17. Januar 2013

Zitat des Tages: Zwangsumsiedlung als "Zeichen gegen Intoleranz". Was im Rechtsstaat Niederlande möglich ist

Amsterdam will ein Zeichen gegen Intoleranz setzen und alle Homosexuellen- und Ausländer­hasser zwangsweise aus der Stadt in Container-Wohnungen umsiedeln. Liberale, Grüne und Linke beteiligen sich.
Vorspann eines Artikels in der heutigen "Welt"; Überschrift: "Amsterdam siedelt Ausländer- und Schwulenhasser aus".

Kommentar: Meine Reaktion, als ich so weit gelesen hatte, war Kopfschütteln.

Sollte es tatsächlich im liberalen Holland, sollte es in dem Rechtsstaat Niederlande möglich sein, daß eine städtische Behörde Bürger einfach zwangsumsiedeln darf, nur weil sie eine bestimmte, wenn auch extreme Meinung haben?

Und wer alles sonst noch darf im liberalen Holland zwangsumgesiedelt werden - Sexualstraftäter, Drogendealer, Haßprediger, Hooligans, gewalttätige Links- und Rechts­extre­misten, Taschendiebe und Stalker beispielsweise?

Darf am Ende die Amsterdamer Stadtverwaltung jeden aus der Stadt in eine Containersiedlung verfrachten, der ihr aus irgendeinem Grund nicht als ein guter Bürger erscheinen will? Und auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?

Die Lektüre des Artikels ergab Folgendes:

Die Amsterdamer Stadtverwaltung darf das in der Tat, jedenfalls nach ihrem eigenen Rechtsverständnis. Der Betreffende muß noch nicht einmal vor Gericht gestanden haben oder gar verurteilt worden sein; die Stadtverwaltung entscheidet selbstherrlich, wen sie zwangsumsiedelt. Sie beruft sich dabei auf eine Klausel im Verwaltungsrecht.

Allerdings reicht offenbar allein die Gesinnung nicht aus. Die "Welt":
Abgesehen haben es die Politiker auf Homosexuellen- und Ausländerhasser, die andere einschüchtern, belästigen und bedrohen und auch dann nicht auf­hören, wenn man sie eindringlich dazu ermahnt.
Dieser Plan, der jetzt umgesetzt wird, ging im Dezember schon einmal durch die Medien. Damals allerdings wurde er noch als das bezeichnet, was er ist: Ein Vorschlag des Rechtspopulisten Geert Wilders. Keineswegs nur bezogen auf "Schwulen- und Ausländerhasser"; sondern generell auf Unruhestifter und Gewalttäter, die strafrechtlich noch nicht belangt werden können.

Warum man das jetzt auf Ausländer- und Schwulenhasser fokussiert hat, darüber läßt sich trefflich spekulieren.



Nachdem ich nun also informiert bin, kann ich immer noch nur den Kopf schütteln.

Das Recht auf Freizügigkeit ist in Deutschland ein Grundrecht (Artikel 11 GG). Gibt es Analoges nicht auch in Holland? Kann dort eine Klausel im Verwaltungsrecht es jeder Stadt­verwaltung erlauben, nach Belieben Bürger aus ihren Woh­nungen zu entfernen und ihnen andere Wohnungen zuzuweisen?

Ja, nach Belieben, wenn auch nicht nach Willkür. In dem "Welt"-Artikel heißt es dazu:
In Amsterdam ist der Bürgermeister verantwortlich für die öffentliche Ordnung, er kann selbst entscheiden, wer weggebracht wird und wer nicht. Wie die Politiker sicher gehen wollen, dass da nicht jemand zu Unrecht beschuldigt wird, das gilt es noch zu klären.
Das gilt es noch zu klären. Das Flugzeug startet erst einmal. Eine Landebahn kann man dann ja noch bauen.
Zettel



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