Malaysia ist ein seltsames Land. Dort haben sich die kommunistische DAP und die islamistische PAS zur einer Koalition zusammengeschlossen. Und Malaysia ist ein nominell pluralistischer Rechtsstaat, in dem aber toleriert wird, daß die Moslems ihre eigene Rechtsgemeinschaft bilden, in der statt nach weltlichem Recht nach der Scharia geurteilt wird.
Vor einem Jahr wurde das zum Gegenstand einer Meldung, als das Oberste Gericht Malaysias entschied, es sei rechtens, einer vom Islam zum Christentum konvertierten Frau eine entsprechende Änderung der in ihrem Paß eingetragenen Religion zu verweigern. Denn aus dem Islam könne man nicht austreten.
Jetzt gibt es aus Malaysia eine Meldung, bei der ich überlegte, ob ich sie unter "Kurioses, kurz kommentiert" bringen sollte. Aber so abwegig die Sache ist - lustig ist sie leider überhaupt nicht.
Gefunden habe ich die Meldung in einem Beitrag von Jack Fairweather in PostGlobal, einer gemeinsam von der Washington Post und Newsweek betriebenen Diskussions- Plattform.
Es geht um das Scheidungsrecht. Die Scharia erlaubt es bekanntlich dem Ehemann, seine Frau durch eine einfache Mitteilung zu verstoßen. Nach einer Frist von drei Monaten wird das als Scheidung rechtswirksam. (Die Frau dagegen kann eine Scheidung nur über ein Gerichtsurteil erlangen, wenn sie dem Mann einen Mangel nachweisen kann, etwa Impotenz).
Das allgemeine Recht in Malaysia sieht eigentlich auch für den Mann nur den Weg über eine Gerichtsentscheidung vor. Aber weil eben die Scharia inzwischen als gültige Rechtsordnung für die Moslems akzeptiert wird, finden bei diesen auch die Scheidungen nach der Scharia statt.
Die absurde, aber leider bezeichnende Frage, die jetzt den Rechtsgelehrten vorgelegt wurde, war nun, ob das Verstoßen nach den Vorschriften der Scharia auch per SMS erfolgen dürfe. Die Entscheidung: Ja, das ist rechtsgültig.
Nun gut, könnte man sagen, wie die Moslems die Scharia auslegen, ist ihre Sache. Das Gericht, das dieses Urteil fällte, war aber ein Gericht des Staats Malaysia.
Mitteilenswert ist auch der Kommentar des Beraters der Regierung Malaysias für Religionsfragen, Dr. Abdul Hamid Othman. Eine SMS sei doch nichts als "another form of writing", eine andere Art des Schreibens.
Aber dies sind doch exotische Verhältnisse in einem fernen Staat? Nicht ganz. Denn mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Änderung des Personenstandsgesetzes wird auch bei deutschen Moslems der Fall häufig sein, vielleicht zur Regel werden, daß sie nur nach der Scharia heiraten, ohne eine standesamtliche Trauung.
Ob dann wohl auch hier in Deutschland der Ehemann seiner Angetrauten, wenn er ihrer überdrüssig ist, per SMS mitteilen kann: "Verstoße dich, CU"?
Vor einem Jahr wurde das zum Gegenstand einer Meldung, als das Oberste Gericht Malaysias entschied, es sei rechtens, einer vom Islam zum Christentum konvertierten Frau eine entsprechende Änderung der in ihrem Paß eingetragenen Religion zu verweigern. Denn aus dem Islam könne man nicht austreten.
Jetzt gibt es aus Malaysia eine Meldung, bei der ich überlegte, ob ich sie unter "Kurioses, kurz kommentiert" bringen sollte. Aber so abwegig die Sache ist - lustig ist sie leider überhaupt nicht.
Gefunden habe ich die Meldung in einem Beitrag von Jack Fairweather in PostGlobal, einer gemeinsam von der Washington Post und Newsweek betriebenen Diskussions- Plattform.
Es geht um das Scheidungsrecht. Die Scharia erlaubt es bekanntlich dem Ehemann, seine Frau durch eine einfache Mitteilung zu verstoßen. Nach einer Frist von drei Monaten wird das als Scheidung rechtswirksam. (Die Frau dagegen kann eine Scheidung nur über ein Gerichtsurteil erlangen, wenn sie dem Mann einen Mangel nachweisen kann, etwa Impotenz).
Das allgemeine Recht in Malaysia sieht eigentlich auch für den Mann nur den Weg über eine Gerichtsentscheidung vor. Aber weil eben die Scharia inzwischen als gültige Rechtsordnung für die Moslems akzeptiert wird, finden bei diesen auch die Scheidungen nach der Scharia statt.
Die absurde, aber leider bezeichnende Frage, die jetzt den Rechtsgelehrten vorgelegt wurde, war nun, ob das Verstoßen nach den Vorschriften der Scharia auch per SMS erfolgen dürfe. Die Entscheidung: Ja, das ist rechtsgültig.
Nun gut, könnte man sagen, wie die Moslems die Scharia auslegen, ist ihre Sache. Das Gericht, das dieses Urteil fällte, war aber ein Gericht des Staats Malaysia.
Mitteilenswert ist auch der Kommentar des Beraters der Regierung Malaysias für Religionsfragen, Dr. Abdul Hamid Othman. Eine SMS sei doch nichts als "another form of writing", eine andere Art des Schreibens.
Aber dies sind doch exotische Verhältnisse in einem fernen Staat? Nicht ganz. Denn mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Änderung des Personenstandsgesetzes wird auch bei deutschen Moslems der Fall häufig sein, vielleicht zur Regel werden, daß sie nur nach der Scharia heiraten, ohne eine standesamtliche Trauung.
Ob dann wohl auch hier in Deutschland der Ehemann seiner Angetrauten, wenn er ihrer überdrüssig ist, per SMS mitteilen kann: "Verstoße dich, CU"?
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