Mit der ihm eigenen Verbissenheit kämpft Wolfgang Schäuble weiter gegen die FDP. Nachdem die Kanzlerin im Mai die liberale Hoffnung auf Steuersenkungen beendet hat, sprach die FDP, unverdrossen weiterkoalierend, immer noch von der Steuervereinfachung, die man versprochen habe und an der man wenigstens festhalten wolle.
Vorbei. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" erfahren haben, sind die Pläne zu einer einfacheren Mehrwertsteuer jetzt vom Finanzminister gestrichen worden. Es bleibt nun also bei der unterschiedlichen Besteuerung von Pferd und Esel, von Apfelsaft und Milch, von Brennholz und Holzabfällen, von frischen und getrockneten Zierpflanzen, von Kaffeepulver und gebrühtem Kaffee, von Trüffeln, die mit und solchen, die ohne Essig zubereitet werden, von Prothesen und Prothesenbestandteilen, vom Verzehr innerhalb und außerhalb der Gaststätte, von mehr oder weniger stark getrockneten Schweineohren.
Diese Beispiele sind einem Gutachten des Bundesrechnungshofes vom Juni dieses Jahres entnommen, das die Probleme des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sehr plastisch schildert.
Bei solchen Verhältnissen soll es nun bleiben. Als Grund dafür gibt Schäuble an, er erwarte sich von einer Reform zu wenig Steuermehreinnahmen. Die "Stuttgarter Nachrichten" mutmaßen, er wolle offenbar dem Ärger mit den bislang begünstigten Branchen aus dem Weg gehen. Das klingt plausibel, doch unüberhörbar ist ebenso der Hohn auf den Koalitionsgegner: mit irgendwelchen kleinen Steuererhöhungen gibt sich die Regierung nicht ab, es geht nur noch um saftige Erhöhungen. Das also sollte jetzt auch Herr Westerwelle wissen.
Man kann Schäuble schon verstehen, wenn er das Gutachten des Rechnungshofes in den Papierkorb wirft, stehen doch darin so ärgerliche Sätze wie dieser: "Die mit der Abschaffung einzelner Ermäßigungstatbestände verbundenen Mehreinnahmen ließen sich ggf. für eine Senkung des Regelsteuersatzes nutzen." (S. 36) Davon kann bekanntlich überhaupt keine Rede mehr sein - Ende Juni noch von Steuersenkungen zu sprechen, ist schon etwas dreist von dem Rechnungshof gewesen, ganz abgesehen davon, daß der Regelsteuersatz von 19% ein Werk der Kanzlerin und damit unantastbar ist. Ebensowenig hilfreich ist auch die Bemerkung, der "wachsende Abstand zwischen Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz [habe] zudem den Anreiz verstärkt, Leistungen zum ermäßigten Steuersatz zu erklären" (S. 34), der die Weisheit der letzten Mehrwertsteuererhöhung frech infrage stellt.
Von dem liberalen Versprechen eines einfacheren, niedrigeren und gerechteren Steuersystems ist gerade noch die Gerechtigkeit übriggeblieben. Die dürfte als nächstes drankommen, wobei sich der Finanzminister mit nur ein klein wenig ungerechteren Steuern wohl nicht zufrieden geben wird.
Vorbei. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" erfahren haben, sind die Pläne zu einer einfacheren Mehrwertsteuer jetzt vom Finanzminister gestrichen worden. Es bleibt nun also bei der unterschiedlichen Besteuerung von Pferd und Esel, von Apfelsaft und Milch, von Brennholz und Holzabfällen, von frischen und getrockneten Zierpflanzen, von Kaffeepulver und gebrühtem Kaffee, von Trüffeln, die mit und solchen, die ohne Essig zubereitet werden, von Prothesen und Prothesenbestandteilen, vom Verzehr innerhalb und außerhalb der Gaststätte, von mehr oder weniger stark getrockneten Schweineohren.
Diese Beispiele sind einem Gutachten des Bundesrechnungshofes vom Juni dieses Jahres entnommen, das die Probleme des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sehr plastisch schildert.
Um den Katalog von begünstigten Gegenständen für die Finanzverwaltung handhabbar zu machen, bedurfte es eines 140-Seiten-Schreibens des Bundesfinanzministeriums und zahlreicher Schreiben zu Einzelfragen. Dennoch steht die Finanzverwaltung den Abgrenzungsproblemen häufig hilflos gegenüber. [...] Beispielsweise mussten sich die Richter des Bundesfinanzhofes mit der Frage befassen, ob Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs Milch oder Milchmischgetränke sind. Das Bundesfinanzministerium musste z. B. darauf hinweisen, dass Trockenmoos (Regelsteuersatz) durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos (ermäßigter Steuersatz) wird. [Gutachten des Bundesrechnungshofs vom 28.6.2010, S. 5f.]
Bei solchen Verhältnissen soll es nun bleiben. Als Grund dafür gibt Schäuble an, er erwarte sich von einer Reform zu wenig Steuermehreinnahmen. Die "Stuttgarter Nachrichten" mutmaßen, er wolle offenbar dem Ärger mit den bislang begünstigten Branchen aus dem Weg gehen. Das klingt plausibel, doch unüberhörbar ist ebenso der Hohn auf den Koalitionsgegner: mit irgendwelchen kleinen Steuererhöhungen gibt sich die Regierung nicht ab, es geht nur noch um saftige Erhöhungen. Das also sollte jetzt auch Herr Westerwelle wissen.
Man kann Schäuble schon verstehen, wenn er das Gutachten des Rechnungshofes in den Papierkorb wirft, stehen doch darin so ärgerliche Sätze wie dieser: "Die mit der Abschaffung einzelner Ermäßigungstatbestände verbundenen Mehreinnahmen ließen sich ggf. für eine Senkung des Regelsteuersatzes nutzen." (S. 36) Davon kann bekanntlich überhaupt keine Rede mehr sein - Ende Juni noch von Steuersenkungen zu sprechen, ist schon etwas dreist von dem Rechnungshof gewesen, ganz abgesehen davon, daß der Regelsteuersatz von 19% ein Werk der Kanzlerin und damit unantastbar ist. Ebensowenig hilfreich ist auch die Bemerkung, der "wachsende Abstand zwischen Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz [habe] zudem den Anreiz verstärkt, Leistungen zum ermäßigten Steuersatz zu erklären" (S. 34), der die Weisheit der letzten Mehrwertsteuererhöhung frech infrage stellt.
Von dem liberalen Versprechen eines einfacheren, niedrigeren und gerechteren Steuersystems ist gerade noch die Gerechtigkeit übriggeblieben. Die dürfte als nächstes drankommen, wobei sich der Finanzminister mit nur ein klein wenig ungerechteren Steuern wohl nicht zufrieden geben wird.
© Kallias. Für Kommentare bitte hier klicken.