sonst einem Billigflieger reiste, der wußte bisher, daß ihn Zuschläge erwarteten. Er buchte ja im Internet. Alles war fein säuberlich aufgelistet, bevor er auf "Bezahlen" klickte, der Kunde. Er klickte nur dann, wenn ihm der Flug das Geld wert war, das Ryanair dafür haben wollte.

    Wer sich durch diese Zuschläge dennoch übervorteilt fühlte, der hätte jederzeit zu einem anderen Anbieter gehen können, etwa zur Lufthansa; spätestens beim nächsten Flug.

    Wenn dem Verbraucher etwas nicht gefällt, dann reagiert er darauf, und auf seine Reaktion reagiert der Anbieter. So ist das auf einem freien Markt.

    Bestünde ein Bedarf für Pauschalpreise für solche Flüge, dann gäbe es längst Fluggesellschaften, die sie anbieten; so, wie auf einem freien Markt alles angeboten wird, wonach eine Nachfrage erkennbar ist. Bisher gab es diesen Bedarf offenkundig nicht, weil wir Kunden keine Trottel sind, sondern selbst rechnen können.

    Für Trottel halten sie uns aber, die Brüsseler Bürokraten. Für die dumme Masse; so, wie die DDR-Nomenklatura "unsere Menschen" für unfähig hielt, über ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden.

    Mein Vorschlag deshalb: Man sollte für solche durch Verordnung erzwungenen Pauschalpreise einen Namen einführen, der sie kenntlich macht: "Endverbraucherpreis" (EVP). So hieß das bekanntlich in der DDR.



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    4. Juli 2008

    Zettels Meckerecke: Die Verbieter sind überall. Der Fall Kusch. Der Wahnwitz, jedem Übel mit einem Gesetz zu Leibe zu rücken

    Wie schön übersichtlich wäre die Welt, wenn die Verbieter immer die Sozialisten wären. Diesmal sind es die sechs, wie man gern sagt, "unionsregierten" Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Thüringen, Hessen, das Saarland und Hamburg.

    Baden- Württemberg, Bayern und Thüringen wollen den Gesetzesentwurf einbringen; die drei andern haben angekündigt, ihn zu unterstützen.

    Einen Gesetzesentwurf, wonach "gewerbliche und organisierte Suizidhilfen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden sollen. Wie Oliver Tolmein heute in der FAZ erläutert, soll der für das Gesetz vorgesehene Paragraph 217 StGB aber so formuliert werden, daß "nicht nur kommerziell motivierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt wird, sondern jede Art von organisatorischem Zusammenschluss von mindestens zwei Menschen, der dazu dient, den Suizid anderer Menschen zu erleichtern".

    So wollen es Länder, in denen die Union allein (Bayern, Hessen, Saarland, Thüringen), zusammen mit den Grünen (Hamburg) oder aber zusammen mit der FDP regiert (Baden-Württemberg).

    Oder aber. Denn daß die FDP (genauer: die FDP/DVP, wie sie in Baden- Württemberg aus historischen Gründen heißt), mitmacht, zeigt besonders deutlich, wie weit der Wahnwitz des Verbietens inzwischen ins liberale Lager hineinreicht.



    Vielleicht nicht der Grund, aber jedenfalls der Anlaß für die Initiative dieser Länder ist das, was sich der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistet hat. Ich habe auf diese Tat gestern in einem Zusammenhang hingewiesen, der mir naheliegend zu sein scheint: Der Machtausübung, die es bedeutet, Herr über Leben und Tod zu sein; wenn auch nur in der Weise, daß man einem Menschen zur Selbsttötung verhilft.

    "Tat" meine ich hier im Sinn eines Tuns. Aber sollte das, was Kusch getan hat, künftig auch eine "Tat" im strafrechtlichen Sinn sein?

    Im Interview mit der "Welt" hat der rheinland- pfälzische Justizminister Heinz- Georg Bamberger erläutert, warum er dem Gesetzesentwurf nicht zustimmt:
    Ich lehne den Gesetzentwurf ab, weil es mit der herrschenden Strafrechtsdogmatik nicht vereinbar ist, ein solches Verhalten unter Strafe zu stellen. Aus meiner Sicht verletzt die geplante Regelung auch das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot für Strafvorschriften. Mein Hauptgrund ist jedoch, dass nach unserer bestehenden Rechtsordnung die Selbsttötung, die versuchte Selbsttötung sowie die Beihilfe dazu straflos sind.
    Von Albert Camus stammt der berühmte Satz: "Il n'y a qu'un problème philosophique vraiment sérieux: c'est le suicide"; es gebe nur ein wirklich ernsthaftes philosophisches Problem: Den Selbstmord.

    Die Freiheit, über sein eigenes Leben zu entscheiden, gehört zu dem, was die Würde des Menschen definiert. Selbsttötung darf deshalb nicht strafbar sein. Es ist aber inkonsistent, die Beihilfe zu etwas zu bestrafen, das selbst straffrei ist.



    Über die Tat des Roger Kusch ("Bisher habe ich am Tod wenig Geld verdient") mag man denken, wie man will. Ich halte sie für indiskutabel; mir scheint, daß die Bezeichnung "guillotinierender Lächler" (Oliver Tolmein) für diesen Mann, der schon als Hamburger Justizsenator den Spitznamen "lächelnde Guillotine" hatte, durchaus angemessen ist.

    Wer das so sieht, der sollte das mit aller Deutlichkeit sagen. Auch Politiker haben das selbstverständliche Recht, klar und vernehmlich zu sagen, was sie von dieser Tat, was sie von diesem Mann halten.

    Aber warum in aller Welt muß diese empörte Reaktion sich gleich in eine Gesetzesinitiative umsetzen? Was reitet diese Politiker, daß sie offenbar reflexhaft versuchen, für alle Übel dieser Welt, jedenfalls sofern sie unter deutsche Jurisdiktion fallen, flugs Abhilfe in Form eines Gesetzes zu suchen?

    Und warum diese Hektik? Warum kann die Sache nicht wenigstens in Ruhe diskutiert werden; von den zuständigen Juristen an den Universitäten, in den juristischen Fachzeitschriften, in den Parteien, den Parlamenten? Und dann, wenn sie nach allen Seiten erwogen ist, vielleicht in eine Gesetzesänderung münden? (Für die ich hier die Notwendigkeit überhaupt nicht sehe).

    Warum geht das nicht? Ich habe einen Verdacht. Diese Art, sofort mit einer Gesetzesänderung auf ein Thema zu reagieren, das die Öffentlichkeit aufwühlt, hat den Charakter eines Sedativums.

    Die Öffentlichkeit, die beunruhigte, soll ruhiggestellt werden. Und sie soll wissen und anerkennen, daß es die jeweiligen Politiker sind, die als der gute Doktor auftreten und ihr wieder zur Ruhe verhelfen. Ob es um Kinder beißende Kampfhunde geht, um Alcopops konsumierende Jugendliche, um einen Amoklauf unter Einsatz eines Gewehrs - sofort muß sie erfolgen, die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen, die Strafverschärfung.

    Denn das Sedativum kann logischerweise nur wirken, solange die Erregung fortbesteht. Ein in Ruhe diskutiertes, ein nach sorgfältigem Abwägen beschlossenes Gesetz hätte ja nicht mehr die politische Wirkung, deretwegen es überhaupt beschlossen wird.



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    22. Juni 2008

    Arroganz der Macht: Wie man in Europas politischer Führung über die Öffentliche Meinung denkt

    Eine erneute irische Abstimmung über Europa müsse man "so vorbereiten, daß sie zu gewinnen ist". Das sagte, so berichtet Boche in B.L.O.G., der luxemburgische Minister des Äußerern Asselborn.

    Das könnte eine echte Herausforderung werden. Denn die Iren sind ein trotziges Völkchen. Sie könnten, je mehr man sie bedrängt, umso mehr in Reaktanz gehen. Schon vor der jetzt gescheiterten Abstimmung hatten 17 Prozent derer, die mit "nein" stimmten, als Grund genannt: "Ich mag nicht, daß man mir sagt, was ich tun soll".



    Aber wenn doch ganz Europa für den Vertrag von Lissabon ist - wie können sich da die Iren auf Dauer wehren?

    Ja, wenn. Nur kann keine Rede davon sein, daß ganz Europa für den Vertrag von Lissabon ist.

    In Frankreich veröffentlicht am heutigen Sonntag die Zeitung Sud Ouest eine Umfrage des Instituts Ifop, über die der Nouvel Observateur vorab berichtet. Danach würden 53 Prozent der Franzosen, die sich an einer solchen Abstimmung beteiligen würden, mit "nein" stimmen. 33 Prozent der Befragten sagten, sie würden sich gar nicht beteiligen.

    Die Neinstimmen sind bei den Arbeitern (73 Prozent "nein") und einfachen Angestellten (63 Prozent "nein") am zahlreichsten. Hingegen würden von den höheren Angestellten und Angehörigen Freier Berufe 57 Prozent mit "ja" stimmen.

    Bei den Sympathisanten der Linken überwiegen deutlich (mit 64 Prozent) die Neinstimmen, bei den Anhängern der Rechten weniger eindeutig (54 Prozent) die Jastimmen. Dieser Rechts- Links- Differenzierung überlagert sich ein unterschiedliches Verhalten von Anhängern gemäßigter und extremer Parteien: Von den gemäßigt Linken (Anhängern der PS) würden nur 59 Prozent mit "nein" stimmen, von den gemäßigt Rechten (Sympathisanten der UMP) sogar 71 Prozent mit "ja".



    In Frankreich sind also die Gegner des Vertrags von Lissabon vor allem in den unteren und mittleren Schichten zu finden, vor allem bei der Linken und ganz besonders bei den extremen Parteien, auf der Rechten wie auf der Linken. In Irland dürfte die Verteilung ähnlich gewesen sein. Aber zur Mehrheit konnten die Gegner des Vertrags von Lissabon hier wie dort nur dadurch werden, daß sie sich quer über das gesamte politische Spektrum finden.

    Wie gehen die politischen Führern Europas mit solch einer Mehrheit um? Dazu hat der American Thinker, eine immer sehr lesenswerte Web- Publikation, eine Sammlung von Äußerungen zusammengestellt; eine erschreckende, eine entlarvende Sammlung von knapp dreißig Stellungnahmen führender Politiker Europas. Ich empfehle sie dringend zur Lektüre.

    Selten hat man die Arroganz vieler Führer Europas, linker wie rechter, gegenüber ihren Wählern so unverhüllt lesen können.

    Valéry Giscard d'Estaing zum Beispiel, dessen Kommission wir bekanntlich die gescheiterte Europäische Verfassung zu verdanken haben, erklärte unverhohlen, der Vertrag von Lissabon enthalte im wesentlichen dieselben Bestimmungen, nur habe man sie aufgespalten und in verschiedenen Verträgen, oft Ergänzungen zu bestehenden Verträgen, untergebracht:

    "The public opinion would therefore unknowingly adopt the dispositions that it would not accept if presented directly." Die Öffentliche Meinung werde so, ohne es zu wissen, diese Bestimmungen akzeptieren, die sie ablehnen würde, wenn sie direkt darüber zu entscheiden hätte.

    Der Luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker sagte: "Of course there will be transfers of sovereignty. But would I be intelligent to draw the attention of public opinion to this fact?" Natürlich werde es eine Übertragung von Souveränitätsrechten geben. "Aber wäre ich denn intelligent, wenn ich die Aufmerksamkeit der Öffentlichen Meinung auf diese Tatsache lenken würde?"

    Der belgische Außenminister Karel de Gucht: "The aim of the Constitutional Treaty was to be more readable; the aim of this [Lisbon] treaty is to be unreadable... The Constitution aimed to be clear, whereas this treaty had to be unclear. It is a success." - "Das Ziel des Verfassungs- Vertrags war es gewesen, lesbar zu sein; das Ziel dieses Vertrags [von Lissabonn] ist es, unlesbar zu sein... Die Verfassung strebte nach Klarheit, während dieser Vertrag unklar sein mußte. Er ist ein Erfolg."

    Den Vogel aber schoß Giorgio Napolitano ab: "Those who are anti-EU are terrorists. It is psychological terrorism to suggest the specter of a European superstate." Die Gegner der EU seien Terrorirsten. "Es ist psychologischer Terrorismus, das Gespenst eines europäischen Superstaats herauf zu beschwören".

    Zu Superstaaten dürfte Giorgio Napolitano eine besondere Beziehung haben. Bevor er vor zwei Jahren von der damals in Italien regierenden Volksfront aus diversen kommunistischen Parteien, Sozialisten und Linksbürgerlichen zum Präsidenten gewählt wurde, hatte er die folgende politische Karriere hinter sich:

    1945 Eintritt in die Kommunistische Partei Italiens. 1953 erstmals für die Kommunisten ins Parlament gewählt. Ab 1956 Mitglied des Zentralkomitees der PCI. 1956 gehörte er zu denjenigen innerhalb der PCI, die beim Ungarn- Aufstand das Vorgehen der Sowjettruppen verteidigten.

    Von 1966 bis 1969 war Napolitano Koordinator des Sekretariats und des Politbüros der PCI, später der Verantwortliche für Kultur, dann für Wirtschaft und schließlich für Außenpolitik der Kommunistischen Partei Italiens. Der PCI gehörte Napolitano bis zu ihrer Auflösung 1991 an; seither ist er Mitglied der jeweiligen Nachfolgepartei, wie sie gerade heißt.



    Nein, es sind nicht nur Kommunisten, die sich nicht um die Öffentliche Meinung in Europa scheren.

    Nur haben Kommunisten halt darin, sich zynisch über die Meinung ihrer Untertanen hinwegzusetzen, etwas mehr Erfahrung als die Führer des demokratischen Westeuropa. Insofern paßt es schon, wenn Napolitano am lautesten das gesagt hat, was andere etwas leiser äußern.



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    13. Juni 2008

    Zettels Meckerecke: Barrosos Chuzpe. Europas Zukunft

    Gerade ging eine Pressekonferenz von Manuel Barroso, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, zu Ende. Er antwortete mal auf Englisch, mal auf Französisch. Wenn man zwischen Sky News und France 24 hin- und herschaltete, konnte man verfolgen, was er sagte.

    Ich habe das getan in der Erwartung, daß er etwas sagen würde.

    Er hat aber nichts gesagt.

    Er hat nicht eine Spur von Einsicht erkennen lassen. Der Gedanke, daß das Votum des Volks zu respektieren ist, scheint ihm - jedenfalls bisher - gar nicht gekommen zu sein.

    "Achtzehn Staaten haben ratifiziert, einer nicht. Der Prozeß der Ratifizierung sollte weitergehen" war sein Kernsatz.



    Die Chuzpe in diesem Satz liegt natürlich darin, daß Barroso so tut, als hätten auch achtzehn Völker dem Vertrag von Lissabon zugestimmt.

    Sie haben nicht. Es gibt auch keinen Hinweis, daß sie hätten, wenn man sie denn gefragt hätte.

    Die Iren haben nein gesagt, weil sie - das jedenfalls besagen die Umfragedaten - es leid sind, daß man ihnen von oben Vorschriften macht, die sie nicht verstehen und zu denen man sie ja meist gar nicht fragt.

    So geht es mir auch. So geht es vermutlich längst einer Mehrheit der Deutschen, die für die europäische Einheit sind, die aber nicht einsehen, warum bereits jetzt jedes Parlament in der EU in manchen Bereichen weniger Rechte hat als ein Staat der USA. Und das, noch bevor der Vertrag von Lissabon die nationale Souveränität weiter beschneiden wird.

    Warum muß in Brüssel festgelegt werden, wie wir in Deutschland das Rauchen, die Allgemeine Gleichstellung, den Umweltschutz handhaben? Was geht es Bürokraten in Brüssel an, wie viele Rollstuhlfahrer sich zugleich in einem Bus in Leipzig befinden dürfen?

    Es sind nicht die Völker, die mit ihrer Ablehnung Europa zu zerstören im Begriff sind. Es sind die Parlamentarier, es sind die Bürokraten, es sind alle diese Etatisten, die versuchen, auf der europäischen Ebene einen Machtapparat zu schaffen, der sich weitgehend der demokratischen Kontrolle entzieht.

    Die Iren haben eine lange revolutionäre Tradition. Vielleicht ist ihr Votum ja der Auftakt zu einem Aufstand der Völker Europas gegen die kalte Beschneidung ihrer Rechte, die durch den Vertrag von Lissabon zementiert werden sollte.

    Zu einem friedlichen Aufstand, einem Aufstand mit dem Mittel des Stimmzettels. Aber doch einem Akt des Souveräns gegen im doppelten Wortsinn super- etatistische Etatisten, die glauben, den Willen der Völker Europas als eine quantité negligeable betrachten zu können. So, wie es soeben Barroso demonstriert hat.

    Es sollte ein Neuverhandeln des Vertrags gefordert werden, und es sollte von allen nationalen Regierungen und Parlamenten verlangt werden, diesen neuen Vertrag erst nach einem positiv ausgegangenen Referendum zu ratifizieren.

    Das wird nur gehen, wenn dieser neue Vertrag ein - wie de Gaulle es nannte - "Europa der Vaterländer" vorsieht, statt einen unkontrollierten und unkontrollierbaren Superstaat "Europa".

    Nur so wird auf Dauer die europäische Idee zu retten sein.



    Eben wird gemeldet, auch Steinmeier habe gesagt, der Prozeß der Ratifizierung solle weitergehen.

    Sie verstehen nichts, diese Leute. Sie merken nicht, welche Stimmung sie quer durch Europa erzeugen werden, wenn sie jetzt als Regierungen sich über den Willen des irischen Volks hinwegsetzen.



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    27. Mai 2008

    Überlegungen zur Freiheit (6): Wer darf, wer sollte den Besuch von Solarien verbieten?

    Die Bundesregierung will es Minderjährigen verbieten, Solarien aufzusuchen.

    Ich vermute, Sie werden diese Meldung gelesen oder gehört haben, und Sie werden diesem Vorhaben vielleicht zugestimmt haben.

    Denn "Bei regelmäßigem Sonnenbankbesuchen in jungen Jahren", so lesen wir im "Tagesspiegel",
    steige das Risiko, im weiteren Leben an einem gefährlichen Melanom zu erkranken, um 75 Prozent, sagte Eckhard Breitbart von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention.

    "Das ist eine richtige Zeitbombe" so Breitbart. "In Deutschland gibt es eine erkleckliche Anzahl von 13-jährigen Mädchen und 14-, 15-jährigen Jungen, die Solarien aufsuchen." Mindestens jeder zehnte Minderjährige - wahrscheinlich mehr - folge entsprechenden Schönheitsidealen.
    Wer kann denn dagegen sein, daß dem vom Staat ein Riegel vorgeschoben wird?

    Ich bin dagegen, und zwar massiv.

    Nehmen wir einmal an, diese Zahlen stimmen. Dann ist es vernünftig, über das Risiko aufzuklären. Jeder Jugendliche kann dann selbst entscheiden, ob er es eingehen will. So, wie er entscheidet, ob er ins Schwimmbad geht und nach Mallorca fliegt, um sich dort der Sonne auszusetzen. Oder wie er entscheidet, ob er auf Mallorca nach dem Genuß von Sangrita ins Wasser springt; mit dem Risiko, das nicht zu überleben.

    Aber Minderjährige können doch noch gar nicht verantwortlich entscheiden? Zu diesem naheliegenden Einwand möchte ich zweierlei zu bedenken geben:
  • Erstens: Minderjährige sind bekanntlich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr strafmündig. Der Gesetzgeber setzt also voraus, daß sie von diesem Alter an für das verantwortlich sind, was sie tun; wenn auch die Bestrafung von Gesetzesverstößen bis zum vollendeten 18. (und faktisch oft 21.) Lebensjahr anders geregelt ist als bei Erwachsenen.

    Wieso gesteht man einem Menschen zu, sich anderen gegenüber verantwortlich verhalten zu können, billigt ihm aber nicht zu, das auch sich selbst gegenüber tun zu können?

  • Angenommen, man könne diese Verantwortung für sich selbst Menschen unter 18 Jahren aus irgendeinem Grund nicht zubilligen. Dann wären doch, nicht wahr, ihre Eltern für sie verantwortlich? Dann wäre es doch die Aufgabe der Eltern, ihnen den Besuch eines Solariums zu verbieten, wenn sie das für richtig halten?
  • Nun, lieber Leser, werden Sie vielleicht bei sich selbst eine seltsame Reaktion beobachten können. Ich jedenfalls habe sie bei mir bemerkt, als ich darüber nachgedacht habe.

    Sie sagen sich - so könnte diese Reaktion aussehen - : Wie kommen die Eltern dazu, einer achtzehnjährigen Abiturientin, einem Achtzehnjährigen, der vielleicht schon seinen Wehrdienst ableistet oder seinen Lebensunterhalt selbst verdient, der vielleicht selbst schon Vater ist, so etwas zu verbieten? Wir leben doch nicht mehr im Zeitalter autoritärer Familienväter!

    Sehen Sie.

    Sie tun sich schwer, den Eltern das zuzubilligen, was Sie dem Staat zuzubilligen bereit sind. Sie wollen anonymen Bürokraten mehr Kontrolle über das Leben junger Leute erlauben als den eigenen Eltern.

    Ist das nicht seltsam?



    Links zu den früheren Folgen dieser Serie findet man hier. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    25. Mai 2008

    Zitat des Tages: "Wir sind ja so dankbar"

    We're just so grateful that there's some good people who want to do right and get these children back with their parents.

    (Wir sind ja so dankbar, daß es gute Menschen gibt, die das Rechte tun wollen und diese Kinder ihren Eltern zurückgeben.)

    Gloria Jessop, Großmutter von Kindern der mormonischen, Polygamie praktizierenden Sekte Yearning for Zion Ranch, die ihren Eltern von der State Protection Agency (Kinderschutzbehörde) des Staates Texas weggenommen worden waren. Aufgrund einer richterlichen Anordnung sollen sie jetzt zurückgegeben werden.

    Kommentar: In CNN hat gestern Larry King einige der betroffenen Mütter und einen Vater zu Wort kommen lassen. Sie berichteten, daß teilweise ihre Kinder auf Heime in weit auseinanderliegenden Teilen von Texas verteilt worden waren, so daß sie fast ständig auf Achse waren, um sie zu besuchen.

    Konkrete Vorwürfe gegen die Eltern dieser Kinder, die eine Wegnahme ihrer Kinder rechtfertigen würden, hatten der Aktion gegen die Sekte nicht zugrundgelegen, bei der - CNN zeigt noch einmal die Bilder - die Yearning for Zion Ranch mit gepanzerten Fahrzeugen und Polizisten mit Gewehr im Anschlag regelrecht gestürmt worden war.

    Nachdem ich die Berichterstattung bei Larry King gesehen habe, kann ich die Reaktion eines Sprechers der Sekte verstehen: "It was more harmful to the children than anything that could conceivably happen to them in 20 30 40 years" Daß man sie ihren Eltern weggenommen habe, hätte den Kindern mehr angetan, als alles Denkbare, was ihnen in 20, 30 oder 40 Jahren hätte widerfahren können.



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