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14. September 2008

Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 2)

Der Grundsatz der Subsidiarität bestimmt, so habe ich es im ersten Teil zitiert, daß Brüssel nur zuständig ist, "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können".

Wie konnten die Brüsseler Juristen diese Hürde nehmen, als sie Brüssels Kompetenz auf die Seilbahnen in den Staaten der EU ausdehnten? Wie konnten sie nachweisen, daß nicht jeder Staat der EU in der Lage ist, selbst das Funktionieren und die Sicherheit seiner Seilbahnen zu regeln; sofern er denn welche hat?

"In Erwägung nachstehender Gründe" werde diese Richtlinie erlassen, heißt am Anfang. Und es folgen - man ist halt gründlich in Brüssel - nicht weniger als 31 Gründe, die von den Brüsseler Juristen erwogen wurden. Mit dem Ergebnis, daß sie verordnen durften, wie es denn bei Europas Seilbahnen zugehen soll.

Grund Nummer 1 ist eigentlich keiner, sondern eine Definition. Und die ist so schön, daß ich sie Ihnen nicht vorenthalten mag:
(1) Seilbahnen für den Personenverkehr (nachstehend "Seilbahnen" genannt) werden geplant, gebaut, in Betrieb genommen und betrieben, um Personen zu befördern. Seilbahnen sind in erster Linie Verkehrsanlagen, die in Tourismusorten in Bergregionen eingesetzt werden und Standseilbahnen, Seilschwebebahnen, Kabinenbahnen, Sesselbahnen und Schleppaufzüge umfassen. Es kann sich aber auch um Seilbahnen handeln, die in städtischen Verkehrssystemen eingesetzt werden. Bestimmte Arten von Seilbahnen können auch auf völlig anderen Grundprinzipien beruhen, die sich nicht von vornherein ausschließen lassen. Daher muß es möglich sein, spezifische Anforderungen einzuführen, die den gleichen Sicherheitszielen Rechnung tragen, wie sie in dieser Richtlinie vorgesehen sind.
Daß das etwas hölzern klingt, liegt wohl weniger am "Juristendeutsch" als daran, daß es offenbar aus dem Französischen übersetzt ist. Wenn man beispielsweise den Anfang des letzten Satzes ins Französische zurückübersetzt ("Il doit donc être possible d'introduire des demandes spécifiques ..."), dann klingt das geschmeidig und keineswegs hölzern. (Denkbar ist allerdings auch, daß das Original englisch war: "Hence it should be possible to introduce ...").

Wie auch immer - eine Rechtfertigung für eine europaweit einheitliche Regelung des Seilbahn- Wesens haben wir bisher noch nicht.

Auch Grund Nummer 2 ist noch keiner, sondern er sagt uns, daß Seilbahnen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sind. Fündig werden wir erstmals bei Grund Nummer 3:
(3) Die Mitgliedstaaten sind für die Sicherheitsaufsicht über Seilbahnen während des Baus, der Inbetriebnahme und des Betriebs zuständig. Sie haben außerdem zusammen mit den zuständigen Stellen die Verantwortung im Hinblick auf die Bodenrechte, die Raumordnung und den Umweltschutz. Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zeigen erhebliche Unterschiede hinsichtlich spezifischer Verfahren der nationalen Industrie sowie hinsichtlich regionaler Gepflogenheiten und Kenntnisse. Sie schreiben besondere Bemessungen und Vorrichtungen sowie spezielle Eigenschaften vor.
So ist es, können wir bis hierher zustimmend nicken. Also gerade kein Bedarf an eine europaweiten Einheitsregelung. Aber dann:
Diese Situation zwingt die Hersteller, ihre Produkte für jeden Auftrag neu zu definieren, steht dem Angebot von Standardlösungen entgegen und wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit aus.
Drei Gründe gleich auf einen Schlag. Und was für welche!
  • " ... zwingt die Hersteller, ihre Produkte für jeden Auftrag neu zu definieren". Während sonst ja bekanntlich Seilbahnen von der Stange geliefert werden; nach Katalog zu bestellen.

  • "... steht dem Angebot von Standardlösungen entgegen". In der Tat. Nur, wo ist das Argument? Wollen die Verfasser der Richtlinie Standard- Lösungen mit der Begründung verlangen, es gäbe sonst keine Standard- Lösungen?

  • "... wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit aus". Eine eigenartige Behauptung. Wenn die Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten verschieden sind, dann betrifft das ja alle Wettbewerber gleichermaßen. Welcher Nachteil entsteht dadurch wem?


  • So ganz scheinen unsere juristischen Cracks diesen drei Gründen auch nicht zu trauen, denn nun schieben sie weitere nach:
    (4) Die grundlegenden Anforderungen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit müssen eingehalten werden, damit gewährleistet ist, daß Seilbahnen sicher sind. Diese Anforderungen müssen verantwortungsbewußt angewandt werden, um dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung sowie technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.

    (5) Seilbahnen können ferner grenzüberschreitend sein, und in diesen Fällen wird ihre Ausführung durch das Vorhandensein widersprüchlicher einzelstaatlicher Regelungen erschwert.
    Grund Nummer 4 ist wieder eine reine Petitio Principii - denn wieso folgt aus der Notwendigkeit, grundlegende Anforderungen verantwortungsbewußt einzuhalten, daß dies in die Kompetenz von Brüssel fällt? Nur dann, wenn man das zu Beweisende bereits voraussetzt - daß Brüsseler Bürokraten kompetenter sind als die in Spanien, Tschechien oder Deutschland.

    Bei Grund Nummer 5 fragt man sich erneut, was da aus dem Französischen (es kann auch jetzt wieder das Englische gewesen sein) übersetzt wurde. Die "Ausführung" von Seilbahnen wird durch widersprüchliche Regelungen erschwert, wenn die Seilbahnen grenzüberschreitend sind? Vielleicht stand da "construction", also ihr Bau, ihre Erstellung?

    Konstruiert wirkt jedenfalls das Argument, und zwar schwach konstruiert. Daß man per Seilbahn von einem Land Europas in ein anderes schwebt, dürfte wohl kein häufiger Fall sein (wenn es das denn überhaupt gibt; es ist ja nur von "können" die Rede). Diesen hypothetischen Fall als Argument dafür heranzuziehen, gleich europaweit die Seilbahnen zu vereinheitlichen, zeigt, wie sehr unsere Juristen die Argumente zusammenkratzen mußten.



    Und so geht es weiter. Wenn Sie, lieber Leser, einen Sinn für unfreiwilligen, für einen in diesem Fall einmal wirklich mit dem Wort kafkaesk richtig benannten Humor haben, dann nehmen Sie sich die Zeit, sich durch alle 32 Gründe hindurchzulesen. Hier zum Schluß nur noch zwei.

    Der eine erstreckt sich über die Punkte Nummer 7 und 8:
    (7) In den verschiedenen Mitgliedstaaten wird im allgemeinen die Verantwortung für die Zulassung der Seilbahnen einer Dienststelle der zuständigen Behörde übertragen. In bestimmten Fällen kann die Zulassung der Bauteile nicht von vornherein, sondern erst auf Antrag des Kunden erteilt werden. Ebenso kann die Überprüfung der Seilbahnen vor der Inbetriebnahme zur Ablehnung bestimmter Bauteile oder bestimmter technologischer Lösungen führen. Dies verursacht zusätzliche Kosten, verlängert die Lieferfristen und ist insbesondere für ausländische Hersteller von großem Nachteil. Andererseits sind Seilbahnen (auch während des Betriebs) Gegenstand einer strengen Überwachung von seiten der Behörden. Die Ursachen für schwere Unfälle können mit der Wahl des Standorts, dem eigentlichen Beförderungssystem, mit den Bauwerken oder mit der Art des Betriebs und der Wartung der Seilbahnen zusammenhängen.

    (8) Unter diesen Umständen hängt die Sicherheit der Seilbahnen in gleichem Maße von den Umgebungsbedingungen wie von den industriellen Bestandteilen und vom Zusammenbau und der Montage am Standort und ihrer Überwachung während des Betriebs ab. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Seilbahnen zur Bewertung des Sicherheitsstandards als Ganzes zu betrachten und auf Gemeinschaftsebene ein einheitliches Qualitätssicherungskonzept zu entwickeln. Um den Herstellern unter diesen Voraussetzungen die Überwindung ihrer derzeitigen Schwierigkeiten und den Benutzern die bestmögliche Nutzung der Seilbahnen zu ermöglichen und außerdem einen gleichen Entwicklungsstand in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist es notwendig, einen Anforderungskatalog sowie Kontroll- und Überprüfungsverfahren zu definieren, die in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden.
    Warum also - haben Sie das verstanden? - muß jetzt doch gleich das Seilbahnwesen in Europa vereinheitlicht werden?

    Um den "Benutzern die bestmögliche Nutzung der Seilbahnen zu ermöglichen". Und warum geht das nicht auch ohne Vereinheitlichung? Hm, hm.

    "Um einen gleichen Entwicklungsstand in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten"? Hm, und warum muß der gewährleistet sein? Warum in aller Welt darf denn nicht eine Seilbahn in den Pyrenäen einen anderen "Entwicklungsstand" haben als eine in Südtirol oder eine im Riesengebirge?



    Haben Sie noch Kraft zum Lachen? Gut, dann entlasse ich Sie jetzt mit dem Grund Nummer 9:
    (9) Für die benutzenden Personen, die aus allen Mitgliedstaaten, aber auch aus vielen Ländern außerhalb der Gemeinschaft kommen, muß ein zufriedenstellender Sicherheitsstandard gewährleistet sein. Diese Forderung macht die Festlegung von Verfahren und von Methoden zur Untersuchung, Kontrolle und Überprüfung notwendig. Dies führt zur Verwendung von genormten technischen Vorrichtungen, die in die Seilbahnen integriert werden müssen.
    Ein einheitlicher Sicherheitsstandard ist erforderlich, weil es sonst keinen einheitlichen Sicherheitsstandard gäbe. Das ist der Inhalt dieses Arguments, und das ist der Inhalt all dessen, was in den 31 Gründen dargelegt wird.

    Wir lassen uns das gefallen, wir Europäer. Wir protestieren nicht gegen diese Unlogik, gegen die Pseudoargumente, die doch allesamt nur kaschieren sollen, daß für die Brüsseler Bürokratie Vereinheitlichung ein Selbstzweck ist.

    Wir kuschen. Sogar - und damals bin ich zum ersten Mal auf dieses Thema aufmerksam geworden - der Berliner Senat hat gekuscht und die Brüsseler Direktive in Berliner Landesrecht gegossen. Auch wenn es in Berlin gar keine Seilbahn gibt und auch keine Pläne, jemals eine zu bauen. Wo sollte sie auch hinführen? Auf den Prenzlauer Berg?



    Mit Dank an Califax und Martin. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    13. September 2008

    Über Seilbahnen in Europa, die Bürokraten in Brüssel und das Wesen der Juristerei (Teil 1)

    Im Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 wird als konstitutiv für die Abgrenzung zwischen nationalen und Brüsseler Zuständigkeiten das Prinzip der Subsidiarität festgelegt. Es wird in der Präambel und in Artikel B genannt. In Artikel G, welcher Anpassungen früherer EWG- Verträge an den Vertrag von Maastricht behandelt, heißt es noch einmal ausdrücklich:
    In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.
    Nicht wahr, das klingt eindeutig? In schlichteres Deutsch übersetzt heißt es: Alles, was die Mitgliedstaaten selbst regeln können, geht die EU nichts an. Nur wenn sie etwas allein nicht schaffen oder nicht hinreichend gut schaffen, darf Brüssel eingreifen.

    Eingegriffen hat Brüssel beispielsweise mit der Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr (Amtsblatt Nr. L 106 vom 03/05/2000 S. 0021 - 0048).

    Es stellt sich die Frage, wie es denn mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar ist, daß für das Seilbahn- Wesen in allen Staaten der EU das Europäische Parlament und der Europäische Rat zuständig sind.



    Bevor ich das im Einzelnen erläutere, erlauben Sie einen Blick aufs Allgemeine. Genauer, auf das Wesen der Juristerei.

    Ich habe mir das einmal von einem befreundeten Juristen erklären lassen, der Strafrecht und Rechtsphilosophie lehrt, der sein Fach also in dessen konkreten Niederungen ebenso kennt wie in seinen abstrakteren Höhen: Nichts wäre verfehlter, erklärte er mir, als würde man im Juristen einen unkreativen Menschen sehen; einen gewissermaßen mechanisch funktionierenden Ausleger des Rechts.

    Das Recht, so erläuterte mir dieser Bekannte, ist so etwas wie eine Partitur, die erst dadurch Leben und Farbe gewinnt, daß der Jurist sie zum Klingen bringt. Kreativ muß er sein, der Jurist. Phantasie ist seine wichtigste Eigenschaft. Er ist im Grunde mehr ein Künstler als ein Wissenschaftler.

    Ein Künstler und zugleich, wie der Architekt, ein Handwerker. Denn anders als der Maler, der Musiker hat er es ja mit dem realen Leben zu tun. Auf dieses muß er seine Paragraphen schöpferisch beziehen, dabei diese Paragraphen mit Leben erfüllend und zugleich das Leben sub specie dieser Paragraphen ordnend und regulierend.

    Oft nun ist dieses kreative Handeln des Juristen freilich kein Selbstzweck. Im Strafprozeß dient es dazu, eine Verurteilung zu erreichen oder zu verhindern. In Europa dient es - diesen Eindruck kann man jedenfalls gewinnen - dazu, möglichst viele Kompetenzen den Nationalstaaten zu entziehen und sie nach Brüssel zu verlagern. Beispielsweise diejenige für die Seilbahnen.



    Für Seilbahnen, vor allem für deren Sicherheit sollten - so sagt es sich der Laie - eigentlich diejenigen zuständig sein, in deren Gebiet es solche Seilbahnen gibt. Die also die Anforderungen kennen, die Gefahren, die Bedingungen, die zu beachten sind, damit so eine Seibahn sicher und zuverlässig zum Gipfel schwebt und wieder ins Tal zurück.

    Kaum ein Transportmittel ist so von den lokalen Bedingungen abhängig wie eine Seilbahn. Kaum eines erscheint folglich weniger geeignet, von Inari bis Malta in einheitliche Regelungen gezwungen zu werden.

    Andererseits darf - so besagt es das Prinzip der Subsidiariät - die europäische Bürokratie sich ja nur dann der Kompetenz über die Seilbahnen bemächtigen, wenn "die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können".

    Eine echte Herausforderung also für die juristischen Cracks in Brüssel, die jene Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 auszuarbeiten hatten. Schauen wir uns an, wie sie diese Aufgabe gelöst haben.

    (Fortsetzung folgt)



    Mit Dank an Califax und Martin. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    10. Juli 2008

    Überlegungen zur Freiheit (7): Wieviel Schutz braucht der Verbraucher?

    In französischen Restaurants wurde früher nicht nur ein Bedienungsgeld von meist 15 Prozent erhoben, sondern auch eine Gebühr namens Couvert: Ein Betrag, der auf alle Rechnungen aufgeschlagen wurde und der Fixkosten wie eben das Couvert, also das Gedeck, abdecken sollte.

    Vor ein paar Jahrzehnten hat man begonnen, das alles einzupreisen; heute setzt sich auch in Frankreich der Rechnungsbetrag in der Regel einfach aus der Summe dessen zusammen, was die einzelnen Gerichte und Getränke kosten. Eine Zeitlang stand noch auf der Speisekarte "Service et couvert compris" - Bedienung und Couvert einbegriffen. Heute fehlt dieser Zusatz oft, weil das selbstverständlich geworden ist.

    Hatten die Franzosen früher Probleme mit der Addition? Fühlten Sie sich gar durch die damalige Regelung hinters Licht geführt?

    Ich bezweifle das. Im Gegenteil: Man sah, was am Rechnungsbetrag dem Kellner zugutekam. Man konnte sich je nach Höhe des Couvert billiger im Hinterzimmer oder teurer auf der Terrasse seinen Repas servieren lassen.

    Und der Patron hatte es, in jener Zeit vor dem Einzug des Computers in die Gastronomie, leichter, zum Beispiel den Betrag auszurechnen, der den einzelnen Kellnern als Bedienungsgeld zustand.



    Den Franzosen jener Zeit traute man es zu, daß sie den Preis für Bedienung und Couvert berücksichtigten, wenn sie entschieden, ob sie in ein bestimmtes Restaurant gehen, ob sie sich ein bestimmtes Menu leisten wollten.

    Anders ist das heutzutage offenbar mit uns, den Fluggästen von sogenannten Billigfliegern wie Ryanair.

    Diese hatten es bisher so gemacht wie früher die französischen Gastronomen: Sie boten einen Preis für jeden Flug an, der ständig nach Angebot und Nachfrage neu berechnet wurde, dazu fixe Aufschläge für Lande- und Startgebühren, Gepäck usw. Jeder, der buchte, wußte, daß diese Aufschläge hinzukamen. Spätestens beim Buchen des ersten Flugs bei Ryanair oder sonst einem Billigflieger erfuhr man es ja.

    Nur ist es offenbar so: Menschen, die, wenn sie sonst als Konsumenten auftreten, alle Rabatte ausnützen, gnadenlos um Preise feilschen, sich von keinem Lockangebot hinters Licht führen lassen, wie deutsche Verbraucher eben so sind - diese Menschen mutieren offenbar, kaum, daß sie ihren Urlaub planen, zu hilflosen, strohdummen Bürgern.

    Zu Konsumenten also, die gierigen Profiteuren wie Michael O'Leary schutzlos ausgeliefert sind. Oder vielmehr ausgeliefert wären, wenn wir nicht die Bürokraten in Brüssel hätten, unsere Schutzengel. Denn diese helfen uns.

    Die Meldung ging heute durch die Medien; in "Welt Online" zum Beispiel ist im Augenblick zu lesen:
    Für die Reisenden gibt es nun mehr Transparenz. Denn die Europäische Union macht Schluss mit Lockvogel- Angeboten und untergejubelten Zusatzkosten bei Flugtickets: Das EU-Parlament hat eine Verordnung dazu abgesegnet und den Billigfliegern noch ein paar Schummeleien untersagt.
    Manches, was da "untersagt" werden soll, ist sicherlich bedenklich. Zum Beispiel, wenn mit Preisen geworben wird, die gar nicht zur Verfügung stehen. Das freilich dürfte schon bisher als unlauterer Wettbewerb verboten gewesen sein.

    Aber unsere fürsorglichen Bürokraten gehen viel weiter:
    Der neuen Verordnung zufolge müssen "fakultative Zusatzkosten" wie die Koffer- Gebühren schon zu Beginn des Buchungsvorgangs angekündigt werden. Das Europa- Gesetz verbietet den Anbietern auch, in den Online- Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen. Die Fluggäste müssen Zusatzleistungen aktiv bestellen, statt sie abzuwählen.
    Ein Häkchen, das als Default schon dasteht, weil man im Normalfall mit Gepäck reist, gegenbenfalls wegzuklicken - das überfordert uns offenbar, wenn wir im Internet buchen.

    Hingegen gehen die Bürokraten der EU augenscheinlich davon aus, daß niemand, der Gepäck mit sich führt, vergessen wird, das entsprechende Feld auch anzuklicken. Wer das künftig beim Buchen vergißt, der könnte beim Einchecken eine unangenehme Überraschung erleben.



    Aber ganz abgesehen davon, ob diese Neuregelung aus Brüssel nun besser als die bisherige Praxis bewirkt, daß der Kunde dasjenige Produkt bekommt, das er will, zu dem Preis, den er zu zahlen bereit ist - mir scheint schon der Umstand als solcher, daß hier wieder einmal regulierend eingegriffen wurde, ein Ärgernis zu sein.

    Zum einen, weil jede Vorschrift unweigerlich einen Apparat zur Kontrolle ihrer Einhaltung nach sich zieht. Das ist ja eine ihrer Funktionen, die Bürokratie zu ernähren und zu mästen.

    Zum anderen, weil eine solche Vorschrift uns Verbraucher für dumm verkauft.

    Wer mit Ryanair oder sonst einem Billigflieger reiste, der wußte bisher, daß ihn Zuschläge erwarteten. Er buchte ja im Internet. Alles war fein säuberlich aufgelistet, bevor er auf "Bezahlen" klickte, der Kunde. Er klickte nur dann, wenn ihm der Flug das Geld wert war, das Ryanair dafür haben wollte.

    Wer sich durch diese Zuschläge dennoch übervorteilt fühlte, der hätte jederzeit zu einem anderen Anbieter gehen können, etwa zur Lufthansa; spätestens beim nächsten Flug.

    Wenn dem Verbraucher etwas nicht gefällt, dann reagiert er darauf, und auf seine Reaktion reagiert der Anbieter. So ist das auf einem freien Markt.

    Bestünde ein Bedarf für Pauschalpreise für solche Flüge, dann gäbe es längst Fluggesellschaften, die sie anbieten; so, wie auf einem freien Markt alles angeboten wird, wonach eine Nachfrage erkennbar ist. Bisher gab es diesen Bedarf offenkundig nicht, weil wir Kunden keine Trottel sind, sondern selbst rechnen können.

    Für Trottel halten sie uns aber, die Brüsseler Bürokraten. Für die dumme Masse; so, wie die DDR-Nomenklatura "unsere Menschen" für unfähig hielt, über ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden.

    Mein Vorschlag deshalb: Man sollte für solche durch Verordnung erzwungenen Pauschalpreise einen Namen einführen, der sie kenntlich macht: "Endverbraucherpreis" (EVP). So hieß das bekanntlich in der DDR.



    Links zu den bisherigen Folgen dieser Serie findet man hier. Für Kommentare zu diesem Artikel gibt es einen Thread in "Zettels kleinem Zimmer". Dort findet man auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen.

    13. Juni 2008

    Zettels Meckerecke: Barrosos Chuzpe. Europas Zukunft

    Gerade ging eine Pressekonferenz von Manuel Barroso, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, zu Ende. Er antwortete mal auf Englisch, mal auf Französisch. Wenn man zwischen Sky News und France 24 hin- und herschaltete, konnte man verfolgen, was er sagte.

    Ich habe das getan in der Erwartung, daß er etwas sagen würde.

    Er hat aber nichts gesagt.

    Er hat nicht eine Spur von Einsicht erkennen lassen. Der Gedanke, daß das Votum des Volks zu respektieren ist, scheint ihm - jedenfalls bisher - gar nicht gekommen zu sein.

    "Achtzehn Staaten haben ratifiziert, einer nicht. Der Prozeß der Ratifizierung sollte weitergehen" war sein Kernsatz.



    Die Chuzpe in diesem Satz liegt natürlich darin, daß Barroso so tut, als hätten auch achtzehn Völker dem Vertrag von Lissabon zugestimmt.

    Sie haben nicht. Es gibt auch keinen Hinweis, daß sie hätten, wenn man sie denn gefragt hätte.

    Die Iren haben nein gesagt, weil sie - das jedenfalls besagen die Umfragedaten - es leid sind, daß man ihnen von oben Vorschriften macht, die sie nicht verstehen und zu denen man sie ja meist gar nicht fragt.

    So geht es mir auch. So geht es vermutlich längst einer Mehrheit der Deutschen, die für die europäische Einheit sind, die aber nicht einsehen, warum bereits jetzt jedes Parlament in der EU in manchen Bereichen weniger Rechte hat als ein Staat der USA. Und das, noch bevor der Vertrag von Lissabon die nationale Souveränität weiter beschneiden wird.

    Warum muß in Brüssel festgelegt werden, wie wir in Deutschland das Rauchen, die Allgemeine Gleichstellung, den Umweltschutz handhaben? Was geht es Bürokraten in Brüssel an, wie viele Rollstuhlfahrer sich zugleich in einem Bus in Leipzig befinden dürfen?

    Es sind nicht die Völker, die mit ihrer Ablehnung Europa zu zerstören im Begriff sind. Es sind die Parlamentarier, es sind die Bürokraten, es sind alle diese Etatisten, die versuchen, auf der europäischen Ebene einen Machtapparat zu schaffen, der sich weitgehend der demokratischen Kontrolle entzieht.

    Die Iren haben eine lange revolutionäre Tradition. Vielleicht ist ihr Votum ja der Auftakt zu einem Aufstand der Völker Europas gegen die kalte Beschneidung ihrer Rechte, die durch den Vertrag von Lissabon zementiert werden sollte.

    Zu einem friedlichen Aufstand, einem Aufstand mit dem Mittel des Stimmzettels. Aber doch einem Akt des Souveräns gegen im doppelten Wortsinn super- etatistische Etatisten, die glauben, den Willen der Völker Europas als eine quantité negligeable betrachten zu können. So, wie es soeben Barroso demonstriert hat.

    Es sollte ein Neuverhandeln des Vertrags gefordert werden, und es sollte von allen nationalen Regierungen und Parlamenten verlangt werden, diesen neuen Vertrag erst nach einem positiv ausgegangenen Referendum zu ratifizieren.

    Das wird nur gehen, wenn dieser neue Vertrag ein - wie de Gaulle es nannte - "Europa der Vaterländer" vorsieht, statt einen unkontrollierten und unkontrollierbaren Superstaat "Europa".

    Nur so wird auf Dauer die europäische Idee zu retten sein.



    Eben wird gemeldet, auch Steinmeier habe gesagt, der Prozeß der Ratifizierung solle weitergehen.

    Sie verstehen nichts, diese Leute. Sie merken nicht, welche Stimmung sie quer durch Europa erzeugen werden, wenn sie jetzt als Regierungen sich über den Willen des irischen Volks hinwegsetzen.



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    19. April 2008

    Zettels Meckerecke: Jetzt nehmen sich die Brüsseler Bürokraten auch noch die Medien vor!

    Nein, nicht Medien wie Presse und TV sind gestern in London marschiert. Sondern, so meldet Reuters, Medien wie Heiler und Wahrsager. Sie sind vor 10 Downing Street gezogen, "the home of the British Prime Minister", wie die Briten das ausdrücken.

    Wollten sie Gordon Browns Gesundheit stärken oder ihm weissagen, wie es mit seiner Regierung weitergehen wird? Keineswegs. Gordon Brown war - das hatten die Hellseher wohl nicht vorhergesehen - auch gar nicht "at home".

    Aber es ging ihnen auch nicht um Brown. Sie wollten nur, mit angemessenem Tamtam, eine Petition abliefern, unterschrieben von nicht weniger als 5000 Übersinnlichen. Von "Psychics" also, wie man sie in Großbritannien nennt.

    Denn ihnen droht Übles aus Europa; Ungemach, das sich für die Mentalen sehr materiell auswirken kann. Die Brüsseler Bürokratie will wieder einmal zuschlagen. Ausgerechnet in dem Land, in dem 1882 die erste Parapsychologische Gesellschaft, die Society for Psychical Research, gegründet wurde und in dem Oscar Wilde das Gespenst von Canterville unter amerikanischer Unkultur leiden ließ.

    Es geht um nichts Geringes. Es geht um eine fundamentale, ja metaphysische Frage: Befinden wir uns, wenn Handaufleger und Spökenkieker, wenn Geisterseher und Geistheiler ihre Dienste anbieten und verrichten, im Bereich des Kommerzes oder der Religion?



    Bisher wirkten die Medien im Vereinigten Königreich im gesetzlichen Rahmen des Fraudulent Mediums Act von 1951; des Gesetzes gegen betrügerische Medien also. Es sah eine Bestrafung vor, wenn einem Medium Betrug nachgewiesen werden konnte.

    Die von Brüssel ins Auge gefaßte Regelung, die die Briten dann in Gesetzesform zu gießen und an die Stelle des Fraudulent Mediums Act zu setzen hätten, sieht hingegen vor, daß Medien nachweisen müssen, daß sie wirklich in die Zukunft sehen, durch Handauflegen heilen, Kontakt mit Verstorbenen herstellen können.

    Können sie das nicht, dann müssen sie - so soll es die geplante Brüsseler Direktive bestimmen - ihren Kunden ausdrücklich mitteilen, daß ihre Dienstleistungen nur der Unterhaltung dienen oder daß es sich um Experimente handelt, bei denen man nicht weiß, was herauskommt.

    Das empört die Medien verständlicherweise. "If I'm giving a healing to someone, I don't want to have to stand there and say I don't believe in what I'm doing," sagte dazu Carole McEntee- Taylor, eine Heilerin und Mitbegründerin der Spiritual Workers Association, der "Vereinigung der Geistarbeiter" also, wenn man es wörtlich übersetzt. Wenn sie jemandem eine Heilung verabreiche, dann wolle sie sich nicht hinstellen und sagen, daß sie nicht an das glaube, was sie tue.

    Und dann sagte sie noch das mit der Religion: Nach der EU-Direktive kehre sich die Beweislast um. Nicht dem Medium muß mehr bewiesen, betrogen zu haben. Sondern es muß umgekehrt selbst nachweisen, daß seine Dienste wirksam sind. "No other religion has to do that", meinte Frau McEntee- Taylor dazu, keine andere Religion tue das.

    Da muß man ihr Recht geben. Bisher ist in der Tat noch nicht einmal die Brüsseler Bürokratie auf den Gedanken gekommen, von Priestern, Pfarrern, Rabbis und Imams zu verlangen, den Wahrheitsgehalt ihrer wenn auch nicht Heilungs- so doch Heilsversprechen nachzuweisen.



    Ich hätte nicht gedacht, daß ich einmal Geistheiler und Wahrsager verteidigen würde. Aber jetzt tue ich es: Das Ansinnen, die Wirksamkeit ihrer Dienste nachzuweisen oder aber faktisch einzugestehen, daß sie unwirksam sind, kommt mir noch inhumaner vor als das Rauchverbot in Kneipen.

    Ich bin der Überzeugung, daß diese Leute nicht über die von ihnen behaupteten Kräfte verfügen. Aber wenn ein Patient X sich einem Heiler Y anvertrauen will - was geht das dann mich an? Wer bin ich, daß ich mich da einmischen dürfte?

    Und was geht es die Brüsseler Bürokraten an? Wir kritisieren sehr zu Recht den Islam, weil er es beansprucht, alle Lebensbereich zu durchdringen. Tut Brüssel, tun die dortigen Seilschaften und Lobbyisten, die Ideologen und Sozialingenieure und die mit ihnen kooperierenden Beamten denn etwas anderes?

    Ich bin immer noch ein überzeugter Europäer. Aber das Europa, das sich gegenwärtig entwickelt, das uns nicht mehr größere Freiheit, sondern zunehmend mehr Bevormundung und Unfreiheit bringt, hat meine Zustimmung immer weniger.



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    15. Januar 2007

    Das im Irrgarten der Einigung herumtaumelnde Europa

    Für Europa zu sein, das war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs selbst­ver­ständlich. Zuerst, weil man sich nach zwei fürchterlichen Kriegen nach Aussöhn­ung sehnte. Dann aus der Notwendigkeit heraus, sich gemein­sam gegen den Kommunismus, gegen die Bedrohung durch die Kolonialmacht UdSSR zu behaupten, die gern auch Westeuropa kolonisiert hätte. Schließlich, weil es zunehmend klar wurde, daß nur ein vereintes Europa sich im globalen Mächtespiel würde behaupten können.

    Ich bin immer aus Überzeugung Europäer gewesen. Ich habe es wunderbar gefunden, wie allmählich die Grenzen fielen, wie Europa zusammenwuchs.

    Als ich in den späten fünfziger Jahren als Schüler die ersten Male nach Frankreich fuhr, verlangte das lange Reise­vorbereitungen. Es mußte zum Beispiel beim ADAC für das Auto ein sogenanntes Carnet de Passage erworben werden; ein umfangreiches Dokument, das das Auto bis zu seiner "Wiederausführung" aus Frankreich begleitete. Auf der Bank waren "Devisen" zu besorgen. In unserer kleinen Stadt mußten meine Eltern sie im voraus bestellen, wie auch die Reiseschecks.

    Wenn ich mit meinem Onkel fuhr, der einen Diplomatenpaß hatte, dann genoß ich es, daß wir an der Grenze nach kurzer Prüfung "durchgewinkt" wurden, statt der langen Prozedur, in der erst die deutsche Paßkontrolle, dann der deutsche Zoll, dann der französische Zoll, dann die französische Paßkontrolle jeweils ihres Amtes walteten.

    Wer heute mit dem Thalys von Köln nach Paris fährt, der merkt gar nicht mehr, wann und wo er die Grenze nach Belgien, die von Belgien nach Frankreich überquert. Er zahlt, angekommen, in derselben Währung wie zu Hause, und er kann im Zug sogar schon die Fahrscheine für die Métro erwerben.

    Wer dieses Zusammenwachsen Europas nicht als eine riesigen, einen epochalen Fortschritt sieht, mit dem kann und will ich nicht diskutieren. Das schicke ich voraus, weil der Rest dieses Beitrags sehr europakritisch ist und ich nicht mißverstanden werden will.



    Solche historischen Prozesse wie die Europäische Einigung vollziehen sich selten nach einem Plan. Sie sind, um einmal einen von Marx gern benutzten Begriff zu verwenden, "naturwüchsig".

    Was Adenauer und seine Mitstreiter Anfang der fünfziger Jahre wollten und was 1957 seinen Ausdruck im Vertrag von Rom fand, das war Neukarolingien - das Wiedererstehen des Reichs Karls des Großen; ein katholisch geprägtes, freiheitliches, in seiner gemeinsamen Tradition verwurzeltes Kerneuropa.

    Dieses "Europa der Sechs", wie es genannt wurde, hat sich seither mehrfach erweitert. Die Erweiterungen boten sich an; sie schienen jeweils in die Zeit zu passen. Die Einbeziehung der meisten Länder der EFTA, also Englands und von Teilen Nordeuropas 1973. Später die "Süderweiterung". In unseren Tagen die diversen Stufen der "Osterweiterung". Und seit langem verhandelt man gar mit einem Land des Orients darum, ob es nicht am Ende auch noch nach Europa eingemeindet werden sollte.

    Diese Erweiterungen waren nicht von Anfang an geplant gewesen. So, wie überhaupt kaum jemand das Europa vorausgedacht hat, das am Ende stehen sollte. Man hat sich halt immer mal wieder erweitert. So, wie aus einem Familienbetrieb allmählich ein Konzern wird.

    Viele Unternehmen haben das nicht überlebt. Grundig, Borgward, Neckermann zum Beispiel.



    Das Europa der Sechs, Neukarolingien - das hätte man sich als einen Bundesstaat vorstellen können. Gegründet auf die gemeinsame karolingische Tradition, die gemeinsame Tradition des Heiligen Römischen Reichs. Mit wenigen Sprachen - Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch.

    Das sind exakt so viele wie die Amtssprachen in der Schweiz. Die Schweiz hätte überhaupt zum Vorbild dieses Europas werden können. Auch mit ihrem stark ausgeprägten Subsidiaritätsprinzip. Mit der Eigenständigkeit der Kantone, mit der Basisdemokratie. Das wäre ein schönes Europa geworden, von dem Adenauer, de Gasperi, Schuman, Paul-Henri Spaak träumten.

    Jetzt ist Europa gewuchert und gewuchert. "Naturwüchsig" eben, also unbedacht. Und nun wird es fünfzig, und man reibt sich die Augen und fragt: Ja, wo soll das eigentlich hinführen?



    Wie wenig diejenigen, die die Verantwortung tragen, wie wenig diejenigen, die sie als Denkende in ihren Think Tanks dabei unterstützen, das wissen, das erhellt mit erschreckender Deutlichkeit aus einem großen Kommentar, der gestern in der Welt am Sonntag zu lesen war.

    Ein bedeutender Artikel zu Europa. Geschrieben von zweien, die es wissen müssen: Dem Verfassungsrechtler Roman Herzog, Mitglied des Kuratoriums des CEP, und dessen Direktor, Lüder Gerken.

    Was eigentlich Europa werden soll, darüber sind sich die führenden Europapolitiker, so kann man es diesem Artikel entnehmen, überhaupt nicht im Klaren. Vielmehr gebe es, schreiben die Autoren, zwei "sich ausschließender Vorstellungen über die endgültige Gestalt der EU. Auf der einen Seite stehen die Intergouvernementalisten, die einen Verbund dauerhaft souveräner Staaten, ein 'Europa der Vaterländer' anstreben. (...) Auf der anderen Seite stehen die Föderalisten, die einen europäischen Bundesstaat anstreben."

    Beide sind - und das ist die Pointe dieses Artikels - mit der gegenwärtigen Entwicklung gleichermaßen unzufrieden; und beide haben sie Recht mit ihrer Kritik.

    Die einen, die Intergouvernementalisten, konstatieren "mit Sorge eine zunehmende Zentralisierung der Politik auf EU-Ebene, die mit einer Ausdünnung der Befugnisse der Mitgliedstaaten einhergeht". Wie wahr! Das erbärmliche, das durch nichts zu rechtfertigende AGG, ein Schritt in Richtung Sozialismus, ist ein Beispiel. Die Umsetzung einer EU-Direktive, auch wenn die Deutschen (und das unter einer Kanzlerin Merkel) noch draufgesattelt haben auf den lahmenden Gaul.

    Die anderen, die Föderalisten, stört es überhaupt nicht, daß Brüssel immer mehr Kompetenzen an sich zieht. Sie wollen einen europäischen Staat. Den freilich demokratisch verfaßt. "Sie fordern vollständige staatliche Strukturen für die EU im Sinne der klassischen Gewaltenteilungslehre, insbesondere ein Parlament als souveräne Legislative und eine Regierung als souveräne Exekutive – ohne dass die Regierungen der Mitgliedstaaten über den Rat Sand ins Getriebe streuen können."

    Wovon gegenwärtig keine Rede sein kann. Weil - das belegen die beiden Autoren ausführlich - der Ministerrat gegenwärtig zugleich Exekutive und Legislative ist. Weil der Europäische Gerichtshof kräftig selbst Politik macht, indem er regelmäßig zugunsten von mehr Macht für die Brüsseler Bürokraten entscheidet. Weil das Europa- Parlament weit davon entfernt ist, die Europa- Bürokratie zu kontrollieren. Und weil diese, wie jede Bürokratie, darauf abzielt, immer mehr unter die Knute ihrer Direktiven und Regulierungen zu bekommen.



    Kurz, die Intergouvernementalisten und die Föderalisten, beide haben sie Recht mit ihrer Kritik, sagen Herzog und Gerken: "Unbestreitbar treffen die Problemdiagnosen sowohl der Intergouvernementalisten als auch der Föderalisten zu".

    Mit anderen Worten, Europa hat die Pest und die Cholera.

    Dank an C. dafür, mich auf den Artikel von Herzog und Gerken aufmerksam gemacht zu haben.