24. August 2011

Zettels Meckerecke: Diskriminierung? Ja natürlich. Wenn man es denn noch darf. Über die kalte Einführung des Sozialismus

Ich diskriminiere. Wenn sich jemand für Zettels kleines Zimmer anmeldet, dann gucke ich mir die Daten an. Wenn sie so sind, daß jemand vermutlich Ärger machen wird, dann schalte ich ihn nicht frei.

Welche Merkmale das sind, will ich nicht ausbreiten. Jedenfalls funktioniert es. Eine Zeitlang haben immer wieder politische Extremisten versucht, Mitglieder im kleinen Zimmer zu werden; auch Leute, die einfach nur Zoff machen wollten. Ganz vermeiden läßt sich das nicht. Aber man kann es minimieren, indem man ein wenig aufpaßt, wen man denn zu sich einlädt.

Denn ein Einladen ist das ja. Ein Internet-Forum ist eine private Einrichtung. Niemand kann irgendein Recht für sich reklamieren, dort schreiben zu dürfen.

Ebenso sollte es anderswo sein, wo der Staat nichts zu suchen hat.

Wenn jemand eine Kneipe, wenn er ein Restaurant oder, sagen wir, einen Swingerclub betreibt, dann ist es seine Sache, wen er als Gast haben möchte und wen nicht. Wenn ihm ein Gast nicht gefällt, dann kann er ihn ebenso vor die Tür setzen, wie ich jemanden aus meiner Wohnung werfen kann, wenn ich ihn nicht als Besuch haben will. Oder aus Zettels kleinem Zimmer, wenn er dort pöbelt. Wenn der Wirt nur Türken als seine Gäste haben will, oder nur Homosexuelle, oder nur Marxisten - dann ist das seine Sache, nicht wahr?

Der Betreiber eines Swingerclubs will vermutlich nicht überwiegend alte, schwabbelbäuchige Männer als seine Gäste haben. Wer auf Sylt eine Nobeldisco betreibt, der will nicht, daß dort vor allem Jugendliche verkehren, die pro Abend maximal fünf Euro ausgeben können. Ich will in Zettels kleinem Zimmer Leute haben, die nachdenken und die sich ausdrücken können; und keine Dummköpfe und Extremisten, die herumschimpfen.



So weit so klar. So weit, so klar? Nein. Möglicherweise mache ich mich strafbar, wenn ich jemandem den Zugang zu Zettels kleinem Zimmer verwehre. Er könnte sich darauf berufen, daß ich das wegen seiner Hautfarbe, seines Alters, vielleicht seines Geschlechts getan habe.

Auch der Wirt darf zwar jemandem den Zutritt zu seiner Kneipe verweigern, wenn dessen Kleidung nicht dem dortigen dress code entspricht. Aber er darf niemandem den Zutritt verweigern, weil er beispielsweise unter seinen Gästen ein ausgewogenes Verhältnis von Jung und Alt, von Frauen und Männern haben will.

Dann nämlich würde er diskriminieren, zu deutsch: unterscheiden. Und unterscheiden darf man nicht in diesem Land, in dem es ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt. Auch als Privatmann darf man sich nicht aussuchen, wen man als Gast, wen man als Kunden haben möchte. So ist die Realität in diesem Land.

Ich habe über dieses Gesetz, das schlimmer in unsere Freiheit eingreift als alle Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, zum Lauschangriff, zur Überwachung des Internet usw. zusammen, immer einmal wieder geschrieben. Fall Sie das vielleicht lesen wollen:
  • Allgemeine Gleichbehandlung; ZR vom 20. 6. 2006

  • Überraschung beim Feinkosthändler; ZR vom 27. 10. 2006

  • Das im Irrgarten der Einigung herumtaumelnde Europa; ZR vom 15. 1. 2007

  • Überlegungen zur Freiheit (2): Das Struwwelpeter-Prinzip; ZR vom 11. 3. 2007

  • Droht einer Lehrerin Berufsverbot?; ZR vom 10. 6. 2007

  • Die Ossis sind nun doch kein Volksstamm, hat heute ein Gericht entschieden. Die Absurdität des Allgemeinen Gleichbehandlungesetzes; ZR vom 15. 4. 2010

  • Die Absurdität des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes, erläutert anhand des Falls des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt; ZR vom 26. 5. 2010
  • Nun also auf ein Neues:
    Auch David G. wollte im November 2010 im M-Park tanzen, schwofen, ausspannen. Sein Abend aber endete bereits an der Tür des Tanztempels. Zusammen mit einem 22 Jahre alte Begleiter wurde der damals 17-Jährige vom Sicherheitspersonal gestoppt und nach kurzer Diskussion abgewiesen. Soweit, so normal, an jedem Wochenende spielen sich vor Tausenden Discos in Deutschland ähnliche Mini-Dramen ab. Doch ein Satz macht diesen Fall brisant. Es seien schon genug "schwarze Besucher" da, kein Platz mehr für die beiden dunkelhäutigen Männer. Einer der Türsteher soll sich so geäußert haben - seitdem beschäftigt der verhängnisvolle Abend die Gerichte in Baden-Württemberg.
    Bisher hat ein Gericht vernünftig geurteilt; nämlich der Richter Tilman Gruber von der Zivilkammer des Landgerichts Tübingen:
    Zwar sei eine solche öffentliche Abweisung vor der Discothek "zweifellos eine Demütigung", erklärte er in seinem Urteilsspruch Ende Juli. Solch tägliches Unrecht und persönliche Kränkungen könnten jedoch "jedem Menschen alltäglich widerfahren".
    Empörtheit war die Folge dieses Verstoßes gegen die politische Korrektheit; wie auch anders. Die Karriere des Richters Tilman Gruber dürfte mangels politischer Zuverlässigkeit damit an ihrem Ende angekommen sein. Der besser politisch angepaßte Jurist Detlev W. Belling:
    "Es geht nicht um verletzte Eitelkeiten, sondern um die Verletzung der Menschenwürde", sagte er der "Tageszeitung". Nun seien die Richter in Stuttgart gefordert, entsprechende Zeichen zu setzen.
    Menschenwürde. Wenn jemand abgewiesen wird, weil er zu alt, zu dick, zu schäbig gekleidet ist - Verletzung der Menschenwürde? Muß ich also jeden als Mitglied in Zettels kleines Zimmer aufnehmen; ich könnte ja sonst seine Menschenwürde verletzen?

    Diejenigen, die uns dieses Gesetz eingebrockt haben, wußten vielleicht nicht, was sie taten. Vielleicht aber doch: Wenn der Einzelne nicht mehr frei entscheiden kann, mit wem er ein Rechtsverhältnis eingeht - wen der Wirt zum Beispiel als Gast haben möchte und wen nicht -, dann ist ein entscheidender Schritt hin zum Sozialismus getan. Es ist ein Schritt hin zur totalen Kontrolle der Gesellschaft durch den Staat.
    Zettel



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