Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) äußerte sich erstmals dazu öffentlich. "Ich warne vor einer innenpolitischen Instrumentalisierung durch die Opposition bei einem Thema, das sehr sensibel ist und viele juristische wie politische Facetten hat", sagte sie der F.A.Z. (...) Die Steuerverwaltung sei dem Bundesfinanzministerium zugeordnet, sagte Frau Leutheusser- Schnarrenberger weiter. Es sei gut, dass Schäuble eine umfassende rechtliche Prüfung in seinem Haus vornehme, ob überhaupt ein legaler Erwerb möglich ist.
Aus einem gestrigen Bericht der FAZ über die CD-Affäre.
Kommentar: Es sei gut, daß Schäuble prüfen lasse, meint die Ministerin. Das klingt wie ein Seufzer der Erleichterung. Denn sie selbst, so scheint es, hält sich nur allzu gerne da heraus.
Frau Leutheusser- Schnarrenberger, die mit dem Ruf in dieses Ministerium kam (zum zweiten Mal in dieses Ministerium kam), eine engagierte Befürworterin des Datenschutzes zu sein, scheint sich für den Schutz der Daten von 1500 deutschen Bürgern wenig zu interessieren. Sie überläßt die rechtliche Prüfung, so hat es jedenfalls den Anschein, freudig demjenigen, der als Finanzminister Partei ist; der angesichts seines leeren Staatssäckels offenbar entschlossen ist, die Grenzen dessen auszutesten, was - so seine Formulierung - "juristisch vertretbar" ist.
Ja, ist es denn nicht auch die Pflicht des Bundesministeriums der Justiz, rechtliche Prüfungen wie diese vorzunehmen, zusätzlich zu derjenigen in den jeweiligen Ressorts? Gehört es denn nicht zu den vorrangigen Aufgaben des Justizministeriums, Gesetze und Verordnungen, die von den anderen Ministerien vorbereitet werden, auf die sogenannte "Rechtsförmlichkeit" zu prüfen? So jedenfalls beschloß es das erste Bundeskabinett im Oktober 1949.
Auf der Startseite des Justizministeriums ist im Augenblick dieses Zitat dies zu lesen: "Laut Leutheusser- Schnarrenberger sei es das Ziel der Bundesregierung, 'durch rechtsstaatliche Korrekturen und Gesetzesentschärfungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtstaat zurückzugewinnen'."
Ein gutes, ein wichtiges Ziel. Eines der Ziele, deretwegen viele Bürger am 27. September ihre Stimme den Liberalen gegeben haben.
Und erst vor zwei Jahren, im Januar 2008, ist ein glänzender Artikel von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger über die Gefahren einer Verletzung des Datenschutzes erschienen. Titel: "Auf dem Weg in den autoritären Staat". Damals freilich war Sabine Leutheusser- Schnarrenberger eine Rechtspolitikerin der liberalen Opposition.
Jetzt plant die Regierung, in der sie mittlerweile federführend für die Einhaltung des Rechts zuständig ist, nicht nur einen Akt der Hehlerei, sondern sie würde mit dem, was sie vorhat, auch noch einen Bruch des Datenschutzes belohnen. Sie lädt dann mit ihrem Verhalten Kriminelle nachgerade dazu ein, Daten zu stehlen, um sie bei unserer Regierung gegen Bares an den Mann zu bringen.
Sollte da nicht die Stimme von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger laut zu hören sein? Kann man von einer Politikerin, die sich in der Opposition so vehement für den Datenschutz eingesetzt hat, nicht erwarten, daß sie die Daten unbescholtener Bürger auch als Ministerin schützt, statt auf die rechtliche Prüfung durch ein anderes Ressort zu verweisen?
Sabine Leutheusser- Schnarrenberger hat einen Ruf zu verspielen. Sie muß sich jetzt deutlich erklären, statt sich hinter der Zuständigkeit von Schäubles Rechtsabteilung zu verstecken.
Aus einem gestrigen Bericht der FAZ über die CD-Affäre.
Kommentar: Es sei gut, daß Schäuble prüfen lasse, meint die Ministerin. Das klingt wie ein Seufzer der Erleichterung. Denn sie selbst, so scheint es, hält sich nur allzu gerne da heraus.
Frau Leutheusser- Schnarrenberger, die mit dem Ruf in dieses Ministerium kam (zum zweiten Mal in dieses Ministerium kam), eine engagierte Befürworterin des Datenschutzes zu sein, scheint sich für den Schutz der Daten von 1500 deutschen Bürgern wenig zu interessieren. Sie überläßt die rechtliche Prüfung, so hat es jedenfalls den Anschein, freudig demjenigen, der als Finanzminister Partei ist; der angesichts seines leeren Staatssäckels offenbar entschlossen ist, die Grenzen dessen auszutesten, was - so seine Formulierung - "juristisch vertretbar" ist.
Ja, ist es denn nicht auch die Pflicht des Bundesministeriums der Justiz, rechtliche Prüfungen wie diese vorzunehmen, zusätzlich zu derjenigen in den jeweiligen Ressorts? Gehört es denn nicht zu den vorrangigen Aufgaben des Justizministeriums, Gesetze und Verordnungen, die von den anderen Ministerien vorbereitet werden, auf die sogenannte "Rechtsförmlichkeit" zu prüfen? So jedenfalls beschloß es das erste Bundeskabinett im Oktober 1949.
Auf der Startseite des Justizministeriums ist im Augenblick dieses Zitat dies zu lesen: "Laut Leutheusser- Schnarrenberger sei es das Ziel der Bundesregierung, 'durch rechtsstaatliche Korrekturen und Gesetzesentschärfungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtstaat zurückzugewinnen'."
Ein gutes, ein wichtiges Ziel. Eines der Ziele, deretwegen viele Bürger am 27. September ihre Stimme den Liberalen gegeben haben.
Und erst vor zwei Jahren, im Januar 2008, ist ein glänzender Artikel von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger über die Gefahren einer Verletzung des Datenschutzes erschienen. Titel: "Auf dem Weg in den autoritären Staat". Damals freilich war Sabine Leutheusser- Schnarrenberger eine Rechtspolitikerin der liberalen Opposition.
Jetzt plant die Regierung, in der sie mittlerweile federführend für die Einhaltung des Rechts zuständig ist, nicht nur einen Akt der Hehlerei, sondern sie würde mit dem, was sie vorhat, auch noch einen Bruch des Datenschutzes belohnen. Sie lädt dann mit ihrem Verhalten Kriminelle nachgerade dazu ein, Daten zu stehlen, um sie bei unserer Regierung gegen Bares an den Mann zu bringen.
Sollte da nicht die Stimme von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger laut zu hören sein? Kann man von einer Politikerin, die sich in der Opposition so vehement für den Datenschutz eingesetzt hat, nicht erwarten, daß sie die Daten unbescholtener Bürger auch als Ministerin schützt, statt auf die rechtliche Prüfung durch ein anderes Ressort zu verweisen?
Sabine Leutheusser- Schnarrenberger hat einen Ruf zu verspielen. Sie muß sich jetzt deutlich erklären, statt sich hinter der Zuständigkeit von Schäubles Rechtsabteilung zu verstecken.
© Zettel. Für Kommentare bitte hier klicken.