27. Februar 2010

Zitat des Tages: Verfassungsrichter Papier äußert sich zu einer Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger. Oder äußert er sich gerade nicht dazu?

Welt am Sonntag: Wäre eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger verfassungsgemäß?

Papier: Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um "Pflichten", sondern um "Obliegenheiten" zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen. Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidiärer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt.


Aus einem Interview, das Thorsten Jungholt mit dem scheidenden Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier führte und das morgen in der "Welt am Sonntag" erscheint.


Kommentar: Interessanterweise verneint der Präsident nicht, daß eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger verfassungsgemäß wäre; er bejaht es aber auch nicht explizit.

Man hat eher den Eindruck, daß er die Frage mißversteht. Denn das, worum es in der aktuellen Diskussion geht, ist ja eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger, die gerade keine Arbeit haben und die während ihrer Arbeitslosigkeit zu gemeinnütziger Arbeit wie Schneeschippen herangezogen werden könnten. Papier bezieht sich aber, wie es scheint, auf die Pflicht, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

Könnte es sein, daß Papier sich zurückhält, weil in dieser Frage verfassungsrechtlicher Klärungsbedarf besteht?



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