20. Oktober 2012

Zitat des Tages: Volksabstimmung über die Beschneidung?

... ich kämpfe als Grüner dafür, dass wir auch solche Fragen vom Volk entscheiden lassen können. (...) Wenn alle Regeln, die es für solche Volksabstimmungen gibt – Unter­schriften­listen, Fristen und so weiter – wenn das alles eingehalten wird, sehe ich keinen Grund, warum das Volk nicht auch über die Beschneidung abstimmen sollte.
Der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Jerzy Montag in einem Interview mit Mariam Lau in "Zeit-Online".

Kommentar: Das ist eine erstaunliche Stellungnahme. Man kann sich schwerlich ein Thema vorstellen, das sich weniger für eine Volksabstimmung eignet als das der Beschneidung.

Volksabstimmungen mögen dann sinnvoll sein, wenn zu einem gesellschaftlichen Konflikt auf dem üblichen Weg parlamenta­ri­scher und gegebenenfalls gerichtlicher Entscheidungen keine Lösung möglich ist, die von allen Beteiligten akzeptiert wird. Ein klassisches Beispiel war die Volksabstimmung über Stuttgart21 am 27. November 2011 in Baden-Württemberg.

Es gab eine höchst aktive Minderheit, die nicht bereit war, die geschlossenen Verträge und die Entscheidungen der parlamentarischen Gremien hinzunehmen. In einem solchen Fall kann es ein Weg zur Wiederherstellung des gesellschaftlichen Friedens sein, sich an den Souverän als die höchste und letztgültige Instanz zu wenden. Es ist ein ähnlicher Weg, wie ihn Parteien bei der Entscheidung über einen Vorsitzenden oder über Spitzenkandidaten manchmal gehen, wenn die Gremien sich nicht verständigen können.

Es ging bei Stuttgart21 bekanntlich nicht um die allgemeine Gesetzgebung; sondern es ging um den Bau oder Nichtbau eines unterirdischen Bahnhofs. Das war keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Ausgleichs der Interessen aller Beteiligter. Bei der rechtlichen Regelung der Beschneidung geht es überhaupt nicht um einen solchen festgefahrenen Interessenkonflikt, sondern es geht um schwierige Grundfragen der Rechtspolitik: Wo endet das Elternrecht; wo beginnt das Recht des Staats, sich als Anwalt des Kindes gegen dessen eigenen Eltern einzuschalten? Wo liegen die Grenzen der Religionsfreiheit?

Das sind Fragen aus dem Bereich, in dem sich Ethik und Jurisprudenz treffen. Hier muß das Parlament entscheiden; in letzter Instanz gegebenenfalls das Bundes­verfassungsgericht.

Im vorliegenden Fall sind noch dazu die Rechte von Minderheiten betroffen; der frommen Juden und der frommen Moslems.

Kaum etwas eignet sich weniger für eine Entscheidung durch die Mehrheit des Volks als die Rechte von Minderheiten. Denn es geht ja hier nicht darum, wessen Interessen sich mehrheitlich durchsetzen. Es geht um Rechte, die jemand eben gerade auch dann beanspruchen kann, wenn er dafür keine Mehrheit hat. Die Rechtsstaatlichkeit zieht der Demokratie ihre Grenzen.
Zettel



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